Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 9 (1853)
- Issue
- 8 (15.4.1853)
- Date
- 1853-04-15
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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und Thäler rc. unterscheiden. Diese ganze Natur scheint ein lebender organischer Körper zu sein, gleich den hohen Wellen des Oceans, gleich den verschiedenen wellenförmigen Marmorarten des Herodes-TempelS, so erscheint das ganze heilige Land von der Feme aus gesehen dem Auge zu spiegeln. Nur die Kraft Gottes kann das heilige Land wieder verjüngen. Vom Oelberg aus das Gesicht gegen Westen richtend, schauet man die ganze Stadt Jerusalem, man kann beinahe jedes Haus erblicken, wie die Form einer Harfe so ist der Bau der heiligen Stadt; sie dehnt sich vom Süden nach Norden, so daß sie ihren schmälsten Raum in einer Spitze gegen Norden hat. Der breiteste Raum gegen Süden, da ist der Tempelplatz, der ungefähr den dritten Theil der Stadt gegenwärtig einnimmt. Hier ermüdet der Mensch, wenn er-die schöne Stadt Gottes mit ihrer ausgezeichnet schönen Lage schildert. Die hoch emporstehende Burg Zion, mit der Feste David, und die Gräber der Könige Juda, in welcher romantisch-schönen Natur stehen diese sichtbaren Gegenstände! (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten. AuS Westphalen. Ich habe Ihnen, geehrtester Herr Redakteur, schon einige Mal Berichte für Ihr geschätztes Blatt zugesandt; Sie werden auch hoffentlich dem folgenden die Aufnahme nicht versagen. Derselbe betrifft die uns durch unsre Verfassung zugesicherten politischen Rechte. Es wurden seiner Zeit auch in diesen Blättern ministerielle Rescripte mitgetheilt, die diese Rechte in größerem oder geringerem Grade modificirten. Es handelte sich um Ausschließung der Juden vom Richteramte und von den Lehrerstellen an höheren Lehranstalten und Gymnasien. Diese Nachrichten haben unfern ehrwürdigen Ober- Rabbiner Sutro zu Münster, der stets für das Wohl seiner Glaubensgenossen eifrigst bemüht ist, veranlaßt, sich an die zweite Kammer mit der Bitte zu wenden, dahin zu wirken, daß diese Rescripte wieder außer Kraft gesetzt werden möchten. Ich bin im Stande, Ihnen die betreffende Petition und die darauf ergangene Antwort in Folgendem mitzutheilen- Die erstere lautet wie folgt: . Hoher Kammer wage ich es, im Namen meiner Glaubensgenossen in meinem Rabbinate, den Fürstentümern Münster und Paderborn und der Grafschaft Mark, mit folgender gehorsamster Bitte mich ehrerbietigst zu nahen. Bekanntlich enthält Art. 12 der Verfassungs-Urkunde vom 31. Januar 1850 auch die Bestimmung: -der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse-, und im Art. 4 derselben heißt eS: «die öffentlichen Äemter find unter Einhaltung der von den Gesetzen festgestellten Bedingungen für alle dazu Befähigten gleich zugänglich.» — Dieser Seitens der hohen und höchsten Staatsbeamten durch einen feierlich geleisteten heiligen Eid bekräftigten Verheißung trauend , haben sich einige jüdische Jünglinge sowohl der Jurisprudenz, als der Philologie gewidmet, in der Zuversicht, daß sie nach bestandener Prüfung, wie andre dazu Befähigte , vom Staate angestellt werden. Aber bitter, leider sehr bitter find sie getäuscht; so sollen Ministerial-Reseripten zufolge Juden an öffentlichen Lehranstalten und Gymnasien als Lehrer nicht angestellt werden; ebenso nicht als Richter, und zwar, weil sie anderen Glaubensgenossen den Eid nicht abnehmen könnten, während, von nichtjüdifcheu Richtern der Eid von Jedem ohne Unterschied der Confession erhoben wird» Da wir nun aber alle Staatslaüen ohne Ausnahme mit den übrigen Bürgern gleich tragen, so erfordere eS die Btl. tigkeit und die Gerechtigkeit, daß das in der Verfassung Ver« prochene und Betheuerte ungeschmälert aufrecht erhalten werde. An Eine Hohe Kammer richte ich daher im Namen meiner Glaubensgenossen meines Rahbinats die eben so ergebene als vertrauensvolle Bitte, hochgeneigtek dahin wirken zu wollen, daß erwähnte Ministerial-Rescripte außer Kraft gesetzt werden mögen, und verharre in der Hoffnung, daß Eine Hohe Kammer unsre Rechte wahren werde, als Hochderselben Gehorsams! Ergebenster Ober-Rabbiner, gez. Abraham Sutro.« Münster, 14. Januar 1853. An Eine Hohe Zweite Kammer zu Berlin. Die Antwort, die darauf ergangen ist, lautet wie folgt: «Auf die von Ihnen bei der Zweiten Kammer eingebrachte Petition ä. ä. Münster, den 14. Januar 1853, betreffend die Außerkraftsetzung der. die Anstellung der Juden als Lehrer an öffentlichen Lehranstalten und Gymnasien, so wie als Richter üuöschließenden Ministerial-Rescripte, hat dieselbe in ihrer Sitzung vom 14ten d. M. beschlossen: zur Tagesordnung überzugehen, -7da weder die officielle Bekanntmachung derartiger allgemeiner Bestimmungen constirt, noch durch Specialfälle dargethan ist, daß nach derartigen Bestimmungen verfahren wird, event. der Weg der Beschwerde hätte betreten werden müssen; — wovon Sie hiedurch ergebenst in Kenntniß gesetzt werden. Berlin, den 15. März 1853. Das Bureau der Zweiten Kammer, gez. Bloch. An den Ober-Rabbiner Herrn Abraham Sutro zu Münster. (II Iso. 203.) Briefwechsel. Schreiben von st'12 dankend erhalten.— U. in M. Das von kann gelegentlich gegeben werden. Die am z-sysz fällige Nr. S deS tr. A.W. wir- 8 Tage später mit der Nr. -L2 deS Literatur-Blattes zugleich erscheinen. Redigirt von Dr. Enoch in Altona. Druck von Gebrüder Bonn.