Jüdische Volksstimme
- Journal
- Jüdische Volksstimme
- Volume
- XIV (1913)
- Issue
- Heft 41 (9.10.1913)
- Date
- 1913-10-09
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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XIV!2. Jahrg. Nummer 41 Wiener Erscheint jeden Donnerstag. Bezugspreise: Für Oesterreich-Ungarn, halbjährig . Kronen 5.2V ganzjährig.'. Kronen 10.— Deutschland, ganzjährig.Mark 10.— Rußland, ganzjährig . ..Rubel 5.— Balkan, Frankreich.Franks 12.— Einzelne Nummer 20 h. MM. Herausgeber: Max Hickl. 3 Inserate: die üspaltige Petitzeile 30 h. Buchhändlerische Vertretung: Ott» Klemm, Leipzig. Geschäftsstelle. Wien: Rotenturmstratze Nr. 31. Postsparkaffakonto Nr. 312.842. Telephon 3VVS/VIII. Sprechstunden von 10—12 Uhr Unverlangte redaktionelle Beiträge werden nicht honoriert. — Manuskripten ist Ruckporto beizufügen. et Brünn—Budapest. S. Oktober 1913. 4ף56 8 Prag—Lemberg. Am 25. September russischen Datums, d. i.' am 8. Oktober beginnt in Kiew der Beilisprozcß, der nicht nur für die Juden Rußlailds, sondern für die gesamte Judenhcit von hoher Bedeutung ist. Als Verteidiger des angeklagten Beilis werden u. a. auch der Deputierte Maklakow, der bekannte Petersburger Advokat Zarudny, Advokat Grygorowicz-Barsky, Korbaczew-! sky und Grusenberg fungieren. Die Einvernähme von 219 Zeugen und 14 Experten ist hr Aussicht genommen. Unter den Experten bcfin1־ bet sich Rabbiner Masse aus Moskau. Die Ver- Handlungen dürften einen Monat in Anspruch nchnten. Dem russischen Justizministerium werden über den Verlauf des Prozesses täglich Berichte zugehcn. Im Zuschauerraume dürfen sich nur zirka 100 Personen befinden, die größtenteils dem Beamten- und Advokatenstande, ange hörenQSÖ JounkEstenHarE'bÄünM allchßrMd für den Korrespondenten des hebräischen Tagblattes ״Hazefirah", Warschau, wurden ausgestellt. Wir werden über die Verhandlungen unsere Leser im laufenden halten. Protestmeeting gegen den Kiewer Ritualmordprozeß. Wien, 6. Oktober. Ein tauscndköpfiges, distinguiertes jüdisches Publikum füllte heute abend den großen Musikvereinssaal. Die angesehensten Vertreter der Wiener Judenschaft sowie zahlreiche Delegationeu auswärtiger Kultusgemeinden hatten sich auf Einladung des Wiener Kultusvorstandes hier eingefunden, um gegen die Blutbeschuldigung, wie sie der bevorstehende Prozeß in Kiew darstellt, Protest zu erheben. Delegierte hatten entsendet die Kultusgemeinden Prag, Brünn, Lemberg, Krakau, Czernowitz, Graz, Linz. Troppau, Agram, Salzburg, Baden, Beraun, Bachin, Bobree, Boskowitz, Brzesko, Bohorodzany, Budweis, Damboritz, Tukla, Dunajew, Türmaul bei Marienbad, Eibenschitz, Elbe-Koslelez, Franzensbad, Friedek- Mistek, Grybow, Holleschau, Hotzenplotz, JaSlo, Innsbruck. Jägerndorf, Judenburg, Kanitz, Kalladny, Karlsbad, Karolinenthal, Kolomea. Königsberg, Koszow, Krems, Krumau, Lancut, Ledec, Leipnik, Litten, Lobositz, Lomnitz, Lundenburg, M.-Ostrau, Mistelbach, Mißlitz, Mödling, 9!aragow, Neubistritz, 9teubenatek. Neusandcc, Olmütz, Obertyn, Patzau, Pardubitz und der zirka sechzig Gemeinden umfassende Verband der tschechischen Kultusgemeinden Böhmens, Pltrezin, Prerau, Przcmysl, Reichenberg, Rosniatov, Rzeszow, Schüttenhofen, Teplitz-Schönau, Staletz, Steyr, Tarnow, Tulln-Klosterneuburg, Türen, Ilng.