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Jüdisch-liberale Zeitung · 1931-09-16 · 36-37 (16.9.1931) · page 10

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
11 (1931)
Issue
36-37 (16.9.1931)
Date
1931-09-16
Page
– (sequence 10)
Language
German
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rar Sinn-Glaube erschöpft sich uns nicht in der Vorstellung eines über uns waltenden Richtertums; dies bliebe eine aus uns begrenzte Sinngebung und könnte uns nicht von dmnpsen Widersprüchen erlösen. Auch nicht in der reinen Ethik. Das müßte uns ins Nichts treiben. Denn die F^ut des Elends ist da, und selbst wenn alle, die es können, die Hände öffnen wollten, dis sich die Finger spannen, sie könnte nicht zur Ebbe werden. Hunderte werden gesättigt, Zehntausende hungern, wir würden bald ermüden. Die dauernde Kraft zur Bekämpfung der Not und zum eigenen Leben und Wirken können wir nur herbeiholen, wenn wir an einen Sinn im Großen, Zeitlosen glauben, der alle Widersprüche in uns und um uns in sich schließt. * Von dieser Warte gesehen, werden sonst bedeutsame Fragen zu solchen individueller Einfühlung: ob die Stätte unseres Gebetes ein prunkvoller Tempel oder eine primitive Betstube ist, ob wir die Sprache unserer Vorväter oder die unserer Mütter, ob wir die alte Weise oder neue Formen wählen. Ls gehl auch ohne Hatz Die Festtage werden für uns — mehr als je — zu Tagen stiller Feier, innerster Einkehr und Erinnerung. Ich denke an das Jahr 191.7. Kerzen gab es nicht mehr zu kaufen, und ich äußerte einer mütterlichen nichtjüdischen Freundin gegenüber, wie schmerzlich es mir sei, kein Jomkippurlicht entzünden zu können. Es war eine einst sehr reiche Frau, zu der ich sprach, eine Frau, die ein großes Gut mft Patronat besessen und sich tapfer in völlig veränderte Verhältnisse gefügt hatte. An demselben Erew-Jomkippur wurde bei mir eine gelbe Wachskerze abgegeben, die diese vorurteilslose Frau noch ans ihrer Gutskirche aufbewahrt hatte. So brannte am Jomkippur 1917 im Hause der jüdischen Frau das Licht der christlichen Mitbürgerin als Symbol der Versöhnung, die für unsere Zeit so notwendig ist. Johanna Meyer. Abgabeverpflichlung aus dem Mittelalter Eine seltsame Entscheidung des Kasseler Landgerichts. Ein Urteil, das nicht nur an mittelalterliche Zustände gemahnt, sondern sie auch praktisch wiederherstellt, wurde vorn Kasseler Landgericht in einem Prozeß der jüdischen Gemeinde von Rotenburg a. d. Fulda gegen das dortige Pfarramt gefällt. In Rotenburg sind die Juden auf Grund einer alten Verordnung, deren Datum und Entstehungsursache sich nicht mehr feststellen läßt, dazu verpflichtet gewesen, alljährlich je einen silbernen Löffel an den Stiftsprediger der Neustädter Kirche abzuführen. Schon in den Jahren 1809, 1833 und 1851 wurden vergebliche Versuche gemacht, diesen vermeintlichen Rechtsanspruch des Pfarramts für nicht bestehend erklären zu lassen. Die Behörden und Gerichte stellten sich aber immer ans die Seite des Pfarramts. Nur während der französischen Okkupation von 1814 haben die Juden diese entwürdigende Abgabe nicht zu leisten brauchen. Vor kurzem ist es nun den beiden jüdischen Nachbargemeürden von Meimbressen und Mansbach, für die eine gleiche „Verpflichtung“ anerkannt wurde, gelungen, sie durch die Justizbehörde in aller Form annullieren, zu lassen. Daraufhin hat nun auch die Gemeinde Rotenburg den Versuch gemacht, eine Entscheidung der Gerichte herbeizuführen, nach der diese Abgabenverpflichtung aufgehoben wird. Das lokale Rotcnburger Gericht lehnte das ab und erklärte den Anspruch des Pfarrers auf die Löfselsteuer