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Jüdische Volksstimme · 1913-02-06 · Heft 6 (6.2.1913) · page 10

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Journal
Jüdische Volksstimme
Volume
XIV (1913)
Issue
Heft 6 (6.2.1913)
Date
1913-02-06
Page
– (sequence 10)
Language
German
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@׳״t10 ״. ״Jüdische Bolksstimmc." üir. 6. schein. Denn, wenn die Juden auch bisher eine freie und pachtete blasse in der serbischen Gesellschast bildeten, so hat sich ihre Stellung in der öffentlichen Achtung noch um ein Bedeutendes gehoben. Und es ist interessant, daß die von Guropa so tief verachteten Serben von ihren ״jüdischen Brüdern" so viel Schönes zu erzählen wissen, während uns die zivilisiertesten Nativneu des Westens alles Schlechte andichteu! Die serbische Nation lebt noch ihre Kindheit, und nur minder sind offen genug, um der Wahrheit rückbalislos die Ehre zu geben! D. U. Exegetisches zum Wochenabschnitt משפטים 2 v. A. 2 n: 1 s ch. Nicht bloß die Nechtslehre und der allgemeine Rechtsbegriff, die in dem Gesetzbuche eines Volkes zur Behandlung kommen, sind für den Gbarakter dieses Volkes und für dessen Tenkungslrast maßgebend, sondern auch schon die Anordnung, die Reibenfolge der im Gesetzbuche vorkommenden, zum Schutze der Menschen getrofienen Verfügungen. Gin Volk mit ausgesprochenem Kostengeifte, mit einer strengen sozialen Differenzierung wird beispielsweise auch in seiuer Gejepesverstisstuu! in erster Reihe auf die Sichernnq des Rechtes und der Macht der höhereu Stände Rücksicht nehmen. Tie Gesctzesfor-!nel» werden da einfach zu Fesseln für die gesellschastlich schwächeren mißbraucht, um sie dauernd in Abbangigkeit von den Machthabern zu erlialten. Und es müssen regelmäßig erst weitreichende und weitgreifende Umwälzungen komj men, bevor die herrschende Rechtsvorstellung eine! andere wird und sich die Rechtsbasis des ösfcntlichen Gebens zugunsten der weiteren Bevölkerungsschichten verschiebt. Auf Grund solcher praktischer Erweiterungen im Rechtsgennsse werden daun die starren Formen der, einseitigen! Interessen dienenden Gesetzesbestimmungen allj mäblich gefprengt und mit dem neuen Geist kehrt, auch gleich ein!teuer Inhalt in die Rechtsvor-' fiellnng der Menschen ein. Diese Merkmale stän-! diger Wandelbarkeit und Abhängigkeit von Zeit und Uinständen zeigen alle selbst von den hervorragendsten Menschen verfaßten Gesetzbüchern. 2 'k selbst eine Schöpfung des sterblichen, ver- ( gänglichen Bleu scheu sind auch mit allen Schtvä-, chen und Fehlern alles Menschlichen behaftet. Oianz anders zeigt sich schon der erste Ansab zur Gesetzessormulierung bei unserem! Volke, das von Vans ans, feiner durch die Religion veredelteren Natur gemäß aus dein ethisch höchst vollkommenen Grundsätze der Rechtsgleich- ■ beit aller Menschen fleht, bei welchem die Rechts-! gleichbeit die erhabenste Lebensauffassung und' heiligstes Lebensziel bildet. Die Bibel, welche die Wesenheit aller Menschen init dein Worteä kenn zeichnet: Denn im Ebenbilde Gottes hat er j den Menschen geschaffen'» muß konsequenter-! weise auch in ihrer Gesetzesverfassung jeder Her-! reninoral. jeder Bevorzugung einer bestimmten XUasse von Menschen abhold bleiben und ihren Rechlsfchntz sogar vornehmlich und in erster Reibe jeden! angedeihen lassen, die dieses Schutzes; am meisten