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Der treue Zionswächter · 1852-01-30 · 3 (30.1.1852) · page 3

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
8 (1852)
Issue
3 (30.1.1852)
Date
1852-01-30
Page
– (sequence 3)
Language
German
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11 Nächstenliebe nnd Menschenfreundlichkeit das Band formiren, welches die Menschen zu einander schließt Md kettet, sie zu einer verbrüderten Gesellschaft einiget und bindet, und daber als das Ideal der Tugenden vor Gott und Menschen Gefallen und Anerkennung finden; so sind Sie es, geehrtester Herr, der sich um dieselben im hohen Grade verdient gemacht. Als in jüngster Zeit die allwaltende Hand des Ewigen schwer auf die jüdischen Brüder in hiesiger Stadt sich gelegt, nnd über so viele derselben peinliche Noth, Kummer und zahlloses Elend verhängt hatte, da erschienen Sie als ein Bote Gottes, als ein schirmender Engel und retteten mit edelmüthiger Bereitwilligkeit, mit aufopfernder Liebe und Hingebung mehrere hundert schuldlos verbannter Familien vom Verderben und Untergange; da gelang Ihnen im Vereine mit Ihrem gleichgesellten biedern Kollegen die Theilnahme edler Menschenfreunde rege zu machen und derselben bewäbrte Mildthätigkeitssinn neuerdings auss Glänzendste zu erproben. Es ward.Ihnen von der Vorsehung das schone Loos Vorbehalten ein Nettdr. der Dürftigen, ein Hort der Hartbedrängten, ein Schutzgcist der kummervoll Verlassenen zu sein. Möge der Vergelter alles Guten und Edlen es ihnen lohnen und vergelten; möge er Sie, nebst den lieben Ihrigen vor jedem Nebel, und Verhängniß wahren und schützen, und möge er Sie eine lange Reibe gesegneter Jahre das süßeste, lohnendste Bewußtsein genießen lassen, der Erretter so vieler armer Glaubensgenossen zu sein." Genehmigen Sie ec. Lasar Horowitz. Rabbiner. Wien, Anfang Januar. Ofsiciclle Blätter berichten, daß zufolge eines höher» Erlasses der jüdischen Neformgenossenschaft in Pest dic Geburts- und Traumatrikl abgenommen und den Sektionen übergeben wurden. Freie Städte. Hamburg. Eine Verehelichungs-Anzeige in einem öffentlichen Blatte, ist in der That etwas so Alltägliches, daß mau kaum mehr als einen flüchtigen Blick über diele Rubrik hinschwelfcn läßt, stets mehr durch Neugierde als durch Interesse geleitet. Aber der Anzeige, die wir meinen, war der befremdliche Zusatz beigefügt, daß selbige durch den oldenburgischeu Landrabbiner Wex vollzogen worden sei. Und wahrlich! so unverfänglich auch diese Anzeige dasteht, so documcnlirt sie doch die Vollziehung eines Frevels, unerhört in Israel, geeignet überall ein Schrei der Entrüstung, des ungcrheiltesten Abscheucs hervorzurnsen. Der Staat spricht, gestützt auf seiner Gesetzgebung, die Scheidung eines Ehepaares ans, weil der Mann seine Frau verlassend, nach Amerika gegangen. Allein nichts desto weniger protestirt derselbe Mann entschieden gegen eine Scheidung, spricht noch vor einigen Wochen in einem Schreiben seine dringende Bitte dabin aus, — ein Augenzeuge verbürgt uns die Wahrheit — einen eingelegten Brief seiner Frau einzuhändigeu, nochmals seine Rechte gegen dieselbe wahrend, es fest erklärend, nie und nimmer selbige durch einen Scheidebries von sich zu trennen. So sicher nun der Staat von seinem Standpunkte ans, die Ehe dennoch auflösen konnte, die Eingehung einer neuen Ehe gestatten durfte, eben so sicher war auch die