Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 9 (1929)
- Issue
- 9 (1.3.1929)
- Date
- 1929-03-01
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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-2. Z.?9 IubM Kberale3eil«ng Oroott der Vereinigung für das liberale Judentum e. V. v«c«tz tot ^SHrNch HL LSS 4fltt9C<MMiii»cr Ol20. Bd freier Aafe»d««G L 3nUrab 0.25 Ms bk BDtgUeber der Vereinigung ist brr Vrzngvpcei» Im TNttgliebsbeitrage enthalten. M^antmsrtl. Lrbaktenr: »tu# Voyba. Die «Jüdisch-liberale Zeitungerscheint jeden Freitag. Redaktion und Geschäftsstelle: Verliu SW 48. Vilhelmstr. 147 Aernrnf: Vrrgman« ALSS, LASS poftfcheittanto: BecUn MB 7. 137069 ^Vereinigung für da» liberale Jobentum) Hochdruck sämtlicher 0riginol-Vetträge nur mit vorheriger Genehmigung der Redaktion gestotteL 2inzc »genpce«jL vut ) WP*l,*u* Jun^uunUcijU« 0.45 Goldmart, die Reklameznle 3.00 Goldmort, bd Mederholnugen Rabatt. «nreigenanuohme: .Jüdisch.liberale^Zeitung'' Inserateuabteilung: Berlin SW 48, Wilheln^rahe 147 iveramauu. 3368-69), sowie fümtl. Aauaaeeu-Eo»ebitivn. Hr. 9 Berlin. 1. März 1929 0N»r»^»MW»W0»>W>WMa»>UMMai>»WW»>U>WUUU>»N»W»U» 9. Jahrgang (Ein BejM der Beteinijiw jit 3en)|) Bgeticg Der Vorstand lehnt eine Beteiligung der Vereinigung für das liberale Judentum an der Jewish Agency ab Ter Vorstand der Beretnigmrg für das liberale Juden- -«»« e. B. billigt die vom Arbeitsausschuß in der Frage der Ermeiternna der Jewifh Agency bisher unternommenen Schritte. Er lehnt eine Beteiligung der Bereinigung Kr das liberale Judentum an der Jewish Agency ab. Für die Stellungnahme der Vereinigung für das liberale Judentum M Jewifh Agency find folgende Erwägungen entscheidend: 1. Rach den Bestimmungen des PalMnamandates ist m Zweck der Jewifh Agency, Rat und Mitarbeit zu gewahwm bei der Errichtung des jüdischen nationalen Heimes. I« Palästina Ma ndat ist ausdrücklich bestimmt, daß durch dis „Errichtung eines nationalen Heimes für das jüdische Voll in Palästina die historische Berkunpfung des jüdischen Volkes wtt Palästina and die Grundlage für die Wiedererrichtung feines nationalen Heimes in diesem Lande anerkannt sind". Der Vorstand betont gegenüber der in diesen Formulierungen »jedergelegen Auffassung wiederholt, daß die Vereinigung für das liberale Judentum im Judentum eine religiöse Gemeinschaft sieht, deren Bekenner zu den verschiedensten Völkern SchSren. 2. Hieraus folgt, daß dem Land Palästina in der Zu- „«rstsgeftaltung des Judentums nach liberaler Anffassung deine Sonderstellmrg eingeränmt werden kann. Die Palastinaüedlung kann einen Teil der zur Hebung der Judennot erforderlichen Maßnahmen bilden,' sic muß sich jedoch dem VolonisatorischM Gesamtplan einordnen. 3. Die Besiedlung eines Landes kann in der Gegenwart nicht lediglich mit historischen Gründen gerechtfertigt werden. Eine Besiedlung Palästinas darf in der Gegenwart nur im Einvernehmen mit der Bevölkerung des Landes durchgesnhrt werden. Der Vorstand der „Vereinigung für das überale Judentum" mutz es der Zionistischen Organisation übenassen, die zur Zeit bestehenden Hindernisse für die Mitarbeit der Bereinigung zn beseitigen. Er ist überzeugt, der Befriedung des Judentums am besten zu dienen, wenn er unter den jetzigen Umständen die Zionisten den von ihnen befchsittenen Weg allein gehen läßt. Tie. Frage des Eintritts der nichtzionistischeil deutschen Juden in die zu erweiternde Jewifh Agency bildet bereits feit längerer Zeit Gegenstand von Erörterungen in den maßgeblichen Kreisen der deutschen Juüenheit. Durch den vorßchend veröffentlichte» Beschluß des Vorstandes der Vereinigung für das liberale Judentum, der auf einer äußerst stark besuchten Sitzung des Gesamtvorstandes der Bereinigung mit allen gegen nur drei Stimmen angenommen wurde, ist die Stellung der Organisation des liberalen Judentums in Deutschland eindeutig klargestellt: sie lehnt eine Beteiligung an der Jewish Agency unter den jetzigen Umständen ab. Der Plan