Jüdische Volksstimme
- Journal
- Jüdische Volksstimme
- Volume
- XIV (1913)
- Issue
- Heft 15 (10.4.1913)
- Date
- 1913-04-10
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Nr. 15. XIV./1I Jahrg. Beilage zur ,Wiener Jüd. BoUsstimme. ld. April 1913 Seite 9. Die Juden in Rumänien. Leo G r ü n h u t, Wien. Vor einigen Tagen ging durch die Tages- Blätter die Notiz, daß Großbritannien die Forderung Rumäniens nach einem Gebietszuwachs nicht unterstütze, weil dieses den Artikel. 44 des Berliner Vertrages, der die Gleichberechtigung aller Konfessionen bestimmt, nicht eingehalten habe. Wir möchten aus diesem Anlässe auf eine objektive Schilderung der Leiden unserer Glaubensbrüder in Rumänien Hinweisen, die umso beachtenswerter erscheint, als sie aus der Feder eines berühmten Mannes herrührt. Es ist dies das Werk ״Die Juden in Rumänien" von Bernhard Lazare (Verlag H. S. Herrmann, Berlin), aus dem wir einige charakteristische Stellen zitieren wollen. Lazare weist zunächst nach, daß schon im 13. Jahrhundert in Rumänien Juden existierten, die bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts in mehr weniger leidlichen Verhältnissen lebten Sie hatten zwar unter den verschiedenen Kämpfen und Aufständen, die das Land heimsuchten, zu leiden, wurden aber anderseits von den Bojaren, welche die Juden brauchten, in Schutz genommen und lebten auch mit den Bauern in friedlichem Einvernehmen, wenn diese, wie Lazare meint, nicht gerade von den Mönchen aufgehetzt wurden. Das ging so bis zum Jahre 1859, in dem ein völliger Umschwung eintrat. ״Mit der Regierung des Hohenzollern begannen die Gewalttätigkeiten und Ausnahmsmaßregeln. Gleich nach der Thronbesteigung des von allen Parteien verlangten fremden Fürsten brachen die ersten Unruhen aus." Dann hören wir von Bratiano: Derselbe Joh. Bratiano hatte auf sein Reform- Programm vom Jahre 1848 die Enlanzipation der Juden gesetzt und hatte iin Jahre 1866 versucht, sie durch die Verfassung bestätigen zu lassen. Jetzt setzte er den Artikel 50 des Organischen Reglements wieder in Kraft, und er ließ Rundschreiben, durch welche den Juden untersagt wurde, in den ländlichen Gemeinden zu wohnen, Land zu pachten und Gasthofbesitzer oder Schankwirte zu werden. Auch tat er nichts, um die ernsten Unruhen in Jassy zu verhindern und beschränkte sich darauf, die von den Mächten erhobenen Vorstellungen mit einer ganz platonischen Regierungserklärung zu beantworten, in welcher er sich gegen die Neligionsversolgungen aussprach. Die Polizei, das Militär und die Zivi!beamten wußten wohl, was das zu bedeuten habe. Trotz der Regierungserklärung wurden die Juden überall wie Vagabunden verhaftet, aus den Dörfern verjagt und überall mit außerordentlicher Brutalität behandelt. In Galatz warfen die rumänischen Soldaten achtzehn arme Israeliten in die Donau, von denen zwei ertranken." Dann erzählt Lazare von weiteren Juden- Verfolgungen in den Jahren 1868, 1870, 1872, 1877. Wer diese inszeniert hat, wird die Geschichtsforschung berichten, wenn sie nicht mehr an gewisse Winke gebunden ist. Durch den Kongreß der Großmächte wurde Rumänien zuiu unabhängigen Staat erhoben. Der Artikel 44 des Vertrages vom 13. Juli 1878 besagt: In Rumänien darf die Verschiedenheit des religiösen Glaubens oder der Konfession niemandem gegenüber als ein Grund der Ausschließung oder Unfähigkeit hinsichtlich des Genusses der bürgerlichen oder politischen Rechte, der Zulassung zu den öffentlichen Aemtern und Ehren oder der Ausübung der einzelnen Professionen und Gewerbe, gleichviel in welcher Ortschaft, benutzt werden. Die Freiheit und Aus- Übung eines jeden Kultus sind allen rumäuischen Staatsangehörigen sowie den Ausländern gesichert und ihren Beziehungen zu ihren kirchlichen Oberhäuptern sowie der hirarchischen Organisation'dcr verschiedenen religiösen Gemeinden wird keinerlei Hindernis in den Weg gelegt. Rumänien versprach, die Judenfrage in einer für die Juden günstigen Weise zu lösen und die letzteren unter gewissen Bedingungen zu naturalisieren. Um den Mächten einen Beweis seiner guten Absichten zu