Mannheim
Compact Memory

Jüdisch-liberale Zeitung · 1929-08-07 · 32 (7.8.1929) · page 1

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
9 (1929)
Issue
32 (7.8.1929)
Date
1929-08-07
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2613366-2614000-2614032--3238-2620804
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

3 entity mentions

V u. '9 MMÄeraleZeilM Organ -er Vereinigung für -as liberale Judentum e. V. Vez>g»prei» durch die Geschäftsstelle '/.jährlich M. 2L0 Einzelnummer 0^0. Lei freier Zusendung i. Inland 0.25 -ür die Mitglieder der Lereiuiguug ist der Bezugspreis im Mitgliedsbeltrage enthalten. Berautwortl. Redakteur: Bruno Voyda. tle „Jüdisch-liberale Zeitung" erscheint jeden Mittwoch. Redaktion und Geschäftsstelle: Derlin Sw 48, MIhelmskr. 147 Fernruf: Bergmann 3358, 3359 Postscheckkonto: Berlin MD 7, 137069 (Vereinigung für da» liberale Judentum) Nachdruck sämtlicher Original-Beiträge nur mit vorheriger Genehmigung der Redaktion gestattet. Anzeigenpreise: Die 12gespattenr NmwarMezeUe 0.45 Goldmark. die Reklamezeile 3.00 Goldmart, bei Diederholuugeu Rabatt. Aazeigrnaauahm«: .Jüdisch-liberale Zeitung' Juserateuabteiluug: Berlin SW 48. wilhelmstrahe 147 (Bergmann: 3358-59). sowie sämtl. Annoacen-Expeditiou. Nr. 32 Berlin, 7. August 1S2S 9. Jahrgang Zum verfassungstag Juden müssen gegenüber Verfassungen eine gesunde Skepsis besitzen. Nur zu oft ist in der Geschichte oer Judenheit die Willkür an die Stelle der Vernunft getreten, ist dokumentiert worden, daß wesentlicher als eine Verfassung ihre Auslegung ist. Hat sich nicht auch neuerdings noch des öfteren gezeigt, daß diejenigen, die die Verfassung zu schützen haben, mehr dem Geist gleicheil, den sie begreifen, als dem Geist, der in der Weimarer Verfassung des Deutschen Reiches einen Ausdruck gefunden hat? So etwa, wenn das Reichsgericht jüngst in einem Urteil gegen einen Nationalsozialisten die sinnvolle Feststellung traf, der Ausdruck „Judenrepublik" habe nicht den Tatbestand der Beschimpfung im Sinne des Repubiikschutzgesetzcs erfüllt, weil der nationalsozialistische Angeklagte diesen Ausdruck garnicht aus die gegenwärtige Staatssorm bezogen habe. Als auf den Trümmern oer wilhelminischen Epoche das deutsche Volk sich selbst neu den Staat zu errichten hatte, übertrug Ebert Hugo Preuß die Leitung des Reichsministeriums des Innern, dem als wichtigste Aufgabe die Schaffung der neuen „Verfassung des Teutschen Reiches" oblag. Klar erkannte Hugo Preuße demdas Kaiserliche Teutschland wegen seiner Zugehörigkeit zur jüdischen Gemeinschaft nicht einmal eine ordentliche Professur, geschweige denn ein Staatsamt gewährte, die ihm gestellte Aufgabe: „Teutschland kann nicht existieren, wenn es nicht unendlich später als alle anderen großen Völker und nach einer Erfahrung furchtbarster Schmerzen eingeht rn den großen Weg der modernen nationalstaatlichen demokratischen Entwicklung. Das ist die Einheit des staatlichen Volkes, der Staatsnation." Tiefe Auffassung hat in dem ersten Artikel der Verfassung ihre Formulierung gefunden in den lapidaren Sätzen: „Tas Deutsche Reich ist eine Republik. Tie Staatsgewalt geht vom Volke aus." Sie durchzieht das gesamte Werk und hat insbesondere den zweiten Hauptteil der Verfassung geformt, der die „Grundrechte und Grundpflichten der Teutschen" erörtert. Enthält der erste Teil vornehmlich den verfassungsorganisatorischen Inhalt,^ reicht der zweite Teil weit darüber hinaus und schafft eine Sinnrichtung der nationalen Gemeinschaft. Im Artikel 109 wird bestimmt, daß alle Teutschen vor dem Gesetze gleich sind, und daß öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile oer Geburt oder des Standes auszu- Heben sind. Was nun in den Abschnitten „Tie Einzelperson", „Tas Gemeinschaftsleben", „Religion und Religionsgesellschaften", „Bildung und Schule" und „Tas