bedürfen., der Armen und Verlasse-' neu. Somit beantwortet sich von selbst auch die sonst nickn abzmveisende Frage, weshalb der gej se!;ge den de Seil der Bibel, der die Regelung aller j Menschenrechte zur Aufgabe hat. gerade mit der! Behandlung, der Feststellung der Rechte des Sklaven beginnk, weshalb an der Spitze der gan-: zen biblischen Rechtslehre das Gesetz sich befindet: ..Wenn du einen ibrischen Unecht kaufst, so soll er dir sechs Jahre dienen und im siebenten gehe' er frei weg, ohne Lösegeld.""» Es stellt schon diese unscheinbare Aeußerlichkeit ganz abgesehen von dein huinanen Geiste, den das biblische Sklavengesetz atmet, ein glänzendes und lehrreiches Zeugnis für das ganze biblische Rechtsideal aus. Sind doch gerade jene, die durch die Ungunst der Ver-, hältnisse im höchsten Grade sich benachteiligt, der natürlichsten Rechte der persönlichen Freiheit beraubt und entäußcrt fühlen, die zu Sklavcndicnst Verurteilten die bemitleidenswürdigstcn Geschöpfe der ganzen menschlichen Gesellschaft und sie find vor allen anderen aus den Rechtsschutz und den tliechtsbeistand des Staates angewiesen. Für die Priorität der Behandlung des Sklavengesetzes vor der Regelung aller sonstigen Rechtsverhältnisse des Menschen spricht auch noch ein anderes nicht minder wichtiges Moment. Wird auch doch hiedurch ohne jeden Schein einer aufdringlichen Absichtlichkeit eine lehrreiche Parallelc zwischen den für die Beziehungen der Menschen zueinander bestimmten Gesetzen und dein Verhältnisse unserer Volksgesamtheit zu Gott hergestellt, einem Verhältnisse, das durch das erste Offenbarungswort also bezcichuet wird: ״Ich bin der Ewige, dein Gott, der ich dich herausgführt habe aus dem Lande Mizrajim, aus dem Hause der M 11c d) t c." Wir alle waren einst Sklaven in Aegypten und wurden durch schwere Arbeit hart bedrückt, lind nur die Gnade Gottes hat diesem traurigen Zustande ein Ende und uns wieder zu freien Menschen gemacht. Diese von vielen und großen Wundern begleitete Erlösungstat Gottes in unserer Geschichte soll uns nun mit immer steigender Deutlichkeit die Wahrheit enthüllen, daß alle irdische Macht wandelbar sei und daß, während der stolze Dhron der Tyrannei zusammenstürzt, die Niedrigen und Gebeugten sich wieder vom Staube erheben und an den Platz der Vornehmen gelangen. Und wessen Blick auf dieses geschichtliche Beispiel der Offenbarung der ausgleichenden göttlichen Gerechtigkeit gerichtet bleibt, wird auch in seinem eigenen Pflichten- und Wirkungskreise der Forderung der Humanität gegen die Wirtschastlich und sozial Schwächeren gerecht werden, mit Liebe und Milbe die drückenden Metten jeder Sklaverei lösen und erleichtern, die Mutlosen und von Kummer Erfüllten mit Trost und Zuverficht erfüllen. Wie schlicht und doch so überzeugnngskräftig betont die Bibel selbst diese Wohltätige Beeinflussung des Verhaltens der Menscheu zueinander und selbst zu dem Fremden durch einen Rückblick aus die eigene Not, indem fie spricht: Und den Fremdling sollst du uicht bedrücken, denn ihr kennt ja das Gemüt des Fremdlings, denn Fremdlinge wäret ihr im Lande Mizrajim."") Das erste den Sklavendienst regelnde Gesetz betrifft die Feststellung der Dienstzeit und lautet: ״Sechs Jahre soll er dienen und im siebenten gehe er frei weg, ohne Lösegeld." Diese Zahl sechs beziehungsweise sieben erscheint den meisten Erklärern der Schrift