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Jüdisch-liberale Zeitung · 1931-07-08 · 26-27 (8.7.1931) · page 9

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
11 (1931)
Issue
26-27 (8.7.1931)
Date
1931-07-08
Page
– (sequence 9)
Language
German
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«UPf'i.lf WWWMWM WWMIM'R't \' Mm . '.Pi"1 11. Zahrgang Nummer 26/27 Züdisch-Nberale Aettllllg Lin Vettelbrief Rohlings an den Zaren Alexander M Die russische Zeitung „Poslednija Novosti" veröffentlicht eine vom bekannten russisch-jüdischen Geschichtsschreiber in Petersburg, Saul Ginsüurg, in den Archiven des früheren russischen Innenministeriums entdeckte Bittschrift des vor kurzem verstorbenen bekannten Antisemiten August Rohling an den Zaren Alexander III. Rohling behauptete bekanntlich, daß er unumstößliche Beweise im Talmud über den Gebrauch des Blutes christlicher Kinder durch Juden gesunden Hütte. Seine Behauptungen gehören noch jetzt zum Rüstzeug d-er an das Ritualmordmärchen glaubenden Antisemiten, sein Name wurde z. B. seinerzeit beim Beilis-Prozeß in Kijew vor dem Weltkrieg oft genannt. Die Bittschrift an den Zaren wurde durch die Vermittlung des Prinzen Alexander von Hessen-Darmstadt nach Petersburg geleitet. In einem Brief v»m 27. November 1883 schreibt der Prinz an den damaligen russischen Innenminister, Grafen Dimitry Tolstoi, der „Gelehrte, Professor und Doktor der Theologie August Rohling" hätte eine Bittschrift an den Zaren verfaßt, die er ihn, den Prinzen, bat, nach Petersburg zu schicken. „Ich hielt es aber", schreibt Prinz Alexander, „für richtiger, statt die Bittschrift unmittelbar an Seine Majestät zu richten, die Sache Ew. Exzellenz zu.übergeben.... Ich bitte, die Entscheidung der kaiserlichm Regierung mir mitteilen zu wollen." In der Bittschrift Rohlings heißt es, er hätte sich die „richtige" Uebersetzung der jüdischen heiligen Schriften zur Aufgabe gemacht. „Es gibt Uebersetzungen verschiedener heiliger Schriften: des Koran, der Veden, die bis jetzt existiert, aber keine Uebersetzung des Talmud. Dabei haben aber die Vorschriften des Talmud eine ungeheure Bedeutung für die Völker, unter denen die Juden leben. Ich entschloß mich daher, eine wissenschaftliche Uebersetzung der jüdischen Bücher, die im Schulchan-Aruch und den Kommentarien zu ihm enthalten sind, zu machen. Die Arbeit wird acht Bände umfassen. Ich bin außerdem bereit, das berühmte Buch „Zohar" zu übersetzen, welches von den Juden noch weit höher geschätzt wird als der Talmud." Da für eine solche Arbeit aber Geld notwendig ist, bittet Rohling den Zaren, ihm im Lause von fünf Jahren eine Unterstützung von 4009 Rubel jährlich zu zahlen. Er erklärt sich dafür bereit, alljährlich zwei Bände zu liefern, welche in der Petersburger Staatsdruckerei gedruckt werden könnten. Der Innenminister Tolstoi trug die Sache dem Zaren vor, da er persönlich eine Entscheidung in einer Angelegenheit, für welche sich Prinz Alexander von, Hessen einsetzte, keine Entscheidung treffen konnte. Es scheinen aber inzwischen der russischen Regierung die wissenschaftlichen Widerlegungen der Behauptungen Rohlings zur Kenntnis gekommen zu sein und die Bittschrift Rohlings wurde abgelehnt. Am 7. Dezember 1883 richtete Graf Tolstoi an den Prinzen Alexander von Hessen-Darmstadt ein Antwortschreiben, in dem es heißt: „Ich gestatte mir, die Aufmerksamkeit Ew. Hoheit aus den Umstand zu lenken, daß die religiösen Vorschriften der Inden, welche in Auszügen in verschiedenen Werken in deutscher und französischer Sprache vorliegen, wohl bekannt' sind. Unsere Regierung sieht daher keinen Grund, den Vorschlag des Herrn Professor Rohling anzunehmen, umsomehr, als er mit großen Ausgaben verbunden ist, die bei der Drucklegung des Werkes und seiner Uebersetzung ins Russische sich noch erhöhen müßten." Damit war die Angelegenheit erledigtst I. L. Züdijch-rituelle Eheschließung ohne Ziviltrauung rechtlich wirkungslos Eine Reichsgerichts-Entscheidung. Zivil- und Strafprozeftordnung geben nicht nur Eheleuten, sondern auch Verlobten ein Zeugnisberweigerungsrecht im Prozeß ihres Ehegatten bzw. Verlobten.