Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 9 (1929)
- Issue
- 30 (24.7.1929)
- Date
- 1929-07-24
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2613366-2614000-2614030--3224-2620788- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
5.1- •29 ^EchMemleZeidma Organ -er Vereinigung für das liberale Judentum e. V. Bezugspreis durch die Geschäftsstelle »/«Zährkch Al. 2LY Tinzelavmmer 0.20. Bei freier Znfendnng i. Inland OJS Für die Mitglieder der Vereinigung ist der Bezugspreis im Mitgtledsbeitrage enthalten. BereutworN. Redakteur: Bruno woyda. Die „Jüdisch-liberale Aeilungerscheint jeden Mittwoch. Redaktion und Geschäftsstelle: Berlin SW 48, Wilhelmftr. 147 gevntnf: Bergmann 3358, 3359 Postscheckkonto: Berlin 7NV 7, 137069 (Bereinigung für das liberale Judentum) Nachdruck sämtlicher Original-Beiträge nur mit vorheriger Genehmigung der Redaktton gestattet. Anzeigenpreise: Di« 12gespaltene TlouparaMezeiie 0.45 Goldmark, die Reklamezeile 3.00 Goldmark, bei Wiederholungen Rabatt. Anzeigenannahme: »Jüdisch-liberale Zeitung'' Inseratenabteilung: Berlin SW 40. wilhelmstrahe 147 (Bergmann: 3350-59), sowie fämtl. Anuoucen-Expeditton. Ar. 30 Berlin. 24. Juli 1929 9. Jahrgang Wische Mllelfim-sfiirsorge Aus der Tagung des Bundes israelitischer Wohlsahrtsvereinigungcn zu Karlsruhe am 14. April 1929 sind durch die Mitglieder des Badischen Obcrrates Hartog-Mannheim und Dr. Psälzer-Weinheim zwei bedeutsame Referate über „Mittelstandsfürsorge durch Kredithilfe" gehalten worden. Die Referate sind in der von der Hauptstelle für jüdische Wanderfürsorge in Gemeinschaft mit dem Arbeiterfürsorgeamt der jüdischen Organisationen Deutschlands und der Vereinigten Zentrale für jüdische Arbeitsnachweise herausgegebenen Zeitschrift „Jüdische Arbeits- und Wandcrfürsorge" abgedruckt worden. Wir geben sie nachstehend auch in unserm Blatt wieder, weil die darin enthaltenen Angaben' auch über den engen Kreis der in der Sozial-Arbeit Wirkenden größtes Interesse beanspruchen können. In dem Referat von R.-A. Dr. Pfälzer-Weinheim haben wir wesentliche Kürzungen vorgenommen, da seine Ausführungen in wesentlichen Teilen spezifisch süddeutsche Verhältnisse berühren und vornehmlich auf den Viehhandel zugeschnitten sind. Wir veröffentlichen deshalb nur seinen Vorschlag, Kredithilse durch Zinsverbilligung zu gewähren. Die Redaktion. Jüdische Kreditinstitute in Deutschland Von Julius Hartog, Mannheim. Es Hut sich in der Fürsorgearbeit in den letzten Jahren immer stärker das Bedürfnis nach Stellen und Organisationen bemerkbar gemacht, die in der Lage sind, Kredite zur Erhaltung und Wiederausrichtung von Existenzen zur Verfügung zu stellen. In einer ganzen Reche von Gemeinden sind frt den letzten Jahren Tarlehnskasfen eingerichtet worden. Ihre Organisation ist verschrien. Berlin ist eine Gesellschaft m.b.H. Das Stammkapital ist durch Aufnahme von Darlchen bei einer Bank und bei der Jüdischen Gemeinde beschafft worden. Es werden grundsätzlich nur Darlehen für produktive Zwecke bis zu 1000 RM. (in einzelnen Fällen auch darüber) gewährt. Jeder Darlehensnehmer muß zwei Bürgen stellen, die die selbstschuldnerische Bürgschaft übernehmen. Ter Ehegatte hat mit zu unterzeichnen. Der Bürge muß für den vierfachen Betrag gut sein. Rückzahlungen haben in dreißig gleichen wöchentlichen Raten zu erfolgen. Bleibt der Schuldner auch nur mit einer Teilzahlung im Rückstand, so ist auf Verlangen des Geschäftsführers der ganze Darlehensrest sofort zur Rückzahlung fällig. Verwaltungskosten betragen 1 Prozent über den Reichsbankdiskont. In Leipzig und Dresden sind die Darlehnskassen Einrichtungen der israelitischen Gemeinden. Leipzig gewährt die Darlehen bis zu 500 RM., Bürgschaft unter den gleichen Bedingungen wie Berlin. Dresden nimmt in besonderen Fällen als Sicherheit Uebereignung und Verpfändung