einer Erweiterung der Jewish Agency ist i« wesentlichen gereist als Folge der Bemühungen des Zionismus, auch die nichtzionistischen Kreise der Gesamtjudenheit zum Palästina-Aufbau heranzuziehen. Tie Grundlage dieses Planes bildet der § 4 des am 16. September 1922 vom Bölkerbundrat bestätigten Palästinamandates, der besagt: „Eine geeignete jüdische Vertretung (Jewish Agency) soll als eine öffentliche Körperschaft anerkannt werden, mit der Aufgabe, der Verwaltung Palästinas in denjenigen wirtschaftlichen, sozialen und anderen Angelegenheiten Rat und Mitarbeit zu gewähren, die die Errichtung des jüdischen Nationalen Heimes und die Interessen ber jüdischen Bevölkerung in Palästina betreffen, uird, immer vorbehaltlich der Kontrolle durch die Derlvaltung, an der Entwicklung des Landes zu Helsen und teilzunehmen. Die Zionistische Organisation soll, solange ihre Organisation und Verfassung nach der Meinung des Mandatars angemessen sind, »ls diese Vertretung anerkannt werden. Sie soll im Einvernehmen mit der Königlich Britischen Regierung Schritte unternehmen, um die Mitarbeit aller Juden zu sichern, die gewillt sind, bei der Errichtung des jüdischen Nationalen Heimes zu helfen." Rach dem Wortlaut dieses Paragraphen ist also der zio- » Organisation aufgegeben, nichtzioniftische Kreise in ndern zur Bildung einer endgültigen Jewish Agency heranzuziehen. Diese Erweiterung der Jewish Agency wird ferner seitens der zionistischen Organisation auch angestrebt, um die für den Palästina-Aufbau notwendigen erhöhten Einkünfte aufzubringen. Ter jetzt vorliegende Entwurf für die Erweiterung der Agency ist das Ergebnis von Verhandlungen der letzten zwei Jahre zwischen der zionistischen Weltorganisation und si»er amerikanischen Gruppe von nichtzionist-schen Palästinaftmmden, der sogenannten Marshall-Grnppe. Ueber diese Abmachungen ist bereits in der Jüdisch-liberalen Zeitung ausführlich berichtet worden, und es ist in der hier geführten öffentlichen Diskussion auf Grund der historischen und dokumentarischen Einzelheiten eingehend die Frage erörtert worden, ob und unter welchen Bedingungen ein Eintritt deutsch-jüdischer Nichtzionisten möglich sein würde. Diese Erörterungen haben durch den jetzt gefaßten Beschluß der Vereinigung für das liberale Judentum ihren Abschluß gefunden. Ueberblickt man rückschauend die Entwicklung, die zu dem jetzigen ablehnenden Beschluß geführt hat, so muß zunächst freudig begrüßt werden, daß die Diskussionen in voller Oeffentlichkeit stattgefnnden haben, und zwar so rechtzeitig, daß eine gründliche Klärung der Probleme ohne Zwang durch bereits unternommene Schritte der Zionistischen Organisation Deutschlands erfolgen konnte. Tie grundsätzliche Stellung, die auch in sämtlichen Veröffentlichungen dieser Zeitung zum Ausdruck kam, deckt sich etwa mit der Auffassung, die der Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens in seiner 1921 gefaßten, 1926 bestätigten Resolution niederoelegt hat: 'hr hier in Betracht kommender Teil lautet: „Wäre die Besiedlung von Palästina nichts weiter als ein großes soziales Hilfswcrk, so wäre voin Standpunkt des C. V. aus gegen die Förderung dieses Werkes nichts zu sagen. Die Besiedlung von Palästina ist aber in erster Linie das Ziel der national-jüdischen Politik, ihre Förderung und Unterstützung daher abzulehnen." Für den Central-Verein sind hierbei in erster Linie Gedankengänge maßgebend gewesen, die aus der Betrachtung der deutschen Juden als Teil des deutschen Volkes entstehen. Wenn auch prominente nichtjüdische Deutsche sich für das zionistische Palästinawerk einsetzen, so mußte doch bei den eingehender unterrichteten nichtzionistischen jüdischen Deutschen die Erkenntnis ausschlaggebend sein, daß für ein nationales Heim für das jüdische Volk sich nur der einzusetzen vermag, der an ein nationales Aufgehen der Juden in den Völkern der Welt nicht glaubt oder es nicht für wünschenswert hält, der meint, die deutschen Juden müßten ein Fremdteil