^In einer Mt jetzt veröffentlichten Entscheidung seines ersten Strafsenats vom 1. Juli 1930 — 1. Di 591/30 — hat nun das Reichsgerrcht sich mit der für zahlreiche ostjüoisch e Kreise wichtigen Frage beschäftigt, welche rechtliche Bedeutung eine jüdisch-rituelle Eheschließung, in Deutschland vollzogen, hier hat. (Juristische Wochenschrift Heft 20 vom 16. 5. 31 Seite 1366): § 52, Msatz if Nr. 1, 2 der Strasprozeßordnung lautet: eine Zeugin, die mit dem Angeklagten in Deutschland nach jüdischem Ritus die Ehe geschlossen hat, ist nicht seine Ehegattin im Sinne von 8 52 Nr. 2 der Strafprozeß,ownurig geworden, da die Ehe in Deutschland nicht als rechtsgültig anerkannt wird. Ein Verlöbnis setzt den Willen voraus, eine Im Inland als rechtswirksam zu erachtende Ehe zu schließen. Die »Rüge schlägt nich durtch, daß die Zeugin nicht auf ihre „Zeugnisverweigerungsrecht" hingerviesen worden ist. Diese Zeugin ist entgegen der Annahme der Revision weder Ehegattin noch Verlobte des Mitangeklagten. (8 52, Abs 1, Abs. 2 der St.P.O.) Sie hat zwar mit ihm, wie das Urteil unten feststellt, „auf deutschem Gebiet nach jüdischem Ritus die Ehe geschlossen", dpch ist sie dadurch, wie die Strafkammer mit Recht annimmt, nicht seine Ehegattin im Sinne des 8 52, Abs. 1, Nr. 2 der St.P.O. geworden, denn die Form dieser Eheschließung entspricht nicht den deutschen Gesetzen, nach denen sich laut Artikel 13, Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch die Form einer im Inlande geschlossenen Ehe ausschließ,lich bestimmt. Mit dem Hinweis auf das „deutsch-Polnische Abkommen", das der Verteidiger auch in der Hauptverhandlung, vor dem Revisionsgericht nicht zu bezeichnen vermocht h-rt, konnte die Revision auf 'die „Bekanntmachungen über den Beitritt von Polen und Danzig zu dem Haager Abkommen Wer internationales Privatrecht vom 13. 9. 29 (R. G. Bl. II Seite 640)" zielen, zu denen auch das Abkommen zur Regelung des Geltungsbereichs der Gesetze auf dem Gebiete der Eheschließung (R.G.Bl. 1904 Seite 221) gehört. Aber auch dieses Abkommen enthält keine Bestimmung, nach der die „Ehe" zwischen dem Angeklagten und der Zeugin im Deutschen Reiche als rechtswirksam gelten könnte. Ein Verlöbnis liegt deshalb nicht vor, weit es den Willen voraussetzt, eine im Jnlande als rechtswirksam zn erachtende Ehe zu schließen; diesen Willen haben aber der Angeklagte und die Zeugin nach der Feststellung der Strafkammer nicht. Die Geburten- und Sterblichkeit»-' Ziffern der Frankfurter Juden Tie Sektion für Wirtschaft und Statistik des Jiddischen Wissenschaftlichen Instituts errechnte auf Grund amtlichen Quellenmaterials die folgenden Ziffern über die Geburten- und Stekbefälle in Frankfurt a. M. im letzten Bierteljahrhundert (1906 bis 1929): Tie jährliche Durchschnittszahl der ehemaligen Geburten in Frankfurt a. M. im Zeitabschnitt 1906 bis 1929 betrug 6 673, von denen 373 Misch waren ,(in 352 Fällen waren beide Ellern, in 22 nur der Vater, in 20 nur die Mutter jüdisch — bei der Berechnung der Gesamtzahl 373 jüdischer Geburten sind die Kinder aus jüdischen Mischehen zur Hälfte den jüdischen Geburten zugerechjnet worden); somit machen die jüdischen Geburten 5,6 o/„ der Gesamtzahl der Geburten aus. In einzelnen Perioden dieses Zeitabschnittes weichen die Ziffern der Geburten von dem für die gesamten 24 Jahre anfgestellten Durchschnitt sehr stark ab: die höchsten Geburtenzahlen weisen die Jahre 