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Jüdisch-liberale Zeitung · 1930-04-23 · 17 (23.4.1930) · page 1

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
10 (1930)
Issue
17 (23.4.1930)
Date
1930-04-23
Page
– (sequence 1)
Language
German
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WjschllberaleZeLmg Organ der Vereinigung für das liberale Judentum e. V. verantiv ortl. Redakteur: Bruno Woyda. Die Vereinigung für das liberale Judentum übernimmt nur für diejenigen Aufsätze, die ausdrücklich als in ihrem Nomen oder in ihrem Aufträge versaht gekennzeichnet find, die Verantwortung. AUe anderen Artikel. Aeuherungen «nd Vorschläge erscheinen unter der Verantwortung der Redaktion. Die „Jüdisch-liberale Zeitungerscheint jeden Mittwoch. Redaktion und Geschüslsstelle: Berlin Sw 11, Haliesche Slr. 1 Fernruf: Bergmann 335S. 3359 Postscheckkonto: Berlin NW 7. 137 0S9 (Vereinigung für das liberale Judentums Nachdruck sämtlicher Original-Beiträge nur mit vorheriger Genehmigung der Redaktion gestattet. Bezugspreis durch die Geschäftsstelle '/«jährlich Al. 3w— Einzelnummer 0.25. Bei freier Zusendung i. Inland QJO Für die Mitglieder der Vereinigung ist der Bezugspreis im Mitgliedsbeitrage enthalten. Anzeigenpreise: Die 12gefpalt.Nonpareillezeile045 Anzeigentarif durch die Geschäftsstelle. Anzelgeuaunah me bei der Geschäftsstelle u. famtl. Annoncen-Expedil. Nr. 17 Berlin. 23. April 1930 10. Jahrgang Gegen Vefchrönlung der Zrmenrechte! Zn den Grundsorderungen des liberalen Judentums gehört auch die nach Gleichberechtigung der Frau im jüdischen Leben. Nicht aus Frauenrcchtlerei wirb diese Auffassung vertreten^ sondern aus der Erkenntnis, daß die Frau und Mutter nicht zuletzt berufen ist, das religiöse Leben unserer Zeit zu fördern imd zu pflegen. Das Vorurteil vergangener Zeiten gegen die Gleichberechtigung der Frau begegnet dem liberalen Judentum auf seinem Wege in den mannigfachsten Formen. Wir veröffentlichen nachstehend einen Artikel des .Herrn Rabbiner Dr. Bcermann, Hcilbronn, den wir dem Israelitischen Wochenblatt für die Schweiz entnehmen. Die Ausführungen stehen im Zusammenhang mit de» Auseinandersetzungen zwischen Rabbiner und Gemcindevorstand in Stuttgart zur Frage, ob Frauen als Rcdnerinnen bei der Bestattung zuzulaffen find. Im Anschluß geben ivir eine Entgegnung unserer Mitarbeiterin Frau Eleinentine Kramer, München, der tuic die Ausführungen des Herrn Rabbiner Tr. Beermann mit der Litte um Stellungnähme vorgelegt haben. Die Red. doch wie Herr Dr. Beermann selbst sagt - nach reli gionsgesetzlicher Bestimmung „über das Gesetz siegen". Was ist das Wesen von Branchen? sie tauchen irgendwann einmal aus, und ein Minhag. der heute aufkömmt, ist in tausend Jahres geheiligt, so wie d i e Bräuche, die sich anno Neunhundertdreißig leise vorwagten, es heute sind. Und ist denn nicht, wie Herr Dr. Beermann wiederum selbst zugibt, das ausschließlich-e Redeir der Männer aus Friedhöfen ebenfalls ein Minhag, als Beweis werden die Klagefrauen in testamentarischer Zeit angeführt. Ferner: Es ist keiner „jüdischen Frauenrechtlerin" cmgesallen, b-iefen Brauch etwa in einer anderen Gegend Deutschlands einsühren. oder gar gegen 'Andersmeinende durchsetzen 511 wollen. Freilich könnte es passieren, daß eine Frau aus Königsberg oder eine aus Hamburg einer Tranerseierlichieit im Württembergischen beiwohnt und fände, daß auch in ihrer Stadt einmal eine Frau ein paar Worte saadn sollte zu Ehren einer Heimgegangenen Schwester, sreilich - das tönnte Vorkommen. Aber wäre es nicht möglich, daß auch ohne das Württemberger Beispiel solch eine Idee anderswo anstauchte? Und dann? was dann? — ja dann müßten die Frommen im Lande „sich belernen" und so oder