Wirtschaftsleben" für die so geschaftene Staatsnation formuliert ist, das ist ein kulturpolitisches Bekenntnis, dessen Verwirklichung in der Praxis leider nur zu oft vergessen wird. Es ist bei der trefen weltanschaulichen Zerklüftung des deutschen Volkes gewiß nicht verwunderlich, daß dabei in wesentlichen Fragen von der Reichsverfassung ein Kompromißweg beschritten werden mußte. Würde der Kompromißweg der Reichsverfassung aber allfeitig geachtet und eingeschlagen werden, so würde sich sicherlich schon cin friedlicher Wettstreit der Weltanschauungen im deutschen Volke ergeben haben. Und Beschimpfungen der „Judenrepublik" würden als Beschimpfungen gewertet und durch positive Verwirklichungsversuche des eigenen Ideals, durch Versuche um die Gewinnung und Erziehung der Volksseele ersetzt weichen Besonderes Interesse können vom Standpunkt des Judentums ans die Ausführungen der Artikel 135 bis 141 beanspruchen, in denen die Bestimmungen über „Religion und Religionsgesellschaften" enthalten sind. Hier und in dem Abschnitt „Bildung und Schule" war es naturgemäß besonders schwierig, eine Einigung der Parteien der Weimarer Koalition herbeizuführen. Zwischen der Zentrumsauftassung, nach der den christlichen Kirchen weitgehendste Privilegien und möglichst umfangreiche Einftußmöglichkeiten aus das öffentliche Leben einzuräumen sind und der sozialdemokratischen Auffassung von der Gleichberechtigung aller Religionsgesellschaften «und von der „Trennung von Kirche und Staat" mußte ein Ausgleich gefunden wevoen. Tie Weimarer Verfassung bestimmte, daß alle Bewohner des Reichs volle Glaubens- und Gewissensfreiheit genießen; sie gewährleistet die ungestörte Religionsübung und stellt sie unter staatlichen Schutze Sie bestimmt, daß die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt werden und daß der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Aemtern unabhängig sind von dem religiösen Bekenntnis; eine Bestimmung, die leider für Juden, wie selbst Hugo Preuß erfahren mußte, auch in der Republik noch nicht volle Wirklichkeit geworden ist. Am bedeutungsvollsten wohl ist oer Artikel 137, dessen erster Satz lautet: „Es besteht keine Staatskirche." Hier beseitigt die Verfassung die Ueberbleibsek des Staatskirchentums und verwirklicht das System der Staatskirchenhoheit. Mit Recht sagt Lilienthal in seiner Untersuchung über „Tie Staatsaussicht über die Religionsgesellschasten nach Artikel 137 der Reichsverfassung: „Wie die Verfassung auf oen meisten Gebieten den Abschluß einer etwa hnnoertjährigen Entwicklung in Deutschland darstellt und nur einzelne Ansätze zu neuen Entwicklungen enthält, so stellt sie auch den Abschluß oer üaatskirchenrechtlichen Entwicklung des letzten Jahrhunderts dar, indem sie deren Tendenzen zu restloser, reichsrechtlich gesicherter praktischer Verwirklichung zu bringen versucht." Es muß bedauert werden, daß Juden, die im allgemeinen Leben diese Sinnrichtung der Verfassung restlos bejahen, im jüdischen Leben aus partikularem Eigeninteresse nicht selten gegen sie verstoßen, daß hierdurch auch Juden durch ihr Tun zu der abwegigen Auffassung beitragen, die Grundrechte der Verfassung seien „Monologe des Gesetzgebers" ohne rechtsverbindlichen Inhalt, während sie ja unzweifelhaft eine definierbare Rechtsnorm setzen. Bestimmt der Artikel 137 der Verfasfung eindeutig: „Jede Religionsgesellschast ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes", jo verdient die Tatsache Beachtung, daß von jüdischer Seite wiederholt aus dieses Selbstbestimmungsrecht verzichtet worden ist, und daß int Gegensatz zum Geist der Reichsverfassung staatlicher Zwang zur Erreichung von Zwecken der Religionsgemeinschaft erstrebt wird. Ter vom Preußischen Landesverband jüdischer Ge- Wir veröffentlichen nachstehend einige Aenßerungen von Hugo Preuß, dem Schöpfer der Weimarer Reichsverfassung, die