1906 bis 1909 auf (durchschnittlich 8 458 Geburten pro Jahr), während die Kriegsjahre 1915 bis 1918 mit durchschnittlich 4597 Geburten i>ie niedrigsten Zahlen aufweisen. In den Nachkriegsjahren 19199 bis 1922 ist! die Turchschnittsziffer wieder auf 7033 gestiegen. Ein anderes Bild zeigen die jüdischen Geburten: wenn die niedrigste Ziffer auch bet der jüdischen Bevölkerung auf die Kriegsijahre fällt (212 aus rein jüdischen Chen, 32 ans Mischchen), so wurde die Höchstzahl nicht in den Jahren 1906 bis 1909 (360 rein jüdische Geburten und 49 aus Mischehen), sondern in den Jnflationsjähren 1919 bis 1922 (437 und 53) erreicht. Tie hohe Geburtenzahl der Juden in den Jahren 1919 bis 1922 ist wohl auf'die Zuwanderung der Ostjuden zurückzuführen. Aus 1000 der jeweiligen Bevölkerung berechnet, wobei wiederum die Kinder aus Mischehen zur Hälfte den jüdischen Geburten zugerechnet wurden, ergeben sich für einzelne Jahre folgende Zahlen: 1906 26,0 Geburten auf 1000 der Gesamtbevölkerung, 17,1 aus'1000 der jüdischen Bevölkerung: 1910 20,9 auf 1000 der Gesamtbevölkerung und 13,5 auf 1600 der jüdischen Bevölkerung; 1929 — * 11,1 und 10,3. Tie unehelichen Geburten betrugen im Durchschnitt der Jahre 1911 bis 1929: bei der Gesamtbevölkerung 15,3 °/o, bei der indischen Bevölkerung 6,1 oo der Gesamtzahl der Geburten; den höchsten Prozentsatz unehelicher Geburten gaben die Kriegsjahre 1916 bis 1918: 17,7 °'o bei der Gesamtbevölkerung, 8,1 % bei Juden. Tie Durchschnittszahl der Sterbesälle in den Jahren 1906 bis 1929 betrug 5396 pro Jahr, davon 381 Juden (7,1 o'«), während der Prozentsatz der jüdischen Geburten nur 5,6 f .. ansmacht. Tie Verhältniszahl der jüdischen Sterbesälle war zwischen den Jahren 1906 und 1927 'tets im Steigen begriffen (von 6,2 o/o in den Jahren 1906 bis 1909 bis aus '8,0 o/o in den Jahren 1923 bis 1927). sank aber in den Jahren 1928 bis 1929 aus 7,2 Aus 1000 der Gesamtbevölkerung betrug die Sterbeziffer i. I. 1906 — 15,0, au, 1000 Juden 12.5: 1910: 12.9 und 13,7; 1925: 10,5 und 13,6; 1929: 11,4 und 14,5. Tie Sterblichkeit unter den Juden nt somit bedeutend höher als unter den Nichtiuden, was wohl aus die Altersgliederung der jüdischen Bevölkerung Frankfurts zurückzuführen iü'. Indirekt wird dies bestätigt durch die Ziffern der Säuglingssterblichkeit, die bei Juden bedeutend geringer sind als bei Nichtiuden: während bei der Gesamtbevölkerung' die im Alter bis zu einem Jahr verstorbenen Kinder im Durchschnitt der Jahre 1906 bis 1929 15,0 der Gesamtzahl der Sterbesälle betragen haben, machen die im Mer bis zu einem Jahre verstorbenen jüdischen Säuglinge nur 4,7 »o unter den Sterbesäslei, bei Juden aus. Sprechsaal ■ ■■ * Für diese Rubrik übernimmt die Schriftlettung lediglich die preh gesetzliche Verantwortung. Die Frauenplähe in der Synagoge Zu dem nachfolgenden Artikel bemerken wir, daß in Berlin — und zwar keineswegs nur in der Resormgemeiirbe — die Geschlechtert rcnnung bereits vielfach aufgehoben ist. Nichtsdestoweniger erscheint uns die Anregung des Herrn Lehrer Adler für alle diejenigen Gemeinden, in denen dile völlige Aufhebung nicht durchführbar ist, als außerordentlich wertvoll. Die Red. In den letzten Dezennien konnte man befriedigend wahrnehmen, wie höchst wichtig für die Erhaltung und Förderung des Judentums die stärkere Heranziehung des weiblichen Geschlechtes ist. Im Hinblick daraus müßte dertt weiblichen Geschlechte auch in beu Synagogen ein ebenso bequemer und der Erbauung zugänglicher Platz angewiesen werden wie den Männern. Die Frage: Wo bringt man am zweckmäßigsten die Plätze für das weibliche Geschlecht hin, dürfte daher heute mehr als je einer ernsten Erörterung wert sein. In früherer Zeit sah man nur an hohen Feiertagen eine größere Zahl verheirateter Frauen die Synagoge