-Ostra, Wischau, Jaroslau, Stry, Neubenatek, Sanok, Kremsier, Adler-Äosteletz, Znaim, Raudnitz, Wola.Miehowa, Wittingau, Trebitsch, Triesch, St. Pölten, Kimpolung und Schwarz- Kosteletz, ferner der Allgemeine österreichische israelitische Bund und alle jüdischen Vereine Wiens. Unter den Anwesenden befanden sich ferner: Hofrat A. Pollitzer, die Oberlandesgerichtsräte Berger und Löwner, die Regierungsräte Dr. Bachrach und Tr. Frankfurter, die Universitäts- Professoren Dr. Ehrmann und Tr. Königstein, die Reichsratsabgeordneten Tr. Ofner und Reitzes, die Gemeinderäte Tr. Hein, Melcher, Stein und Kodiczek, Bezirksvorsteherstellvertreter Klebinder und die jüdischen Bezirksräte des ersten, zweiten und neunten Bezirkes, Spitalsdirektor Primarius Dr. Fleischmann. Oberstabsarzt Dr. Scharr, Stabsarzt Tr. Byk, die akademischen Maler Kaufmann und Lazar Krestin, die Kaiserlichen Räte Anninger, A. Stern, Tirektor Heller, Dr. Krüger und Leopold v. Sachs, die Großindustriellen Pollack v. Parnau, Kais. Rat Meles und Dr. Georg Pick (Nachod) und sämtliche MitgliedS^des Wiener israelitischen KultusvarstandeA^M .י Von mehr als 200 österreichischen Kultusgemeinden lagen telegraphische Zustimmungskundgebungen vor. Großer Beifall folgte der Verlesung eines TelegramineS der Baronin Berta Suttner, welches lautete: ״In Ehrung des teuren Andenkens an Artur Gundaccar Suttner, den Gründer des Vereines zur Abwehr des Antisemitismus, schließe ich mich aus tiefster Seele dem Protest gegen einen Prozeß an, der nicht minder finster und barbarisch begründet ist wie etwa ein Hexenprozeß. Berta v. Suttner." Lebhaft akklamiert nahm nunmehr der Präsident der Kultusgemeinde Dr. Alfred Stern das Wort. Rede des Präsidenten Dr. Alfred Stern. Es sind auf den Tag 14 Jahre, daß über Einberufung des Wiener Kultusvorstandes hier in diesem Saale eine Versammlung stattfand, welche laut und feierlich mit aller Entschiedenheit gegen die Annahme eines jüdischen Ritualmordes, gegen die Blutlüge, Protest erhob. Und heute, nach 14 Jahren, erheben wir neuerlich unsere Stimme, um eine gegen uns Juden er hobene Anschuldigung, als ob wir von ReligionS wegen Menschenblut vergießen und genießen, daß es einen jüdischen Ritualmord gebe, als eine freventliche, abscheuliche, der Dummheit oder Bosheit entspringende Lüge und Verleumdung öffentlich zu erklären. Wir lassen uns nicht, wie ich bereits in meiner Einberufung sagte, ein- ׳ lullen durch die heuchlerische Phrase, als ob ein ,jüdischer Ritualmord von jüdischen Fanatikern oder Sekten verübt würde; solche jüdische Fa ' natikcr oder Sekten gab und gibt es nie und nirgends. Ein jüdischer Ritualmord, Genuß von , Blut und gar von Menschenblut, ist für uns Ju . den ein contradictio in adjecto, ein Widerspruch ' in sich, und ich habe ja bereits in meiner Einbe-! rung darauf hingewiesen, daß in den ersten Ka- > pitein unserer Thora es deutlich steht: Wer Menl schenblut vergießt, des Blut soll wieder vergossen , werden, denn im Ebenbilde Gottes hat er den Menschen geschaffen. Die Todesstrafe auf den Mord! Aus den Mord eines Menschen, ohne jegliche Unterscheidung. Und ich habe ferner hingewiesen auf das sechste der zehn Gebote, welches in lapidarer Kürze sagt: Tu sollst nicht morden, der