Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 9 (1853)
- Issue
- 13 (24.6.1853)
- Date
- 1853-06-24
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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50 Antwort. DeuteronomCap. 88, D. 20 sagt: „Du sollst nicht ZinS nehmen von deinem Bruder, weder Geld, noch Getraide, (Wucher) Ist es nicht em ZinS, der den gesetzlichen Zins übersteigt, wo das Gesetz die Taxe deS letzteren festgesetzt hat? Wenn das mosaische Gesetz diese Taxe nicht festgesetzt hat, kann man alsdann sagen, daß das hebräische Wort einen ungesetzlichen ZinS bezeichne? Das Wort „Neschech" ist in der hebr. Sprache, waS in der lateinischen daS Wort „toenus" ist. Wenn nun der Glaube gemachtes Darlehn beträfe^ so würde eS nüter ,der Bedtngung eines Nutzens, beziehungsweise aus Risico erlaubt sein,? Ehemals hatte das Wort „Wucher'' keine schlechte Bedeutung; eS bezeichncte einfach irgend einen Nutzen. Der Ausdruck „Wucher" kann den Sinn des hebräische»Textes nicht wiedergebe»; auch die Bibel vou Osterwall und diejenige der Portugiesischen Zudeu nennen ZinS, was Sacy nach dir Vuttzurs Wucher nennt.*) So ist durch das mosaische Gesetz das einfache Leihen aus ZniS nicht nur zwischen Jude und Jude, sondern auch zwischen keine ursprüngliche Gleichheit mehr für sw zu handhaben ist. Wiewol sie von rem Geiste ihrer Gesetzgebung erfüllt find, so haben sie dennoch gefühlt, daß sie das Gesetz nicht mehr zu bel ' (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten. Palästina. Natur- und Menschenrecht x. 432 u. 484.