Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 9 (1853)
- Issue
- 22 (28.10.1853)
- Date
- 1853-10-28
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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DegaB zur Wahrung der Interessen des orthodoxen Iudenthums. WWW!iDMV 8. IshrgSNg. 28. Oktober 1853. > Altona, l "»VN 72 22. Aurechtwe isrrng. Das im ZionSwächter No. IS qngekündigte Merkchen, «Umriß des biblisch.talmudischeu S-nagogee-Nechte- « scheint der Form nach Pen Werken über das Kirchenrecht ganz nachgebildet zu sei». Was aber die Materialien betrifft, sind die» selben aus Talmud und sowol, wie auch aus Len neueren jüdischen Gcschichtswerlen und Zeitschriften, mit gehörigem Fleiße zusammengctragen und geordnet worden, wofür jeder Leser den Herrn Verfasser gewiß uuch den gebührenden Dank Men wird, Jedoch haben sich mehrere Jrrthümer eingeschlichenmit» pater auch solche, di? ein schiefes Licht auf unsere heilige Ge» setze werfen könnten, deren einige daher auch hier gerügt werden sollen. / § 83 heißt es: -Nach 5. B. M- TS. l3—2» wurde die Neuverheirathete schon wegen Mangel von Zeichen der Jungfer, schätz zur Stemigung.verdammt.« . Liese, ohne weitere.Erklärung hingestellte Verdeutschung des Witze? Wertes. Wider» spricht flicht nur L, B. M. 22, 15. lporanS klar ersichtlich ist, daß die von einer FrauenSpcrsou im ledigen Stande verübte Unzucht, an ihr gar nicht körperlich bestraft wurde; sondern Verunglimpft auch sogar »rrthümlich das Heil» Gesetz selbst, da vielmehr-nach ster richsigern lqtWdikchey. Erklärung (Pomp nur jene Neuverheirathete zur Steinigung yerurtheitz wurde, welche nach Aussage zweier unbescholtener Zeugen, zwar nach als Jungfrau, ahcr doch bereits nach, dxr gesetzliche» Trauung, nur vor der förmlichen Eheschließung emp, pL'-os einen Ehebruch begangen hat. da sie nach der Trqmmg bereits als Ehegattin vom Gesetze betrachtet wurde, ohwol die Wirkliche Verehlichung und Heimführung iu'S ehemänuiicheHaus bei einer Jungfrau erst IS Monate nach dxr Trauung zu geschehen pflegte (0> >'? mow?), § 9». Wird als hiblifchks Ebehinderniß der Schwägerschaft' des Bruders Mib mit dem jrrthümlichcu Zusätze aufgeführt: «Selbst wenn dxr Prudssr yrij eiucr Person unehelichen Beischlaf gepflogen.« was aber durchaus falsch mrd unwahr ist. da keine Concubine als Ehegattin diesfalls betrachtet wird, und de» ziehen sich die Worte «m-w jo» jM 2'- )V2 '"o nicht auf das Wort «7,2-«, um nämlich auzuzeigen. daß selbst das Weib Seite, und zwar auch nicht nach dessen Tod, oder deren Verstoßung, diMch zu hefrqthen verboten sei,' 8 »03 find die Worte: »Und ohne Aussprechen der vor» geschriebenen Formil u. f. w-» ganz ohne Sinn, da nach 27, l, die Aussprache dieser Formel zur gültigen Trauung durchaus erforderlich ist den einzigen Fcklt ausgenommen, wo die Brautleute früher mit einander wegen ihrer Verlobung gesprochen und gleich darauf die Übergabe des Traugeldes odex Geldwertes vor zwei Zeugen stattgesunden hat, Ebendaselbst heiß» cS: -Aber sonderbarer Weise will ein Rabbiner behaupten (worunter wahrscheinlich nur der von Übertrete», sie vom Neuen die Ehe eingehm müssen.« LLie sonderbar klingt aber diese Rüge im Munde eines Rabbiners! Wie? soll denn vom Standpunkte des Judenthums -uS, eine im Nichtjudcnthume ohne gehörige pi»';-, i'pi'p geschlyßene Ehr als vollgültig erklärt werben? Nach 8 lll wäre außer der Myrgengahe vpn 200 TuS für esne ZÜngDLM^ loo Kr eine Wittwe, und der Zulage von ZOO Sikükim für Erster-, und SO für Letztere, noch eine Vermehrung ystz SO pCt, der Mitgift; daß dies aber unrichtig bei. und vielmehr in den letzt erwähnten SO pLt. alles Uebrig« bereitmitbegrHen ist, siehe Kommentare zu '"s'-s p'.-s. Nach § NT wäre die Ehe deS von Natur aus Impotenten ungültig, daß dieses unwahr sei, siehe '1 'pr'w' 8 l27 - Hinauf spricht der Rabbiner im Namen dp- WeibeSr Mein Schwager st. s. w». sodann iy» Namen deS MayneS: Ich. will sie nicht nehmen - ist irrthümlich aufgesaßt, da sowol di<. Wi»twe akihr Schwager diese vorgeschriekknen Worte auch selbst deutlich auSsprachen müssen, nur sprich! der Rabhjaer^dje' seihen ihnen vod! damit sie sich nicht irren sollen. S!30 »Diesery Gebete (vem Schema nämlich?) geht ein Lob voraus.des Morgens, rws des Abeuvs.« soll heißen:?n dz?»und 7t»» de- Morgens, vLw mos, v',-v des Abend-. rrhep -ey W-rth jüdisch-religiö^r Schriften. Es hat noch keine Zeit gegeben, die sy allseitig als die unsere für die Vermittlung asses Getrennten und Entfernten gewirkt hat, Entfernungen des Hrts vermindern sich durch die rastlos bewegende Gewalt des Nßch Ungebundenheit ringenden Dampfes^ die Pergangesthkit wird durch Auffindung und Per-