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Jüdisch-liberale Zeitung · 1929-07-31 · 31 (31.7.1929) · page 1

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
9 (1929)
Issue
31 (31.7.1929)
Date
1929-07-31
Page
– (sequence 1)
Language
German
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\ r 59 \ \ \j IMch«kralr3eibW Orga« -er Vereinigung für das liberale Ludenium e. V. Vezagsprei» durch die Geschäftsstelle '/«jährlich M. 2L0 <ia;elaummer OLO. Lei freier Zusendung i. Inland 0.25 Für die Mitglieder der Vereinigung ist der Bezugspreis im Mitgliedsbeitrage enthalten. Beraatwortl. Redakteur: Bruno Doyda. Die „Jüdisch-liberale Zeitung" erscheint jede« Mittwoch. Nedaklion und Geschäflsslelle: Berlin SW 48, Wilhelms»-. 147 Fernruft Bergmann 3358, 3359 Postscheckkonto: Berlin NW 7. 137069 (Vereinigung für das liberale Judentum) Nachdruck sämtlicher Orlginal-Beiträge nur mit vorheriger Genehmigung der Redaktion gestattet. Anzeigenpreise: Die 12gespalteue NcmnaraUlezeile 0.45 Gvldmark, die Reklamezeile 3.00 Goldmort. bei Wiederholungen Rabatt. Anzeigenannahme: »Jüdisch-liberale Zeitung" Inseratenabteilung: Berlin SW 48, Wilhelmstrahe 1« (Bergmann: 3358-59), sowie sämtl. Ännoacen-ExpedMou. Jlt. 31 Berlin. 31. Juli 1929 9. Jahrgang Das jüdische Minderheitenproblem Von Tr. Werner (tiii Genfer Publizist hat das Jahr 1929 treffend das Jahr der Minderheiten genannt. In der Tat beschäftigt die Frage des Schutzes nationaler Minoritäten seit Anfang des Jahres die Oeffentlichkeit der Welt wie wohl kaum zuvor. Von Strefemanns Zusammenstoß mit dem polnischen Ministerpräsidenten Zaleski, von dem tapferen Auftreten des kanadischen Senators Tandurand für die Rechte der Minderheiten im Völkerbnndsrat bis zur Mitgliedertagung des Mlerbundsrats, von den bekannten deutschen Verbesserungs- Vorschlägen bis zu ihrem wenig rühmlichen Ende im minderheitsfeindlichen Bericht der Adatci-Kommission wurden alle mit dem Minderheitenproblem zusammenhängenden Fragen in der deutschen und außerdeutschen Oeffentlichkeit lebhaft diskutiert und umstritten. Tie Frage des Schutzes der jüdischen Minderheiten stellt nur einen Teil des Gesamtproblems dar. Allerdings find die jüdischen Minderheiten an der von Tandurand und dem Deutschen Reiche geforderten Verbesserung des Prozeßverfahrens besonders interessiert, da die jüdischen Minderheiten, im Gegensatz zu den meiften anderen in ein fremdes Volkstum eingekapselten Volksgruppen, keinen Mutterstaat besitzen, der im Völkerbuudsrat ihre Interessen wahren kann. Das bisherige Verfahren, wonach nur der Völkerbunds rat über Minderh eitenbeschwerden entscheiden und nur ein Mitglied des Rates die Beschwerde der Entscheidung des Kollegiums vorlegen konnte, empfanden die jüdischen Minderheiten daher als besonders unerfreulich, da sich nur schwer ein Ratsmitglied fand, das ihre Interessen wahrnahm. Einer der wesentlichsten Reformvorschläge, wonach nicht nur Ratsmitgliedern oder Mitgliedsstaaten des Völkerbundes, sondern jeder legitimierten Vertretung einer nationalen Minderheit das Appellrecht an den Völkerbund zustehen sollte, sowie das Recht, bei der Beratung und Entscheidung ihrer Beschwerde gehört zu werden, entsprach einer seit langem von den jüdischen Minderheiten aufgestellten durchaus berechtigten Forderung. Leider sind diese im Interesse