Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 9 (1929)
- Issue
- 5 (1.2.1929)
- Date
- 1929-02-01
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Organ der Vereinigung eraleZeibmg für das liberale Judentum e. V. B«r»GiPr»U b»rch bte Geschäftrstelle /«jährkch M. 2^0 L»»ret«»«mer o^ro. Del freier A«fe«d«»g i. Inland 0.25 -ge die Mitglieder der Vereinigung ist der Bezugspreis im Alitgliedsbeitrage enthalten. Vera»t»artl. Ledaktenrr Senn» D»,da. Die ^Jüdisch-liberale Zeitungerscheint jeden Freitag. Redaktion und Geschäftsstelle: Berlin SW 48, Wilhelmstr. 147 Hwf: Vergman« 3358, 3359 hecktonto: Berlin MB 7. 137069 inignng für da» liberale Judentum» Nachdruck sämtlicher Original-Beiträge nur mit vorheriger Genehmigung der ytohatHnn dffiaHrL Auzeigenpreiie: B»e 12gespaltene Nonparaillezeile Goldmark, bei Anzeigeuauna hm e: »jüdisch - liberale ANtuna Inseratenabteilung: Berlin Sw 48, wilhelmstrahe 147 (Bergmann: 3356-59), sowie sämll. Annoncen LxpedMoa. Nr. 5 Berlin, 1. Februar 1929 9. Jahrgang Es soll hier nicht die Rede fehl von den Berichten der Fürsorgezöglinge, die Peter Martin Lampet in seinem Buch „Jungen in Not"') unter verschiedenen Gesichtspunkten zu einer heftigen Anklage gegen System und Ausführung der Fürsorgeerziehung vereinigte, wodurch er zusammen mit einem von ihm verfaßten Drama „Revolte im Erziehungs- Haus" - Zustimmung und Widerspruch der öffentlichen Meinung aus den Plan gerufen hat. Denn die psychische Struktur dieser berichtenden'Sechzehn- bis Zwanzigjährigen bcsitzt noch keinen festen Mittelpunkt, von dem aus die Umwelt erkannt, be- und verurteilt werden könnte. Vielmehr liegen ja gerade — um an Sprangers „Psychologie des Jugendalters" zu erinnern - die entscheidenden Entwicklungsmomente dieser in der Entfaltung begriffenen Individualitäten darin, daß dieser oder jener Gehalt des umgebenden Gefüges oder Geschehens „zum Erlebnis wird", daß (wie es in der jüdischen Fürsorgeanstalt Repzin geschehen ist) von den Jungen heimlich Tagebücher über die Änstaltsvorgänge ..so wie sie sie sehen" geführt werden. Tie Beurteilung dieser Dokumente sowohl als auch der durch Lampel veranlagten Berichte ist der psychologischen Forschung zu überlassen. Daher mag es auch dahingestellt bleiben, ob das Lam pelsche Buch, wie sein Verfasser glaubt, aufwühlend wirken wird. Auf jeden Fall stimmt die Einleitung zu den Berichten der Jugendlichen - und von dieser soll hier die Rede sein — sehr traurig. Tenn eine Reihe von Fragen stellen sich groß vor den nachdenklichen Leser hin, ob ihren: Entstehen eine höhere Notwendigkeit zu Grunde liegt: die verhängnisvolle Kette unberechenbarer Zufälle, deren letztes Glied die Zwangserziehung ist, die Eintönigkeit, Schematifierung und Rationalisierung des Anstaltslebens, die Dumpfheit und Verständnislosigkeit der Erzieher, die gesellschaftliche und wirtschaftliche Boykottierung der entlassenen Fürsorgezöglinge. Alle diese Fragen münden immer wieder in die eine einzige: entspricht die Fürsorgeerziehung in ihrer heutigen Form überhaupt den Erkenntnissen und dem Stande der modernen Pädagogik? Gibt es Möglichkeiten, Jugendlichen, deren Erziehung der „Fürsorge" bedarf, anders zu helfen als es bisher geschehen ist? Der unerfreuliche Ruf der Fürsorgeerziehung ist durch ihre Entstehung und Entwicklung historisch bedingt. Denn Fürsorgeerziehung war ursprünglich (nach dem Gesetz von 1878) eine Maßnahme ergänzender Strafrechtspflege. Ihre Aufgabe war die Versorgung der 6 -12 jährigen Kinder, die strafbare Handlungen begangen hatten, aber noch nicht strafmündig waren. Zwangserziehung wurde auf Richtecspruch hin angeordnet, und zwar nur nach verübter Strafhandlung. Dieses Schuldprinzip als Grundlage von Fürsorgeerziehung wurde durch das Gesetz von 1900 gemildert, indem dadurch auch diejenigen Kinder und Jugendlichen einbezogen wurden, bei denen die Gefahr einer