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Der treue Zionswächter · 1853-04-01 · 7 (1.4.1853) · page 4

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
9 (1853)
Issue
7 (1.4.1853)
Date
1853-04-01
Page
– (sequence 4)
Language
German
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WW- ES hat^sich schon oft getroffen, daß der einfältige bewußtlose Mensch welcher ihm nachfolgte, sich an Steine und Felsen blutend beschädigte, und iu diesem Augenblick kömmt er wieder ru sich selbst also durch eine Wunde, von der Blut vergossen worden bekömmt er seine Vernunft wieder, und er ist alsdann von ihr gerettet. Vor einigen Jahren harte ein Bauer das Unglück, unweit Zafct von einer Teppe verführt'in werden. Das" dämonische Thier führte ihm in eine Höhle hinein, wo die Oeffnnng sehr niedrig war. Der Verführte verletzte sich seinen Kopf an einem Steine des Eingangs, sobald er wieder zu sich selbst kam, sah er mehrere tvdte Menschen daselbst liegen, welchen das Hirn am Kopfe fehlte. Das Thier flüchtete vor ihm. Vor mehreren Jahren machte der selige große Rabbi a-n Verfasser des j^rov-vin Zafct mit noch mehreren Personen eine Reise. Auf einmal horten sie ein ziemliches Geschrei, sic nädrien sich demselben und fanden daß! eure Teppe zwischen 2 großen Steinen eingeklemmt war. und auf derselben laß ein Bauer, welcher sich an den beiden Ohren dieses Thiercs fcsthielt. Sobald liefen sie in das nahe Dorf, und vermittelten, daß man das Th'.ec erschoß, aber dennoch starb bald daraus der Bauer in Folge des Schreckes. Es würde der Muhe lohnen, wenn eine hohe, angesehene Person in Europa eine Summe Geldes dafür aussetzen würde, dieses Thier zu fangen, um es entweder lebendig oder lodt nach Europa zu bringen. Zeitungsnachrichten. Preußen. Berlin. Tic>>B. N.» melden: Nach einer, an den Vorstand der hiesigen jüdischen Gemeinde ergangenen Verfügung des k. Polizeipräsidiums soll, auf Grund einer Anordnung der Minister der geistlichen Angelegenheiten und des Innern, das Gesetz über die Verhältnisse der Juden vom 23stenJuli 1817, seinem ganzen Umfarge nach nunmehr auch m Berlin ein. geführt werden, nachdem dessen Einführung im Jahre 1848 anSgcsetzt worden war. Ter Vorstand der hiesigen jüdischen Gemeinde Hai. im Einvcrständniß mit den Vertretern der letzteren. beschlossen, bei den obersten Staatsbehörden gegen jene Anordnung Beschwerte zu erheben. Das Gesetz vom 23stcn Juli i817 ist auch mit den Artikeln 12, 15 und" t09 der Verjassnngsurkunde nicht in Einklang zu bringen. Der Art. 12 erklärt nämlich, wie bekannt, die Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte für unabhängig von dem religiösen Glaubensbekenntnisse. während das vorgcdachte Gesetz in seinem § 2 z. Bdie Zulassung der Juden zu öffentlichen Acmtern sehr beschränkt. Der Art 15 der Verfassung setzt fest, daß rede NcligionsgcscUschaft (also auch die jüdische) ihre Angelegenheiten selbstständig ordnet und verwaltet: das Gesetz vom 23sten Juli schreibt dagegen eine weitgehende und spccielle Aufsicht der Regierung vor, ja cs macht sogar die Entscheidung dogmatischer Streitigkeiten in letzter Instanz von den Ministern der geistlichen Angelegenheiten und des Innern, mit Ausschluß des Rechtsweges, abhängig. Dazu kommt, daß der Art. 109 der Verfassung, nur solche «Gesetze und Verordnungen, welche der gegenwärtigen Verfassung nicht zumidcrlaufcn,-- iu Kraft laßt, während daS ganze Gesetz vom 23sten Juli 1847, vielleicht nur mit Ausschluß der. die bürgerliche Beglaubigung der Geburten. Heuarhen und Todesfälle der Juden betreffenden Bestimmungen, schon durch die Art. 12 und 15 rer Verfassung aufgehoben sein möchte Nedigirt von Dr- Enoch in Alto-'" 28 Aus der Nheinprovinz. In der Nacht vom 3. auf de/ 4. März ist zu Mülheim am Rhein eine ivv aus der Synagoge entwendet worden. MiG»hat sofort die nöthigen Schritte bei der Staatsbehörde gethan. Bis jetzt hat man noch nichts von der Ermittlung des Diebes erfahren. Palästina. Icrusalcm, Leider ist der heutige Tag. kein Tag froher Botschaft, und so gerne ich auch meine Klagen zurückhaltc. diesmal kann und darf ich es jedoch nicht. Denn die Hand des Herrn lastet schwer auf seiner heiligen Stadt und somit auf ganz Israel. Schon den ganzen Winter hindurch hatten wir nur wenig Regen, jetzt aber hat die Dürre so überhand genommen, daß die Saatfelder zu welchen beginnen, Thcnrung bereits hereinbricht. vor Allem, drückender Wassermangel herrscht. (Am jüngsten kostete der Eimer Wasser 1? Piaster. Weißen statt 8, 14 Piaster, Oel die Unze 4L P.) Zwar griffen wir zu dem einzigen, altbewährten Mittel Israels, zu Gebet, zur Buße. Alle Synagogen u. s. w. Hallen wieder von Gebeten in Thräncn gebadeten Sündenbekenntniß der geängstigten Einwohner gder heiligen Stadt, aber noch ist die Himinclöpforte nicht geöffnet. Deshalb, Ihr theuren Brüder in vereinet Eure Gebete mit den unfern, weint bittre Thranen der Buße mit uns, spendet endlich damit nach der bewährten Gottcsversicherung das dreifache Kleeblatt, dem kein Ankläger widerstehen kann, den Zorn des Höchsten von uns wende, daß, wo jetzt Tod und Verderben Herrichten. Friede und Segen wieder enffehren möge. Anzeige. Der jüdische Kalender aus das Jahr 5614 N2VV nid) mit einer interessanten Notiz zur Berechnung des jüdischen Kalenders, ist in diesen Tagen erschienen und bei Unterzeichneten zu bekanntem Preise zu haben. Auch sind bei Unterzeichneten die bekannten mit deutscher Übersetzung (deutschen Lettern), geheftet ä. 4 /?, stets vorn äthig (Wiedervertanfer genießen bei einem Ankauf von12Eremplaren einen ansehnlichen Rabatt). Gebrüder Bonn, Buchdruckcreibcsitzer in Altona. Briefwechsel. a'oo Schreiben vom I7ten und s-iw dankend erhalten; hinsichtlich des crstercn die Versicherung, daß stets nnvorzüglich der Wunsch erfüllt, sich, ans Wort, kein Buchstabe vornüber. Daß aber Ihrerseits das edle Werk nicht an ein menschliches Leben geknüpft, daß der gesellschaftliche.Zweck selbst über die Dauer eines Daseins hinaus wirksam sein werde, daß eine Zuversicht, die ich bcr dieser Gelegenheit nicht znrückhaltcn kann. — Druck von Gebrüder Bonn.

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