Religion berechtigt, ihre Autorität dahin vernehmen zu lassen: Keine Macht ans Erden kann nach jüdischem Religiousgcsctze eine Ehe auflösen, so lange der Mann nicht aus freien Stücken seiner Frau einen rituell gültigen Scheiduugsbrief ausgestellt, eine Scheidung gegen den Willen des Ehemannes ist im Gewöhnlichen undenkbar, ungültig. In vorliegendem Falle, ist die angezeigte, sogenannte eheliche Verbindung, nach demselben jüdischen Religionsgesetze, nichts als fortgesetzter Ehebruch — es ist aber, nach göttlichen Ausspruche der Ehebruch ein todeswürdiges Verbrechen; — die ans solcher Verbindung entsprießenden Kinder, sind als fluchbeladen mit dem Brandmal des Bastardtbums ewig ausgeschlossen anS der Gemeinschaft Israels. Doch so traurig auch das Faktum an und für sich selbst, so tief cs auch jeden religiös Fühlenden betrüben muß, so ist das noch nicht die grellste Seite jenes düstern Bildes. Die sogenannten modernen Rabbiner haben cS seit einer Reihe von Jahren hinlänglich bewiesen, wie ihrer Zerstörungswuth nichts unerreichbar, kein Gesetz zu heilig sei, als daß es ihrer Destruktion nicht zum Opfer fallen müsse. Dre H., H., H., G., E. und wie die jüdischen Nonge's noch sonst alle heißen mögen, sie haben schon längst auf den Trümmern des JudcnthumS freies Gemciudethnm aufzurichtcn sich bestrebt, aber was dieser Wex vollbracht, das hat noch keiner vor ihm gewagt. Ein sogenannter Rabbiner erfrecht sich, eine jüdische Ehefrau religiös einem fremden Männe anzutrauen, mithin die Religion zur Beförderung des Ehebruches zu mißbrauchen. Uns steht cs, dessen sind wir uns wol bewußt, nicht zu, die Vertretung der so geschmäbetcn, schmachvoll mißbrauchten Religion zu übernehmen, aber noch weniger dürften wir cs dem gläubigen Israel verschweigen, bis zu welchem Grade der Entartung bin die moderne Destruktion bereits gediehen. A. Frankfurt. Dieser Tage trafen wir im hiesigen Anzeiger eine Mittheilung, die den Beweis liefert, daß auch noch jetzt bei uns die väterliche Religion in der Brust manches ihrer Bekenner so warm und heiß glühet, daß selbst die Bande des Blutes vor ihrem bewältigenden Einflüsse zurückwcichcn müssen, vr. meck. Flesch, hatte, trotz den inständigsten Bitten seines betagten Vaters, an seinem erstgeborncn Sohne die Befchneidnng nicht vornehmen lassen. Der alte Herr Flesch zeigt nunmehr öffentlich an, daß er, nachdem sein Sohn durch Unterlassung der Beschneidung das Bundeszcicheu zerstört, er sich ferner nicht als Vater eines solchen entarteten Sohnes angesehen wissen wolle, wie denn alle und jede Blutsverwandschaftr-Vcrhältnisse zwischen ihnen hiemit ganz nnd gar ausgehoben seien. — Die Erklärung bedarf keines weiteren Kommentars: möchte diese Gesinnung sich nur häufiger geltend machen, nicht als vereinzeltes Zeichen ächter Ncligiösität darstchcn. Uebcr die Verhältnisse nuferer Altgläubigen mit Nächsten ein Mclirercs. Frankfurt, den 17. Januar. Durch Ratbschluß von gestern ist den als Inden geborenen hiesigen Bürgern anberoblen, sich der „hiesigen israelitischen Gemeinde zuznzäbleu und die Abgaben und Steuern an dieselbe zu entrichten, oder zum Chn'stcnthume übcrzutrctcn. Dieses Ratbsconelusttiil ist erfolgt, weil viele Juden jungen Geschlechts cs nicht für zweckmäßig hielten, sich zu irgend einer Neligionsgesellschast zu halten, woraus viel Streii^cutstaiid-

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