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Jüdische Volksstimme · 1919-08-01 · Heft 21 (1.8.1919) · page 1

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Journal
Jüdische Volksstimme
Volume
XX (1919)
Issue
Heft 21 (1.8.1919)
Date
1919-08-01
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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Jayrg. XX. *üül י^וי Nummer 21 S-islht Dolksjllllme. s- Bezugspreise: -m halbjährig .. . . . Kronen 1360 ganzjährig.. Kronen 2K׳— Deutschland, ganzjährig. Mark 18׳— Rußland, ganzjährig. . Rubel 12•— LaÜan, Frankreich.. . |-;- . Franks 24•— Herausgeber: Max Hickl. Redaktion und Administration: iBrifrm, Adlergaffe S Buchhandlerische Vertretung: Ott» Ale««, Sqlpzkß Inserate: der 6-spaltige Zentimstervaum 2 K Unvertangre redaktionelle Beiträge werde» nicht >^,no. riert. — Manuskrivten ift Rückporto betzufüg^n. Wien—Brünn. י• Ä?»919' Prag—Lemberg. M. Hickl'S «erlag, Brünn, Adlergaffe 9, Wien, 8. Bez., Lerchengaffe 6 a. ״Hickls Jüdischer Volkskalender" Soeben erschienen: Aus dem Inhalte: Preis 6 Kronen. Beer mann, Dr., M.: Für stille Stunden. — Ein kleines philosophisches Märchen für große Kinder. Bialik CH. N.: Willst du wissen. Blumenthal Hermann: Unter jüd. Landstreichern. Fahn Rüben: Auf fremder Erde. Frischmann D.: Die kupferne Schlange. Frug S.: Simches tohre. Gelber,׳ Dr., N. M.: Aus dem inneren Leben der jüd. Gemeinden in Polest um die Wende des 18. Jahrhunderts. G^ü n z.i g, Dr., I.: Israel Baal-Schem der Zweite u. Dritte. Höflich Eugen: Der jüd. Volkssozialismus der Hapoel Hazair. JehudaHalevi. Kanter, Dr., F.: Ein Rückblick auf das Jahr 6679. » ״ ״ Eine Unterredung mit Haman. König Ed., Geheimrat: Die Patriarchen und die Vielgötterei. Kur rein, Dr., A., Prof.: Ein siebzehnhundertjähriger Gedenktag. Müller, Dr., Ernst: Psalmen. Müller E.: Aus jüdischem Geiste. Neuburger, Dr., Max., Univ.-Prof.: Medizinisches aus den Werken des Flavins JosefuS. Reisen A.: In a finsterer Nacht. Sch er lag Lorenz: Dev blühende Baum. Tartakower, Dr., CH.: Werden wir Palästina bekommen? Wachstein B., Dr.: Ein Regensburger Grabstein . in Eferding. Weinbaum D.: Jüdische Lan-tage. Zlocisti Theodor: Erwachte Lieder. Das jüdische Eherecht im tschecho-slovakischen Staate. Von Dr. Theodor Haas, Advokaten in Brünn. Das Eherecht, welches im alten Oesterreich und nach Gründung des tschechoslovatischen Staates in dirsem, bezw. in seinen ehemals zu Oesterreich gehörig gewesenen Landesteilen, in Böhmen, Mähren und Schlesien, bis in die neueste Zeit bestand, gründete sich auf das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch vom Jahre 1811 und die dasselbe abänderndcn und׳ ergänzenden Spezialgesetze. Für die Judenschaft wurden »mit Rücksicht auf ü Religionsverhältnis" gewisse Abweichungen von dem allgemein bestehenden Eherechte geschaffen. Die damalige Gesetzgebung erachtete es für notwendig, auch auf die eigentümlichen Religionsbegriffe der Juden gebührende Rücksicht zu nehmen, und darnach in den allgemeinen Bestimmungen des Eherechtes einige Modifikationen eintreten zu lassen. Als nämlich durch das Ehepatent Kaiser Josefs vom 16. Jänner 1783 die Judenschaft äuch in Ansehung des ehelichen Verhältnisses den allgemeinen bürgerlichen׳ Gesetzen unterworfen wurde, erhoben sich dagegen von jüdischer Seite wiederholte dringende Vorstellungen, welche später einige Berücksichtigung fanden, und bei der Redaktion des bürgerlichen