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Jüdisch-liberale Zeitung · 1930-07-02 · 27 (2.7.1930) · page 1

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
10 (1930)
Issue
27 (2.7.1930)
Date
1930-07-02
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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MMNeraleZÄMg Organ der Vereinigung für das liberale Judentum e. V. F»e««1rv»rtl. Red aktenr: Brano Voyda. XHcVcvcinigung für das liberale Judentum übernimmt nur jür diejenigen Aufsätze, die ausdrücklich als in ihrem Barnen ihrem Aufträge versaßt gekennzeichnet find. die DersM»srtung. Alle anderen Artikel, Äenhernugeu und VorlchWge erscheinen unter der Verantwortung der Redaktion. Die „Jüdisch-liberale Zeitungerscheint jeden Mittwoch. Redaktion und Geschäftsstelle: Berlin Sw 11, Hallesche Slr. 1 Fernruf: Bergmann 3358» 3359 Postscheckkonto: Berlin JIW 7. 1370öS flkeretutgung für das liberale Judentum) Nachdruck sämtlicher Original-Beiträge nur mit vorheriger Genehmigung der Redaktion gestattet. Bezugspreis durch di« Geschäftsstelle '/jährlich M. 3.— Linzelaummer 0.25. Lei freier Zusendung i. Inland Aür die Mitglieder der Vereinigung ist der Bezugspreis1 im Milgliedsbeitrage enthalten. Anzeigenpreise: vie 12gespalt.RonpareivezeilechM > Anzeigentarif durch die Geschäftsstelle. Anzeige»««-' nähme bei der Geschäftsstelle u. sämtl. Annoncen-^prdit. Nr. 27 Berlin. 2. Juli 1S30 10. Jahrgang Das Rheinland ist frei Wiederum ist ein Kapitel der Kriegsgeschichte liquidiert. Geist triumphiert über Gewalt, Freiheit und Selbstbestimmung treten an die Stelle von Siegerbefehl und Vormundschaft. Ueber vas Wollen der Gewaltpolitiker und den Unglauben der Zweifler hat das zielklare Streben eines Rathenau, eines Stresemann den Erfolg errungen. In allen Teilen Deutschlands künden Feiern von dem nationalen Selbstbewußtsein des deutschen Volkes, das sein Land wieder frei weiß von fremder auferzwungener Besatzung. Und mit allen Gliedern des deutschen Volkes fühlen sich auch die jiibifcfjeu Deutschen verbunden in dem stolzen Gefühl wiedererworbener Freiheit dieser Tage. Doch die Erringung der äußeren Freiheit sollte nur Ausgangspunkt zur Eroberung auch der inneren Freiheit sein. Jst's da verwunderlich, wenn in den Jubel sich Bangen mischt? Wird die befreite nationale Gemeinschaft sich auch nach den Tagen der Feiern als ein einig Volk von Brüdern erweisen? Öder wird morgen wieder im Rheinland von nationalsozialistischen Hetzern der .Haß gegen den „inneren Feind", gegen die Juden geschürt werden? Wird im Rheinland wieder die Demagogie wach werden, die Heinrich, Heine uns aus dem Rheinstädtchen Bacharach überliefert hat? Tie Räumung der Rheinlande sollte Anlaß auch zu innerer Einkehr des deutschen Volkes sein. Und die Hoffnung, daß von der Bevölkerung der freien Gebiete wieder der Geist friedlichen Strebens in das von Neid und Mißgunst, von Vorurteilen und Ungeist zerklüftete deutsche Volk getragen werde, ist nicht zuletzt bei den deutschen Juden begreiflich. Wird diese Hoffnung Wirklichkeit, so wird der t. Juli ein Tag wahrer Befreiung in der Geschichte des deutschen Volkes sein, ein Tag, der äußere und innere Befreiung brachte. Köln im Reich voran Di« Gemeinschaft wird selbständiger Kultusvecein. — Der Vertrag mit der Großgemeindr. meinde gewahrt. — Liberalismus und Gemeinschaft. Tie Einheit der Ge- Die Kötner Repräsentanz hat vor wenigen Wochen die Einführung getrennter Kultuskommis sionen beschlossen und einer Gemeindestatutenänderung zugestimmt, die die Bildung selbständiger Kultusvereine ermöglicht. Wenn auch! diese Beschlüsse von der Regierung noch! nicht genehmigt sind, so haben doch Vorstand und Repräsentanz der Forderung der Gemeinschast e. V. entsprochen und sie