für einen gültigen Rechtstitel. Aber auch die Rcvisionsinstanz, das Landgericht in Kassel, schloß sich dieser Auffassung an. In einer eben der jüdischen Gemeinde von Rotenburg 'zugeleiteten Urteilsbegründung von 15 Seiten Umfang führt das Landgericht aus: 'Es sei nicht zu erweisen gewesen, daß die Lösfel-Steuer Ueberrest des mittelalterlichen Hörigkeitsverhältnisses der Juden zur Kirche sei, und es werde nicht für ausgeschlossen gehalten, daß es sich um eine privatrechtliche Schuld der Juden an die Kirche handelt. Sei das aber der Fall, so müsse die Lösselabgabe auch weiterhin geleistet werden. — Aus der bloßen Vermutung, es bestünde eine privatrechtliche Abmachung dieser Art, begründet das Gericht also eine Entscheidung, die jeden jüdischen Einwohner Rotenburgs dazu verpflichtet, auch jetzt noch dein Pfarrer alljährlich einen Lössel zu geben. Auf juristische Kreise wirkt diese Urteilsbegründung umso befremdlicher, als ja kaum angenommen. werden darf, daß eine privatrechtliche Schuld auf so seltsame Art wirklich abgetragen werden könnte. Handelte es sich um eine der Kirche zurückzuzahlende Summe, so müßte doch die Geltungsdauer der „Steuer" und der Wert der zu entrichtenden Lössel fixiert worden sein. Bei der hessischen Judenheit hat die menschlich und juristisch unverständliche Haltung des Kasseler Landgerichts große Verstimmung aus gelöst. Die natürliche Bevölkerungsbewegung der Berliuer Juden i. 1.1930 Das Statistische Amt der Stadt Berlin hat kürzlich die endgültigen Zahlen über die Bevölkerungsbewegung in Berlin i. I. 1930 veröffentlicht. Danach ergeben sich für die jüdische Bevölkerung Groß-Berlins im Jahre 1930 folgende Bewegungen: Geburten: Aus rein jüdischen Ehen wurden 1127 Kinder lebend, 29 Kinder tot geboren. Dazu kommen noch 90 lebendgeborene uneheliche Kinder und ein totgeborenes uneheliches Kind jüdischer Mütter. Aus Mischehen mit nichtjüdischer Mutter stammten 174, aus Mischehen mit jüdischer Mutter 110 lebendgeboreue Kinder. Eheschließungen: Die Zahl der rein jüdischen Eheschließungen betrug 1019, die der jüdisch-nichtjüdischeu Mischeheschließungen 492, die der nichtjüdrsch-jüdischen Eheschließungen 280. St er befalle: Die Gesamtzahl der jüdischen Sterbefälle in Groß-Berlin belief sich auf 2453. Davon waren 1303 Männer, 1150 Frauen. Sterbe Überschuß: Bei Nichtberücksichtigung der aus Mischehen stammenden Geburtensälle ergibt sich danach im ganzen Jahre 1930 für die Berliner jüdische Bevölkerung ein Sterbeüberschuß von 1434 Personen. Der Sterbeüberschuß war — wie Dr. Hubert Pollack im Gemeind eblatt der Jüdischen Gemeinde zu Berlin bemerkt — fast so hoch wie i. I. 1929, obgleich die Sterblichkeit hinter der von 1929 um beinahe 300 Personen zurückblieb. Vereinsnachrichten Arbeitsgemeinschaft der jüdischen Arbeitsnachweise, Abteilung: Berufsberatung, Berlin N 24, Auguststraße 17 (Telephon: D. 2, Acidendamm 5936). Wir machen erneut auf die jüdische Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung aufmerksam. Es ist zweckmäßig, sich zum nächsten Schulcntlassungstermin bereits heute wegen einer Lehrstelle anzumelden. Ratsam ist es, zum ersten Besuch der Beratungsstelle Schulzeugnis, Lebenslauf und etwaige Bastelarbeiten nutzubringen. Die Sprechstunden sind: Auguststraße 17 (Telephon: D. 2, Weidendamm 5936): Knaben: Dienstag und Freitag von 10—1 Uhr, Mädchen: Montag und Donnerstag von 10—1 Uhr. Fasanenstraßc 79, Synagogengcbäude für die Bewohner des Westens (Telephon: I. 1, Bismarck 714): Knaben und Mädchen: Donnerstag von 3—6 Uhr. Für Schüler: Auguststraßc 17: Knaben und Mädchen:Montag, Dienstag, Mittwoch, nachmittags