Gesetzbuches im Vereine mit den Behauptungen und Ansichten mehrerer zu Rate gezogener jüdischer Theologen zu den in Geltung getretenen gesetzlichen Bestimmungen führten. Es sollen hier nicht die bisher bestandenen gesetzlichen Unterschiede zwischen den Ehen von Juden und Christen dargelegt werden, sondern jene Unterschiede, welche zwischen dem bis nun bestündenen Eherechte und den nunmehr durch das Gesetz vom 22. Mai 1919, Nr. 320, in Kraft getretene^ eherechtlichen Bestimmungen bestehen. Durch das neue Gesetz wurden jene weitreichenden Reformen geschaffen, welche im alten Oesterreich trotz eifriger Bestrebungen von liberaler und sozialdemokratischer Seite zufolge des Widerstandes des mächtigen kirchlichen Einflusses nicht zur Tat werden konnten. Auch im tschechischen Ehegesetze gelangte jedoch die vom Justizausschuffe beantrage vollständige Emanzipation des Staates von der Kirche durch Einführung der obligatorischen Zivilehe zufolge des noch immer starken Einflusses der kirchlichen Kreise nicht zur Durchführung. An Stelle der beantragten obligatorischen Zivilehe wurde die fakultative eingeführt. Diese fakultative Zivilehe gilt insbesondere auch für die Slovakei, wo bisher auf Grund der ungarischen kirchenpolitischen Gesetze vom Jahre 1896 die Zivilehe obligatorisch war. (Sonst blieben auf der Slovakei im Allgemeinen die bisherigen Bestimmungen des ung. Eherechtes, insbesondere bezüglich der Ehetrennung, in Geltung.) Die neuen Reformen betreffen Aufgebot und Trauung, Ehehindernisse, Ehescheidung und -Trennung, kurzum das ganze eherechtliche Gebiet, lassen freilich auch gewisse Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches daneben weiter bestehen. Der daß׳ M im Allgemeinen erforderliche Mitwirkung des Seelsor- .gers ausgeschaltet werden kann. Es bleibt den Parteien vollkommen anheim gestellt, ob sie das Aufgebot und die Eheschließung bürgerlich (vor dem״ Bezirkshaüptmanne) oder kirchlich (vor dem Rabbiner) oder eventuell vor beiden Funktionären vollziehen lassen wollen. Für die bürgerliche Aufbietung und Eheschließung wurden besondere Bestimmungen statuiert. Von den E h e h i n d e r n i s s e n ist die speziell für die Juden wichtige Bestimmung weggefallen, derzufolge Ehen zwischen Christen und Personen, welche sich nicht zur Christlichen Religion bekennen, nicht giltig eingegangen werden können. Hauptunte^schied dgrin,. Feuilleton Ein jüdisches Trauerlied. Im Israelitisch-wissenschaftlichen Verein Altona sprach Rabbiner Ed. Duckesz über ״das erste Trauerlied am 9. Ab und seinen historischen Hintergrund". Die Trauerlieder, die am Gedenktage der Zerstörung Jerusalems in den jüdischen Gotteshäusern vorgetragen werden, berichten in dichterischer Form die Vorgänge bei der Zerstörung Jerusalems, wie sie im Talmud Midrasch und teilweise auch im Josephus enthalten sind. Die hervorragendsten jüdischen Dichter widmeten ihre Lieder der Klage um Jerusalem. Einer der begabtesten und gelehrtesten Dichter war Eleasar ben Jacob Kalir, der nach Zunz und Rappaports wissenschaftlicher Forschung im 9. Jahrhundert lebte und in Caglrari, der Hauptstadt Sardiniens, geboren wurde. Er war eiyer der fruchtbarsten Paytan — der Ausdruck Pahtan ist entweder von. Poem oder Poet hergeleitet — und schmückte auch mit vielen Feftgesängen (Pijutim) die Gebete der jüdischen Festtage. Das erste Trauerlied, welches am Morgen des Gedenktages der Zerstörung Jerusalems verlesen wird, sowie auch noch nachfolgende 24Trauergesänge sind von ihm verfaßt. Und da er nach allen Ansichten mit staunenswerter Gelehrsamkeit Halacha und Aggada beherrschte und sie IIIÜTTT'n'f'Hlf ~T־T!