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Jüdische Volksstimme · 1915-03-04 · Heft 9 (4.3.1915) · page 6

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Journal
Jüdische Volksstimme
Volume
XVI (1915)
Issue
Heft 9 (4.3.1915)
Date
1915-03-04
Page
– (sequence 6)
Language
German
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«MS. MBkin. WM 1WI1111 M Sk 9. sollen aber lernen und die Notwendigkeit unserer Organisation schon jetzt erkennen, damit, wenn es ihnen momentan die Mittel nicht erlauben, sie sofort nach siegreichem Kriege, wie wir und alle Völker der Monarchie es wünschen, sie in unsere Reihen eintreten, in eine Organisation von jüd. Privatangestellten, die für das Wohl der Arbeiter sorgt u. die Interessen des jüd. Proletariats wahren will. Söhne von den Bergen, von den Tälern, alle strömet zu einem Großen zusammen, vergesset nicht, daß Ihr ein Volk seid und beherzigt die Worte, die Euch die in den Klippen und Verstecken der gegenwärtigen Zeit verborgenen guten Geister zurufen: Der Jude kann nur selbst sich helfen, denn dann hilft er sich und seinen Mitmenschen, er fällt diesen nicht zur Last, er selbst aber ist für jede Zeit geschützt und vorbereitet. K. F. Der Kriegsdienst der Frau. Von M. Horowitz. Zu den Problemen, Ideen und Erfahrungen, die der gegenwärtige große und schreckliche Weltkrieg angeregt, geweckt und gezeitigt hat, gehört wohl unstreitig auch die Frage, ob es nicht zweckmäßig und dienlich wäre, auch die Arbeitskraft der Frau in den Dienst des Staates und des Heeres zu stellen. Wohl entbehrt auch heutzutage schon die Wehrmacht der Arbeitsleistungen des schwächeren Geschlechtes nicht. Denn fast unberechenbar groß ist die Zahl der Gegenstände, die Frauenhände für die Soldaten durch Nähen, Stricken, Stopfen u. dgl. mehr verfertigen, anschaffen und bereitstellen. Und dann wieviel leistet nicht die Frau daheim, durch die Erziehung der zurückgebliebenen Kinder, oder durch Ueberreichung des von den Männern verlassenen Hauscs und Geschäftes. Aber das Streben der Jnitiatoren dieser neuen Idee geht auf etwas anderes los. Sie wollen den Gedanken verbreiten, daß die Arbeit und Dienstleistung der Frau gleich der Wehrpflicht der männlichen Staatsbürger eine von gesctzeswegen geforderte, auferlegte und gehörig geregelte Pflicht sein soll. Die Frau soll dazu angehalten werden, eine gewisse Zeit hindurch dem Staate ebenso Dienste zu leisten, wie es ihre männlichen Altersgenossen sind. Jetzt, wo cütf den Kriegsschauplatz nicht mehr so wie in früheren Zeiten bloß die Söldner- Heere und Berufssoldaten ausrücken, sondern wo die Völker in ihrer Gesamtheit, mit allen ihren kampf- und wehrfähigen Söhnen und Männern zur Schlachtfront ziehen, jetzt, wo jeder Bürger Soldat ist, gleichwohl welchen Beruf er immer in Friedenszeiten Pflegt, darf es Wohl niemanden Wunder nehmen, wenn auch diese Frage, nämlich die der Wehrpflicht der Frau, hervo-rgehoben und zur öffentlichen Diskussion gestellt wurde. Auch das Streben, Sinnen und Trachten der Heerführer und Feldherrn die Wehrmacht des Reiches immer mehr zu vergrößern und zu vermehren, ihr immer neue Kräfte zuzuführen, niußte deren Sinn wie von selbst schon, fast konsequenterweise., auch auf den Gedanken lenfeit, auch die Frau wehrpflichtig zu machen. Und in der Tat hat diese neue Idee zuerst aufs Tapet gebracht ein Mann, der dem Soldatenstände angehört, nämlich Feldmarschall Freiherr von der Goltz. Ihm folgten dann Dr. Agnes Harnack in der Broschüre: ״Der Krieg und die Frauen" und M. Mötzdorf-Teschnex in der Ab- Handlung: ״Die allgemeine Wehrpflicht der Frau während des Krieges. Man könnte andererseits auch der Meinung Raum geben, daß die Idee, die Frau zur Dienstleistung int Kriege zu verpflichten, gar nicht so sehr als ein Produkt des gegenwärtigen Völkerringens, sondern vielmehr als ein Zug der modernen Zeitströmung zu betrachten sei. Denn in der Zeit, wo das Emanzipationsbestreben der Frau schon so weit vorgeschritten ist, daß diese, dem Manne kein einziges Gebiet der Wissenschaftlichen