Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 7 (1851)
- Issue
- 3 (1.8.1851)
- Date
- 1851-08-01
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Thiere sehr schnell fort, nrüssen jedoch dieser^Dorthnl aüfunebneM Wege entbehren, weshalb sie im Bnmnenlande, wo es meist nneben in, sehr selten erscheinen. 2) Der Hase (Arnebeth) ist dort haufenweise und dient den Türken zur Speise. 3) Kaninchen (Schafen) gicbt es zwei Arten, die eine derselben gleicht dem europäischen Stallhasen, und erscheint als Speise auf dem Tische der Türken, die andere Art größer als die crsterc, ist hecrdenwcise auf Bergen und steilen Felsen zu 'treffen, und gehört dem Anscheine nach zur wilden Klasse. 4) Das Schwein (Chafir) von den Türken aufs stärkste verabscheuet, ist sehr selten. Das Wildschwein, ein ungebetener Gast, der die Bäume, Saatfelder und Weinberge vernichtet, ist häufiger, weil Ibrahim Pascha, die Bauern entwaffnete, und dadurch die Vertilgung des Wildschweines unmöglich ward. Besonders befindet sich dieser grunzende Unbold bei Hebron, auf dem Berge. Tabor, und zwischen dem Schilfrohr an der Meeresküste. Zeitungsnachrichten. Freie Städte. Hamburg. Der Senat hat der nächsten Bürgerschaft ein prov. Gesetz über Misch-Ehen vorgelegt und auf dessen Annahme angetragen. Aus der dem Gesetzentwürfe angefügtcn Beilage geht zur Genüge hervor, wie der Senat selbst, das ganze Gesetz, als ein nothwendiges Nebel betrachte, indcß mit Rücksicht auf obwaltende Verhältnisse nichts desso weniger ein solches für wünschenswerth erachte.,Die in Lokalblätterndes« halb angeregte Debatte spricht sich größtentheils gegen das Gesetz aus, räch von Annahme desselben entschieden ab. Vom Standpunkte des orthodoxen Judenthums aus, gewinnt die Säche freilich ein ganz anderes Ansehen. Nach jüdischen Religions-Gesetzen sind Mischehen ungesetzlich, ungültig, recht- und wirkungslos; für uns giebt es daher keine Mischehen, höchstens Concubinat. Die staatliche Gesetzgebung in dieser Beziehung will das religiöse Gebiet nicht berühren, kann es nicht berühren. Uns kann cs daher auch durchaus gleichgültig sein, ob besagtes Gesetz den Eltern die Bestimmung über die Religion der Kinder 'zuläßt oder nicht, im Gebiete des religiösen Judenthums sind nur die Kinder der jüdischen Mutter wieder Juden, bleiben cs selbst, gegen die Bestimmung der Eltern, so wie hingegen die Kinder der nicht jüdischen Mutter, nicht durch die Bestimmung der Eltern, sondern nur durch Ballführung der Aufnahmr-Ceremonien von Nichtjuden in den Verband des Judenthums cintreten können. Somit läßt uns das gastze neneJMMtdurch zmM da 'wk fest überzeugt find, daß, sollten etwa in^der Praxis des Gesetzes, Tollifionsfälle '-wischen weltlicher und religiöser-Gesetzgebung rintreten, solche nicht znm Nachtheile des religiösen ZudenthumS gelöst werden würden. UedrigenS ist besagtes Gesetz einzig und allein eine Errungenschaft der freien Gemeinden, somit des Unglaubens, des Atheismus; da man aber dem Unwesen der »freien Gemeinden" bald genug Maäß und Ziel fetzen wird, so wird auch jenem Gesetz, — dem der Senat wohlweislich den Charakter eines provisorischen bügelegt — leine lange Lebensdauer;ü prophezeien sein. Dabei können und dürfen wir uns einstweilen gerne beruhigen. Baden. M an nh eim. Der Bau, unserer neuen Synagoge hat bereits begonnen, und wenn auch bei den hinlänglich bekannten religiösen Gesinnungen unseres Synagogen-Rathes nicht zu erwarten steht, daß uns in dem Neubau eine vo» p?p» erblühet, so, hat doch wenigstens der fest und entschieden ausgesprochene Wille der religiösen Minorität es bewirkt« daß wir statt der Synagoge nicht gleich einen deutsch-katholischen Betsaal etwa erbauet sehen» Auch von der Einführung der Orgel ist einstweilen Abstand genommen. U rr g a r n. In Bezug auf ein neuerlich erlassenes Negierangsrescript» die Jnnehaltung einer strengern Sabbätordnung im ganzen Lande betreffend, ist zugleich mehreren nahmhaften Rabbiner» der Auftrag geworden, auch ihrerseits fraglichen Gegenstand, ihre volle Aufmerksamkeit zuzuwenven. resp. ihre Ansicht darüber auszusprechen, welche Mittel zur Erzielung einer strengeren Sabbatfeicr xäthsäm und geeignet erscheinest möchten. Natürlich kann hiebei höchstens vön einzelnen Fällen, und zwar nur in den Wenigen größeren Städten des Landes die Rede sein, auf deM flachen Lcuibe fehlt es natürlich ganz und gar an Stoff zu irgend einer derartigen Wahrnehmung^ Nichts desto weniger werden die betreffenden Rabbiner einzig und allein auf das jüdische Gesetz selbst Hinweisen, und nur in strenger Vollführung desselben die sicherste Garantie für Sabbatheiligung finden, so wie im entgegengesetzten Falle nur ist Strafen, resp» solchen Nachthcilen, die jcneö Gesetz selbst für die Sabbatentweiher fcMcllt. Br refw ech se l. L. S. Wir bedauern sehr, doch haben wir bereits abhelfende Schritte gethan. — N. C. Die fernere Sendung soll'uns erwünscht sein. — I—ö. Ich hätte mehr, als einfache Empfehlung erwartej.— Von diesem Blatt erscheint, abwechselnd mit dem;vkw jvö mm, wöHentlich einmal, Freitags, eine Nummer. Das jährliche Abonnement beträgt 5 A Ct't. (2 Th. pr. Crt.; 3 ff. 3i) Ur.^ für äste beiden; 2 A8/? (1 Th. pr. Crt.; 1 fl. 45 Lr.) für eines der beiden Blätter. aboniÄt bei sämmtlichen löbl. Postämtern des In- und Auslandes. Redigirt von Dr. En och in Altona. Druff von Gebrüder Bonn.