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Der treue Zionswächter · 1851-07-18 · 2 (18.7.1851) · page 1

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
7 (1851)
Issue
2 (18.7.1851)
Date
1851-07-18
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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M" Da die frühere« Abonnenten dieser Blätter sich bereit» Wiede« rvsammengefnnde«. so gilt.diese No. S als die letzte Probe-Nummer. D r g a « M Wahrung der Interessen des orthodoxen Iudenthums. 7. Jahrgang. 18. Juli 1891. l Altona. I L. Von diesem Blatt erscheint, abwechselnd mit dem pbNü'Z'WP, wöchentlich einmal, Freitags, eine Nummer. Das jährliche Abonnement beträgt 5 H Crt. (2 Th. pr. Crt.; 3 fl. 30 Lr.) für alle beiden; 2 8 (1 Th. pr. Crt.; 1 fl. 45 Lr.) für eines der beiden Blätter. Man abonnirt bei sämmtlichen löbl. Postämtern des In- und Auslandes. Mündliches und schriftliches Gesetz. Als in seiner unendlichen Gnade das göttliche Wesen sich auf Sinai herabließ und dem auserkorenen Diener Moses die heilige Schrift mittheilte, da nnirde diesem neben der schriftlichen noch eine mündliche Lehre zn Theil, und zwar sollte diese mündliche Belehrung dem ausdrücklichen Willen des göttlichen Gesetzgebers zufolge stets eine mündliche bleiben. Sie sollte nie niedergeschricben werden und nur von den Ältesten und Lehrern deS einen Geschlechts dem folgenden treu und unverfälscht überliefert werden. Denkbar, daß der allweise Gesetzgeber sich dieses Mittels bediente, damit die heilige Lehre nicht bloßes Werk des Gedächtnisses werden sollte, die jeder in seinem Buche Nachlesen könnte. Durch dieses Nittel sollte vielmehr der Schüler an den Lehrer, die Jugend an das Alter gefesselt werden. Das lebendige, dem Herzen entströmende Wort deS für das Heilige begeisterten Lehrers, wird sich nicht allein dem Gedächtnisse des Schülers einprägen, es wird ihm vielmehr an's Herz dringen, seinen Eifer für die heilige Sache anfachen und ihm erst recht fähig machen seiner Bestimmung. So war es der Will'e des heiligen, göttlichen Gesetzgebers. Als aber im Laufe der Zeiten nnd nach der göttlichen Allweishekt uncrforschlichem Rathschluß der jüdische Staat als solcher anfgehört hatte, die Juden über die weite Erde sich zu zerstreuen angefangen, der Centralpuukt sich nicht erhalten konnte, die oberste Religionsbehörde aus Jerusalem entwichen war, da traten die Ältesten nnd Weisen, die Häupter des Äolkes, die für seine Zukunft besorgt waren, zusammen, und beschlossen zur Erhaltung eben dieser göttlichen Lehre, gestützt auf die Autorität eines vorhandenen, göttlichen Gesetzes, das mündliche Gesetz ebenfalls niederzuschreiben, und ihrer weise» Fürsorge haben wir es zu verdanken, daß das göttliche Wort uns nicht ein unverständlicher, todterBnchstabe gewordm ist. Bei der schriftlichen Darlegung unserer uralten Tradition beobachteten sie indeß die Vorsicht, solche so abzufassen, daß man der Hülfe eines Lehrers dennoch nicht entbehren könne. Sie suchten auf diese Weise zu verhüten, daß nicht dem Zwecke dieser niedergefchriebenen Tradition entgegengearbeitet, daß sie ihrer Nothwendlgkeit desto mehr entspräche. ES kann in unserer Seele nicht der Verdacht gerathen, daß die hinterlassene Tradition, fei es auch nur theilweise oder selbst in einem einzigen Ausspruche nur verfälscht oder untergeschoben sei, da die Lehren desselben nicht ans Theorien beruhen, vielmehr eine reine praktische Richtung aNgenomutty habe». Es war daher den weisen Ordnern der schriftlichen Tradition unmöglich gemacht, hätten sie es — was natürlich nicht der Fall war und auch nicht fein konnte — auch gewollt, etwas Neues, und bisher nicht Gelehrtes, dem Volke als Göttliches, Traditionelles anfzubürden, da doch sonst jeder Einzelne gefragt haben würde: Wie können wir dies oder jenes als göttliche) dem Moses offenbarte Lehre anerkennen, da wir doch von unfern Eltern und Voreltern, nie dergleichen haben üben gesehen. Aber gerade in dieser Tradition, Übertragung, Überlieferung des von jeher im Volke heilig geachteten, als göttlichen Ursprungs streng vollführten,, lag zugleich Bewahrung und Anerkennung für den schriftlich niedergelegten Schatz, handelt es sich doch nicht darum, eine neue Autorität zu begründen, vielmehr d,e längst als göttlich gekannte und verehrte, geschrieben vor sich zu sehen, wo sie früher von Munde zu Munde, von dem Vater auf den Sohn, von dem Lehrer auf den Schüler übertragen worden war. So konnte sie sich, trotz ihrer veränderten Gestalt, ly unveränderter Achtung und Heiligkeit bei dem Volke erhalten, so ist sie, was sie war mid stets blechen wird, von Gott geossenbarteS, heiliges Jjeligstns« Gesetz. — S,

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