von 4y4—5 Uhr. Wir haben zurzeit gute kaufmännische Lehrstellen in größerer Anzahl vorgemerkt und bitten Interessenten für solche Stellen sich bei uns zumeldeir. Ebenso haben wir eine Anzahl Tapeziererlehrstcllen und Schlosserlehrstellen vorgemerkt, für die wir noch einige Lehrlinge suchen. Geschäftliches Der Verein Familienschutz hat für seine Ausgaben großes Interesse der Gemeinden und jüdischen Organisationen gefunden. Eine Anzahl von Gemeinden nnd Logen haben Verträge mit ihm abgeschlossen, u. a. der Schwcsternverband der Bne Brith-Loge des deutschen Distriktes. Seinen den augenblicklichen »wirtschaftlichen Verhältnissen besonders gut angepaßten nieorigen Monaisbeiträge stehen Leistungen gegenüber, deren besondere Vorzüge jeder Prüfung standhalten. Seine gemeinnützige Tätigkeit hat »die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden veranlaßt, sich durch die Entsendung einer Reihe ihrer Vorstandsmitglieder in den Verivaltungsrat des Vereins an seinen Bestrebungen zu interessieren. Sie hat auch die Kontrolle über die Verwendung der Ueberschüsse übernommen, die restlos jüdischsozialen Wohlfahrtszwecken dienen. Den Vorsitz des Verwaltungsrates hat Herr Professor Dr. S e l i g m a n n - Berlin, der zweite Vorsitzende der Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden, übernommen. Vertrauensleute sür die Gemeinden und Organisationen werden um Bewerbung an den F a m i l i e n s ch u H, Gemeinnütziger Verein für Hinterbliebenenfürsorge der Mitglieder jüdischer Gemeinden e. B-, Berlin W 9, Friedrich Ebertstraße 2-3, gebeten. Dieser Nummer ist ein Prospekt des Vereins beigefügt. Wichtig für Raucher! Unter den gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhältnissen ist jedermann, mehr denn je, bestrebt, die vorteilhaftesten Einkaufsmöglichkeiten wahrzunehmen. Der verwöhnte Raucher weiß cS zu schätzen, in' welch' überragender Qualität die altbekannte Firma Otto B o e n i ck e, Berlin W 8 , Französische Straße 21, ihre Fabrikate sowohl in den Konsumals auch in den höheren Preislagen herausbringt und in wie weitem Maße dieselbe hinsichtlich der Preisgestaltung den jetzigen wirtschaftlichen Verhältnissen Rechnung trägt. Die illustrierte Preisliste, welche jedem Interessenten kostenfrei zugesandt wird, zeigt, was die Firma Otto Boenicke trotz der erhöhten Tabaksteuer der Raucherwekt bietet, Leistungen, die wiederum an allererster Stelle stehen. Es liegt im Interesse des Rauchers, die Preisliste einer Durchsicht zu unterziehen. Aus der Ili-Bewegung Verantwort!.: Arbeitsgemeinschaft jüdisch-liberaler Zugendvereine Deutschlands Redaktion: Dr. Ellen Littmann, Berlin Jugendgottesdienste Von Ulrich Steuer, Jli-Breslau. Die Zeit der herannahenden Herhstfeiertage läßt in uns wiederum die Frage ihrer gottesdienstlichen Feier erstehen. Damit erhebt sich sür uns insbesondere das Problem der Jugendgottesdienste. Ist überhaupt die Trennung von Alter und Jugend im Gottesdienst gerechtfertigt, und wenn dies' der Fall ist, wie muß dann solch ein' Jugendgottesdienst crusgestaltet werden? Hier wäre eine gemeinsame Stellungnahme aller Jlis durchaus erforderlich. Mit dieser Frage werden wir, wenn wir sie erst sür uns beantwortet haben, all die Gemeinden herantreten müssen. Mir erscheint der erste Teil unserer Frage, die Frage nach der Existenzberechtigung des Jugendgottesdienstes, von besonderer Problematik. Die Schwierigkeit, die sür uns einer glatten Antwort nn Wege steht, ist unsere Stellung zur Jugendbewegung. Die Jlis sind heute im wesentlichen nicht „jugendbewegt", wir fassen unsere Stellung zu den liberalen Bereinigungen