Verwahrlosung bestand. Auch dieses Gesetz ist inzwischen durch die neuere rechtliche Regelung (s. u.) überholt worden. Dennoch hat die Fürsorgeerziehung ihren strafrechtlichen Charakter auch heute noch nicht ganz verloren, nicht einmal durch die sogenannte freiwillige Fürsorgeerziehung, zu der zur Zeit die Möglichkeit in einigen deutschen Ländern besteht. Im allgemeinen erfolgt die A n ordn un g d§r Fürsorgeerziehung, wenn die Voraussetzungen der §§ 1666 und 1838 des Bürgerlichen Gesetzbuches und von 8 63, 2 des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes vorliegen. Als Strafmaßnahme aber muß Fürsorgeerziehung unbedingt dann betrachtet werden, wenn sie nach H 5 des Jugendgerichtsgesetzes vom Jugendrichter als Strafrichter angeordnet, somit gerichtlich verhängt wird. Lampels „Revolte im Erziehungshaus" im Theater in der Königgrätzer Straße in Berlin hat wieder einmal die Macht der Kunst gezeigt, mit ihren Mitteln auf die verhängnisvolle Wirkung überlebter Anschauungen und Gesetze hinzuweisen. Weit hat er ins Land hinausgetragen, was bisher trotz aller programmatischen Erklärungen von dem Wesen der Erziehung als einer Angelegenheit der Oesfentlichkeit kaum über die Fachkreise hinausgedrungen war. Aber man ist sich doch in diesen Kreisen recht klar, daß die rechtliche Regelung der Fürsorgeerziehung, wenn sie nicht den neueren Strömungen der Pädagogik sich anpassen wird, immer mehr zur Plage werden kann. Bei einer vor kurzem stattgefundenen Tagung des „Allgemeinen Fürsorgeerziehungstages" (in dem auch jüdische Jugendfürsorge vertreten ist) in Würzburg wurde denn auch bei einer Aussprache über die Praxis der Rechtsprechung der Wunsch nach einer von den Interessen der Jugendlichen ausgehenden neuen Regelung laut. Ein Bericht über diese Aussprache vertritt die Meinung, daß die Frage: gesetzliche Sonderregelung oder organische Eingliederung der Fürsorgeerziehung in das System der öffentlichen Fürsorge wohl *) Jungen in Not. Bericht von Fürsorgezöglingen. Herausgegcbcn von Pe'er Martin Lampel. 1928. I. M. Späth Verlag, Berlin. (239 Seiten.) in Not 'noch lauge gestellt wird. Mindesl-e-is solange, bis die öffentliche Erziel,Angst,ilfe die Gruppe der Fürsorgezögliuge nicht nn'.n* ifohuil betrachtet-, sondern auch bei ihnen den in der Reichsverfasfuvg verankert-cn, im Reichsjugendwohlfcü-itsgesttz zum Aus druck gebrachten Gedanken, daß jedes Kind einen individuellen Erziehungsanspruch besitzt, verwirklicht.. Tie Rechtsprechung bedeutet aber im allgemeinen den Abschluß einer inneren Entwicklung, den Ausdruck eines oft und deutlich geäußerten „Bvlkswillens". Man wird es daher auch in Fachkreisen dankbar empfinden, daß ein junger, für Unorganisches empfänglicher Mensch, der Verfasser des Dramas und des Buches, als Hospitant zu den Fürsorgczöglingen gegangen ist und seine Eindrücke so subjektiv, so künstlerisch gestaltet, schildert, daß die dadurch verursachte Unruhe weitere als die üblichen Kreise zu ziehen scheint. Selbst dann, wenn seine Schilderungen als die „typischen Erlebnisse des jungen, unerfahrenen Menschen im Ansialtsbetrieb" bezeichnet werden» werden die Beteiligten dennoch eine stille Revision vornehmen. (Lampel ist der Meinung, daß die bürgerliche Fürsorge überhaupt schleunigst einer umwälzenden Veränderung bedarf./ Er meint es sehr ernst. Ten Jungkn, die ihm zuerst mißtrauisch entgcgenkomm.cn (Lampel erfährt später, daß man sie absichtlich gegen ihn eingenommen hat, aus Furcht, der „Neue" könnte sich bewähren und dann, wer weiß ), sagt er, der frühere Ossizier, jetzige Maler, daß er „den Lebendigen dienen will". Denn: „ich male Bilder und ich schreibe Bücher, aber das alles hat ja keinen Sinn. Damit ist dem bedrückten Menschen nicht geholfen. Nach allem, was ich in der Welt crfannt habe, hat mich ein bitterböser Pessimismus angefressen. Wer aber wird die Zukunft weiter tragen? — Die