als Kultusverein anerkannt. In mehreren Sitzungen, an denen sich Bevollmächtigte der Gemeinde und der Gemeinschaft beteiligten, wurde ein Vertrag entworfen, der es der Gemeinschaft möglich! machen sollte, an die Verwirklichung ihrer Ziele heranzugehen. Der Vorstand genehmigte in seiner Sitzung vom 16. ds. Mts. den Vertrag vorbehaltlich der Zustimmung der Repräsentanz. Diese erfolgte in der Repräsentantensitzung am vergangenen Donnerstag abend. Da der Vertrag bereits von beiden Kontrahenten in gesetzlicher Form unterschrieben ist, gilt nunmehr die Gemeinschaft als selb ständiger Kultusverein innerhalb der Großgcmeinde Köln. Es ist uns bekannt, daß man nicht nur in Köln selbst!, sondern auch draußen im Reich den Verlaus der Dinge aufmerksam verfolgt, wir wollen daher zunächst den Vertrag im Wortlaut zum Abdruck bringen. V c t c i u b a r it n Q. § 1. „Die Gemeinschaft", eingetragener Verein in Köln, wird als Kultus-Verein innerhalb der Synagogen-Gemeinde Köln im Sinne des § 99 des Gemeindestatuts auf Grund der vorliegenden Statuten der „Gemeinschaft" vom 17. II. 1929 anerkannt. Dies« Anerkennung bedingt, daß die Mitglieder der „Gemeinschaft" sämtlich Mitglieder der Synagogen-Gemeinde sind. 8 2- Die Synagogen Gemeinde verpflichtet sich, von denjenigen Steuern, welche die Mitglieder der „Gemeinschaft" an sie zahlen, 30 v. H., mindestens 20000 Mark und höchstens 30 000 Mark pro Jahr an „Die Gemeinschaft" für ihre Bedürfnisse abzuführen. Die Abrechnung erfolgt am 1. eines jeden Kalenderviertelsahres für die im vorhergehenden Kalendervierteljahr eingegangencn Beträge. 8 3. Diese Vereinbarung wird auf die Dauer von drei Jahren getroffen und endet bei Auflösung der „Gemeinschaft" als eingetragener Verein in jedem Falle. Im Üebrigen wird aus das beifolgende Begleitschreiben verwiesen, dessen Inhalt ebenfalls Vcrtragscharakter hat. Ausführungsbestimmungen im Begleitschreiben: 1. Die von der wynagogen-Gemeinde an „Die Gemeinschaft" zu zahlenden Beträge dürfen nicht zu Wahlzwecken benutzt werden. 2. Die von der „Gemeinschaft" Anznstellcndcn dürfen keine höheren Gehälter erhalten, als die Synagogen-Gemeinde für entsprechende Stellen zahlt. 3. Alljährlich, spätestens bis zum 15. März jeden Jahres, ist die Mitgliederliste der „Gen:einschasts"-Mitglieder dem Borstande der Synagogen-Gemeinde einznreichen. Derselben sind die Erklärungen der neu eingetretenen Mitglieder gegenüber dem Borstand der Synagogen-Gemeinde betreffend ihre Zugehörigkeit zur „Gemeinschaft" beizusügen. Für diejenigen Mitglieder, die auf diese Weise dem Vorstand der Synagogen-Gemeinde bis zum 15. März jeden Jahres als Mitgleider angezeigt und nachgewiesen sind, findet die Steuerrückzahlung in Gemäßheit des Vertrages statt. ‘ 4. Für das Jahr 1930 erfolgt die Rückzahlung vom 1. Juli 1930 ' ab auf Grund der Liste, die vor dem 1. August 1930 an den 1 Vorstand der Synagogen-Gemeinde einzureichen ist. Für den jetzigen Bestand an Mitgliedern genügt dre vom Vorstand der „Gemeinschaft" auf ihre Richtigkeit ausdrücklich eidesstattlich versicherte Mitgliederliste. Im Üebrigen sind Dinge technischer Art mii denn Büro der Synagogen-Gemeinde zu regeln. Wer die Entwicklung des Verhältnisses zwischen der Gemeinde und der Gemeinschaft verfolgt hat, dem konnte es nicht zweifelhaft erscheinen, daß die Repräsentanz dem Vertrag ihre Zustimmung geben werde. Hatte doch! das Ultimatum der des langen Wartens müden Gemeinschaft jedem, der hören, wollte, deutlich gesagt, daß! ihre Mitglieder aus der Gemeinde ausscheiden würden, wenn ihren Wünschen nicht endlich entsprochen werde. Der Vorstand sowohl als auch eine Anzahl von Repräsentanten waren sich der schweren Verantwortung, oie sie zu tragen hatten, voll bewußjt, und so bedeutete es