der Erwachsenen nicht gegnerisch im Sinne des Generationeilproblems auf. Das hat auch für das hier angeschnittene Problem bedeutsame Folgen. Wir sehen nicht ein, warum wir mit unferett liberalen Eltern, mit unseren liberalen Führern aus der Elterngeneration nicht gemeinsam beten sollen. Unsere religiösen Ziele und Gedanken sind die gleicheil wie die ihren. Das gilt dann besonders, wenn die von den Gemeinden eingerichteten Jugendgottesdienste lediglich etwas verkürzte Erwachsenengottesdienste mit einer altersmäßig anders zusammengesetzten Gemeinde sind. Solche Gottesdienste, die außerdem technisch fast immer benachteiligt werden, müssen jedenfalls vermieden werden. Ehe solche Gottesdienste veranstaltet werden, soll man Kinder mit ihren Eltern beten lassen. Wenn man sich aber zur Abhaltung eines Jugendgottesdienstes entschließt, dann wird dieser Plan nur von der Jugend selbst oder aber unter der kaum merklichen Leitung eines hervorragenden Pädagogen ausgeführt werden können. Hier muß jede bürokratische Starre einer disziplinierten Organisation weichen. Der Jli aber wird bei geschickter Stellungnahme unter ausschließlicher Betonung seiner religiösen Interessen — d. h. bei Ausschaltung alles Politischen — die Regelung der Organisation gewährleisten können. Im einzelnen werden wir dann, wenn wir das Problem erst über das Gröbste hinausgebracht haben werden, etwa folgende Grundsätze zu wahren haben: 1. Die Gemeinde besteht aus Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren. Jüngere Kinder gehören zu ihren Eltern. 2. Funktionäre des Gottesdienstes sind ausschließlich Jugendliche. Die Predigt, die zeitlich aufs engste begrenzt sein muß, kann auch von nicht theologisch gebildeten jungen Menschen, die religiös und rednerisch geeignet erscheinen, gehalten werden. Nur ein ausgebildeter Organist ist zur Ausgestaltung der Feier heranzuziehen. Ein Chor fällt fort. Der Gemeindegesang wird von besonders daraus vorbereiteten stimmbegabten Gemeindemitgliedcrn geboten. Der Jli wie die ihm sich hierzu etwa anschließenden Jugendgruppen (Neutraler Jugendbund) werden gehalten, die liberalen Religionsschnlen werden ersucht, besondere Liturgiestunden zeitweilig abzuhalten. 3. Zeit der Gottesdien st e: Jugendgottesdienste finden am Neujahrs- und Versöhnungstage statt, ebenso an einem Tage der Wallfahrtsfeste; wenn irgend möglich, sollen sie in regelmäßiger Wiederkehr am Sabbat veranstaltet werden, und zwar zweckmäßig im Winter in den späten Stunden des Freitagnachmittag' und im Sommer am frühen Sonnabendnachmittag. 4. Die Liturgie ist aufs knappste zu beschränken. Die traditionelle Anordnung der Gebete wird hier kaum beizubehalteu sein. In jeden Vormittagsgottesdienst — beim einmaligen Sabbatgottesdienst jedenfalls — ist eine Schriftvorlesung, die dein Inhalt des Tages angepaßt ist, einzuführen. Das Hebräische ist nicht zu vernachlässigen. Die hebräischen Hauptgebete sind dem allgemeinen — liberalen — Gebetbuch zu entnehmen. Da aber hier doch nicht alles zum Vortrag kommen kann, ist durch reichliche Abwechslung jede Erstarrung und Schematisierung zu vermeiden. Dies wird technisch möglich, indem das liberale Gebetbuch zugrunde gelegt wird und dazu in jeder Andacht kurze Anweisungen bereitliegen. Die deutschen Gebete sind dem religiösen Bedürfnis der jüdischen Jugend immer von neuem airzupassen. Sie müssen ständig geändert werden können, sollen an geeigneten Stellen des Gottesdienstes dem jeweiligen Prediger überhaupt in ihrer Abfassung überlassen bleiben. Ein deutsches, jckesinal zu bestimmendes Gemeindelied geht der Predigt voran. Im Ganzen