Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 8 (1852)
- Issue
- 7 (26.3.1852)
- Date
- 1852-03-26
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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«egirt und ihm alle Geltung al'spricht, so muß nothwendig dieses, gleichmäßige Anerkennung zweier sich ausschließenden Gtaubewals eine erkünstelte, unnatürliche und erzwungene bezeichnet werden. Hierin liegt aber auch das eigentliche Unnatürliche der Mischehe. Liebe und Eintracht sind die Grundpfeiler jeher Ehe, nur da aber kann Liebe und Msttracht obwalten, wo gleiche Gesiilüimg, gleiches Streben beide Personen dnrchdringt, wo. der Wille LeS Gatten der Gattin Anerkennung sich erfreuet--wo ^er Wunsch der Gattin der Gatte mit Eifer zu erfüllen trachtet. Ist aber der Wille des Mannes der. Frau gleichgültig, hört der Mann mit Kälte die Wünsche seiner Ehehälfte an, dann ist jede Harmonie zwischen ihnen aufgehoben, und die Ehe hat nicht: zwei Seelen vereinigt, sondern zwei Körper höchstens zusammengeführt. Soll also eme Mischehe eine friedliche sein, so muß nothwendig jeder, um nicht desi Glauben des andern als fälsch zu bezeichnen, doch wenigstens ihn in so-weit anerkennen, daß er dem Streben und Willen desselben nicht nur nicht hemmend entgegentritt, sondern ihn sogar billigt. Sobald er aber das Streben des Andern billigt, muß er das Seinige, um nicht im Widerspruche mit sich selbst zu sein, aufgeben. Insofern er dieses aber nicht aufglebt, und nicht aufgebcn zu können meint, muß er entweder im Kampfe mit sich selbst, oder mit seiner Ehehälfte, mit der er das Leben in Ruhe genießen will, sein. Jede Mischehe setzt demnach eine Disharmonie, oder ein vollständiges Aufgeben seines Glaubens voraus. ' (Beschluß folgt.) Zeitungsnachrichten. P re u He n. Kerlin. Gegen sämmtliche im preußische» Staate sich gebildet habenden jüdischen Reform-Genossenschaften, soll jetzt Seitens der Regierung entschieden vorangegangen werden. Was schon längst keinem Zweifel unterlag, der Zusammenhang der Reformer mit der Richtung der freien Gemeinden soll sich bei näherer Untersuchung als entschieden herauSgcstellt haben und -erwartet Wan-/falls/nicht ein Zuxücktreten zur Haupt-Gemeinde erfolgt, baldigst Auflösung derselben Seitens dcS Staates. Breslau. Der Bau einer neuen Synagoge ist jetzt best nitiv beschlossen und bereits ein ziemliches Capital zu diosent Behufe gesammelt Was indcß den Fortgang-der fromm-n. freiwilligen Beiträge schmälert. . ist die Ungewißheit über die innere Gestaltung des Gottesdienstes in derselben. Ein Sy- »agogev-Bau-ist jedesmal ein Barometer für den religiösen Höhepunkt einer Gemeinde, sind darf es nicht.wundern, daß > Manche nicht ohne Bedenken auf einen möglichen ungünstigen Ausfall Hinblicken. Hoffen wir indeß, daß. dies nur leere Befürchtungcn sind, der wahrhaft religiöse Sinn deck GroS unserer Gemeinde sich auch bei dieser Gelegenheit einmal wieder glänzend bewähren wird. Würtemberg. Unsere politischen Zustände sind bekanntlich durch die jüngsten gesetzlichen Bestimmüngen in ein cigcnthümliches Verhält» istß grrathen, indem hie in E Grustdrschten eirthnltencEmancipation mit diesen selbst aufgehoben, ebenso wenig aber die vormärzliche Gesetzgebung wiederhergesteüt worden -ist. Die Regierung hat, wir.sie von geher Leu Interessen der Juden, ihre vollster Aufmerksamkeit zugewandt, so auch hier alsbald eiste neue Gesetzvorlage, dietirt von dem Geiste der Humanität und der Glsichbercchtigung, wie nicht anders zu erwarten, zu» gesagt. Einen Wunsch, den man aber bei dieser Gelegenheit mannigfach