durchaus uicht gleichgültig und veranlaßt inanche derselben dazu, sie mit der sechstägigen Schöpfungstätigkeit Gottes und mit seiner Ruhe von jeglicher Arbeit am siebenten Tage in Verbindung zu bringen. Tic sechstägige Woche der Schöpfungspcriode dient nach ihrer Ansicht als Vorbild der für die Dienstzeit des Sklaven bestimmte Jahrweihc, und wie jener ein Tag der -Ruh und der Erholung, der Sabbath, folgt, so wird auch diese von einem Jahrsabbath abgelöst. Und es ist dieser Vergleich keine müssigc, mystische Spielerei in Worten, sondern er hat auch unleugbar eine» tief sittlichen ethischen Bildungswert. Denn die Eutstehung von Himmel und Erde und all die in ihnen wirkende Kraft zeigt sich nicht allein dadurch göttlich groß und erhaben, daß sie auf Befehl des Ewigen aus Nichts geworden find, fon-! dern ebenso auch dadurch, daß sie sich auch dem I Ruhegcbote des siebenten Tages fügten und die ilmen vorgezcichncten Oiesetze für immerwährende Zeiten unverändert erhalten. Und wie der toten, willenlosen Materie in der schöpferischen Natur durch den Sabath Rübe wurde, so darf auch der seines freien eigenen Willens beraubte Sklave keinem immerwährenden Dienste unterworfen sein. Auch ihm muß nach einer Jahrwoche schwcrer Dienstzeit ein, seine Menschenwürde der Freiheit wiederbringende Jahrsabbath der Erlösnng und Erhebung winken. Was die biblische Kosmogonic durch das Sabathgebot als ein unabänderlichcs Naturgesetz gegen alle Vermehrung oder Verminderung des im Universum geschaffeneu Stoffes festgclegt, das hat auch ewige Gültigkeit für die ethischen Begriffe der Menschen, die ja ihrer Wesenheit nach wiedrum nur Gebilde wenn auch der vollkommensten Art dieses Kosmos sind. ״Die Wahrheit sprießt aus der Erde hervor und die Gerechtigkeit blickt vom Himmel herab/"» > בי בעלם אלדי״ם עשה את ד.א־*ם .6 ,9 .0 oen ב* תקנה עבד עברי שש שדם ־עבד ובשבעת יצא לחפש- הנס (־ ונר לא תלהק ואתם ידעתם את נפש הגד בי גדים רדיתם בא־* ן מע־־ם ף אמת מארק תצמה וצדק משסים נשק¬ י! ,85 .Ps ף üücfterbefprechungen. Hermann Latze: Logik. Drei Bücher vom Denken, vom Untersuchen und vom Erkennen. (System der Philosophie, 1. Teil.) Mit einer ausführlichen Einleitung von Professor Dr. Georg M i s ch in Marburg und einem Porträt Lotzes. Preis M. 7,50. 082 S., Leipzig, Felix Meiner!012. Als 141 Band der wohlbekannten ״philosophischen Bibliothek", die seit etwa einem Jahre im Verlage Meiner erscheint, wird Lotzes Logik hcrausgcgeben, ein Werk, das die ausführliche Darstellung des Systems des Göttinger Philosophen enthält. Die ״Logik" war lange Zeit im Buchhandel vergriffen und das Neuerscheinen ist um so erfreulicher, als manche Gedanken Lotzes heute wieder ncuaufgenommen werden. So beruft man sich heute wieder auf feine Lehre von der ewigen ״Gelt u n g" der Wahrheiten, jene Umschrcibung, in tvclcher Lotzc, Platos Lehre von dem ewigen Sein der Ideen umdcutcn und neu aufnehmcn wollte. So ist insbesondere aus den crkenntnistheorctischen Partien des Buches hcrvorzuheben, wie Lotze: die im- Momenten Grenzen des Erkcnncns beschreibt: erkennend können loir die Objekte immer nur — erkennen, d. h. Ivir bleiben außerhalb dessen, was wir erkennen. Bekanntlich versucht in unserer Zeit die intuitionischc Philosophie Henri Bergsons die Grenze des Erkennens aufzuhcbcn, ein ״intuitives" Erkennen lebendig zu machen, wo die Zweiheit von Subjekt und