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Der treue Zionswächter · 1845-08-26 · 9 (26.8.1845) · page 7

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
1 (1845)
Issue
9 (26.8.1845)
Date
1845-08-26
Page
– (sequence 7)
Language
German
Belongs to
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75 Niger auf ei« wahre innige Andacht abgesehen, als auf ei«, einige Stunden währende-, IkmüftiNent. Lasse» wir das Auge in den weiten, Nmrckotnett Prunkhallen Herumschweifen, scheu wir die fast theatralische Gebetweise, sehen wir hie und da einen Zuhörer, gleich einem verlornen Schaf, in den fast immer leeren Hallen, wie er hölzern und mechanisch bei dem Gebet dafteht, ohne ein Zeichen merken zu lassen, daß er es wisse, weshalb er dasteht, hören wir ihn endlich, wenn die Orgeltöne beginnen, halb phlegmatisch, halb aus Etiquette und don ton mit einstimmen, da werden wir auch finden, daß alles Gefühl hier Ertrem geworden ist. Das Gebet ist kein erhabenes Ganze, wie in der Synagoge, es sind einzelne herausgerissene Stücke, und bei diesen scheint man noch immer in Zweifel, auf welche Weise sie gehandhabt werden sollen. Halb ist das Gebet ein deutsches, halb ein hebräisches. Wie wunderlich!! Man erkennt die hebräische Sprache beim Gebet, als nicht mehr zeitgemäß und doch wird hebräisch gebetet? Giebtman hier nicht das sprechendste Zeugniß. daß das System der Tempel ein schwankendes sei, daß man genau genommen es selbstnicht wisse, was man eigentlich wolle? Und dabei will man religiöses Gefühl erwecken, und hat nicht einmal ein feststehendes Princip, worauf man gründet? doch wozu hier mein Urtheil? Wozu hier noch erörtern wollen, wo der gesunde Sinn Eurer Anhänger genugsam gerichtet hat? Sagt mir es doch, Ihr Zeiteiferer, wie viel Eurer Anhänger findet Ihr denn in dem Tempel? (Beschluß folgt.) Preußen. Berlin. Im Lager der Reformer herrsche Angst und Schrecken. Die neueste allerhöchste Entschließung, Volks-Versammlungen, zumal mit Bezug auf religiöse Verhältnisse betreffend, sehr es außer Zweifel, daß auch die bisherigen Versammlungen der Deutsch - Juden in dem Verbote mir einbegriffen seien. Die für diele Woche anberaumte Versammlung ist einstweilen ausgesetzt worden. Indeß soll der Beschluß gefaßt worden sein, es höheren Ortes geltend zu machen, daß die Tendenz jener Zusammenkünfte eine rein wissenschaftliche fei, und daß man es für den Augenblick wirklich vermeiden wolle, Alles, waS auf die Berufung der Synode, auf Constituirung einer eigenen Kirche Bezug habe, anzuregem Inwiefern diese vorgdschÄhtt Akgäd-e berücksichtigt werden wird, muß die Zukunft lehren. Bayern. OettinHvir, d. 7. August. Die Untersuchung gegen Caspar Werner, Weinreisendrr aas Dektelbach» wegen Entführung emes siebenjährigen Mädchens auf offener Straße unweit Fremdingen, wird fortwährend durch das hiesige Stadt- und Hrrrschafrs - Gericht mit unausgesetzter Thätigkeit, und zunächst dahin betrieben, den Ort oder die Gegend zu ermitteln, wo der Jnquifit sich zwischen dem 20. u. 3lX April, als zu der Zeit, wo der angeblich durch einen Juden aus Thalmeffingen verübte ähnliche Kinderraud geschehen sein soll, befunden hat. Mehrere Tage hindurch schwebten in Folge der noch unerklärten That Werners die Israeliten hiesiger Scadr u. Umgegend in großer Gefahr, ein Opfer des BolkSaberglaubens zu werden, der durch einen sie bezüchtigenden übrigens jetzt widerrufenen — Artikel in einem Augsburger Lokalblatre bis zum Aeußersten angeregt worden war, so daß das Gerichtsich veranlaßt fanddir nachfolgende öffentliche Bekanntmachung, sowohl in dem hiesigen „Wochenblatt",als auch an diefämmtlichen OrtSvorstände der Umgegend zu erlassen: „Aus gegründeter Veranlassung wird hiemie öffentlich bekannt gemacht, daß der junge Mann, der am 21. d. M. zu Fremdingen ein Kind mir sich fortnahm, kein Jude ist, sondern sich zur christlichen Religion bekennt. Dadurch werden nun die verläumderischen und boshaften Gerüchte, bezüglich der Israeliten, zernichtet und alle etwaigen Bekanntmachungen in öffentlichen Blättern und Zeitungen im bemerkten Betreffe hiernach berichtigt. Die Gemeindevorsteher werden strengstens angewiesen, dieses in ihren Gemeinden öffentlich zu publiciren und dabei die Einwohner zur Ruhe und Ordnung mir Ernst und Nachdruck zu ermahnen. Zum Beweis der richtigen Zustellung hat sich ein jeder Gemeindevorsteher eigenhändig zu unterzeichnen. Oerringen 28. Juli 1815. Iusiizrath Daur. Dauer, eoll." In einer vom Advokaten Dr. Braun meisterhaft abgefaßcen Eingabe, hat der hiesige israelitische Lulrusvorstand das Gericht um strenge Untersuchung des Vorfalls, sowie um Schutz für Personen und Eigenthum der diesseitigen Juden dringend angegangen. und sind auch in dieser Beziehung energische und zweckdienliche Maaßregeln ergriffen worden. Auch gegen den Redakteur des gedachten Augsburger Lokalblattes sind gerichtliche Schritte eingeleiter. (Paier. Landbore.)

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