von Gold- und Silbersachen entgegen, was wiederum die anderen Kassen ablehnen. Eine abweichende Form hat Königsberg. Tie dortige Darlehnskasse ist eingetragene Genossenschaft m. b. H. Tie Anteile betragen 25 RM. Hierdurch konnte ein Stammkapital von 20 000 RM. aufgebracht werden. Darlehen werden bis zu 1000 RM., aber nur für produktive Zwecke gewährt. In Breslau führt die Darlehenskasse den Namen jüdische Mittelstandshilfe e. V. Sie gewährt Darlehen bis zu 600 RM. an den gewerblichen Mittelstand und verlangt ebenfalls zwei Bürgen. Hannover gewährt Darlehen bis zu 100 RM. Darlehen von 500 RM. können nur vom Vorstand bewilligt werden. Jeder unbescholtene Jude, der in Hannover oder der nächsten Umgebung ansässig ist und selbständig Handel oder Gewerbe treibt, kann ein, Darlehen erhalten. Es sind zwei Bürgen erforderlich. Der Vorstand kann bei Darlehen bis zu 50 RM. von Bürgschaftsleistung absehen. München ist noch in Vorbereitung. In Nürnberg besteht eine Israelitische Darlehenskasse bereits sett zwei Jahren. Das Kapital wird gebildet durch d'e israelitische Kultusgemeinde, von den Vereinen der israelitischen Zentralwohlsahrtsstellc Nürnberg, und zwar nach Bedarf, dessen Höhe von dieser Stelle im Anschluß an ihren Tätigkeitsbericht jeweils festgestellt wird. Außerdem fließen der Darlehenskasse die Eingänge zu aus dem sogenannten Enthebungsfonds und freiwilligen Spenden. Tie Mittel der Kasse dürfen nur für wirtschaftliche Erhaltung von Mitgliedern der Kultusgemeinde Nürnberg verwendet werden. Aus dem Enthebungsfonds können ungesicherte Darlehen bis zu 300 RM. gewährt werden. Tie Bedingungen der Hergabe von Darlehen im Einzelfall setzt die Verwaltung fest. Tie Gesamtschuld eines Einzelnen darf 2000 RM. nicht überschreiten. Tie Bestimmungen gleichen sich also in den wesentlichsten Punkten. 1. Tie Darlehen werden nur für werbende Zwecke, jedoch nicht zum Lebensunterhalt, für Miete und Krankheit gegeben. 2. Sie werden in Höhe bis zu 1000 RM. (Nürnberg 2000 RM.) und 3. durchschnittlich bis-zu einem . Jahre Frist gewährt. 4. Tie Beschaffung des Stammkapitals geschieht entweder durch Aufnahme von'Darlehen bei der Gemeinde, bei Privatpersonen und Banken oder durch Spenden und Genossenschaftsanteile. 5. Tie meisten Darlehenskassen fordern Zinsen: Berlin 1 Prozent über Reichsbankdiskont. Von den anderen Gemeinden schien präzise Angaben. Köln erhebt keine Zinsen. 6. Bürgschaftsleistung ist überall ersorderlich. Ausnahme Nürnberg. Mögen die Kassen nun schon in manchen Fällen helfend eingegrifsen haben, so ist doch das Bürgschaftswesen recht problematisch, namentlich dann, wenn gegen die Bürgen rigoros vorgegangen wird. Auch wird es nicht in jedem Fall möglich sein, zwei solvente Bürgen zu finden. Was nun dje Prosperität der Kassen betrifft, so läßt sich heute, von wenigen Fällen abgesehen, wohl kaum ein sicheres Urteil fällen, denn die Gründungen liegen nur kurze Zeit zurück.*) Bei den städtischen Fällen stcht es fest, daß der größte Teil der Tarlehenssucher brüchige Existenzen sind, denen durch ein Darlehen nicht geholfen werden kann; von einer Tarlchensrückzahlung ist gar nicht zu sprechen; ebensowenig dürften sich solvente Bürgen finden. Für die wenigen Petenten aber, deren wirtschaftliche Erhaltung wertvoll »erscheint, ist es wirklich nicht nötig, eine Darlehenskasse zu gründen, dies umsoweniger, als eine firmierte Tarlchenskasse alle Elemente im Lande zu Erwartungen führen würde, die in den wenigsten Fällen befriedigt werden könnten. Tie Form der Hilfeleistung müßte deshalb von Fall zu Fall entschieden werden, und zwar in folgender Weise: Der Oberrat, bzw. als ausführendes Organ der Wohlfahrtsbund, setzt eine Tarlehenskommission ein. Die Gesuche sind jeweils an die Ortsgruppen oder auf dem flachen Lande an die Bezirksrabbinate zu richten. Diese Stellen haben das Gesuch zu prüfen und zu begutachten und schließlich der Zentrale zuzuleiten. Tie Finanzierung müßte durch den Oberrat geschehen. So wäre es trotz der Bedenken, die im allgemeinen/ gegen die Kreditgewährung bestehen, möglichim Einzelfall Hilfe zu leisten. Kredithilfe durch Zinsverbilligung Von R.