oder gewerblichen Betätigung tnehr ganz allein überlassen will, sondertt alle Anstrengungen tnacht, in alle bis nunzu von Männern allein ausgeübten Berufe einzudringen und sich auch in denselben einzunisten, um dem Manne ihre Konkurrenz zu bieten und ihm ihre Gleichwertigkeit und Ebenbürtigkeit zu demonstrieren; in der Zeit, in der die Frauenrechtlerinnen und Sufragetten einen heftigen und erbitterten Kampf, zum Teile auch mit Mitteln der Gewalt und des offenen Straßenkampfes führen« um auch das allgemeine aktive und passive Wahlrecht für die Frau zu erringen und zu erobern, ttnt dadurch derselben auch einen Anteil an der Gesetzgebung und Staatsverwaltung zu erkämpfen; in dieser Zeit mußte auch dcnt Gedanken Raum gegeben werden, andererseits wiederum der Frau als Aequivalent zu den von ihr beanspruchten Rechten auch die Pflicht aufzuerlegen, Opfer zu bringen und Dienste zu leisten, wenn es einntal gilt, den Staat zu schützen und zu verteidigen. Wie dem aber auch sei, was intmer die Anregung zu dieser Idee gegeben haben konnte, sie darf nicht wilde Ausgeburt eines exzentrischen Hirns hingestellt werden. Sie verdient es, näher behandelt und ernst erwogen zu werden. Deshalb erachtete ich es auch als angebracht, bei Gelegenheit der öffentlichen Besprechung dieses Themas einen kleinen Beitrag hiezu zu liefern, durch Veröffentlichung oder richtiger gesagt durch Verbreitung nachfolgender historischer Tatsache. Ich will nämlich durch diese Zeilen zur Kenntnis weiterer Kreise bringen, daß die Frage det7 Heranziehung der Frau zum Kriegsdienste gar kein Novum mehr sei, sondertt daß dies bereits von allen Gesetzgebern zur festen Norm erhoben wurde. Und zwar findet sich diese Vorschrift im talmudischen Gesetzeskodex. Und welch ein Wunder! In dem einstigen jüdischen Staate, in welchem das ganze Staatsleben, das politische, soziale und ökonomische, theokratisch organisiert und eingerichtet war, in welchcut der Frau kein wie immer geartetes, öffentliches Amt zugebilligt wurde, in welchem sie weder Richter noch Lehrer sein konnte, in welchem sie weder die Königskrone noch den Priesterlichen Turban tragen durfte, in welchent sogar der Zeugenaussage der Frau jede Giltigkeit abgesprachen wurde, mit Ausnahme einzelner Fälle, wo nur sie allein Bescheid zu geben imstande wäre, in denr Staate, wo der Frau nur der abgeschlossene häusliche Herd als Feld der Betätigung zugcwiesen wurde, gentäß den Worten des Psalmisten: בל כבודד, בת מלך פנימה alle ihre Vorzüge und Tugenden soll die Frau nur daheint, im engen Kreise ihres Hauses zu entfalten suchen —in diesem jüdischen Staate galt das Gesetz, daß auch die Frau mit in den Krieg ziehen mußte, wenn der allgenteitte Heerstand aufgeboten wurde. Freilich nicht bei allen Kriegern war die jüdische Frau gehalten aus ihrer Abgeschlossenheit und Zurückgezogenheit herauszutreten, ttnt dem Staate und Lande ihre Kräfte, ihre Gesundheit und ihr Leben zur Verfügung zu stellen, aber gewisse Fälle hat es schon gegeben, bei denen auch die Frau im jüdischen Staate zum Kriegsdienste verpflichtet war. Vide babil Talntud. Traktat Sota 44 a. Man unterschied nämlich im alten Israel zweierlei Kriege: Einen sogenannten gebotenen und unausbleiblichen und einen bloß freiwilligen oder gestatteten Krieg. Um uns modern und daher viel verständlicher auszudrücken, wollen wir den ersteren den Existenzkrieg nennen uttd den zweiten den Präventivkrieg. Zur Klasse der Existenzkriege gehören die Käntpfe, die geführt werden und geführt werdett mußten, mn Kanaan, das verheißene Land, den Stämmen Jakobs zu erobern; zur Klasse der Prävetttivkriege hingegen gehörten hie Kämpfe, die. zu bestehen waren, unt die Macht und das Prestige des Staates zu erhalten und zu stärken. Roeeefponäenzen. Brünn. Herr tned. I. Moldauer, Sohn des Herrn Markus Moldauer,'wurde ant Samstag, den 27. Feber zuut Doktor der gesamten Heilkünde an der Prager Karl-Ferdtnand-Universität Promoviert. Budapest. Zur Beratung über die Versorgung der int Felde stehenden jüdischen Soldaten mit Mazzos