besuchen, Mädchen fast niemals. Die obige Frage hatte daher keine Bedeutung, weil die Räumlichkeit einer kleinen Tribüne, an der westlichen Setzte der Synagoge, dem Bedürfnisse vollständig genügte. Später, als man jene Tribüne für die Chorsänger benutzen wollte, begann man auch an den beiden Langseiten der Synagogen Emporbühnen für die Frauen zu errichten, auf welchen der Länge nach mehrere Bänke hintereinander herlaufen. Größere Gemeinden haben sogar zwei Galerien übereinander gebaut. — Nun fragen wir: Ist diese Einrichtung eine zweckmäßige? Ist dieselbe im Zeitalter der Gleichstellung der Geschlechter in Einklang zu bringen mit sonstigen Forderungen auf allen Gebieten? — Wir verneinen dieses, und zwar aus folgenden Gründen: 1. Obgleich die Bänke jener Seiten-Emporbühnen sich gewöhnlich amvhitheatralisch erheben, so ist doch nur die der Brüstung zunächst sitzende Reihe der Frauen (und selbst diese nicht immer) im' Stande, die heiligen Zeremonien zu sehen, ohne vom Sitze aufzustehen. Tut dieses aber die erste oder Mite. Reihe, so sind alle Hinteren Bänke völlig isoliert und können dem Gottesdienst höchstens mit dem Ohre, aber nicht mit dem Auge folgen. Hieraus entsteht notwendig Unaufmerksamkeit, Teilnahmslosigkeit, Langeweile. 2. Die Beaufsichtigung der Frauen und die Wahrung der nötigen Ruhe ist unmöglich, weshalb gar oft profane Gespräche aller Art geführt und sogar diejenigen gestört werden, welche gern andächtig beten möchten. 8. Eine tätige MitbeteUigung der Frauen an den Responsen und Gesängen kommt in den oberen Räumen gar nicht vor. Es wäre daher der untere Raum der Synagoge in zwei gleiche Hälften zu teilen und dem weiblichen Gejmlechte die rechte Hälfte zu überlassen, während die Männer nur die linke einnehmen. Reicht der Raum nicht aus, so benutze mdn die Emporbühnen als Reserve für junge unselbständige Leute, Knaben und junge Mädchen, ebenfalls getrennt nach gleichen Halsten. Man sorge aber für verschiedene Eingänge und für einen Hauptdurchgang in der Mitte der unteren Synagoge von entsprechender Breite. Die verschiedensten Einwändc gegen diesen Vorschlag sind bekannt, allein sämtliche Bedenken verschwinden vor der tatsächlichen Erfahrung von der unbedingten Vortrefflich kett dieser Neuerung. Seit einer Reihe von Jahren ist dieselbe in einigen größeren und kleineren Gemeinden mit dein besten Erfolge und zur allseitigen Zufriedenheit eingeführt und hat sich kein einziger der anfangs befürchteten Uebelstande in Wirklichkeit gezeigt. Dagegen sind dieser Verbesserung ganz wesentliche Vorteile zu verdanken. 1. Das weibliche Geschlecht fühlt sich mehr der Gemeinschaft der Betenden angehörig, beteiligt,, und erbaut sich unwillkürlich weit mehr beim Gottesdienste als früher und besucht daher viel fleißiger das Gotteshaus. 2. Die Gegenwart der Frauen und Mädchen wirkt ungemein günstig auf das Verhalten der Männer zurück und verteilst dem Gottesdienst einen höheren Grad von Feierlichkeit. 3. Das Benehmen der Damen ist musterhaft, macht jede Aufsicht überflüssig und von den Uebelständen der ehemaligen „Weiberschul" ist keine Spur mehr wchrzunehmen. — Schon aus diesen für die heutige Zeit ganz besonders wertvollen Grüirden müßte dieser Einrichtung weitgehendste Beachtung geschenkt werden. A. A d l e r, Oberlehrer, Ulm. 8 0 L H E R S C H A U ★ Sigmund Fraenkel: Aufsätze und Reden. Verlag B. Heller, München. Mit der Herausgabe dieser Sammlungwill ein Solvn da» Andenken seines Vaters bewahren. Sie ist ein Werk der Pietät und muß als solche gewertet werden. Der an der Universität Jerusalem wirkende Professor Dr. Adolf Fraenkel glaubt in dem Leben seines Vaters, des Münchener Kommerzienrats Sigmund Fraenkel, ein „Spiegelbild deutscher jüdischer Geschichte aus