Europas wie des menschlichen Fortschritts gleich begrüßenswerten Forderungen in Madrid nicht durchgeörungen. Um die Ablehnung ein wenig schmackhafter zu machen, wurden einige unwesentliche und belanglose Verbesserungen beschlossen. Dieser erste Mißerfolg darf und wird die Minderheiten und die berufenen Wortführer ihrer Interessen jedoch nicht hindern, ihre berechtigten Forderungen nach wie vor mit aller Entschiedenheit und allen Mitteln zu vertreten, und man darf im Interesse der Festigung des Völkerbundsgedankens hoffen, daß der Völkerbund sich in einer der nächsten Sitzungen doch noch entschließt, zu den Grundprinzip'en seiner Gründung zurückzukehren und die den Minderheiten gegenüber feierlich übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen. Das Minderheitenproblem wird daher noch jahrelang im Vordergrund des Interesses stchen. Im Rahmen des Gesamtproblems wird auch der Schutz jüdischer Minderhe'ten stets eine besondere Rolle spielen. Wir haben daher allen Anlaßuns einmal mit der Frage der jüdischen Minderhe'ten grundsätzlich auseinanderzusetzen. Ausgangspunkt der Betrachtung muß die Feststellung fein: Es gibt kein jüdisches Volk. Mit der Gesamtheit der Westeuropäer und Amerikaner jüdischer Abstammung lehnen auch wir den Gedanken einer alle Menschen jüdischer Abstammung in der Welt umfassenden jüdischen Gesamtnation, deren nationale Minderheiten jene jüdischen Massen im Osten darstellen, die d'.e Minderheitsrechte für sich in Anspruch nchmen, auf das Entschiedenste ab. Mit einem der hervorragendsten Führer des östlichen Judentums aus Kowno, Völkerrechtslehrer und Rechtsanwalt Jakob Robinson, dem Führer der Juden im litauischen Parlament, sind wir der Ansicht, daß d'e jüdischen Massen des Ostens, die im Durchschnitt fast den zehnten Teil der gesamten Bevölkerung bilden, die seit Generationen em eigenartiges nationales Leben gesellschaftlich und vielfach auch politisch von Nichtjuden getrennt führen, in geschlossenen Siedlungen zusammengeballt häufig in Flecken und Städten lcken, deren überwiegende Bevölkerungsteile sie bilden, die, eine eigene Familiensprache gebrauchend, geistig tief in der vieltausendjährigen hebräischen Kultur wurzeln, einen eigenen Lebenszuschnitt, besondere Sitten, Gebräuche und Gewohnheiten kultivieren und bei denen schließlich, wie Robinson so treffend bemerkt, die Religion das Leben des Einzelnen und der Gesamtheit vom frühen Morgen bis in die späte Nacht bestimmt, eine besondere Nationalität darstellen. S'e sind, wie Robinson in einem auffchlußre'chen Aufsatz in der Zeitschrift „Nation und Staat"' im Jahrgang 1927/28 S. 98 „Tie Juden Osteuropas als nationale Minderheit"" überaus treffend feststellt, eine Minderheit sui gener's. Von dieser Grundvoraussetzung ausgehend, werden die Juden Osteuropas bei der Wahrung ihrer Minderheitsrechte stets unsere vollste Unterstützung finden, wenn sie sich entschließen können, auf die gefährliche und*utopische Ideologie von der Existenz eines „jüdischen Volkes"" Verzicht zu leisten. Le'der sind maßvolle und einsichtige Führer von der Einstellung Jakob Rosenberg, Berlin. Robinsons vorläufig unter den Führern der jüdischen Minderheiten noch relativ selten. Tie offizielle Repräsentanz der jüdischen Minderheiten, das „Comite des Telegations Juives"" in Paris, scheut sich nicht, in