des deutschen Volkes sein. Neben diesen Gedankengängen, die natürlich auch in den Kreisen des deutschen liberalen Judentums eine Stätte haben, kommen hier noch religiöse Gesichtspunkte hinzu. Das liberale Judentum sicht in der Zerstreuung der Juden unter die Völker keinen bedauerlichen Zufall der Weltgeschichte, sondern ein sinnvolles Geschehen, sieht 'n dem Aufgeben des nationalen Judentums und in der Pflege des religiösen Judentums in den. Völkern eine notwendige Entwicklung der jüdischen Religion. Erst vor euva zwei Jahren hat der Vorstand der Vereinigung in einer grundsätzlichen Resolution zum Nationaljudentum dessen Gedankengänge abgelchnt, weil er Grundlage und Wesen des Judentums in seinem Charakter als religiöse Gemeinschaft sicht. Judentum soll Weltreligion sein, nicht national bedingt, sondern anational, erlebnismöglich für Menschen jeder Nation und jeder Rasse. Tie Vereinigung hat nicht von vornherein eine Beteiligung am Palästinawerke abgelchnt. Ta die Zionisten die Mitarbeit der Nichtzioniften wünschen, hat sie die Möglichkeiten einer solchen Mitarbeit eingehend geprüft und gefordert, daß als Voraussetzung für die erbetene Mitarbeit zunächst das jetzige Hindernis der einseitig zionistischen Orienterung des Prlästinawerkes beseitigt werde, daß eine gemeinsame Grundlage für Zionisten und Nichtzionisten geschaffen werde, die beiden Richtungen die Mtarbeit gestatte, ohne dabei ihre Auffassung vom Judentum zum Opfer bringen zu müssen. Hierzu wäre neben der Einräumung eines entsprechenden Einflusses der Nichtzionisten auf die Palästinaarbeit, neben der Entpolitisierung der gemeinsamen Palästinaarbeit, neben ihrer Eingliederung in das Gesamtkolonisationswerk der Judenheit, insbesondere erforderlich die Respektierung der nichtnationalen, siedlungsmäßigen Einstellung zum Palästinawerk auch nach außen. Eine einseitige Palästinawerbung auf der Grundlage nationaler Anschauungen müßte fortan unterbleiben. Solche „nationalen Anschauungen", überhaupt die gesamte Ideologie des Zionismus ist aber im Text des Völkerbundmandates verankert. Wenn die Zionisten die Mitarbeit der Nichtzionisten wünschen, so ergibt sich für sie die unabweisliche Pflicht, dieses Hindernis aus dem Wege zu räumen. In der Präambel des Palästinamandats, Absatz 2 und 3. heißt es z. B.: „In Anbetracht dessen, daß die verbündeten Mächte ferner übeieingekommcn sind, daß der Mandatar dafür verantwortlich sein >of‘, die ursprünglich am 2. November 1917 von der Königlich Britischen Regierung erlassene und von den genannten Mächten angenommene Deklaration zu Gunsten der Errichtung eines nationalen Heimes für das jüdische Volk in Palästina durchzusühren, wobei klar verstanden ist, daß nichts geschehen soll, was die bürgerlichen und religiösen Rechte bestehender nichtjüdischer Gemeinschaften in Palästina oder die Rechte und die politische Stellung der Juden in irgendeinem anderen Lande beeinträchtigen würde; und daß hierdurch die historische Verknüpfung des jüdischen Volkes mit Palästina und die Grundlagen für die Wiedererrichtung seines nationalen Heimes in diesem Lande anerkannt sind ..." Es ist selbstverständlich, daß eine Eliminierung derartiger Gedankengänge Voraussetzung einer ehrlichen gemeinsame» Arbeit für Palästina sein mußte. Wenn deutsche Nichtzionisten au der Palästinaarbeit teilnehmen sollten, so konnten sie es nur aus religiösen, sozialen, humanitären, philantropischen. oder kolonisatorischen Interessen tun, »Echt aber zur Errichtung einer jüdischen nationalen .Heimstätte für das jüdische Volk. Diese Z w e ck b e sti m in u n g konnte unmöglich die Grundlage einer Zusammenarbeit mit den deutschen N i ch t z i o n i st e n bilden. Die Diskussion in der Oeffentlichkeit hat klar ergeben, daß die Zionisten nicht gewillt sind, auf eine Aenderung der fraglichen Bestimmungen'hinzuwirkcn. Bereits aus den erste» Artikel in dieser Zeftung von Landgerichtsrat Tr. Lilienthal erwiderte die Jüdische Rundschau: „Voraussetzung