ist jede gedankliche wie textliche Wiederholung zu vermeiden. Denr persönlichen stillen Gebet ist ein besonderer Platz einzuräumen. So etwa müßte nach meiner Meinung ein Jugendgottesdienst aussehen, der unser religiöses Empfinden' wahrhaft anregt und fördert. Jugendliche Gedanken kommen hier in Predigt und Gebet zum Ausdruck. Weiter aber wird in solch kurzer Stunde der Andacht von der leicht ablenkbaren Psyche des jugendlichen Menschen all das leichter erfaßt, was der lang andauernde Hauptgottesdienst den Juden an religiösest Gütern geben will. Ich halte es sür erforderlich, daß der Jli mit solchen Forderungen, die sür die einzelne Gemeinde zu präzisieren sind, an die Gemeinden herantritt, wenn aber diese Forderungen prinzipiell abgelehut werden, aus eigener Kraft versucht, an einer den ästhetischen Anforderungen des modernen Gottesdienstes genügenden Stelle seine Gedanken in die Tat umzusetzen. Aus der Ili-Arbert Ratidvr. (V o r t r a g s a b c u b.) Unsere letzte Zusammenkunft stand im Zeichen der Nähe unserer hohen Feiertage. „FcsttagSgedanken" »var deshalb das Thema des Bortrages unseres ersten Vorsitzenden, Herrn Dr. Weber. Auch der moderne Mensch kann in dieser schweren Zeit ohne Religiosität nicht mehr leben. Die stille Zurückgezogenheit, in welcher der Jude die hohen Feiertage begeht, trägt wesentlich zur Selbstprüfung und Vertiefung der Festtagsgedanken bei und gibt diesen Festen eine ganz besondere Note. Dasselbe gilt auch von den heutigen Formen des Gottesdienstes im Gegensatz zum priesleriichen Opserdienst. — Und so »vollen wir uns, wenn »vir die Feiertage in ihrer erhabenen Größe begehen, für die Zeit des Kampfes unl> des Zweifels stärken. Das Jli-Programm * Berlin. Gemeinsame Veranstaltung««. Laubhüttenfeier am Sonntag, dem 27. September, nachmittags J _,5 Uhr, in der Laubhütte der Synagoge Priuzcegentenstraße 69. Gruppe Westen. Heimabend am Montag, den 28. September, abends 8.15 Uhr, bei Jacobsohn, Schlüterstraße 31. Thema: Abraham. Heimabend am Montag, dem 5. Oktober, abends 8.15 Uhr, bet Galliner, Sybelftraßr 19. Gruppe Savigny. Heimabend am Mittwoch, dem 23. September, abends 7 Uhr, bei Simon, Tannenbergallee 9-12. Heimabend am Mittwoch, dem 30. September, abends 7 Uhr, bei Schlesinger, Prinzregentenstraße 57. Frankfurt a. M. Dienstag, dev 22. September: Bortrag über Strafrecht von Rcherendar Werner Hochheimer. Dienstag, den 29. September: Snkkauslfeier beim „Süßen" in der „Weißen Lilie" (Llumeusäle), 1. Stock, Bornheim, Bergerstraße. Ralibor. Mittwoch, de« 23. September 1931: Generalversammlung. Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen wird gebeten. Mittwoch, de« 30. September: Laubhüttenftier. Mittwoch, den 14. Oktober: Beginn der Besprechung von Claude Mouteis/iores Buch: „Umrisse des liberalen Judentums". Für die „Jli"-Rubrik bestimmte Artikel und Berichte find bis zum Freitag jeder Woche zn richten an Dr. Ellen Littmann, Berlin-Charlottenburg 9, Bayernallee 27. Bersammlungsanzeigeu gehen direkt an die Redaktion der J.L.Z., SW 11, Hallefche Straße 1. Mitglieder und Freunde der Liberalen Vereinigung! Denkt an Eure Jugend l DieArgC(„Arbeitsgemeinschaft jüdisch-liberaler Jugendvereine Deutschlands“) bedarf dringend Eurer Unterstützung« Die Erfüllung ihrer Aufgaben erfordert große Geldopfer. Damm werdet außerordentliche Mitglieder der Arge, oder helft durch Spenden. — Beitrag für außerordentliche Mitglieder jährlich RM. 5.— Anmeldung und Zahlstelle: Werner Hochheimer, Frankfurt a.M., Fürstenbergerstr. 169, Postscheckkonto: W.H., Fr.a.M.25088

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