geben, naturalisierte es sofort 900 Juden, die am Unabhängigkeitskriege teilgenommen hatten. Ta von diesen 900 jedoch 700 auf dem Schlachtfelde gefallen waren, so waren von 270.000 Juden 200 naturalisiert. Im Jahre 1852 wurden die Schulen Rumäniens allen geöffnet. Gleichzeitig veranlaßte man die Juden, ihre Kinder in dieselben zu schicken. Da man aber bald erkannte, daß die Juden ungleich wißbegieriger als die Rumänen sind, so war man bestrebt, die Konkurrenz von vornherein unmöglich zu machen. Ter Unterrichtsminister wies die Schulen mittels Rundschreiben vom Jahre 1857 an. bei der Aufnahme den Söhnen der Rumänen den Vorzug zu geben. Tie Schulen verstanden den Sinn des Rundschreibens und die jüdischen Kinder wurden allenthalben aus den Schulen verjagt. Die Schulen waren für die Rumänen da und die ״Ausländer", die dieselben besuchen wollten, waren von nun an Hoheit Schulgeldern, Prüfungs- und Stempeltaxen unterworfen. Während z. B. der gewerbliche Unterricht in den öffentlichen Schulen unentgeltlich erteilt wurde, kostete er für ״Ausländer" 90 Franken, der Handelsunterricht 90 bis 150 Franken. Infolgedessen'sank die Zahl der jüdischen Schüler auf ö1)״ Prozent, während sie sich noch 1892—93 auf 15—16 Prozent stellte. Im Jahre 1890 begann man nun die ״Ausländer" systematisch aus den Gymnasien, Ackerbau, Handels-, Gewerbe-, Forst- und technischen Schulen zu verdrängen, welche Maßregeln durch das Gesetz v. 23. März bis 14. April 1893 bestätigt wurde. Gleichzeitig wurden aber auch die konfessionellen Schulen der Juden chikaniert. Ein Rundschreiben des Ministers vom April 1900 ordnete den Unterricht am Samstag an und verbot den Schülern während der Religionsstunde, die nur einmal in zwei Tagen sein durfte, die Kopfbedeckung auszusetzen. Rumänien ist den liberalen Ideen des Berliner Vertrages stets treu geblieben °, es erließ keine Gesetze gegen die Juden. Es erließ Gesetze gegen die Fremden, welche es dann gegen die Juden anwendete. Die Methode in bezug aus die Juden kennzeichnet ein Gleichnis, das Bratiano 1882 zum Besten gab und das dann zum Programni erhoben wurde. Einem mageren, auSgehungerten Fuchs, erzählte Bratiano, gelang es einmal, in einen Weinberg einzudringen. Er wurde dick und fett und gesund. Ta es aber dem Besitzer des Weinbergs verboten war. den Fuchs zu töten, umzäiznte er den Weinberg von neuem und schloß den Fuchs immer enger ein, so daß dieser sich nicht mehr vollfressen konnte. Er wurde immer inagerer und schwächer und entschlüpfte schließlich durch das Loch, das er sich selbst gegraben hatte. Und wirklich wurde der ״Fuchs immer euger eingeschlossen. Durch das Gesetz vom l. De- I zcmber 1864 dursten nur die Rumänen Advo-!taten werden; desgleichen Friedensrichter durch Gesetz vom Juni 1884. Das Gesetz vom 14. Juni 1893 besagte: Um irgendeinen Posteil im Sanitätsdienste bekleiden zu können, 11111(5 man rumänischer Bürger sein. Tie Juden können auch nicht in den Dienst der Bahnen treten, da diese sämtlich verstaatlicht sind. Durch Geiede von 1872 und 187!» können nur Rumänen in der Tabakregie verwendet werden. Tie rumänische Staatsbürgerschaft wurde ferner Bedingung für den Drogisten (1886), Apotheker <48931, Wechsel- und Warcnmakler (18811. Wein- und Getreidemakler (1896). Ein Gesetz vom 17. Mar; 1884 untersagte jede Art des Hausierhandels, wodurch fünstausend jüdische Familien brotlos wurden. Tie dringenden Petitionen der Verzweifelten wnrden rücksichtslos abgewiesen. König Carol versagte auch den Hausierern eine sechsmonatliche Frist, um die sie ihn gebeten hatten. Ein weiteres Gesetz vom Jahre 1873,' erneut 1880, verbot den Nichtrumänen die Ausübung des Schankgewerbcs aus dem Lande. (Schluß folgt.) Der alte Judenfriedhof in Wien. Von Tr. Gottfried F r e u d m a n n, Wien. (Schluß.) Nr. 560. Tie Mutter des mehrfach erwähnten Klausgründers Zacharias halevi, der Frömmigkeit und Wohltätigkeitssinn von ihr geerbt hat. Heißt es doch von ihr, ״sie gab die Initiative zum Bau zweier Synagogen". Nr. 564. Ein Enkel der vorigen, hat auch die Tradition der Familie fortgesetzt, auch er gab ״für