Jungen. Wer braucht unsere Leidenschaft? Die Unerlösten, die Beängstigten. Deshalb ist mein Weg zu euch gegangen. Deshalb bin ich jetzt da - ich will euch Helsen." Im übrigen werden getragen von solchem Helferwillen -- die Jungen geschildert, vor allem ihr Freiheits»- durst. Nicht genug kann diesem Rechnung getragen werden, um trübe Erfahrungen des Anstaltslcbens zu vermeiden. In knappen und umso eindringlicheren Strichen zeichnet Lampel außerdem das Verhältnis der Jungens untereinander; zu den Erziehern; die Erzieher selbst; das ungeklärte Thema der Prügelstrafe; die Engstirnigkeit, Selbstgercchligkeit und Verantwortungslosigkeit der Erwachsenen. Unwillkürlich klingen beim Lesen analoge Dinge an, die man aus einem (ungcdruckten) Bericht von Tr. Wichelm Neumann „Ein Vierteljahrhundert jüdischer Fürsorgeerziehung" kennt; z. B. zum Thema Freiheitsdurst: „54 Repziner Fürsorgezöglinge haben sich im Laufe des Weltkrieges als Kriegsfreiwillige gestellt": zur Frage der Strafordnung, bezw. des Verhältnisses der Erzieher und Zöglinge erfahren wir aus einer Eingabe des Anstaltspersonals an das Kuratornrm: „wenn keine strengen Strafen für Trägheit, Achtungsverletzung und Böswilligkeit seitens der Leitung verhängt werden, so sind wir auf Selbsthilfe angewiesen. Es braucht nicht gesagt zu werden, wie diese sich auswirken wird." Oder: „1904 brannte das Stallgebäude ab, unter Umständen, die auf vorsätzliche Brandstiftung schließen ließen." „1927 war eine schwere Disziplinwidrigkeit einer Anzahl von Zöglingen zu beklagen, die nur in dem Scheunenbrand einen Vorgang hat.' Dadurch ist einigen Aufsehern ihr Amt, für das sie zwar die beruflichen Vorkenntnisse, nicht aber die pädagogische Eignung besitzen, verleidet." In dem Lampelschen Buch stimmt vielleicht das Kapital „Erzie her kaufe re nz" am traurigsten. Selbst wenn wir die schönen Worte des Direktors an seine Beamten lesen: „Hüten Sie sich vor dem Glauben, die Jugend von heute wäre schlimmer als früher. Es sind Jungens, genau wie wir gewesen sind. Nicht schlechter, aber anders. Die Zeit hat sie dahin gebracht. Meine Herren, sämtliche politischen Anschauüngen werden vermutlich unter Ihnen vertreten sein, ich enthalte mich, ich bin unpolitisch. Ich sage nur: Die Zeit hat sie dahin gebracht, vermutlich der Umsturz. Denn: Legen Sie an diese noch nicht fertigen Jungen nicht Ihre Maßstäbe der Erwachsenen. Gehen Sie jedem Einzelnen nach — so etwas (eine Revolte!) dürfen wir hier nicht erleben. — Täuschen Sie sich nicht. Es kriselt überall, die Jungens sind in einer Spannung drin. Wir müssen mitmachen, wir müssen kämpfen. Nicht Gewehr bei Fuß bleiben. ^Wir müssen um die Seele der Jugendlichen ringen." — Selbst wenn wir diese schönen Worte eines Direktors lesen, empfinden wir traurig die tiefe Kluft, die den Evzieher vom Zögling trennt. Zu wenig klingt die Anerkennung der Persönlichkeit des Andern, des Zöglings, beim Erwachsenen an. Zu wenig spürt man die Erkenntnis, daß auch die Förderung einer Andersartigkeit Erziehung sein kann. Lampels Buch „Jungen in Not" ist auch in den jüdischen Kreisen weiteste Verbreitung zu wünschen. Nicht nur der weiten, lebendigen Menschlichkeit wegen, von der es diktiert wurde. Auch wir stehen mitten drin in einer schon längere Zeit dauernden Diskussion über eine 9c e u o r d n n n g der jüdischen F ü r s o r g e e r z i e h u n g. Beinahe drängt sich der Eindruck auf, daß diese bevorstehende Reform nicht so sehr pädagogischen, sondern - (mutais mutandis) — denselben zwingenden s ü r s o r g e r i s ch e n Notwendigkeiten entspriugcu wird, die seinerzeit der Gründung der jüdischen Fursorgccrziehungsanstalten zur Durchführung des Gesetzes von 1900 zu Grunde lagen. Schon dem Gemeindelage von 1896 des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes lagen nämlich Berichte vor, die „Zustände einer durch vernachlässigte Erziehung verschuldete Verwahrlosung Minderjähriger enthüllte, die man bei den in Deutschland lebenden Juden für unmöglich halten sollte".