anssprechen hörte, rst der, daß die Negierung diesen Zeitpunkt wahrnehmen möge um zugleich in den kirchlichen Bcrhaltnisscw der - Juden. Wandh1'> siWfen. Der jüdische Kirchenrath, als Äbmististräliv-Bthörd^ wenigstens nn. schädlich,, hur in religiöser Hinsicht der gehegten Erwartungen nur w sehr beschränktem.Maaße entsprochen- Freilich ist die geistliche Vertretung in dieser Behörde Personen anvertraut, die in religiösen Dingen, den Ansichten der Mehrheit unserer Juden schnurstraks entgegen, sieden.. U»S will eS bcdünkrn. als ob zur Hebung wahrer jüdischer Religiosität außer rcformircndcr Synagogen-Ordnung noch, ganz anderer MilG und Wege gebe, die freilich von denen nicht geschätzt., weniger noch angewandt zu werden Aussicht habenderen Standpunkt selbst ein wesentlich verschiedener, ist. Hoffen wir., daß, cS unserer Regierung gefallen möge, bei definitiver Rcgnlirnüg unserer Verrältnrsse. auch dem tief gefühlten Wunsche, .d« Mehrzahl der Wnrtcmbcrgischcn Judenhcrt Genüge zu leistest. Freie Städte. Hamburg. Der peinliche Eindruck, den die sogenanifte Wicdcrvcrehclichimg einer religiös nicht geschiedenen Ehefrau überall hervorgerufcn, ist.kaum verwischt, als die scinfolldude Vcrtheidignng deS olvcnburgischen LandrabdinerS, ' der-Ltd Komödie jener Schein »Trauung bekanntlich anfgefuhrt,. diese traurige Angelegenheit vom Ncnen vor den Nichterstühl dei. Oeffcntlichkcit zieht, oder, was eben so viel sagen will, der allgemeinsten Entrüstung wiederholt reichlichen Stoff dardietct. Was ist. so börr man überall urlheitcn, dem Manne eingLr fallen, von seinem oldciibnrgcr Standpunkte aus, sich bei einer so Wichtigen religiösen Angelegenheit .der-/Hfimdurger Gemeinde bemerkbar machen zu wollen? -^ätte er nicht, da er wol wußte» daß den Tempel-Predigern sogar, jene sogenannte Trauung untersagt war,, die ganze Angelegenbeit von sich adweisen können» - Der Mann gehört bekanntlich dem Juden» thume nicht mehr an, steht , ganz und gar auf dem- Stand» punkte der freien Gemeinde. Aber--solches öffentlich zu .bekennen. u?w zumal , eine Pfründe dafür zu opfern, dazu gehödt Muth. und der ist nicht jedes Mannes Sache. Gievt es doch! viel. bequttDtre-MrttvK Der Talmud! lieber den sind wir längst hinaus! Nenne mir -doch Einer .ein einziges lalmlidischesGe» oder Verbot, dessen Ungültigkeit jene freigemcinvlichcn Rabbiner nicht seit Jahrw schon hinlänglich —-r. h. von ihrem Ständpunkte-ausdocumenstrt-hätten. Doch die Bibel,.die.heilig« Schrift selbst, sie wird'doch ungefährdet vor profaner Äittästüng darsteben! Mit Nichten. Seitdem in einer jener berüchtigten Rabbiner- Versammlungen die unerhörte Blasphemie ausgestoßen, die Bibel fei. zwar DötfticheN; iirfprnngS," adpf nicht, .dlwchgängig, seit jenem Moment hat'mast sich nicht mehr geschenkt auch' Hand an das Aüerhcitigste zu legenunbestreitbar biblische Gebote, ebenfalls zu antiquiren. Die Verthcidignng dcS ol» denburgischey Landraddiners? Wo di« krasseste Unwissenheit in den allerersten talmudischcn Principien. so mit der Verhöhnung alles wahrhaft Indisch-Religiösen gepaart cinherschrcitct. da ist dem gezenüber. jede weitere Einrede sogar gesetzlich untersagt: zur Vcrrhcid.igung .reS biblischen .lowlt göttlichen Gesetzes des w unsere Stimme zu erheben. - ncink so weit ist eS, Gott sei Dank, mit dem JudenthnMe noch nicht gekommen: das unberührt tu seiner unäntakbaron Göttlichkeit darstehen wird. . mag jener oldrnbnrgische. Landrabbiver > nd seine Sinnesgtnössen. so viel ihrer auch sind, ihm der Schcidebrief-geschrieben, sich den« freien Gkmeindenthumel'zugrftvr haben» —