-A. Dr. Pfälzer, Weinheim. Ter Händler betreibt sein Geschäft mit den Geldern, die er heute oft von den Banken geliehen erhäll Diel Banken sind auch heute wieder entgegenkommender; sie sind vielfach bereit, allerdings fast ausnahmslos gegen Sicherstellung, auch höhere Kredite zu gewähren; sie kennen ja den Einzelnen und wissen, daß der Einzelne regelmäßig stößig und tätig ist. Allein der Händler kann oft auch von einem höheren Kredit keinen Gebrauch machen wegen der hohen Spesen. Hier muß man, wie ich glaube, deshalb einsetzon, und zwar in der Weise, daß dem Händler Zuschüsse zu den von ihm zu bezahlenden Zinsen gewährt werden. Diese Form hat zunächst den Vorteils daß sie dem Gewerbetätigen oder dem Mittelstand zugute kommt, d. h. wirtschaftlichen Existenzen, die in der Lage sind, sich zur Not durchzubringen, bei denen also eine gesunde wirtschaftliche Grundlage vorhanden ist. Die Banken kennen den einzelnen Kreditnehmer; es braucht deshalb von uns nicht geprüft zu werden, ob der Einzelne zahlungsfähig ist, und ob er den Kredit, den er in Anspruch nimmt, auch verd-ent und zu wirtschaftlichen Zwecken, d. h. zum Aufbau verwendet,'. Das alles bleibt wie bisher die Aufgabe der kreditgebenden Bank. Tie Zinshilft soll also nur dem gewährt werden, dem ein Kreditgeber Vertrauen entgegenbringt und Kredit gewährt. Das Institut, das die Zinshilfe gewährt, braucht deshalb die persönlichen Verhältnisse des Empfängers gar nicht zu prüfen; es übernimmt auch in keiner Weise irgendwelche Garantie für das Kapital. Nur ein Zinszuschuß soll gewährt werden. Tas hat zur Folge, daß mit verhältnismäßig geringen Mitteln eine hohe Wirkung erzielt werden kann. Wenn der Einzelne ein Kapital von z. B. 3000 RM. benötigt, so muß eine Kapitalhilfe die 3000 RM. aufbringen. Wird aber nur eine Zinshilfe gewährt, dann müssen höchstens die Zinsen, die zu 11 Prozent 330 RM. betragen, aufgebracht werden. Die Aufbringung des Kapitals ist unmöglich; sie würde auch ein großes Risiko bedeuten. Tie Aufbringung eines Zinszuschusse in angemessener Höhe ist eher möglich, wenn sie auch wie das Kapital nicht einmalig ist, sondern fortlaufend und mindestens auf eine Reihe von Jahren wohl gewährt werden muß. *) Vgl. den Bericht der Berliner Darlehenskasse im Jahrg. I., S. 138 dieser Zeitschrift (Tr. Fritz Lamm, Tie jüdische Darlehenskasse). Dre Durchführung des Planes erscheint mir unter den nachfolgenden Bedingungen möglich: a) Bei den gegenwärtigen Spesen von 11 Prozent für Kredit bei Banken erscheint eine Verbilligung um 6 Prozent als wünschenswert, so daß dem Händler das Kapital zu 5 Prozent zur Verfügung stehen würde. Legt man ein Turchschnittskapital von 3000 RM. zu Grunde, so würde das für den Mnzelnen einen jährlichen- Aufwand von 180 RM. bedeuten; d. h. es würde derjenige dessen Verhältnisse einen Zinszuschuß wünschenswert machen, einen solchen in Höhe von jährlich 180 RM. erhalten. Dieser Zuschuß würde voraussetzen, daß der Gesuchsteller einen laufenden Kredit von mindestens dieser Höhe bei irgendeiner Bank oder einem sonstigen Geldgeber genießt; natürlich kann der Kredit im einzelnen Fall auch höher sein, ohne datz damit der Zuschuß erhöht zu werden braucht. Man wird aber einem Händler, der mit einem hohen, wenn auch geliehenen Betriebskapital arbeftet, im allgemeinen den Zuschuß nicht gewähren. Mit einem jährlichen Aufwand von 36 000 RM. könnten hiernach 200 Betrieb« .unterstützt werden. Vorzusehen wäre dieser Betrag und die Unterstützung so lange, bis die gegenwärtigen hohen Zinssätze dauernd so