״mT'i'ilMITI mir > 1!««,»»IWSWWWIM» in seine hinreißenden Lieder verwob, lohnt es sich wohl auch der Mühe, seine Gesänge zum Gegenstände eines Vortrages zu nehmen und den Sinn seiner Worte zu erklären. Das erste Trauerlied Kalirs besteht aus acht Strophen mit je fünf Versen; in diesem Liede hat der Verfasser die verschiedenen Perioden der Leiden Jsraels während der Zerstörung des jüdischen Staates kurz erwähnt, als wollte er in diesem ersten Trauerliede kurz zusammenfassen, was er in den folgenden 24 Trauergesängen einzeln und ausführlich behandelt. Eine der ergreifendsten Strophen bezieht sich auf folgende Erzählung im Midrasch. Vespasianus ließ die schönsten tznd angesehensten Jünglinge und Jungfrauen Jerusalems gefangen nehmen und ließ sie in drei Schiffen nach Rom führen, um sie dort der Schande und Entehrung ׳ preiszugeben. Als die Gefangenen unterwegs den schändlichen Zweck ihrer Ueberführung nach Rom erfuhren, beschlossen sie, lieber freiwillig in ven Tod zu gehen, als entehrt zu werden, und in einen׳ unbewachten Moment sprangen zuerst die Mädchen, dann, durch dieses heroische Beispiel angespornt, auch die Knaben ins׳Wasser. Eine andere Strophe bezieht sich auf die Zeit und das Leben des Eliasar, Sohn DinaiS, der durch sein verbrecherisches Handwerk als Räuber und Mörder es zu einer traurigen Berühmtheit brachte. Er lebte in der Mitte des ersten nachchristlichen Jahrhunderts. Judäa war römische Provinz und unter die Verwaltung von Landpflegern gestellt worden. Die letzteren und ihre Organe übten ׳ gegen die Juden häufig Gewalttaten aus, durch welche bei die- / v sen eine״ feindliche Stimmung gegen die Römer geschaffen wurde. Josephus «jüdischd Altertümer", Kap. 20, berichtet darüber. Es kam auch zu Feindseligkeiten zwischen Juden und Samaritern, und zwar aus folgender Veranlassung: Die Galiläer, die zu den Festen nach Jerusalem zogen, pflegten ihren Weg durch Samaria zu nehmen. In einem Dorfe, welches auf der Grenze zwischen Samaria und der Ebene Israel lag, wurden sie überfallen und viele von ihnen wurden getötet. Auf die Nachricht von dieser Tat begaben sich die angesehensten Galiläer zu dem Landpfleger Cumanus und baten ihn, den Tod der Gefallenen zu rächen. Cumanus ließ sich aber von den Samaritern mit Geld bestechen und schenkte den Klagen der Galiläer keine Beachtung. Hierüber erbittert, riefen diese das jüdische Volk zu den Waffen und riefen des Dinais Sohn Eliasar, einen Räuber, der sich schon seit Jahren im Gebirge umhertrieb, zur Hilfe; unter seiner Führung wurden einige Dörfer der Samariter eingeäschert. Sobald Cumanus hiervon Kunde erhielt, zog er mit vier Truppen Fußsoldaten und den bewaffneten Samaritern gegen die Juden, viele von ihnen wurden getötet und eine noch größere Anzahl zu Gefangenen gemacht. Ueber das Schicksal des «Eliasar ben Dinai erzählt Josephus im Kapitel 8, daß die Verhältnisse in Judäa von Tag zu Tag zerrütteter wurden. Der neue Land- Pfleger Felix ließ in Judäa täglich eine große Anzahl von angeblichen Verschwörern ergreifen und hinrichten. So nahm er auch den Eliasar. Sohn Dinais. der eine ganze Bande um sich gesammelt hatte, gefangen. Soeben erschienen: ״Hickls Jüdischer Bolkskalender".

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