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Der treue Zionswächter · 1854-11-03 · 22 (3.11.1854) · page 3

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
10 (1854)
Issue
22 (3.11.1854)
Date
1854-11-03
Page
– (sequence 3)
Language
German
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87 v'cnv in Jerusalem, nach den betreffenden contribuirenden Gemeinden im Ausland, behufs Geldersammlung reiste, in Folge dessen durch Zwischenkunft der sel. Oberrabbinen zu Amsterdam, Haag und Rotterdam und mit Einwilligung der portugiesischen Gemeinde in Jerusalem einen Vertrag geschlossen wurde, demzufolge fortan die 11/28 zwischen dieser und der Gemeinde v'cno gleichmäßig vertheilt werden sollen. Nun langten auch 2«m-c der deutschen Gemeinden in inn in- und t>'nv an, was große mit Unkosten verknüpfte Streitigkeiten zur Folge hatte und bei dem damaligen Oberrabbiner zu London den Gedanken rege machte die rwnn 2->Ir> zu bilden, welchem Beispiele auch die übrigen folgten, um auf diese Weise dem Ausschicken der v'w-c zu steuern. — Abermals wurde durch Vermittlung der Vorbenannten holländischen Rabbiuen ein Vertrag glücklich zu Stande gebracht, nach dessen Bestimmungen die portugiesischen Gemeinden in den drei Städten 02- und b'-uv fortan ein drittel erhalten, die übrigen 2/2 aber den deutschen Gemeinden zufließen sollen, und die Vertheilung unter die sämmtlichen Gemeinden in den vier Städten geschah auf folgende Weise: Die portugies. Gemeinde in 2-217» 5V2/28 oder 33/168 „ „ „ „ n-2^/28 „ 14/168 „ ,, „ „ 2 /28 „ , 12/168 „ „ „ h'izv 1^/28 „ 8/168 llVs/28 67/168 Die Gemeinde vew in v!>^ 5^/28 oder 33/168, die deutschen Gemeinden in 02llVz/28 od. 68/168 16^/28 od. 101/168 28/28 oder 168/168. Hierauf trafen wir die Verfügung, daß die deutschen Gemeinden in den vier Städten einen ge, richtlichen Vertrag unter sich schließen sollten, und nach einer, in Jerusalem gehaltenen Zusammenkunft der Häupter derselben, würde uns ein> von sämmtlichen Gemeinden unterzeichnetes, Dokument Übermacht, welches betreffs der Vertheilung die folgenden Bestimmungen enthielt: die Gemeinde v'cw in 2-2,7» — — — 39/168 die Gemeinde 72»-k>„ 2'-?2l, in--- 35/168 die Gemeinde 2'7'Lli in ft-no —-13V2I68 die Gemeinde b'2i7 o'7'On in b»72v-- — 4V2I68 die Gemeinde in jnzn —-— 9/168. 101/168. So blieb es bis zur Mitte des Jahres p'd-'"-po. Um diese Zeit und an den darauffolgenden Jahren fanden Einwanderungen aus Holland und Deutschland iu Jerusalem statt, und ungeachtet, in § 8 des vorerwähnten Vertrags, eintretendenfalls die Bestimmung getroffen war, daß Eingew'andcrte aus einer bei der Eontribution betheiligten Gemeinde, bei der Vertheilung eines jeden --0, gleich! den älteren Insassen participiren sollen, waren doch Streitigkeiten nicht zu verhüten, so.daß die neuen Einwanderer an uns das Gesuch richteten, daß man ihnen, weil es zu beschwerlich für sie sei, die Gelder von einem jeden einzelnen --v aufzunehmen, einen auf Grund der Seelenanzahl zu bewilligenden Äntheil besonders zukommen zu lassen. Der Hauptpunkt der damaligen Streitigkeiten war Chebron; und da nun diese Gemeinde 1/4 ihrer 9/168 an 7"vc-ä (Holländer und Deutsche) abzutrcten sich bereit erklärte, so nahmen wir dieses Verhältniß als Basis für alle übrige o'--,2 an, so daß nämlich von den, den deutschen Gemeinden in Summa zukommenden 101/168, für »c-b stipulirt wurde, wogegen diese keine weitere Forderung an den aus ovv m7Din w2'7p,;v2"7, j»->2 t>v»-einlaufenden Geldern zu machen haben, und nur bei den aus"w 27vpi n7w, Italien und Ungarn kommenden Spenden betheiligt bleiben sollten. Die Seekenanzahl der^o'c^ belief sich damals auf 25; und diese Vertheilungsweise erhielt sich aufrecht bis zum Jahre k»-w p'2-, wo die Anzahl die Höhe von 44 erreicht, die Einnahme im Vergleich zu den früheren Jahren aber leider bedeutend abgenommen hatte, wodurch von Seiten der 7'v »22 h Klagen entstanden, und in deren Folge, deren Antheil an den 101/168 auf 7/24 erhöht wurde. Das Jahr 1848 versetzte der Sache der Armen im heiligen Lande, eine noch tiefere Wunde, während aber die 'Zahl der >2-t> auf 55 gestiegen war. Auf abermalige Reklamation wurde daher vom Jahre p"vab, 1/3 der 101/168 denselben zuerkannt. Im Frühling des Jahres p'2-v'-»n, berichtete man uns, daß der sel. Herr Elieser Bergmann Mitglied der »cch, aus Jerusalem mit der Mission beauftragt sei, in den verschiedenen contribuirenden Gemeinden, Gelder aufzunehmen und jene gleichzeitig für jährliche, den 7'-vut> im Verein mit der portugiesischen Gemeinde in Jerusalem ausschließlich bestimmten, Beiträge zu engagircn; hierin sahen wir das Gemeininteresse der Bewohner Palästinas beeinträchtigt nnd konnten uns dieserhalb mit der Sendung des Herrn Bergmann nicht einverstehen; bis wir endlich auf dringendes Ansuchen der hochwürdigen Herren Oberrabbinen zu Würzburg, Aschaffenburg, Dettingen und Hochberg, im Elul des Jahres 7i"7n, einen von p"?- i!"7n »720 anfangenden, für die Dauer von 10 Jahren gültigen, Vertrag (2722) abschlossen, demzufolge die an 2^2 -b-rc' nach den Stipulation von p"2zukommenden Gelder, die jährliche Summe von 10000 fl Netto abzüglich der Kosten, nicht übersteigen, der Ueberschuß aber an 7">c, 'c:b und die portugiesische Gemeinde in Jerusalem zufallen solle." ('Beschluß si'lgt.)

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