zehn Gebote, welche dreimal jährlich in unseren Gotteshäusern gelesen werden, in steinerneu Tafeln an der Stirnseite unseres Gottes- Hauses prangen. Ebenso wie Ihnen allen bekannt ist. in welch kategorischer Weise uns jeglicher Blutgenuß strenge untersagt ist, wie strenge es untersagt ist, das Blut von Tieren und gar das Blut eines Menschen zu irgendeinem Zwecke, zu einem religiösen Zwecke zu verwenden. Und wohl muß in uns gerechte Entrüstung und Empörung e.1׳fflammen, wenn nun in einem neuesten Ritual!!׳! rdprozesse in Kiew — ich habe hier Aktenstücke zur Hand — von einer dem Blutrituale ergebenen jüdischen Sekte, den Ehassidiin, gesprochen und unter diesem Titel in aller Form eine gerichtliche Anklage erhoben wird. Es gibt keine solchen Sekten innerhalb des Judentums! Ter Fanatismus des fanatischesten Juden bekundet und betätigt sich darin, daß er mit grenzenloser Hingabe, mit Hintansetzung seiner wichtigsten Lebensinteressen, ja oft mit Aufopferung seines Lebens an den. Geboten der Thora ^!mV'Mk den Satzungen der rabbinischen Literatur festhält. Aber gerade indem er dies tut, mit fanatischen! Eifer tut, wird er den Blutgenuß aus tiefster Seele verabscheuen, wird es aus Gottesfurcht, als das scheußlichste Verbrechen! ansehen, einen Mord zu begehen oder gar eine rituelle Handlung durch einen Mord zu schünden. Aus dem Prozeßmaterial des Beilis-Prozesses, über welches, wie ja bekannt, bereits zu wiederholtenmalen Untersuchungsrichter und Gerichtspräsidenten stolperten und welches mir, soweit als es zur öffentlichen Kenntnis gelangte, bekannt ist. möchte ich nur zwei Aktenstücke hervorheben, welche aber geeignet sind, blitzartig den ganzen Prozeß zu beleuchten und zu zeigen, daß derselbe seinen! Wesen nach von dem bekannten Typus der Ritualmordprozesse iiicht abweicht. Das eine ist ein Protokoll, aufgenoniinen mit den! Archlmaiidriten Ambrosius, der seine Aussage mit der Erklärung beginnt, er habe Personlich die Quellen, die Lehre über die rituelle Erinordung von Ehristen durch Juden nicht sludiert und dann fortsetzt, daß er von verschiedenen Personen, die er aber nicht nennt, darunter auch von zwei getauften Juden, die Mönche gewor den, die er aber ebenfalls nicht nennt, allerlei über die Mazzosbereitung der Ehassidin! und das dazu erforderliche Blut gehört habe und nun all das zum besten gibt, was in den verschiedenen mittelalterlichen Ritualmordprozesse!! vorgebracht und tausendfach widerlegt!vurde. Zun! Schluß wiederholt er die Bemerkung, daß er den Gegenstand speziell nicht studiert habe, sondern ihn nur aus mehrfacher Unterhaltung mit den genannten, resp. ungenannten Personen kenne. Fürlvahr, schon in einen! gewöhnlichen Prozesse, in welchem es sich um ganz geringe Werte, um Mein und Tein handelte, müßte eine solche Aussage als wertlos erachtet und verworfen werden! Das zweite Protokoll ist aufgenommen mit dem emeritierten Professor der St. Wladimir-Universität in Kiew Sikorski, notabene Professor der Psychiatrie, der an der Hand deS ObduktionSbefundes eine Reihe der merkwürdigsten Folgerungen zieht. So zum Beispiel, daß bei der Ermordung des zwölfjährigen, schwächlichen und unterernährten Knaben, der gefesselt war, .eine ganze Reihe von Personen niitgewirkt haben 656684^944