Jüdische Volksstimme
- Journal
- Jüdische Volksstimme
- Volume
- XXI (1920)
- Issue
- Heft 40 (7.10.1920)
- Date
- 1920-10-07
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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i Mt. 4a t*L 5o wflfd« e. & Infil« Gemetnde, welche elne fewlfi flberflfisslge and in ansere ernste Zeit .■ gar n»cht passende Orgel besitzt, diese, obwohl sie besondere Ausgaben verursacht, abschaflen, oder veriuøern und mit dem Erlås Jfidische Not lindern. Charakteristisch ist, daB die åechische Qemeinde P i s e k •in geistiges Oberhaupt sucht, welches bel Harmoniumspiel vorbeten muB. Der dortige Vorsteher wird boffentlich bald den Sinn des Verses erfassen: nyart n# ir« pn n tm roi .13 p Aina Und er wandte sich (mit dem Konkurs) hin und her und sah, daB kein Mann (Bewerber) sich melde. Und er zerschlug das Instrument und versteckte es in Sand. (Pisek). Es ist nicht die erste kritische Periode, die unser Volk durchmacht und es ist auch nicht der erste Weltkrieg, bezw. Weltfrieden, der seine Existenz bedroht. Immer und immer haben die Tråger seiner GeistessChfitze es verstanden, seine Not zu mildern und seinen Bestand zu retten. Als unsere Vorfahren nach der Tempelzerstorung sich zum Teile nach Arabien geflfichtet hatten, da brachten sie dorthin auch ihr Buch, ihre Literatur, ihre Bibel, mit. Es ist der Ehrentitel „Aulul-Kitob" „Volk der Schrift“, den schon die altarabische Poesie vor dem Islam ihnen erteilt und den der Prophet im himmlischen Buch oft und oft riihmt. Ein Volk, dem seine Schrift Bestand verleiht und; elne Schrift, die mit dem Volke innlgst verkniipft isti Aber auch diejenigen, welche in die Lånder des Kreuzes verschlagen worden waren, beriefen sich auf ihre glorreiche Schrift DJ) und besiegten so die Widerwårtigkeiten des Tages. Auch in unseren kritischen Tagen konnte lediglich ein wissepschaftlich vorgebildeter Rabbinerstab den Gemeinden die Ideale des Judentums vermitteln und ihnen neuen Lebensgeist einflåBen. Freilich mufl ihre materielle Stellung nach leder Richtung hin unabhångig gestaltet werden! Es darf nicht mehr vorkommen, daB Tråger der jiidischen Wissenschaft jedem Gemeindegewaltigen seine Reverenz ausdriicken miisse, um etwa seine Stellung dadurch zu festigen, er zerschlug das Instrument und verstreute es in Es dari nicht vorkommen, daB mitunter auch groBere Gemeinden ihre Rabbiner fortschicken, um sich mit einem sog. Kriegsersatz zu begnflgen, der eine Mischung verschiedener Funktionen darstellt, einen gewissen Prozentsatz Rabbiner, Kantor usw., um nur Ersparnisse zu erzielen. Es darf nicht vorkommen, daB Séelsorger gesucht werden, die die Altersgrenze des Verstandes D'JDIK |3 noch nicht erreichten, wåhrend in Jedem Geschåftshaus erfahrene, bewåhrte und tiichtige Kråfte den Vorzug genieBen. Wenn wir diese MiBstånde fiberblicken, entringt sich uns der Seufzer, den der Talmud fiber elne eben solche Zeit håren IieB: Sntra nsrrørrø min w „Die Thora wird endlich in Vergessenheit geraten!“ Nur ein gemeinsamer ZusammenschluB aller Berufs- und Leidensgenossen vermag hier Abhilfe zu schaffen. Und wenn eine Zuschrift besagt: „Das Schiff sinkt, es rette sich, wer kann!