seinem Memorandum an das Adatci-Komitee festzustellen, die Juden Ungarns und der Türkei, die sich bekanntlich als Glieder der ungarischen bzw. türkischen Nation fühlen und die Geltendmachung von Minderheitsrechten auf das entschiedenste ablehnen, hätten zu Unrecht auf chre Minderheitsrechte verzichtet, der Verzicht sei daher völkerrechtlich nichtig. Ta das Komitee in seinem Memorandum vorher auch feststellt, daß die Juden Oesterreichs völkerrechtlich als Minderheit geschützt seien, wird es bei dieser Einstellung nicht weiter erstaunen, wenn das Kom'tee der jüdischen Delegationen nun plötzlich auch die Deutsch- Oesterreicher jüdischer Abstammung wider ihren Willen zu einer nationalen Minderheit zu stempeln versucht, und von der gleichen Feststellung bezüglich der Deutschen jüdischer Abstammung wäre dann nur noch ein Schritt, den fanatische Nationaljuden kaum scheuen würden. Tie Gefährlichkeit einer derartigen Argumentation liegt auf der Hand. In einer Einheitsfront mit Nationalsozialisten, Rassenschützlern und Hakenkreuzlern führen diese national-jüdischen Tendenzen letzten Endes dazu, die Ungarn, Teutsch-Oesterreicher und Deutschen jüdischer Abstammung, die sich aufs Innigste m:t ihrem Volkstum verbunden fühlen, aus der Gemeinschaft ihrer Nationen zu eleminieren und sie, wie es die Völkischen ja seit Jahren vertreten, zu einem Fremdkörper im eigenen Vaterland werden zu lassen. In der gleichm Richtung bewegen sich die tief bedauerlichen Ausführungen eines Zionistenführers aus der Tschechoslowakei in dem der Minderheitenfrage gewidmeten Juliheft der.„Süddeutschen Monatshefte"". In einem Auftatz über die jüdischen Minderhe'ten wird dort festgestellt, die jüdischen Minderhe'ten kämpften „um die Gleichberechtigung des jüdischen Volkes als Minderheiten der Minderheiten und das jüdische Volk kämpfe um die Verwirklichung seiner rechtlich en, sozialen und psychischen Gleichberechtigung mit den andern Völkern"", Ausführungen, die an dieser Stelle bei dem in der Hauptsache wohl rechts eingestellten Leserkreis dieser Zeitschrift besonders bedauerlich erscheinen. Tie Beispiele einer derartig hemmungslosen nationaljüdischen Agitation ließen sich beliebig vermehren. Hat doch sogar der jüdische Völkerrechtler Landauer in seinem sonst wertvollen und gründlichen Buch über die jüdischen Minderheiten allen Ernstes nachzuweisen versucht, daß nunmehr die jüdische Nation Subjekt des Völkerrechts geworden sei. Diese Andeutungen mögen jedoch für heute genügen. Eine eingehendere Betrachtung dieser in ihrer Gefährlichkeit gar nicht zu unterschätzenden Tendenzen würde den Rahmen dieses Aufsatzes sprengen. Es soll vielmehr, um das Bild abzuschließen, noch kurz auf die gegenwärtige Situat'.on der jüdischen Minderheiten eingegangen werden. Mit Ausnahme der Juden in der Türkei und in Ungarn nehmen heute Minderheitsrechte für sich die Juden aller osteuropäischen Länder in Anspruch. Fast überall bilden sie eigene Fraktionen in den Parlamenten, so in Lettland, Estland, Rumänien und Polen. In Litauen waren sie bis zum Beginn der Tiktatur Woldemaras ebenfalls im Parlament vertreten. Besonders günstig ist chre Stellung in Estland, dem Musterländle des Minderheitenschutzes. Das dort in Kraft befindliche vorb'ldl'che Kulturautonomicgesetz g'bt ihnen trotz ihrer geringen Zahl die Möglichkeit