Objekt aufgchoben sein soll, da ist denn ein Vergleich mit dem Logisten Lotze recht interessant, der d-O> Erkenne» als ״Binnenverkehr innerhalb der Grenzen der Axiome" bcsliircibt. Besonders locrtvoll tvird die neue Ausgabe durch die Einleitung des Herausgebers, die ein Stück Philosophicgeschichtc des 10. Jahrhunderts darstcllt und für uns besonders interessant ist durch die ausführliche Berücksichtigung der österreichischen Philosophie «Bolzomo, Bretano 11. a.) Auch ein bisher fast unbekannt gebliebener, weil nur englisch erschienener Aussatz Lotzes ״Philosophie der letzten Vierzig Jahre", eine Art Autobiographic, ist recht intereffant. Wie der Verlag mitteilt, soll auch die Metaphysik Lotzes bald neu erscheinen. Für unsere Jugend. Ein Untcrhaltungsbuch für israelitische .(!naben und Mädchen. Unter Mitwirkung eines Ausschusses hcrausgegebcn von E. Gut. Neue Folge. Frankfurt a. M., Verlag I. .»nusmann, 1913. 118. Seiten, Preis 3 Mark. Das Thema ״Jügcndschristcn jüdischen Inhalts" gehört zu den vielen Kapitel» unseres Lebens, an die man nicht obne Schmerz denken tan». Während die russischen und palästilicnsischcn Juden der Jugcndcrzicbung ihre ganze Sorgfalt tvidmen, geschieht bei uns. so gut wie nichts; und vor allem ist auch zur thcoretischeu Klärung des Problems noch gar nichts geschehen, obzwar doch gerade die Zionisten alle Ursache hätten, das Problem einer nationalen Erziehung ernstlich zu diskutieren. Was wirklich — auch von zionistischer Seite — an Jugendschriften produziert wurde, bewegt sich ganz in den alten Bahnen, vielleicht mit alleiniger Ausnähme des Ehanuka- und Purimschristchens, das der Prager Bar Kochba hcrausgab. Was lvir nicht tu», tun andere und tun cs in ihrer Weise. Der Jngendschriftcnausschuß der Bereinigung israelitischer :»!cligionslehrer und -Lehrerinnen in Frankfurt a. M. gibt hier ein Untcrhaltungsbuch für junge Juden und Jüdinnen heraus. Es ist gefällig ausgestattet, hat schöne Reproduktioiien nach Israels Bildern und soll Kindern von etwa 14 Jahren in die Hand gegeben ivcrdcn. Es sind Erzählungen und Gedichte da, sogar auch ein Essay über Rembrandt und Israels, das Kindern wohl etwas schwer sein wird. Die Verfasser der Erzählungen sind zum Teil gut bekannt, selbst Auerbach, Komport, Björnson sind vertreten. Die Gedichte sind von Sturm, Platen, Rodcnberg, Gelles und anderen. Soweit wäre alles in Ordnung. Wenn nur nicht so vieles, was hier vereinigt ist, so sehr apologetisch und salbungsvoll, und ivenn cs dafür mehr heiter und lebendig wäre! Das Buch beginnt mit den Worten ״Wahre Menschenfreundlichkeit" und schließt mit ״reinster, edelslcr Menschlichkeit". Das ist nicht Zufall, das ist charaktcristisch! Die Tendenz, gegen die man ja nichts habe» kann, trägt sich so breit auf, daß sic unerträglich wird. Hätten die Heransgeber ein paar Herzliche Kindergcschichtcn (Trubels Träne z. B-», zum Spaß von Schalem Alcchem in die fromme Suppe getan, sie wäre viel schmackhafter geworden! Wie lebendiger wirkt doch neben diesem Buche ein Band des hebräischen Olanu Katan oder Molcdcth! Der Jugcndschrisienausschuß wird sich mit unserer hebräischen Jugendliteratur 5efreunden müssen, wenn er sein schönes Ziel erreichen lvill. Man muß ja nicht ins Deutsche übersetzen, aber man sollte den Ton cinfangen, der dort erklingt!

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