“, so kånnte dasselbe nur durch gemeinsame Anstrengungen såmtlicher Passagiere gerettet werden. Jede Halbheit und lede Unaufrichtigkeit fUhrt nicht zum Ziel und ist nur schådUch! Man wende aber nicht ein, wie ein Kollege brleflicrf, „der Cechische Staat stehe hart vor der Trennung von Kirche und Staat und werde daher flir eine Sozialisierung des ifidiscben Beamtenstandes nichts unternehmen. Neinl Die innere Konstellation des Staates ist tatsåchlich noch lange nicht derart, daB die klerikale Partei ausgeschaltet werden konnte. Ja, gerade diese erwelst sich wiederholt als Zilnglein an der Wage, so daB es noch Jahrzehnte dauern dtlrfte, bis eine solche Trennung wird måglich sein. Warum also schon Jetzt dieses Schreckgespenst gerade gegen Jfidische Beamten anwenden? Oder haben nicht auch die katholischen Geist- Hchen ihre „Jednota“, die bel der Regierung flir ihre Mitglieder die groBten Vorteile erwlrken konnte? Sehen wir nicht daraus, daB Einigkelt, selbst in der Cechischen Republik, stark macht? Um also diese einigende Aktion besser zum Ausdruck zu bringen, Ist es uotwendig, den groBen Komplex der sich ergebenden Agenda in mehrere Teile zu zerlegen *und diversen Hånden anzuvertrauen. Sektionen mågen nebeneinander arbeiten* um gejwncmt ih:- 1 mmmrnmmmm \ . y. SeHe 3. mefnsam das gesteckte Ziel zu errelchen. i, Fi* n a n % s e k t i o n, die filr die Stflrkung der finan* ziéllen Mlttel der Rabbinerkammer arbeitet and das Finanzweéen vérwaltet. Ihr Gebiet betrifft die Mitgliedsbeitråge, Stiftungen, Spenden etc. etc. — 2. Literarische Sektion, die die Herausgabe des Verbandsorganes iiberwacht, apologetische Sch riften nach Bedarf verfaBt, so wie literarische Unternehmungen fårdert. — 3. Juridsche Sektion, die mit einem Rechtsfreunde verbunden, Mernungsverschiedenheiten zwischen einem Mitglied und dessen Qemeinde schlichtet, event, bei Behårde und Gericht vertritt. — 4. Wirtschaftssektion, die beim Pråsidenten oder dem Ministerium die nåtigen Interventionen durchzufflhren hatte, um der Gesamtheit besscre wirtschaftliche Lebensbedingungen zu erwirken. Die Mitglieder der Sektionen bilden proportionen Rabbiner, Kantoren und andere Beamten. An der Spitze jeder Sektion steht freilich ein Rabbiner, dessen wissenschaftliche Bedeutung, gesellschaftliche Beziehungen und exponente Stellung dem Erfolg nur niitzlich sein kånnte. Es soli keine Kastenhegemonie, sondérn wirkliche Sozialisierung erzielt werden. Dadurch soli auch die Befiirchtung des K. in R. (Mitteil. Nr. 8, S. 10) ihre Widerlegung finden. Nachwort. .Hnry vht* twy ira Bathar anja azla an }u tha „Den Dfirftigen verfolgt auf-Schritt und Tritt das MiBgeschick." Dieses talmudische Sprichwort verwirklichte auch die Jahresversammlung der Organisation vom 30. August 1. J. in Prag. Seit Monaten knlipftert dje Mitglieder an dieselbe ihre ganze Hoffnung, daB ihre Beschliisse eine Sanierung ihrer materiellen Verhåltnisse zur Folge haben werden. Aus weit und breit kamen sie auch zusammen, um ihre Klagen vorzubringen, ihre Beschwerden zu schildern und Mittel und Wege zu suchen, um eine Verbesserung ihrer Lage herbeizufilhren. Leider erkrankte der Obmann Herr Oberlehrer Sigmund Springer vor der Tagung und war nicht mehr in der Lage, derselben