den Bau eines Heiligtums". Nr. 582. Ter Mann verläßt seinen Wohnsitz aus dem Lande und zieht nach der Stadt, um die religiösen Satzungen besser erfüllen.und am Gottesdienste sich beteiligen zu können. Nr. 590. Sarkophag des uns bereits so bekannten Zacharias halevi.. Dieser Mann verdient es, daß seiner in den Wiener Schulen beim Religionsunterricht ausführlich gedacht werde. Es wäre überhaupt zu empfehlen, die in der letzten Zeit erschienenen Werke über die Juden in Wien, allen voran das unseres Autors, für den Religionsunterricht zu verwerten, um demselben ״Geschichtsbilder" zu entnehmen, so daß die Wiener Schuljugend mit dem Leben und Wirken verdienter Männer aus der Vergangenheit der Wiener Judengemeinde vertraut gemacht werde. Diesen Mann, dessen Lehrhaus, das er für die Ewigkeit gründen wollte, nach zehn Jahren in eine Kirche umgewandelt worden ist. sollte jedes Wiener jüd. Kind kennen. Wachstein beschäftigt sich mit ihm eingehend. Doch wir können nur jedermann raten, im Werke nachzuschlagen. Aber wir müssen unserer Verwunderung Ausdruck geben, daß Wachstein von der Sitte, das;liecht sich zu erkaufen. Wein für Kiddusch und Habdalah für das ganze Jahr im Bethaus auf eigene Kosten liefern zu dürfen, als von einer längst vergangenen spricht, so daß er sich gar aus der Zeit von 1864 einen Zeugen holt, der sich wieder aus seiner Jugend erinnert. Abgesehen von vielen ungarischen Gemeinden, gibt es in Wien noch eine ganze Reihe von Bettzäusern. in welchen dieses Anrecht mit mehr oder weniger finanziellem Erfolge an den Meistbietenden abgetreten wird. In erster Reibe sei die ״Schiffschul" genannt. Nr. 605. Jakob Ha-Levi Meschulmim, Vorsteher der Gemeinde Wien, ist ein Vertreter der weitverzweigten, finanzkräftigen Familie der dal Bancos. Nr. 634 gilt den Manen des Mannes, dessen Erben wir für die Erhaltung des Friedhofes Tank schulden. Jbrem Vater errichteten sie 16 Jahre nach seinem Tode diesen schlichten Grabstein. Doch für die Gemeinde opferten sie einen ungemein großen Betrag. Heute ist es anders geworden. Viele reiche Inden errichten kostbare und punkvolle Grabdenkmäler, entziehen sich jedoch der Pflege der Wohltätigkeit. Seine früh verstorbene Tochter ist die Schwiegertochter des ״Zacharias halevi". Somit sind der Klausgründer und die Erbalier des Friedhofes verschwägert. Tie Verdienne des ersteren sind, wenn fein Werk auch zerfrort wurde, nicht geringer anzuschlagen. als die iei ner ״Mechntonim". Von den nichtdatierren Grabsteinen seien erwähnt. Nr. 649. :1i. Pesiach den Jakob, ein Tajan, wie man Um sich nicht idealer wünsche» kann. Er stiftet Frieden ׳,ivischen Mann und Frau, ist gütig gegen jedermann, besucht Kranke, spendet den Tranernden Trost. Er scheint nach dem ganzen Tenor der Grabinschrift die Seele des damaligen Rabbinates gewesen zu sein. Immerhin scheint die Kultnsgemeinde von dazumal noch keine ״Taren für Ebalizotv und Ebescheidungen festgesetzt zn baden. Nr. 656. Salomo Salkin Zigeiner. Dieser (Grabstein in die einzige Onelle für die Erbannng der Prager Zigeiner Synagoge durch Salomo ^alkind. Wir liofsen, *m geehrten Lesern durch diese Stichproben genügend Vorstellung von der Beschaffenheit und Bedeutung dieses Werkes gegeben zn baden. Wir wollen hier noch bemerken, daß jede jüdische Gemeinde Mährens und Böhmens, jede Familie, die auf eine Reihe von Gelehrten und bedeutenden Männern zurückblickt, Vas Interesse hat, dieses Werk anznschasfen. Z,u wünschen wäre wohl für die breitere Masse eine handlichere Ausgäbe, in der die gelehrten Bemerkungen in Weg fall zu kommen hatten, jedoch die Grabiinchriften mit den Uebersevungen zu versehen wären. Zum Schlüsse können wir es nicht unterlassen, allen jenen Faktoren zu danken, die an dem Znstandekommen dieses Werkes ein Anteil haben, dem Vorstande der isr. Kultusgemeinde, der Historischen Kommission derselben, Herrn Tr. Leopold Kobjn, der von Freunden der jüdischen Wissenschaft namhafte Kostenbeiträge erwirkte, dem Verlag für die vornehme Ausstattung. Ten Autor bitten wir, uns auf den zweiten Band nicht allzu lange warten zu lassen.