so entscheiden. Was alles in der Welt, was altes bei uns Juden, im Allgemeinen, ja was alles selbst bei der Orthodoxie hat sich schon geändert im Laufe der Jahrhunderte! Soll ich auszählen? -- das Gitter in der „Weiwerschul'", der lange Rock des Rabbiners, die Schläfenlocken... doch die Beispiele sind Ihnen geläufiger als mir, Herr T«r. Beermann. Noch zu Dein Ausdruck „jiddische Frauenrechtlerinnen": Tie fortschrittliche Frau der allgemeinen Frauenbewegung hat dies Wort längst aus ihrem Sprachschatz gestrichen, weil ihm etwas von Unduldsamkeit anhaftete, von Rechthaberei, von Anderswollen und Andersseinwollen um jeden Preis. Jüdische Frauenrechtlerinnen aber gab es überhaupt nie, denn die organisierten, jüdischen Frauen blieben stets bewahrt über Ziel hinaus zu schießen, durch! - das Gesetz Rabb. Dr. Beermann, Heilbronn: Ich will hier nicht die jüdische Frauenfrage in ihrem ganzen Ausmaße aufrollen. Vielmehr will ich mich aus den in der Ueberschrist angedenteten Punkt beschränken. Es wird neuerdings hie und da von jüdischen Frauenrechtlerinnen gewünscht, daß Frauen auch bei einer Bestattung eine Ansprache halten dürfen. Wie einst Mirjam und Debora ihren Empfindungen in Lied und Wort öffentlich freien und ungehemmten Ausdruck gaben, wie zur Zeit der Bibel und der Mischnah neben den männlichen Leichenrodnern die Mekonenoch, die Klagefrauen an der Totenbahre (vgl. neben den Bibelstellen bei Jeremias und Ezechiel des. Moed. Kolon III, 8 und 9) ihre Funktionen ausübten,' so dürfe auch heute die jüdische Frau, die sich dazu berufen fühlt, bei einer Leichenfeier aussprechen, was ihr Herz bewegt. Nun ist aber die religiöse Entwicklung im rabbinischen Judentum so gegangen, daß bei aller dort waltenden Gleichwertung der Frau mit dem Manne die Andersartung der Frau eine besondere Rücksicht fand, und so hat man ihr die Welt des Hauses und der Familie als ihre Sphäre zugewiesen. Daher ist es Minhag geworden, d. h. religiöser Brauch, wenn auch nicht Religionsgesetz, daß nur Männer bei Beerdigungen Trauerreden halten und Gedenkworte sprechen. Da nun auf unseren Friedhöfen Freie und Fromme bestattet werden, wird es um des religiösen Friedens willen und aus Duldsamkeit gegen unsere am Ueberlieferten festhaltenden Glaubensgenossen geboten sein, überkommenen Brauch auch in dieser Hinsicht nicht zu ändern. Wohl 'hat bereits Raschis großer Enkel Rabbena Tam gegen die Konservierung unsinniger Bräuche den Wortwitz gebraucht, daß Minhag rückwärts gelesen Gehinnom „Hölle" bedeutet. Aber wie ernst das talmudische Judentum den Brauch im religiösen Leben nimmt, wenn er irgendwie aus einer ethisch-religiösen oder weltanschaulichen Erwägung herausgewachsen ist, wie hier, wo auf das zarte Gefühl der Frau die größte Rücksicht genommen wird, sieht man aus Pas. 50 a und Bab. Mez 86 b, wo die weitgehendste Schonung der irgendwie begründeten Bräuche eingeschärft wird, und Jeb. 14 a wird darauf der Weisheitsspruch angewandt: „Höre mein Sohn die Zucht deines Vaters und verwirf nicht die Lehre deiner Mutter". Ja, wenn selbst die religionsgesetzliche Bestimmung dem Brauche entgegen ist, kann Unter Umständen gelten: „Minhag mewattel halacha, „daß der Brauch über das Gesetz siegt" (Jer. B. Mez. 87 a). Aus weitere Einzelheiten über die Gesetzeskraft der Bräuche einzugehen, verbietet der Raum. In keinem Falle kann ein Laienkollegium von sich aus dekretieren, daß der Brauch, daß nur Männer bei Bestattungen öffentlich reden dürfen, von nun an außer Kraft gesetzt ist. Ob ein Brauch vor den Forderungen des Lebens zurückzutveten habe, darüber hat einzig und allein der Ortsrabbiner zu entscheiden, und zwar in jedem Orte der zuständige, und Gutachten, die von auswärtigen Rabbinern