Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 6 (1850)
- Issue
- 17 (26.4.1850)
- Date
- 1850-04-26
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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des orthodoxen Iudenthttms. Nedaeteur. vr. En och, Direktor und Oberlehrer zu Altona. 6 Myrgrng 26. «pül!85». I 2llto«a.! .M''-m-,'H 17. Von diesem Mtke' e^s<KiD'! wSchentstch 'eistmal'. Freitags, ein Bogen. Das Abonnement auf ein Jahr ist 5» Ct. (2 Thlr. pr., 3Fl. 30Tr.) Wanabonnirt bei' allen lövl. Postämtern, soliden Buchhandlungen und. ZeituNa^Ervedttionen. Inhalt. Leitende Artikel: Abwehr der erhobenen Beschuldigungen gegen '-en Talmud und das. JüLenthum. Von I. Schwarz. — Das Schulwesen in Ungarn. Von S. in P, — Gedichte von I. Schwarz^-^ Zeitungsnachrichten ans: Äurich, Berlin, Ungarn. — Anzeiger. — Briefwechsel.— Abwehr 'Veit erhbbeÄeü ÄnfKüldkgmlgen gegen den Ealmüd unl> das Zudenthum Von H. Schwarz. (Beschluß) Dies führt uns nun zur Beantwortung folgender Frage: 4. Was lehrt der Talmud bezüglich der Pflichten gegen Staat und Vaterlgnd? Man hatte allerdiW-verMüthen sollen) daß derjenige/ welcher den>talmudischen Grundsatz: w'? bnvhp? „Staatsgesetz, gültiges Gesetz" kennt, über die Antwort aus unsere Frage nicht langer in Zweifel sein könnewenn wir nicht bei den jüngsten Verhandlungen über die Emancipationsfrage eine andere Erfahrung hätken machen müssen. Ein Herr Abgeordneter erhebt nämlich Bedenken, es könnte vielleicht der Jude die Lehren änderet Ratzbinenwelche diesem Spruche nicht beipflichtenzu seiner Handelsnorm wählen. Abgesehen davon, daß es nach den Grundlehren des Judenthums und des Talmuds keineswegs dem einzeknen'Zsraeliten anheimgesteltt sein darf, ob er diese oder jene Meinung eines Rabbi als Nerm anerkennen will; daß vielmehr in alle» religiösen Streitfragen nur die Entscheidung der Majorität rechtskräftige Gültigkeit hat, die Minorität hingegen durchaus verworfen werden muß. Und sogar derjenige, welcher sich dem zum Gesetze erhobenen Beschlüsse widersetzt, eine schwere Strafe sich zuzieht — abgesehen davon, erkläre ich hiermit feierlichst und der ganzen'Wahrheit getreu, daß im ganzen Talmud nicht ekn einziger Rabbi dem oben aufgestellten Grundsätze: „Staatsgesetz, gültiges Gesetz" widerspricht, daß daher auch dieser im Talmud so oft wiederholte Ausspruch: Hz-? k'7 (Vgl. Bab. Kam. 113, a; Estin 10, b; Nedar 28 a; Bab. Bachs 54-. b) gesetztich^^ bestimmte, für jeden JsrMtettMMde, unauflösliche Norm zu Rechte besteht, sohiM wifi'.jedes' ändere Religionsgesetz, in unsere jüdischen Gesetzbücher ausgenommen ist. So zl W. heißt' eS: Wer die Staatsabgabe verrveigert, begeht eisten Diebstahl, selbst auch dann, wenn der König ein Heide ist. Auffallend ist serE Me derselbe Herr Abgeordnete, der sich doch in seinem Dorttage selbst auf das