fanden sich die Delegierten der ungarischett Machsike Hadaß-Vereine unter Vorsitz des Pester Ober-Rabbiners und des Kanzlei- Präsidenten Frankl zu einer Konferenz zusammen. Herr Frankl berichtete, daß die Militärbehörden weitgehendes Entgegenkommen Hinsichtlich der Vorkehrungen zunt ungestörten Versande der Mazzos an die Truppenteile in Aussicht stellten. Auf Antrag des Delegierten von Czorna sollen Sammluttgen int ganzen Lande eingeleitet werden, unt die notwendigen Mittel zur Beschaffung der Mazzos bereitzustellen. Ober-Rabbiner Reich-Berbo regte die Gründung eines orthodoxjüdischen Komites für Kriegsfürsorge an, das in allen mit dem Kriege zusammenhängenden Angelegenheiten religiösen und Humanitären Charakters wie Soldatenfürsorge, Krankenpflege, Waiscnversorgung usw., die Initiative ergreifen und tätig sein soll. Zur Ausführung der beifällig aufgcnommenen Anregung wurde ein Komite, bestehend aus den Ober-Rabbinern Herzog, Duschinski und Reich, sowie den Herren Pakuß und Schwarz, gebildet. Eitlgesendet. Löbl. Redaktion der ״Jüdischen Volksstimme" in Brünn. Ersuche höfl. folgende Notiz in Jhrent gesch. Blatte veröffentlichen zu wollen. Preßbnrg. Herr Rabbinatskandidat Josef Grünsfeld wurde zum. Feldseelsorger des k. u. k. Infanterie-Regimentes Nr. 72 David Freiherr von Rhonfeld ernannt. Herr Rabbinatskandidat Grünsfeld ein gebürtiger Preßburger ist der Sohn des Neligionsprofessors und Sekretärs der Jeschiwah, Herrn Adolf Grünsfeld und Enkel des 1. Gemeindesekretnrs Herrn Wilhelm Grünsfeld. Es ist freudig zu begrüßen, daß es der altehrwürdigen, seit Jahrhunderten bestehenden Preßburger Jeschiwah gegönnt ist, ihre Zöglinge der Heeresseclsorge zur Verfügung zu stellen. Die Absolventen dieser Schule bieten Gewähr, daß sie wie in Friedensauch in Kriegszeiten donto belique ihr Möglichstes leisten um durch Beispiel, streng religiöse Lebensführung und selbstlose Aufopferung den Glauben zu verbreiten, den Bitochon das Gottvertrauen bei den int Heere Weilettdett aufrecht zu halten. Möge es auch Herrn Feldrabbiner Grünsfeld, als Sprosse der großen Familie des Rabbi Koppel Theben, welcher zur Zeit Maria Theresias als sog. Stadlen und Hofjude fungierte, in seinent verantwortungsvollem Berufe gegöttnt seitt, zur Ehre der Jeschiwah u. deren Direktor Ehrwüden Oberrabbiner Akibah Schreiber, segensreich wirken zu können. Tobitschan, 25. Februar 1915. Mit bestellt Danke zeichnet ergebenst Rabbiner Ludwig SchaP. Sehr geehrter Herr Redakteur! In Ihrem ״Jüd. Volkskalender" 5975 wird wie alljährlich ein einleitender Artikel Prof. Dr. Kurreins, diesmal über ״die drei Heldinnen der Megillah" gebracht. Die Ausführungen sind zumeist dein Talmud und Midrasch entnomnten, hübsch verwertet, mit interessanten Streiflichtern versehen. Aber es sei mir gleichwohl gestattet, auf einen kleinen Passus hinzuweisen, 'mit dent es doch nicht seine richtige Bewandnis haben mag. Bei der Schilderung der äußeren Erscheinung Esthers sagt Dr. Kurreiu, sie hätte ״eine grünliche Hautfarbe" besessen. Nun sind ja Begriffe über Frauenschönheit individuell und sehr verschieden. Aber in diesem Falle wird dent Talmud dem diese Schilderung entnommeit ist, nteiner Ansicht nach, doch Unrecht getan. Es heißt dort nämlich Megillah 19 a: אסתס ירקרקת היתד und dies bezieht sich Wohl auf das Haar; Esther hatte goldblonde Haare, ein Schönheitstypus, wie er nicht selten, nach Schilderung der Reisenden, auch in der nordafrikanischen Küste unter den dortigen Jüdinnen vorzukommen Pflegt. — Auf dieses goldblonde Haar mag auch ihr Name Esther-Stern hindeuten. Achaschwerosch hatte also keinen solch schlechten Geschmack, wie ihn Prof. Dr. Kurrein imputieren möchte, sondern zog unter den sicherlich meist brünnett gewesenen Babylonierinnen die Jüdin mit den goldblonden Haaren vor. Oder vielleicht entsprach diese Haarfärbe dein Geschmacke des R. Sinton b. Korcha, der sie uns so tradiert hat. Mit vorzüglichster Hochachtung Dr. Max Steif. Nanßnitz, 10. Februar 1015.

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