eurer auch vou^ öffentlichen Mitteln mitunterhaltenen eigenen Knlturselbstverwaltung. Ebenso ist ihre Lage in Finnland besonders^ günstig, dessen Regierung stets ebenfalls in vcrbildl'cher Weise den Wünschen der Minderheiten entsprach. Am ungünstigsten dürfte heute die.Situation der Juden ür Rumänien sein. Rumänien, dessen Pogrompoiitik ja bereUs seit Dezennien berüchtigt war, wurde zum ersten Mär aus dem Berliner __ Kongreß von 1878 einem völkerrechtlichen Minderheitenschutz zu Gunsten der Juden unterworfen. Es ist auch historisch interessant und bezeichnend, daß m't die erste völkerrechtliche Intervention zum Schutze nationaler Minderheiten. zu Gunsten der Juden in Rumänien erfolgen mußte. So hat die Behandlung der rumänischen Juden in den Vereinigten Staaten von Amerika bereits '.m Jahre 1902 zu einer energischen Intervention bei der rumänischen Regierung Veranlassung gegeben. . Es muß jedoch hervorgehoben werden, daß, wie von nationaljüdischer Seite häufig verschwiegen wird, ein erheblicher Tell der in Groß^Rumänien lebenden Juden die Geltendmachung von Minderheitsrechtcn aus nationaljüdischen Tendenzen überhaupt entschieden ablehnt. So fühlte die überwiegende Mehrzahl der Juden Alt-Rumäniens sich bis zum Kriegsende als „Rumänen jüdischer Abstammung."" Sie hatten sich nationalpolitisch assimiliert. Auch heute noch scheinen die führenden Männer der „Vereinigung der rumänischem Juden"" ein Bekenntnis zum Nationaljudentum abzulehnen. Weiter hält aber auch ein großer Teil der Juden in den von Ungarn abgetrennten Gebieten, insbesondere in Transylvanien, dem Ungartum die Treue, sie fühlen sich noch heute als Magyaren mosaischer Konfession. Die von der Regierung geduldeten berüchtigten judenfeindlichen Ausschreitungen von Klausenburg, Großwardein, Kischinew, systematische Schikanen bei den Bakkalaureatsprüfungen (das Bestehen dieser Prüfung ist Voraussetzung des Univerfitätsstudiums; die jüdischen Schüler sowie Angehörige der deutschen und ungarischen Minorität etc. fallen zum größten Teil durch) treiben die verbitterten Juden Rumäniens immer mchr in die Arme der national-jüdischen Propaganda. Ungeklärt ist die Lage in der Tschechoslowakei. Wenn auch, nicht zuletzt durch den unklugen Antisemitismus der Sudetendeutschen, erhebliche Teile der Juden dem Teutschftum verloren gingen und sich dem National-Judentum zuwandten, so stehen doch heute noch hervorragende Juden im deutschen Lager. So ist z. B. der bekannte deutsche Stadtrat und Minderheiten Achter Tr. Epstein-Prag Jude. Wie stark dort die nationaljüdische Bewegung bei Geltendmachung von Minderheitsrechten für die Juden ist, läßt sich im Augenblick nicht überschauen. Ein Abgeordnetenmandat haben jedoch die Nationaljuden in der Tschechowslowakei bisher nicht ernannt. Daß in dem übrigen Zentral- und Westeuropa die Juden keine nationale Minderheit darstellen, braucht hier nicht besonders betont zu werden. Seit dem von Hugo Prenß entschieden zurückgewiesenen Vorstoß des Abgeordneten Cohn im Versassungsausschuß der deutschen Nationalversammlung haben nationaljüdische Kreise in Deutschland es nur selten gewagt, die Stellung als nationale Minderheit auch für die deutschen Juden in Anspruch zu nehmen. Ties bedauert mutz jedoch werden, daß österreichische Zionisten es sür richtig hielten, bei einem der letzten