ist der Wille zur Mitarbeit um des Werkes willen, das seinem Wesen nach ein gesamtjüdisches ist, an dem die einzelnen Partner wohl aus verschiedenen Motiven Mitwirken, dessen Charakter und Ziel aber eindeutig feststeht." In einer weiteren Erwiderung, die Rechtsanwalt Tr. Kollenscher in der Jüdischen Rundschau veröffentlichte, hieß es: „Hier heißt es Farbe bekennen. Wer in die Jewish Agency eintritt, hat an der Errichtung der jüdischen nationalen Heimstätte in Palästina mitzuarbeiten. Er macht sich auch damit die „Phraseologie der Balfour-Teklaration" zu eigen." Im Leitartikel der Jüdischen Rundschau im Anschluß an die Berliner Tezembersitzung des Zionistischen Actions-Comitees heißt es im Zusammenhang mit der Agency-Politik des zionistischen Präsidenten Tr. Weizmann: „Damit wäre ein neuer Abschnitt in der Geschichte der Entwicklung des jiidischen nationalen Heims begonnen. In einem Zeitpunkt, wo in Palästina selbst das Gefühl herrscht, daß ein neuer Aufschwung sich vorbereitet, wäre durch Konzentration der Kräfte der jüdischen Diaspora eine große Chance gegeben, die jüdischen Positionen in dem Lande, das als Ort der jüdischen Heimstätte völkerrechtlich anerkannt ist, merklich zu vergrößern. Und dies wäre eine Tatsache, deren Bedcurung wahrscheinlich erst in künftigen Zeiten in ihrem vollen Ausmaß gewürdigt werden könnte." Aehnlich heißt es im Leitartikel der Jüdischen Rundschau vom 28. Dezember 1928 nach der Annahme der Marshall Vorschläge: „Danach besteht jetzt zwischen beiden Verhandlungspartnern völlige Harmonie in bezug auf die Grundlage der künftigen Arbeit am Aufbau des Jüdischen Nationalen Heims in Palästina... Wir sind uns natürlich klar darüber, daß die verschiedenen jüdischen Gruppen auch verschiedene Meinungen über die Bedeutung und Tragweite des palästinensischen Judenzentrums haben; aber alle, die sich verbünden, sind sich einig darüber, daß das jüdische nationale Heim unter Mitwirkung aller Juden aufgebaut werden muß." So und ähnlich lautet das Echo in der gesamten zionistischen Welt, wobei wir uns absichtlich aus wohl als offiziös anzusehende Aeußerungen des zionistischen Zentralorgans hier beschränken. Ter Vorstand der Vereinigung für das liberale Judentum hat aus dieser Tatsache durch seinen ablehnenden Beschluß die Folgerung gezogen. Er betont in seiner Resolution, daß „die Vereinigung für das liberale Judentum im Judentum eine religiöse Gemeinschaft sieht, deren Bekenner zu den verschi^ensten Völkern gehören", daß „dem Land Palästina in der Zukunftsgestaltung des Judentums nach liberaler Anffassung keine Sonderstellung eingeräumt werden kann. In der Resolution wird ausdrücklich betont, daß die Palästina-Siedlung einen Teil der zur Hebung der Judennot erforderlichen Maßnahmen bilden kann, wenn sie sich dem kolonisatorischen Gesamtplan einordnet. Wenn jetzt eine gemeinsame Arbeit nicht möglich ist, so muß es Sache der Zionistischen Organisation sein, die zur Zeit bestehenden Hindernisse zu beseitigen; denn sie ist es ja, die diese Hindernisse geschaffen hat. Und unmöglich ist es, zu fordern, daß die Nichtzionisten die von den Zionisten für eine gemeinsame Arbeit geschaffenen Hindernisse als unabänderlich binvehmLv sollen, daß sie den Geist des Zionismus realisieren helfen sollen. Tie Resolution betont schließlich, was leider von den Juden gerade bei der Palästina-Siedlung so oft vergessen wird, daß die Besiedlung eines Landes in der Gegenwart nicht lediglich mit historischen Gründen gerechtfertigt werden kann, daß sie nur im Einvernehmen mit der Landesbevölkerung durchgeführt werden darf. Dieser Satz, der für die Gestaltung des Lebens der Gegenwart das Recht der Zeit über den Anspruch der Vergangenheit stellt, sollte eigentlich selbstverständlich sein. T-aß er ausgesprochen werden mußte, sogar im jüdischen Kreise, ist bedauerlich. Daß er endlich einmal ausgesprochen würde, ohne Rücksichtnahme aus ein angebliches jüdisches Partikular-Jnteresse von einer jüdisch-