kaum mehr als eine nutzlose Demonstration, wenn in der entscheidenden Repräsentantenversammlung die Konservativen und Orthodoxen formelle Bedenken gegen den Abschluß des Vertrages ins Feld führten und eine Verschleppungstaktik an wendeten, die das an sich erfreuliche Gesamtbild der durchweg loyal geführten Vorverhandlungen nur zu trüben vermochte. Ter Vertrag ist das Ergebnis eines Kompromisses, mit dem beide Teile zufrieden sein können. Tie Befürchtung, die Einheit der Gemeinde könne zerstört werden, hat sich nicht bewahrheitet, ebensowenig wie die, der Eintritt in die Gemeinschaft werden den Austritt aus der Gemeinde ermöglichen. Daß die Gemeinschaft ähre Bestrebungen im Rahmen der Großgemeinde verfolgen wird, daß ferner fein aus der Gemeinde Ausgetretener Mitglied der Gemeinschaft wird werden können, diese beiden Fakta sind die erfreulichsten Ergebnisse 'der Vcrtragsformulierung. Aber auch die übrigen Abmachungen entsprechen dem, was einem friedlichen Nebeneinanderleben dienlich ist!. Hat die Gemeinde ihre geldlichen Verpflichtungen durch Festsetzung einer Maximalsumme unangenehmen Ueberraschungen entzogen, so hat die Gemeinschaft ihre materielle Grundlage fürs erste durchs Festlegung eines an sie zu zahlenden Minimalbetrages ficherznltellen gewußt. Daß die ihr zur Verfügung gestellten Gelder nicht zu Wablzwecken benutzt werden dürfen, das entspricht durchaus auch der Auffassung der Gemeinschaft, ebenso die Bestimmung, daß die von der Gemeinschaft Anzustellenden nicht besser besoldet werden dürfen als die gleichen Beamten der Gemeinde. Tie Opposition innerhalb der Repräsentanz glaubte ihr religiöses Gewissen dadurch« saldieren zu müssen, daß sie die Aufnahme einiger Zusätze in die vertraglichen Abmachungen verlangte. Einmal sollte die an die Gemeinschaft zurLckzuzahlende Geldsumme nicht im Budget der Gemeinde erscheinen, sondern durch ein Sonderkonto gehen; sodann aber wünschte man Sicherheit dafür, daß die Synagoge Roonstraße nicht für Gemeinschästszwecke verwendet werde und daß die Gemeinfchaftsbeamten nicht im Dienst der Großgemeiude beschäftigt werden. Aufs große Ganze hin gesehen, waren diese Forderungen nicht so gewichtig, als daß der Sprecher der Gemeinschaft nicht hätte Konzessionen machen sollen. Und so sei denn, obwohl manche Anmerkung zu der Art, wie man sein religiöses Gewissen beruhigte, zu machen wäre, der Mantel jüdischer Liebe über die Angelegenheit gebreitet und der Genugtuung Ausdruck verliehen darüber, daß endlich eine Regelung zum Gesetz, geworden ist, die sich! als eine starke Stütze des Friedems in der Gemeinde erweisen wird. Wenn erst noch die Satzungen über die Knllustrennung in Kraft getreten sein werden, dann dürste in religiöser Beziehung jür alle Richtungen gleichermaßen gut gesorgt sein. Weitgehende Selbständigkeit der verschiedenen Kommissionen wird sich fruchtbar erweisen bei der Ausgestaltung kultischer Einrichtungen. Es wird vor allem das unerträgliche Hineinreden in die Angelegenheiten anderer Richtungen au,hören, und niemand braucht fürderhin die Verantwortung mitzutragen für Das, was innerhalb anderer- Gremien beschlossen wird. So ist die Grundlage zu einer Zukunftsentwicklung in unserer Kölner Gemeinde geschaffen, die die Möglichkeit religiöser Konflikte auf einen ganz geringen Grad herabdrüät, und die damit Raum schafft für eine kraftvolle Förderung all der Aufgaben kultureller, politischer und sozialer Natur, die wie nie zuvor unserer Gemeindeverwaltungen harren. Der jungen Gemeinschajt aber dürfen wir Glück wünschen zu dem Erfolg, den sie nach zäher, viel uinkämpfter und zuweilen gehässig verdächtigter Arbeit errungen hat. Tie Bahn zur praltisch.cn Verwirklichung ihrer Ziele ist jetzt frei; nun heißt ies energisch ans