zu pråsidieren. Er muBte also den Vorsitz an andere Herren Ubertragen und konnte seine Absicht, die auf die Sozialisierung hinzielenden Vorschlåge der BeschluBfassung vorzulegen, nicht verwirklichen. Denn die neuen Herren des Pråsidiums scheinen von den Gedanken der Sozialisierung keine1 Ahnung gehabt zu haben. Die Versammlungj der acht Tage friiher eine solche des Rabbinerverbandes vorangegangen war,' scheint fruchtlos verlaufen zu sein. ntsybS mm mn« rrøTr pH Doch sei hier der Oeffentjichkeit eine vom Schreiber dieses eingeleitete Aktion mitgeteilt, um die Remuneration flir den Religionsunterricht zu verbessern. Diese erfolgen gewohnlich auf Grund von alten Erlåssen der Landesschulråte im Betrage von 1 K 20 h pro Stunde, wobel der Unterricht an den niederen Klassen der Volksschulen gratis erteilt werden muB. Nun verfiigt § 57 (ilber Lehrergehalte), Absatz 3 (vom J. 1918), daB die Remuneration mit 1 K 80 h flir fede wirklich erteilte Stunde zu leisten ist. Also Gratisstunden sind ausgeschlossen. Ferner verfiigt eine Regierungsverordnung, daB den Lehrern eine lOOprozentige Zulage gebllhrt, welche. Verordnung sich eo ipso auch auf genannten § 57, Abs. 3, bezieht. In meiner Eingabe an den Landesschulrat und an das Unterrichtsministerium fUhre ich ausdriicklich an, daB dadurch den Rellglonslehrern såmtllcher Konfessionen elne Verbesserung Ihrer Bezilge verschafft werde. Die hier vertretene Anschauung findet aber auch bei den Unterrichtsbehfirden Zustimmung und alle Herren Religionslehrer m8gen die diesbeziiglichen Schritte nunmehr einleiten. Etwaige Ausklinfte will ich ihnen gerne geben. Nach Niederschrift dieses Aufsatzes iiberraschte uns die betrUbliche Nachricht, daB Herr Siegmund Springer am Riisttag des VersShnungsfestes das Zeitliche segnete. Ein edler Charakter, der noch Im letzten Jahre sein Lebenswerk, den Israel. Landeslehrerverein in eine Gesamtorganlsatlon flir såmtliche jiidische Beamten der Cechoslovakei umwandeln wollte, wurde vom Schauplatz seiner Tåtigkeit abberufeiu Er hoffte, es werde ihm gelingen, die infolge der harten Nachkriegszeit verschlechterte Lage der Rabbiner und Lehrer durch einen ZusammenschluB zu stårken und zu verbessern. Er hoffte schon diese Organisation im Sinne der Sozialisierung ausbauen zu kånnen, als ihn ein Prospekt aus einer Badestadt iiberraschte, wo zur QrQndung einer anderen Vereinigung aufgerufen Ururde, die diametral entgegengesetzte Grundsåtze verfolgen solite. Und als let2tere ihre grundende Versammiung genau um acht Tage vor der Jahresversammlung der Organisation elnberiéf.da erkannte er, daB sein Werk gefåhrdet sei und empfand es als bittere Krånkung, die er, wie er mir damals schrieb, in einem Aufsatz zum Ausdruck brachte. Diese unerquicklichen Ereignisse mågen die Spuren des Todes auf sein Gesicht gegraben haben, da er seine Hoffnung, die Zukunft der schlecht gesteliten Rabbiner und Lehrer zu sichern, fehlgeschlagen sah. Sein Andenken wird in der Qeschichte des Landeslehrervereines fortleben. . IJtMWV Die P. T. Abonnenten werden um sofertfge9 umgehende Bezahlung des Abonnements, ersucbi Die Redaktion. Die Einwanderungs-Verordnung filr Palåstina. BezUgiich der Einwanderungs-Verordnung