dem Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts festhalten zu können. Als Grund für die Veröffentlichung wird im Vorwort angegeben: „Der Typus des deutschen Juden, den Sigmund Fraenkel in hervorragendem Maße verkörperte, war in der vorigen Generation relativ häufig vertreten, ist aber heute im Aussterben oder vielmehr nahezu ausgestorben. Es ist der Typus eines Mannes, der einerseits im deutschen Kultur- und Wirtschaftsleben tief verwurzelt ist und der für dessen Förderung und Befruchtung, speziell auch in außerberuflkher Arbeit, viele seiner besten Kräfte einsetzt, der anderseits aus Gefühlstiefen wie in bewußtem Wollen sich dem traditionellen Judentum ganz und gar verknüpft weiß, sich für die inneren wie die äußeren Aufgaben der deutschen Judenheit hingebungsvoll mit Rat und Tat einsetzt und auch an jüdischer Lehre und Forschung, in ihren älteren wie modernen Formen, aktiven Anteil nimmt." Die Sammlung enthält neben einer kleinen Auswahl von wjrtschafts- und verkehrspolitischen Aufsätzen Fraenkels im wesentlichen Beiträge jüdisch-politischer Natur. Sie sind aus Tageskämpfen geboren und haben dementsprechend ihren Wert auch vornehmlich für den Tag gehabt, u. a. als Kampfwerkzeuge der jüdischen Orthodoxie Bayerns, der Fraenkel z. B. als 1. Vorsitzender des Vereins Ohel Jakob verbunden war. Die weltanschauliche Kluft, die Orthodoxie und Liberalismus trennt, zieht sich selbstverständlich auch durch dieses Buch, ln einem Artikel wird beispielsweise die Frage aufgeworfen, „warum Orthodoxe und Zionisten bei den bevorstehenden jüdischen Gemeindewahlen Zusammengehen müssen" und in der Antwort die „Einheitsfront nach links" betont „gegen die auf sozialem und kulturellem Gebiet leider wieder von allen guten Geistern verlassene Neologie". Noch peinlicher wirken Ausführungen in einem „Offener Brief an die Herren Erich Mühsam, Dr. Wadler, Dr. Otto Neurath, Emst Toller und Gustav Landauer." Da heißt es: „Wir Münchener Juden haben in all den schweren, leiderfüllten Wochen der Vergangenheit geschwiegen, da Sie und andere landfremde, des bayerischen Volkscharakters unkundige Phantasten und Träumer die bittere Not und die seelische Depression unseres Volkes ausnutzten, um Gläubige für Ihre vielleicht wohlgemeinten, aber verhängnisvollen und der menschlichen Natur zuwiderlaufenden Pläne einer zukünftigen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung zu werben." Und am Schluß dieses Briefes heißt es gar: „Lassen Sie ab von Ihrem unheilvollen, den Untergang Bayerns besiegelnden Gebahren; stellen Sie Ihre reichen Geistesgaben mit allen anderen Schichten unserer Bevölkerung fortab nicht in den Dienst der Zerstörung und der Verschüttung, sondern in jenen eines segensreichen Wiederaufbaues unserer Volkswirtschaft! Sollte mein Mahnruf wirkungslos verhallen, dann bleibt mir nur ein Allerletztes im Interesse meiner Glaubensgemeinschaft festzustellen übrig: Das jüdische Religionsgesetz lehrt, daß, wenn ein Erschlagener auf dem Felde gefunden wird, die Aeltesten der Nation an die Bahre des Gemordeten hinzutreten und feierlich zu bekräftigen haben: „Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen." In ähnlichem Sinne ruft das bodenständige bayerische Judentum durch mich heute Bayerns Bevölkerung zu: Unsere Hände sind rein von den Greueln des Chaos und von dem Jammer und Leid, das Ihre Politik über Bayerns zukünftige Entwicklung heraufbeschwören muß. Sie allein, und nur Sie tragen hierfür die volle Verantwortung." Der Tod löst den Menschen aus der^ Zeitgebundenheit und versöhnt durch den Gedanken der Ewigkeit. Man kann bezweifeln, ob es richtig ist, den Toten dadurch zu ehren, daß man seine für den Tag bestimmten Aeußerungen im Kampfe des Alltags sammelt. 6. W.

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