Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 1 (1845)
- Issue
- 8 (19.8.1845)
- Date
- 1845-08-19
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2625941-2626064-2626072--0076-2627565- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Hanau 1× ep/1047937
OCR text
67 lassen. Wenn aber hinzugefügt wkrd, „auch den Verbreitern der '^v>r wird nachgefragt", so ist dies in diesem Sinne eine völlige Unwahrheit. Denn jener Protest der 77, spater der 116 wurde von den Unterzeichnern selbst den hohen und höchsten Landeebehörden vorgelegt, ja sogar an die Stufen des Thrones soll derselbe niedergelegt worden sein, und der Erfolg waren unbedingt jene Maaßregeln gegen die Rabb.-Vers. Daß unter solchen Umständen von einer gerichtlichen Untersuchung gegen die Unterzeichner des Protestes nicht wol die Rede sein kann, versteht sich von selbst. — Die Geschichte in Oeningen, die bereits in Zeitungen mitgerheilt, ist der Art, daß nämlich ein Reisender ein Mädchen, das ihn anbetrelte, von der Landstraße wegnahm. Verfolgt und angehalten, gab er sich zuerst für einen Juden aus; die näMe Untersuchung ergab jedoch, daß er ein christlicher Reisender aus Dettelbach (L—3 Stunden v. Würzburg) sei. Er sitzt jetzt fest, und ist die weitere Untersuchung emgeleirer, über welche, so bald als möglich. Näheres berichtet werden soll. Kurfürstenthum Hessen. Der Referent in No. 31 der A. Z. d. Z. von hier aus, der über die Landrabbiner - Wahl berichtet, stellt als ersten Grundsatz auf, daß: das Vorsteher- Amt, als die gesetzlich dazu berufene Behörde, zur Besetzung der Stelle eines Landrabbinen für Kurhcffen, welcher zugleich Provinzialrabdiner der Provinz Niederhessen und hiesiger Gemeinderabbiner ist, bei der Vorgesetzten Landes Behörde befähigte Candidaten ,vorgeschlagen habe. Zndeß scheint der Referent in den betreffenden Gesetzes-Stellen durchaus nicht bewandert zu sein, indem nach deren ausdrücklichem Wortlaute eS unzweifelhaft ist, daß gerade das V. A. durchaus nicht die gesetzliche Behörde zur Besetzung der Stelle des Landrabbinen ist. Es heißt nämlich in §. 28 der Verordnung vom 30. Decbr. 1823: „Der „Provinzialrabbine wird, nachdem dessen Tüchtigkeit „durch das Landrabbinat in Gewißheit gesetzt sein wirk, „von dem V. A. der Regierung, und durch diese dem „Ministerium des Innern vorgeschlagen, hierauf von „demselben bestellt" Zn §.35 heißt es dann: „Zur Leitung und Aufsicht des gesammten jüdischen „Relkgionswesens in allen Landestheilen soll ein Land- „rabbinar in unserer Residenzstadt regelmäßig halb» „jährlich zufammentketen. Dasselbe soll bestehen: 1.) „aus einem Landrabbinen, welcher zugleich Rabbiner „für die Provinz Niederhessen ist, und von Uns be- „stellt wird." Aus demselben Grunde har das V. A. zu Cassel, weder diesmal, noch vorlgesmat eine Coneurrenz eröffnet, während bei der Besetzung der Provinzial-Srellen zu Hanau und Fulda die resp. V. A. dies allerdings gethan; vielmehr hak vorigesmal Kurf. Regierung die Stelle zur Besetzung ausgeschrieben. Unser Ministerium wünscht religiöse Männer im Staate, und glaubte auch im V. A. dieselbe Ansicht vorherrschend zu finden, deshalb hat es bis sehr die Vorschläge des V. A abgewartet, obgleich das Gesetz es nicht verschreibt. Wir haben die feste Ueberzeugung, daß nur das konservative Iudenrhum in Hessen gewünscht wird und eS wäre demnach sehr traurig, wenn ein Landrabbine bestelle werde, der dem destruktiven Rabdinismus angehörc, während fünf Sechstel der Gemeinden durchgängig entgegengesetzten Prinzipien huldigen. Daß selbst Cassel in seiner überwiegenden Majorität nur einen strengen Rabbinen wünscht, dafür liefert die Eingabe gegen Or. F. den sichersten Beweis. Trotz der Bemühungen der Herren H—z und S—n, die von HauS zu Haus gingen, um Stimmen zn sammeln, und sich dabei auf die Matadors des V. A. beriefen; obschon junge Leute, die noch nichr Bürger, obschon ein dreizehnjähriges Mädchen in Abwesenheit ihres VarerS unterzeichnet haben soll, hak man doch nur 90 Stimmen zusammengebracht, während Lasse! 270 jüdische Familien zählt! Laxiunti sat. Aus dem Hannöverschen- Vor Kurzem sind sämmtliche Gemeinde-Vorsteher im Lande, die ihren Diensteid beim Antrine ihres Amtes noch nicht abgelegt, von den rcspecr. Aemrern aufgeforderr worden, dieses alsbald zu rhun. Außer der Befolgung der bezüglichen LandeSgesehe, der Wahrnehmung des Interesses der Gemeinden, enthält die»cr Eid die Beipflichtung, die jüdischen religiösen Satzungen in allen Theilen, treu und unve»fälscht bei den Gemeinden zu erhalten. Daß gerade unter den jetzigen Zeitumständen die'er Eid gefordert, beweist ausss Neuewie auch unsere hohe Landesregierung jenem destruktiven Treiben feind jegliche im Lande geduldete Religion tn ihrer Integrität erhalten wissen will.