wurde folgende offizielle Note, die vom Foreigen Office genehmigt wurde, herausgegeben, die in Bålde publiziert werden wird: Die Einwanderungs-Verordmmg ist erlassen worden zu dem Zweck, um den Grundsåtzen der Immigrationspolitik, die von dem Ober-i kommissår auf den Versammlungen in Jerusalem und Haifa skizziert worden sind, Wirkung ztf verleihen. Der Eintritt in das Land ist sowohl in den Håfen als an den Landesgrenzen streng zu kontrollieren, wie. die Bedingungén und Bediirfnisse des Landes es erforderlich machen. Ein Immigrations-Direktor ist ernannt worden, der Immigrations-Beamte an den hauptsåchlichsten Eingangs-Plåtzen des Landes unter sich haben wird. Niemandem — mit Ausnahme gewisser Beamtenklassen — wird es moglich sein, in Palåstina EinlaB zu finden, wenn er nicht im Besitze eines Passes, oder eines åhnlichen Erlaubnisscheines ist, der durch das britische Konsulat am Abreiseplatze visiert sein muB. AuBer einem PaB, muB jeder EinlaB Begehrende sich dariiber ausweisen, daB er die nåtigen Existenzmittel besitzt oder imstande sein wird, sie zu erlangen, sowohl flir sich ais' auch flir seine ev. mit ilfm einwandernden Apgegehårigen. Er wird sich auch einer årztlicheri .Untersuchung unterziehen mUssen. Es wird ein Grund sein, ihn zurlickzuweisen, wenn er an einer Krapkheit leidet, die, von den medizinischen Autoritåten nachgewiesen, ihn als unerwiinschten Einwanderer erscheinen låBt oder wenn er geistig als minderwertig befunden wird. Es werden Anordnungen getroffen werden, daB alle Personen im Hafen oder an der Grenze untersucht und in zweifelhaften Fållen zu* riickgehalten werden. bei endgliltiger Verweigerung der Eintritts-Erlaubnis wird der Immigrant durch Order des Immigrations-Direktors in ienes Land zurlickgeschichkt, aus dem er gekommen ist. Jede Person, die die Erlaubnis zum Eintritt erlangt hat und die sich in Palåstina aufhalten will, muB auf dem Polizeibflro desienigen Distrikts, in dem Aufenthalt genommen wird, Einzelheiten fiber Nationalitåt, Familie, Zweck des Aufenthaltes im Lande etc. angeben. Die Registrierung muB innerhalb 2 Wochen nach der Ankunft in das Land gemacht werden. Die Unterlassung der Registrierung innerhalb der angegebenen Zeit ist ein Vergeheiv gegen die- Verordnung, die die Person der Ausweisung oder anderen Strafen aussetzt. Personen, die durch das konsularische Visum als Touristen oder in Transit nach einem anderen Lande, z. B. Damaskus, bezeichnet worden sind, sind von dem Registrierungs-Obligo entbunden, insofern ihr Aufenthalt in Palåstina drei Monate nicht fibersteigt. Wenn sie diese Periode fiberschreiten, mtissen die registriert werden und von dem Immigrations-Direktor die Auferithaltserlanbnis erlangen. Der Oberkommissår hat die Befugnis, einen Ausweisungsbefehl gegen lede Person zu erlassen, die innerhalb 5 Jahren nach dem Eintritt in das Land nicht palåstinensischer Btirger geworden ist, wenn sie zu einer einen Monat flbersteigenden Oefångnisstrafe infolge Vergehens gegen die Einwanderungs- Verordnung oder ffir irgend ein anderes Vergehen verurteilt worden Ist, oder wenn es im åffentlichen Interesse gelegen ist, daB sie das l*and veriasse. Der Oberkommissår hat ferner die Befugnis, irgendein