eingeholt werden, sind so lange belanglos, als ähre Gründe nicht den Ortsrabbiner überzeugen. Das ist die Rechtslage nach den älteren und neueren religionsgesetzlichen Sammelwerken und Responsen. Es erübrigt hier d:e Fülle der Quellen anzuführen. Daran kann auch eine Oberbehörde nichts ändern, solange sie den jüdischlegalen Weg gehen will und sich vornimmt, Leben und Lehre so zu versöhnen, daß man im Bezirk des Religionsgesetzes bleibt. Llem. Krämer, München: Ans den Artikel: „Grabreden von Frauen" ist zu erwidern: Es war in Württemberg seit langem Brauche daß Frauen in einzelnen Fällen aus Friedhöfen Nachrufe halten, und es hieße diesen Brauch ändern, wenn man dies dort nun üus einmal untersagen wollte. Und Bräuche können Ae Bedeutung des Gesäuses im jüdischen Gottesdienst Von Rabbiner Dr. Davin Schönberger, Aachen. Es ist als eine fundamentale kunstgeschichtlichc Wahrheit zu betrachten, daß alle Kunst ihre Wurzel im Religiösen gehabt hat, und — gleichviel, wie weit auch immer sie sich von ihrem Ursprung entfernte — sie doch stets ihren Ewigkeitswert, ihren erhabensten Sinn im Religiösen gefunden hat. Es ist darum nur natürlich, daß an "der Stätte, wo religiöses Empfinden und heiliges Wollen ihren hervorragenden Ausdruck suchen, im Gotteshaus, sie diesen Ausdruck in die Form zu gießen bestrebt sind, die ihrem Wesen entspricht, in die Form der Kunst, die sich ihres Ursprungs und Zieles im religiösen Sein bewußt ist. Keine Form der Kunst aber ist an der Stätte des Gebetes geeigneter, Träger verinnerlichten religiösen Empfindens zu fein, als gerade die Kunst des Gesanges, unterstützt von instrumentaler Musik. Während Malerei und Plastik, die ja in Kirchen vielfach zum Ausdruck des Religiösen dienen, geeignet sind, den Einzelnen von der Gemeinde zu sondern, indem sie ihn zur individuellen Beschaulichkeit und Passivität in Bezug auf die Gemeinde hinführen, zwingt der Gesang, der jeden Einzelnen im Rahmen der Gesamtheit beteiligt und sich nicht an das Auge des Einzelnen, sondern an das Gehör Aller wendet, vornehmlich zur Vereinheitlichung der Gemeinde und faßt alle seelischen Sonderheiten unter ein gemeinsames Empsindungsbewußtsein zusammen. So können wir es uns erklären, daß bei uns Juden, während (schon der Ueberzeugmig, daß Göttlichkeit nicht im Bilde ersaßt werden darf und kann) die Malerei und Plastik keinen besonderen Platz im Gotteshaus fanden, Musik und insbesondere Gesang ihren sieghaften Einzug bei uns hielten. Die menschliche Sange s st i m m e mit ihren Möglichkeiten des leisen, schwermütigen Klagens, des jubelnd aufstürmenden Jauchzens, der dankenssatten Hingäbe und der slehend-durstigeu Forderung, wurde z n m b e d e u t s a m e n Werkzeug des Gebetes im j üd i sch en G ot t e sd i enst. Das Judentum, das fast in allen seinen Institutionell auf eine so persönliche und alte, traditionelle Kultur zurückblicken darf, hat in seinen frühesten Anfängen nur recht spärliche Hinweise auf die Musik beim Gebet. Deimoch darf behauptet werden, daß die Synagoge niemals ohne Gesang war, wenn auch i n p r i m i t i v st e r F o r m. Der Zusammenhang mit den Levitenchören im Heiligtum zu Jerusalem, die wiederum zurückblicken durften auf Lied und Melodie im biblischen Schrifttum, scheint abzureißen, als der Tenrpel im Jahre 70 n. d. g. Z. vernichtet wird. Es klingt wie wehmutsvolle Rennnisceirs, wenn die Mischnah sagt: „Seit das Synedrion eingegangen, verstummte auch der Gesang in den hochzeitlichen Häusern (M. Sota 9, 11). Aber die Lieder zum Lobe Gottes verstummten wohl niemals ganz, wenn auch der weltliche Gesang, durch nationale Trauer behindert, verklang, und der Talmud nimmt doch die alte Tradition in Etwa wieder aus in der „Forderung eines