Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 8 (1852)
- Issue
- 1 (2.1.1852)
- Date
- 1852-01-02
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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; 7W77 wr': 77N ,27 2*777 p'r'I ,717?»7V7!^77>7^ ä7irn 7ll- ^,-or, So lesen wir in demselben n*r 7? P77: ''7' 7717;>»? >2 7^1 717777 2'77?»707 h7»n 721' 77 77 7vf>7 .7117 175-s,7r>7> ,27 2^7777 '777 V17'7?77 Die Meinung des ^:>:v p '7,- '77 scheint nur darin von jener des 72,' 77 77 abzuweichcn, daß Ersterer das eingctretcne Ejsigwcrden des verkauften Weines, wenn 7710 dv 1^-7 sich besindenv, eher der Wirkung der Gefäße, als jenem t>7on 7«:?>7»7 ^7-b zuschveibt» die besondere Eigenschaft selbst aber ebenfalls anerkennend. Idick § IS. Der Weinstock hat die wunderbare Eigenschaft. daß er den Geschmack anderer Gewächse in sich zieht, so haben zum Beweise die Trauben in der sumpfigen patarinischen Gegend alle einen Wcivengcschmack. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten. Königreich Hannover. Aus Vstfricsland, dcnll5. December. Vergangene Woche ist von dem Landrabbiner ein Circular an die Israclnengemeinden der Landdrosleibezirkc Aurich und Osnabrück gesandt worden, dessen Inhalt ungefähr folgender ist:!:7 7n^77 ^r.7v >,?! Zur Erinnerung an das nach deni Rathschlusse Gottes erfolgte Ableben Sr. Majestät des Königs Ernst August imd zur Feier der Thronbesteigung des jetzt regierenden Königs, Sr. Majestät Georgs V., soll in allen Jsraelitcngcmeinden der Landdrostcibezirke Aurich und Osnabrück am 18. d. M., in der Synagoge cm feierlicher Gottesdienst abgehalten werden, wobei folgende Ordnung zu beobachten ist. Zuerst werden nämlich die Psalmen-16, 23 und 91 Vers um Vers von der Gemeinde und dem Vorsänger recilirt und die (in No. 12 dieser Blätter bereits mitgetheille) Liturgie, ^0 v'vni beginnend, vorgerragen; dann wird eine der Feier angemessene Rede gcbalren, darauf werden die KöuigSpsalmen 21, 45 und 72 wie oben rccirirt, denen das allsabbarblichc 0217» lür den König imd das königliche Haus zu folgen hat,., wonach die Psalmen 29 und 150 den Schluß bilden. Die Vorstände der Gemeinde werden mit dem Bemerken dahin verständigt, Laß sie über die abgchaltcne Feierlichkeit ander berichten^ Der Landrabblner H a m bürg e r. Emden, den 7..December 1851. Von der Lms. Welche Verwirrung und Uneinigkeit die Neuerungssucht in den Gemeinden oft schon hervorgcbracht hat. ist zur Genüge bekannt. Am nachhaltigsten ünv unangenehmsten, sowie den sittlichen Ernst und die sittliche Würde gefährdend, zeigten sich diese Bestrebungen in der Synagoge. DaS liegt in der Natur der Verhältnisse. In der Spnagogc, als den Vereinigungspunkt Aller, mußten die Neuerungen die traurigsten Konflikte Hervorrufen, indem-Viele in einer Aendernng des herkömmlichen Gebrauchs unangenehm berührt wurden, in eine Störung ihrer Andacht, ihrer gewohnten Weise des Betens nicht cinwilligen konnten und wollten; die deutschen Gebete und den fremdartigen Chorgesang wollten sic sich nicht gefallen lassen, und neue Ordnungen und Gesetze ließen. sich nicht so leicht oktroyiren. .Auf daS häuslich-rcltgiöse Leben konnten also Spnagogcnordnungen und Rabbinerversammlungs« bcschlüsse keine Einwirkung üben, und in Betreff solcher Gesetze, welche mit staatlichen Verhältnissen gewissermaßen in Beziehung stehen, konnte man begreiflicher Weise leicht von einer andern Seite Schutz beanspruchen und Eingriffe in längst bestehende Rechte und Institutionen zurückweisen. Die moderne Einrichtung der Schulen, welche die neuere Zeitrichtung dringend erheischte. konnte keinen Widerspruch erfahren, denn dem Juden ist kein Zweig der Wissenschaft, der der Religion keinen Eintrag tbut zu lernen und zu lehren verboten (Talmud Roschvaschanah 24 6.) Wir können auf diesem Gebiete nnr beklagen, daß unsere jetzt Heranwachsende Jugend ihre Religionsweisheit aus mangelhaften Katechismen und Auszügen lernt und nicht an die Quellen der Religionskenntniß hingcleitet wird, aus denen nnr die Wahrheit und Klarheit unseres Bekenntnisses geschöpft werden kann. Demnach mußten nur die Reformen im Kreije der öffentlichen Andacht den meisten Anstoß erregen, und betrübende Kundgebungen veranlassen. So hat sich, um nur ein Verspiel auS der jüngsten Zeit anzuführen, in Groningen, im Königreich Holland eine Spaltung in der Gemeinde erhoben wegen Spnagogenneueruugen. Ein Theil der Gemeinde — nnr wemge Mitglieder — hatte geglaubt, das Be« dürfniß zu haben, mit Begleitung eines Ehors in der Synagoge zu beten; der größte Theil der Gemeinde widersctzte sich diesem Ansinnen» wodurch jene gezwungen wurden, sich ein besonderes Betlokal anzuschaffen, um ihren Liedlingsgedanken zu verwirklichen. Sie traten aus der Synagoge und nannten sich »Neu- Jsrael-- im Gegensätze zu den Anhängern deS herkömmlichen Kultus, welche sich den Namen »Alt-Israel» beilegten. Der Rabbiner za Leuwarden, B. Dussenus, vor dessen Entscheidung die Sache gelangte, erklärte die Einführung eines Chors für unstatthaft, und da er seiner Entscheidung keine Folge leisten sah. so erklärte er, daß er in dem Nabbinatssprengcl Lröniuge» fernerhin nicht mehr als Rabbiner fungiren könne. Die Befehdungen und Anfeindungen zwischen Alt- und Neuisrael hören immer noch nicht auf, und obgleich die Chorgemcinde ihren Chor aufgcgcben und sich aufgelöst haben soll, so konnte mar. sich dennoch in Betreff der Ausnahme eines neuen Rabbiners noch nicht einigen — Non diesem Blatt erscheint, abwechselnd mit dem rod-T» jvö imc, wöchentlich einmal, Freitags, eine Nummer. Das jährliche Abonnement beträgt 5 A Crt. (2 Th. pr. Crt.; 3 fl. 30 Xr.) für alle beiden; 2 A 8 -§ (1 Th. pr. Crt.; 1 fl. 45 Xr.) für eines der beiden Blätter. Man abonnirr bei sämmtlichen löbl. Postämtern des In- und Auslandes. Druck von Gebrüder Bonn, Rcdigin von Dr. En och ln Altona.