erheblich heruntergegangen sind, daß das Kapital leichter für wirtschaftliche Betriebe zu haben sst. Selbstverständlich würde ein Rechtsanspruch nicht gewährt werden, doch könnte man immerhin jeweils auf die Dauer von 3 Jahren den Zuschuß zusichern. b) Die Auszahlung des Zuschusses wäre von dem Nachweis eines Kredits von mindestens 3000 .RM. notwendig; dieser Nachweis wäre ja sehr leicht z. B. durch einen Kontoauszug der Bank ctr. jederzeit zu führen. c) Selbstverständlich kann der Einzelne den Zuschuß auch dazu verwenden, um seinen Kredit zu erhöhen. Dies wird chm vielleicht mögl'ch sein, vor allem wenn die kreditgebende Bank erfährt, daß der Kreditnehmer einen Zinszuschuß erhält. Tie Wirkungen einer Zinshilfe in diesem Umfänge würden wohl folgende sein: Unter Annahme einer Verzinsung von 11 Prozent bei den Banken sind für einen Kredit von 3000 RM. jährlich zu bezahlen 330 RM.; hiervon ab der Zinszuschuß von 180 zu bezahlen 330 RM.; hiervon ab der Zinszuschuß von, 180 RM. Der Einzelne hätte hiernach für den Kredit von 3000 RM. noch auszubringen 150 RM. Nimmt man nun an, daß, es dem Empfänger des Zuschusses gelingt, seinen Kredit von 3000 RM. auf 600(1 RM. zu erhöhen, so würden ihm an Unkosten erwachsen bei der Bank 660 RM., hiervon ab der Zinszuschuß von 180 RM., er hätte hiermit noch zu bezahlen 480 RM., mit a. W. er würde auch in diesem Falle nur einen Durchschnittssatz von 8°/» für das Kapital von 6000 RM. auszubringen haben. Auch das wäre für den Einzelnen ein erheblicher Vorteil; er könnte dann mit dem doppelten Betriebskapital arbeiten, und seine geschäftlichen Möglichkeiten wären entsprechend größere. Ter Händler würde vor allem dann auch keinen Verlust mehr an den Zinsen erleiden, denn es wird ihm möglich fein, wenn er den Kaufpreis stundet, regelmäßig eine Verzinsung von 8°'<> z. Zt. zu erlangen, da auch die Gerichte ohne weiteres 2"„ über Reichsbanksatz zuerkennen. Legt man diese Berechnung zu Grunde, so wurde stch ergeben, daß mit einem Aufwand von jährlich 36 000 RM. der durchschnittliche Zinsfuß von einem Gesamtkapital von 1.2 Millionen Reichsmark von 11"., auf 8".. gemindert werden könnte; das wäre doch immerhin eine recht erhebliche Summe, die auch für die Gesamtheit immerhin ins Gewicht fällt. Selbstverständlich würden sich entsprechend höhere oder niedrigere Zahlen ergeben, wenn man pic jährlichen Gesamtauswendungen erhöht oder mindert. Ungefähr in der gleichen Lage wie die Viehhändler befinden sich arrs dem ^Land zahlreiche andere Händler und kleine Kaufleute; die Zinshilse wird deshalb nicht an> dje Viehhändler zu beschränken sein, sondern sie wird rm Rghmen des Möglichen allen zu Gute kommen müssen, die sich in einer ähnlichen Lage befinden, und von denen erhofft werden kann, daß ihnen dadurch die Möglichkeit der Sicherung und Besserung ihrer Existenz gewährt wird. Das gleiche gilt natürlich auch für die in Betracht kommenden Kreise in Städten; auch hier wird es Betriebe geben, bei denen eine solche Kreditunterstützung zur Aufrechterhaltung und Auffrischung ihres Geschäftes dringend notwendig ist. Allerdings läßt sich nicht verkennen, daß hier die Verhältnisse insofern etwas anders liegen, als der Einzelne meist keinen Grundbesitz hat, so daß er nicht so leicht Kredit haben wird. Aber auch hier wird es eine große Anzahl von Leuten geben, die au( Grund ihrer Persönlichkeit und vielleicht ihres Geschäftes einen kleinen Kredit genieß,en, und denen deshalb in der gleichen Weise die Zinshilfe gewährt werden sollte. Tie hier vorgesehene Kredithilse unterscheidet sich grundsätzlich von der Wohltätigkeit, die Almosen an unwirtschaftliche Existenzen gewähren will; für diese Zwecke muß in anderer Weise gesorgt werden. Voraussetzung der hier vorgesehenen Kredithilse ist. alseine wirtschaftliche Existenz, die möglichst schon vorhanden ist;