das Verhältnis der Juden zu ihren nichtjüdischen Mitbürgern und zur Verfassung des Deutschen Reichs berühren. Sie haben leider an Ättualität nichts ein gebüßt. Antisemitismus und moderner Nationalstaat Der Antisemitismus, nicht als gesellschaftliche oder individuelle Erscheinung, aber als politisches Machtmittel und politisch wichtige Erscheinung, ist in demselben Maße überall zurückgetreten, wie sich der moderne Nationalstaat in seiner heutigen, in seiner politisch-demokratischen Form und Gestaltung entwickelt und konsolidiert hat. Man kann geradezu jagen: es ist ein Symptom, das wie ein historisch-politisches Barometer anzeigt, wo die.sogenannte Judenfrage eine große Rolle spielt. Wo der Antisemitismus im öffentlichen Leben überwiegt und bedeutungsvoll ist, da ist die Entwicklung des Nationalstaates noch nicht vollendet, da ist der moderne nationale und demokratische Staat noch im Entwicklungsstadium steckengeblieben. Deutschtum und Judentum Man wird sagen: Sollen wir uns assimilieren? Wie kann man so antisemitisch sein, eine solche Forderung auszustellen? Wem soll ich mich assimilieren? Bin ich ein minderer Deutscher als irgend ein anderer? Es gibt Landsleute, denen mich zu assimilieren ich mit einem herzlichen Pfui Teufel! ablehne. Aber diese ganze Voraussetzung: Ter Jude soll sich dem Teutschen assimilieren, macht eine falsche Prämisse, nämlich die, daß das zwei verschiedene Wesen wären. Den Deutschen, der nicht irgendwie sonst noch bestimmt wäre, als Jude oder Protestant oder Katholik oder Norddeutscher oder Süddeutscher oder Handwerker oder Bauer oder Arbeiter, den gibt es ebensowenig, wie es dm Baum kat exochen gibt, der weder Buche noch Eiche noch Tanne noch irgendeine sonstige Art von Baum, sondern nur schlechthin Baum ist. Das gibt es nicht. Aber von diesen verschiedenen Erscheinungen der einheitlichen deutschen Staats- und Kulturnation ist der Jude nicht etwas anderes als irgendein anderes dieser Elemente. Er ist einig mit dem Vaterlandsgefühl, und er hat im übrigen deshalb auch gar nicht nötig, sich als nativnalgesinnter Jude zu bekennen! Tas wäre genau so, als ob man sich als nichtwuchernder Jude oder als nichtperverser Mitmensch besonders bekennen wollte. Ich muß sagen, ich habe mir oft den Kopf 'zerbrochen, wie es überhaupt denkbar ist, daß jemand, der als Deutscher geboren, womöglich seit Generationen da ist - und wir wissen doch alle, daß die sogenannten polnischen Juden alles deutsche Juden sind, denn sie sind nach Jahrhunderten nach Deutschland wieder zurückgewandert, von Haus aus sind sie deutsche Juden gewesen —, ich sage, wie kann jemand, der ausgewachsen ist in seiner ganzen Familie, in seinem ganzen Denken, in seinem ganzen Leben und Treiben innerhalb eines Volkes, nicht nattonal gesinnt sein? Es kann sein, daß er es mal sagt, und dann muß man ihm eben sagen: Du weißt nicht, was du redest; denn fet&ft wenn du es nicht wolltest, bu kannst es ja gar nicht sein. Man kann doch nicht sein eigenes Sein und Wesen abstreiten. Vielleicht, wenn man auswandert und lange Jahre unter I meinden der preußischen Staatsregierung unterbrei.ele Entwurs eines Gesetzes für die jüdischen Religionsgemeinden zum Verfassungstag rn Preußen sicht beispielsweise vor, daß für Die Repräsentantenwahlen der jüdischen Gemeinoen die Unabhängigkeit des Wahlrechts von der Steuerleistung, Verhältniswahlrecht und Wahlrecht der Ausländer durch Staatsgesetz geregelt werden; daß durch Staatsgesetz, Bestimmungen über Steuerzahlungen von Juden bei Austritt aus der Gemeinoe, über die Zugehörigkeit von Gemeinden zu einem Landesverband getroffen werden. Mögen die Regelungen sämtlich vom jüdischen Standpunkt aus erwünscht sein - mit der Teutschen Reichsverfassung vereinbar sind sie unzweifelhaft nicht. Und es kann sich noch einmal als eine kurzsichtige Politik Herausstellen, daß