Werl gehen und die Freiheit klug nutzen, die ihr gegeben wnrde. Es steht eine Gefolgschaft bereit, die willens ich die Bindung ans Judentum, die aus mannigfachen Gründen bedenklich gelockert war, wieder zu festigen, und die namentlich 4>ie Jugend wieder hingeführt wissen möchte zu den Quellen, denen religiöse Kraft entströmt. Gelingt es der Gemeinschaft, den Alten und den Jungen gleichermaßen religiöses Neuland zu erschließen, so wird sie ihre Stellung innerhalb unserer Gemeinde zu festigen und zu behaupten wissen. Sie wird auch, dem Liberalismus wieder Ansehen und Geltung verschaffen; denn was die Gemeinschaft als Ziel betrachtet, das ist weiter nichts als das Ziel des liberalen Judentums überhaupt: das religiöse Leben aufgrund der Anerkennung des Prinzips der Entwicklung mit der Geisteshaltung des modernen Menschen in Einklang zu bringen. Wer dieses Prinzip anerkennt, der darf nicht, wie es leider in Köln geschehen ist, eine junge liberale Bewegung in Mißkredit zu bringen versuchen durch Ausstreuung und Weiterverbreitung von Gerüchten'über angeblich ultraradiläle Pläne der Gemeinschaft. Ter darf auch nicht Bestrebungen fördern, die darauf abzielen, eine Kluft zwischen den sogen. Mliberaten und Jungliberalen zu schaffen, einen Gegensatz also, der nur geeignet wäre, die Gesamtbewegung in ihrer Arbeit zu hemmen. Wir haben volles Verständnis dafür, daß manch gut liberaler Jude der Gemeinschaft fern bleibt, weil die Spuren der Tradition in seinem Denken und Fühlen noch so wirksam sind, daß er Befriedigung findet in einer kultischen Athmosphare, wie sie etwa in der Synagoge Roonstraße herrscht. Nicht verstehen aber können wir es, wenn mau einer Richtung unfreundlich begegnet, deren Tendenz man grundsätzlich bejaht, und von der man nur vermutet, sie werde in der Praxis vielleicht andere Wege zum gleichen Ziel einschlagen. Man darf wohl erwarten, daß nunmehr, nachdem die Beziehungen zwischen Gemeinde und Gemeinschaft geordnet sind, das häßliche Gerede über ujüdische Absichten der Gemeinschaft verstummen wird, insbesondere in den Kreisen, die aus liberalem Boden stehen. Man dar, weiter hoffen, daß endlich auch von nichtliberaler Seite her die Aufzählung von „Programmpu ulten" der Gemeinschaft unterbleiben wird, von denen sie selber nichts weiß. Mit aller Deutlichkeit sei es noch einmal gesagt, daß die Gemeinschaft eine Vereinigung von Menschen ist, die gewillt sind, den rechten Weg zu suchen, die sich zugleich aber auch dessen sehr wohl bewußt sind, daß sie vor einer überaus schwierigen Ausgabe stehen, vor einem Problem, dessen Schwere nur der erkennt, der nicht im gewohnten Trott des Hergebrachten dumpf und sklavisch weiterzugehen gesonnen ist, sondern der klaren Sinnes und in unbeirrbarer Entschlossenheit die Sachverhalte bis zu Ende denkt und die religiöse Praxis den Ergebnissen dieser gedanklichen Arbeit entsprechend ausgestalten will. Es nützt nichts, wenn geistig allzubeaueme Leute immer und immer wieder beteuern, liberal zu sein aber doch nur theoretisch oder für eigenen Gebrauch, und wenn sie dann im selben Atemzug Partei ergreifen für die Orthodoxie und gegen die eigene Richtung. Diese Gepflogenheit, die weiter nichts bezeugt als ein sorgloses Ausdemwegegehen vor jeder Problematik und ihrer Entscheidung. ist nicht dazu angetan, das Ansehen des Liberalismus irgendwie zu fördern und seinen Absichten Aussicht auf Erfolg zu verschaffen. Möge die Gemeinschaft durch ihre theoretische und praktische Leistung zeigen, daß hinter ihren Bestrebungen der statte und feste Wille lebendig ist, zur Tuvchgestaltnng einer religiösen Idee, die der Auffassung der Juden des 20. Jahrhunderts angemessen ist. Tr. Siegfried Braun.

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