melodischen Vortrags beim Lesen religiöser Literatur". Hakaure b'lau n'imoh w'haschauneh b'lau s'miroh olov hacochuw aumer w'gam ani nothathi lohem chnkim lau tauwim." „Wer die Schrift liest ohne Melodie und die Mischnah lernt ohne Sang, für den gilt der Schriftvers, ich gab ihnen unschöne Gesetze" (b. Meg. 32 a). Und von Moses berichtet die Hagadah, daß er, der Verkünder des Gebots, mit lieblicher Sangesstiinme begabt war, wodurch er sich allein dem Volke vernehmlich und verständlich machte (in Trg. Ps. — Jon. Er. 19, 19 ausgeführt). Mit dieser anerkennenden Wertschätzung des Gesanges in Bezug auf Verinnerlichung und Vevständniserweckung des Gebotes durch ihn, übernimmt das Mittelalter bis an die Schwelle der Neuzeit hin seine eigentümliche Gebetsweise — „Nigun" und „Tropp" genannt. Mit dem wachsenden Bedürfnis nach Variationen der Kantilation werden die Paitanim, die mittelalterlichen GÄetsdichter, zumeist auch Komponisten ihres Liedes. Wenn auch vielfach die Melodien, genau wie zu Beginn des Kirchengesangs, häufig einfach übernommen werden aus weltlichen Gesängen, so wächst doch jedenfalls mit zunehmender Gestaltung der Liedmelodien die Forderung, daß der Gesang des Borbeters „lieblich und angenehm" sei. Jetzt beginnen bereits die ersten Anzeichen eines sich bildenden Chorgesangs (zuerst in Italien). Die Gemeinde ist es selbst, die, fortgerissen von Schmerz und Freude, von Andacht und Forderung, bald die lieblich rieselnde Stimme des Vorbeters wie ein einherbrausender Sturm übertönt, bald leise summend seine Melodie begleitet, bald in jubelnden Responsen in seinen Lobgesang einstimmt: Boruch hu uworuch sch'mau - „Gelobt sei Er und gepriesen sei sein Name". Daß ein derartiger Gesang nicht lieblich oder schlechthin schön war, ist natürlich. Beteten doch. in dieser Melodie Männer, deren rauhe Kehlen Wochentags den Staub der Landstraße schluckten, deren Seele von den Schmähungen ihrer Hasser verbittert, deren Gemüt zerrissen, verängstet und gedemütigt war. Als aber der Freiheitsmorgen für sie anbrach, als die dumpfen Ghettomauern, die Judenhaß und menschliche Niedertracht errichtet hatten, fielen, und der Lichtstrahl einer neuen Zeit ihr Auge aufhob vom Staube, da wuchs mit dem verfeinerten Empfinden auchdas ä st h e t i s ch e Bedürfnis, der Vortragsweise der Synagoge Würde und Ordnung zu geben. Israel Jacobsohn führte die Orgel ein im Tempel, die lange Gegenstand erbitterten Kampfes war, aber schließlich doch von der Mehrheit freudig übernommen wurde. Satomon Sulzer, Moritz Deutsch, Goldberg und Lewandowsky vereinten in ihrer Person „geniale musikalische Intuition mit wahrhaft jüdischer Frömmigkeit und inniger Vertrautheit mit den traditionellen Gesängen" und schenkten so dem modernen Judentum den modernen Chorgesang, der mit zunehmender Kraft die Verinnerlichung des Gottesdienstes erstrebte, ihn belebt und verschönt hat. Eine Gefahr jedoch stieg mit dem so disziplinierten, ästhetisierten Gesang für unfern Gottesdienst herauf. Während, trotz aller Rauheit der Form, die Synagoge des Mittelalters die innigste Aktivität des Beters zuließ, drängt der Chorgesang den betenden leicht in die Passivität des Zuhörers. Auch die Hilfsbereitschaft der stimmbegabten Gemeindemitglieder, ihre innerliche Pslicht'dem Synagogenchor beizutreten läßt viel zu wünschen übrig, so daß in Großstädten meist bezahlte Kräfte den Chor ausmachen und in mittleren und kleineren Städten meist nur der Feiertagschor aus beachtlicher Höhe steht. Beide Gefahren zu bekämpfen ist Ausgabe der Gegenwart. Es gilt weder die Bedeutung des Gesanges für den Gottesdienst zu unterschätzen, noch zu übertreiben. Ist letzteres

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