von jüdischer Seite fortgesetzt der Grundsatz der Selbständigkeit der Religionsgesellschaften, beit oie Verfassung enthält, ausgegeben wird durch die Forderung staatlicher Zwangsvorschriften für ihre internen Angelegenheiten. So wird gegen den Geist der Verfassung gesündigt intra et extra muros. Das Wort „wie ich sie aufsasse" gilt leider heute bet der Mehrzahl' des deutschen Volkes auch gegenüber der Verfassung. Höften wir, daß oie Feier ihres 10jährigen Bestehens nicht nur dazu beitragen wird) daß sie mehr wird, sondern auch dazu, daß ihr Geist in der Praxis des Lebens mehr als bisher befolgt wird. Bruno Woyba. anderer Kultur und Sprache und anderen Umgebungsverhältnissen lebt, dann mag es sein, daß man da einwurzelt, und auch das immer noch nicht ohne Vorbehalt und nicht ohne große Schmerzen und Schwierigkeiten. Die Rassenfrage Die Stimmung gegen das Judentum wurde nicht nur auf Leidenschaften und Fanatismus gestützt, sondern auf eine wissenschaftliche Grundlage. Wir Deutsche dürfen allerdings mit Stolz bekennen: die wissenschaftlichen Väter dieser Pseudowissenschaft, die die Edelrasse des reinen Ariertnms verkündet und die so viele Gläubige bei den Deutschen gefunden haben, waren .keine Deutschen, weder Gobineau, noch Houston Stuart Chamberlain. Ein Franzose und ein Engländer mußten die Deutschen ihre Rassenreinheit lehren. Es ist in diesem Kreise nicht nötig, es ist wohl überhaupt vor vernünftigen Menschen nicht nötig, diese Lehre zu widerlegen. Man möchte mit Nietzsche, der ja auch gelegentlich jenen Gesinnungsgenossen zugerechnet wurde, sagen: es sei seine Maxime, mit keinem Menschen zu verkehren, der an den verlogenen Rassenschwindel glaubt. Ja, im politischen Leben kann man sich nun leider nicht aussuchen, mit wem man verkehren will, und mit wem man nicht verkehren will, der will feindlich mit einem verkehren. Aber in der Tat ist es so: man hört ein ganzes Heer von hunderttausend Narren sprechen. Was aber das Entscheidende unter dem Gesichtspunkt, den ich hier in den Mittelpunkt gestellt habe, ist: diese ganze Auffassung der Rassenlehre als politisches Fundament verkennt vollkommen, was ein Volk in nationalpolitischem Sinne ist, verkennt vollkommen die staatspolitische Bedeutung, das staatspolitische Wesen der Nation. Denn eine Nation ist keine Tierrasse, nicht eine Viehkoppel, sondern sie ist ein geistiges, ein geistig-sittliches Element, beruhend aus lausend verschiedenen Komponenten. Unter diesen tausenden von Komponenten spielen auch Abstammungs-, sogenannte Rassenverhältnisse, eine gewisse, aber noch in keiner Weise wirklich klar ergründete Rolle. Aber nur eine unter tausend anderen, unendlich viel wichtigeren, Rassehunde, Rassepferde jawohl — aber was den Menschen vom Vich trennt oder trennen sollte, ist nicht nur seine Sprache, sondern auch das Denken, aus dem diese Sprache resultiert und darauf sich aufbanend die ganze Kulturgemeinschaft und die weiteren physischen Merkmale. Es kommen dabei die scherzhaftesten Dinge vor. Wir wissen, daß der Jude verächtlich angesehen und nicht als Deutscher betrachtet wird, weil er ein Rundschädel ist, während der wahre Edeldeutsche ein Langschädel sein muß. Haben Sie mal ein Bild von Luther gesehen? Einen ausgeprägteren Rundschädel kann man sich nicht vorstellen. Er wird wohl den Weg anderer Deutscher gehen, die als Juden entlarvt sind. Oder sehen Sie sich Goethe an: ebenfalls ein ausgeprägter Rundschädel. Dasselbe gilt von Kant, Schopenhauer und last not least auch von Bismarck, auch ein ausgeprägter Rundschävel! Trotzdem wird der Unsinn immer weiter geredet. Die Juden in den fortschrittlichen Parteien Die Parteien, die den modernen einheitlichen Nationalstaat wollen, sind natürlich nicht antisemitisch. Sie sind es Hugo Vreutz über Juden und Verfassung

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.