Nationalitätenkongresse als Vertreter einer jüdischen Minderheit in Deutsch-Oesterreich aufzntreten und die Zulassung dieser Minderheit zu beantragen. Ter Nationalitätenkongreß hat erfreulicherweise diesen Antrag abgelehnt, da er kein nationalpolitisches Kuriositäten-, kabinett darstelle und nur faktische, d. h. zahlenmäßig nicht zu unbedeutend in Erscheinung tretende Volksgruppen als Minderheiten anerkennen will, nicht irgendwelche Splittergruppen, wie z. B. die Friesendeutschen, aufnehmen will. Tiese kurze Betrachtung dürste die Bedeutsamkeit des Minderheitenproblems auch sür uns Deutsche jüdischer Abstammung klarlegen. Wir werden der Entwicklung der Frage mit gespanntester Aufmerksamkeit folgen, wo es angebracht erscheint, unsere Unterstützung gewähren, wo jedoch unsere vitalsten Interessen verletzt werden, zu energischer Abwehr bereit sein müssen. Wo hat Mosrs Mendelssohn in Berlin gewohnt? An dem Hause Spandauer Straße 29 (frühere Nr. 63) befindet sich eine Gedenktafel mit der Aufschrift: „Hier lebte und wirkte Unsterbliches Moses Mendelssohn, geb. Tessau 1729 — gest. 1786. Seinem Andenken die Stadt Berlin 1911."" In einer Zuschrift an die „Vossifche Zeitung"" wird nun behauptet, daß sich die Tafel an einem .Hause befinde, in dem Moses Mendelssohn nie gewohnt hat. Im Treppenflur des Hauses Spandauer Straße 33 (frühere Nr. 68) befindet sich nun ebenfalls eine Gedenktafel: „In diesem Hause lebte und wirkte Unsterbliches Moses Mendelssohn, geb. Dessau 1729, gest. Berlin 1786."" In der Zuschrift wird dieses .Haus (an dem sich außen auch eine Gedenktafel für Lessing befindet!) als die richtige Wohnstätte des Philosophen bezeichnet. Also: der Streit geht um die Häuser 29 (63) und 33 (68) und gewinnt aktuelles Interesse, da am 6. September, dem 200. Geburtstag Mendelssohns, Gedächtnisfeiern begangen werden sollen. Die Staatsbibliothek wird mit der Berliner Jüdischen Gemeinde unter dem Titel: „Moses Mendelssohn und sein Kreis"" eine Ausstellung veranstalten. In der Zuschrift heißt es nun: Nicolai schreibt vom Jahre 1758: „Ich wohne in unserem .Hause, in dem Ramler, Mylius und Lessing gewohnt haben; ganz in meiner Nähe wohnt Moses."" Dieses „ganz in meiner Nähe"" bezog sich aber nicht auf Spandauer Straße 63. Die andere Ecke, Spandauer Straße Ecke Bischoffstraße, die Bischoffstraße 14 numerierte, gehört seit dem Jahre 1750 dem Seidenwarensabrikanten Bernhard Jsaac und war noch im 19. Jahrhundert im Besitz der Bernhardschen Familie. Moses Mendelssohn war von 1751 an Hauslehrer bei Bernhards und dann dort Buchhalter und hat sicher im Hause seines Brotherrn gewohnt, schon deswegen, weil er damals noch zu den Unverheirateten gehörte. Er heiratete 1763, verließ nun das Haus Bernhards und zog nach Spandauer Straße 68. Nicolai berichtet: „Moses wohnt jetzt in unserem Hanse, das ihm gehört."" Das stimmt allerdings auch nicht ganz; denn nach dem Ausweis der Grundbuchakten im Geheimen Staatsarchiv gehörte Spandauer Straße 68 von 1765 bis 1787 Frau Räsel Meyer, geb. Ephraim. Darüber, daß Mendelssohn hier nur zur Miete gewohnt hatte, klärt noch ein weiteres Schriftstück auf. Anno 1766 machte Mendelssohn eine Eingabe, um von der Einquartierung befreit zu werden. Er berichtet, daß er das Büro und die Kasse des Bernhard-

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