Jüdische Volksstimme
- Journal
- Jüdische Volksstimme
- Volume
- XXI (1920)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1920)
- Date
- 1920-01-01
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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-*«»וו«»• *WH״ Nt. 1. Herr aus dem eigenen Unternehmen für den Haushalt oder eine sonstige nicht auf Erwerb gerichtete Verwett- Luny sz. B. Schenkung) sowie der übliche ^reis der ausgetauschten Sachen. Eine Ausnahme hievon bilden Lieferungen von Lebensmitteln und anderen Bedarfsgegenständen, welche Unternehmer ihren Dienst- Nehmern nach dem Dienstvertrag liefern, soferne diese Artikel in dem Unternehmen erzeugt werden, in welchem dir Dienstnehmer beschäftigt sind, und der Naturallöhn des Gesindes und der anderen besoldeten Hausgenoffen. Die, nicht ausschließlich Luxusgegenstände führenden, bei sich selbst besteuerten Unternehmungen haben neben der allgemeinen Aufzeichnung ein Lagerbuch und Steuerbuch, die ausschließlich Luxusgegenstände führenden Unternehmungen bloß das Lagerbüch und Steuerbuch, die Hotelgewerbe an Stelle des Lager- und Steuerbuches ein Hotclbuch zu führen. Zuckerbäcker und Unternehmungen mit T o i l e t t e a r t i k e l n können von der Führung eineS Lagerbuches über Ansuchen befreit werden. Das Steuerbuch wird bei diesen Unternehmungen nach Analogie der allgemeinen Steueraufzeichnung mit der Abänderung geführt, daß alle 20 K übersteigenden Entgelte einzeln einzutragen sind. Bon der Führung einer allgemeinen S be u e r au f ze ich n u ng ist befreit, wer ordnungsmätzige Handelsbüchcr nach bcn׳ Vorschriften des Handelsgesetzes führt, soferne diese ׳ den Vorschriften dieser Verordnung entsprechen; von der Führung eines Lager Huches, bezw. eines Steuer- Huches können Befreiungen über besonderes Ansuchen in den in der Negierungsvcrordnung vorgcscheuen Fällen eintreten. , Die ordnungsgemäße Führung der vorgeschriebenen Bücher soll den Staat vor Steuerhinterziehung, die Steuerträger vor einer ungerechtfertigten Besteuerung schützen. Ist mit dem Gesetze vom 11. Dezember 1919 dieser Zweck erreicht? Nach Z 19 des zitierten Gesetzes kann von der Finanzverwaltung eine Schätzung des gesamten Betrages der steuerpflichtigen Entgelte vorgenommen werden, wenn das Bekenntnis von der Finanzhe Hörde für unrichtig angesehen wird und der Steuerpflichtige eine ausrei- .che n d e A u f k l a r u n g verweigert. Ist mit der Vorlage der Geschäftsaufzeichnung und der sn: die Beurteilung der Höhe des Entgeltes notwendigen Korrespondenz der im Gesetze vorgesehenen Forderung nach »Aufklärung" entsprochen? Das Gesetz steht nicht auf diesem Standpunkte; denn cö verlangt irn Zuge einer etwa ungeordneten Schätzung neben den Geschästsaufzeichnungen und der für die Schätzung -notwendigen Korrespondenz überdies die Erteilung der verlangten Aufklärungen. Worin mithin die »ausreichende Aufklärung" bei einer ordnungsgemäßen Buchführung bestehen soll, erscheint irn Gesetze nicht angcdeutet und es wäre viel zweckmäßiger gewesen, die Vornahme der Schätzung auf den Fall der Unterlassung, bezw. der mangelhaften Führung der vorgeschriebenen Auszeichnungen einznschränken. Wann ist eine Aufklärung ..ausreichend", tvann gilt »eine ausreichende Aufklärung" für ״verweigert"? Ist . schon an und für sich die Entscheidung darüber, ob jemand gefließentlich oder nicht geflietzentlich die Antwort auf eine an ihn gestellte Frage unterläßt, ungemein schwierig — und nur rm ersteren Falle könnte von einer Weigerung gesprochen werden — ist sie vollständig in das Ermessen eines mehr oder minder" einsichtsvollen Beamten gestellt, wenn es sich um die Auslegung einer ״ausreichenden Aufklärung" handelt. Hat der Steuerpflichtige die Aufklärung vor der Schätzung verweigert und tritt als Strafsanktion die Schätzung ein, erscheint es vom legislatorischen Standpunkte bedenklich, die Verpflichtung des Steuerpflichtigen gesetzlich festzulegen, im Zuge der Schätzung ״die verlangte Aufklärung" zu geben. Gerade wegen der lückenhaften Textierung des GesetzeS im tz 19 wird cs empfehlenswert sein, alles zu vermeiden, was Zweifel an der Nichtigkeit der dem Betenntniffe zugrundeliegenden Aufzeichnungen erwecken könnte und, insolange sich nicht eine von Schwankungen freie, feststehende Praxis bei Auslegung des 8 10 des zit. Gesetzes herausgebildet hat, von der Begünstigung, die besonder» allgemeinen Steueraufsen Voraussetzungen nicht führen zu müssen, nach Tun- Zeichnungen, das Lagerbezw. Steuerbuch unter gewislichkeit wenig Gebrauch zu machen. Notiz. Alabaster-Zahncreme macht die Zähne gesund und schön. — In Apotheken, Drogerien und Parfümerien in Luden und Würfeln zu haben. 1920 Wsche»kale«der 5680. סבת Jänner Festtage ד&טדד, S 8 יב יג 3 4 ויחי מקרבו ימי דוד M יד 5 D מו 6 M טז 7 D יז 8 F יח 9 S יט 10 שמות הבאיס ושרש יעקב M. Hlckls Verlag Brünn, Adlerg. 9. Wien VIII, Lercheng. 6a. Traktat Neziqin d. h. bestehend aus den Traktataten (Cod. Hebr. 19. Bibi. Hama.) Wichtigste, korrekteste und!!teste telmudische Handschrift der «panischen Schule aus dem Jahre 1184. In photozinkographischer Faksimilie-Reproduktion herausgegeben u. mit textritisches Scholien versehen, von Lazarus Goldschmidt XVI. und 492 Seiten Gross-Folio (52X36,5 qm.) Wichtiges Werk auf dem Gebiete der talmudischen Textkritik, in der Ausstattung ein Meisterwerk Hergestellt ln 75 numerierten und von Autor signierten Exemplaren. Die Platten sind geschl'ffan und eine Neuauflage somit ausgeschlossen. 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