-) Dennoch bedurfte es eines Gesetzes, bis man für diese Mißstände Abhilfe schasste. Wir werden auch beim Lesen des Buches von Neuem lernen, daß es in der Erziehungstätigkeit gar nicht darauf ankommt, in der Bewältigung des Alltages Routine zu bekommen, sondern daß man seine Erlebnisfähigkeit behält und den Mut hat, jeden Tag als neuen zu erwarten. Es ist bei uns in der letzten Zeit viel die Rede von der Not der j ü d i s ch e n Inge n d. Gemeint ist immer geistige, psychische Not: der alte Gegensatz zwischen Vätern und Söhnen, Müttern und Töchtern; die Not der Lebensformnng in einer Zeit ohne Tradition. Was wissen wir von der Not der Jugend am anderen Ufer, von den Gefährdeten und Verwahrlosten, von den Fürsorgezöglingen? Und doch waren in den letzten 25 Jahren allein gegen 600 Jugendliche in den Anstalten des Deutsch-Israelitischen Gcmeindebundes. Noch viel weniger als von diesen 600 wissen wir von den „a b g e l eh n t c n F a l l e n". Von ihnen schreibt z. B. B e r t a Pappen he im in dem gedruckt vorliegenden Zehnjcchres bericht „Ans der Arbeit des Heims des Jüdischen Frauenbundes iu Isenburg 1914—1924": „Die Mappe der abge lehnten Fälle gehört auch zu den lehrreichen Positionen unserer Arbeit! — Wenn man sie prüfend durchblättert, ist es, wie wenn erstickte Anklagen heraustönlen wegen der Uuwrmfsungssünden und Unzulänglichkeiten und Fahrlässigkeiten, die sich die auf ihr soziales Gewissen so stolze jüdische Wvl-.l sahrtspslege seit Jahrzehnten zu Schulden kommen ließ. Und da sind es nur Zufallsgrisfe, Stichproben, die an uns heranschwemmen. Wie wäre es, wenn diese Mappe der Ausgangspunkt tiefgreifender Prüfung der sittlichen Verwahrlosung der jüdischen Jugend überhaupt würde, ihrer Ursachen, ihrer Ausdehnung, ihrer Eindämmung und vor al'em der mangelnden Fürsorge- und Erziehungsanstalten." Vielleicht treibt die Kenntnis der Lampelschen Anklagen unsere Arbeit an, die von uns längst theoretisch als notwendig erkannten Neuerungen in der Fürsorgeerziehung baldmöglichst praktisch zu verwirklichen. Vielleicht kann man dabei der von Berta Pappenheim geäußerten Ansicht, daß „Erziehungsarbeit ja auch die Kunst ist, Kinder und Jugendliche in das fließende Leben mit seinen veränderlichen Erscheinungsformen und Anforderungen durch eine vergeistigte und reine Atmosphäre kräftig und froh eintreten zu lassen", viel leicht kann man dieser Ansicht im Hinblick aus die bevorstehende Reform des jüdischen Fürsorgeerziehungswesens die Tendenz unterschieben: Fürsorgeerziehung im Sinne des Gesetzes ganz abzuschaffen und durch eine Fürsorge Pädagogik ohne gesetzliche Normung zu ersetzen. Hilde O t t e n h e i m e r. Ein Wegbahner des Liberalismus Zum 106. Geburtstag Emil Lehmanns, 2. Februar. Von Dr. Richard Elb. , I. Drei Worte zuvor als Meilensteine auf Emil Lehmanns Gedankenbahn: Ein klassisches Wort von S ch i l 1 e r ,Legt den Helm ab und die Rüstung, sie macht euch kenntlich und beschützt euch nicht" — eines von Emil Lehmann selbst an seinen Sohn?ur Barmizwah „31 leibe Jude —- gleichviel wie du dich zu den Bräuchen des Judentums stellst, bleibe Jude und suche dereinst auch deine Kinder in dieser Richtung zu bestärken. Bleibe Jude mit ganzem .Herzen, ganzer Seele und mit allen deinen Kräften. Nicht Jude aus Rücksicht, aus Pietät, aus Konnivenz. Mcht gezwungen. Nein, Jude ans Ueberzeugung von der Wahrheit, Richtigkeit, Innigkeit, Tiefe des Judentums" — ein soeben geprägtes von Rabbiner Dr. Baeck „Nicht von unserem Judentum fort, sondern durch unser Judentum hindurch führt der Weg zu unserm Menschentum". II. Darf man am Sabbat telephonieren? lautet eine aus dem Zusammenhang gerissen erst recht absurd klingende Frage, die Emil Lehmann im 5. Abschnitt seines noch heute, ja heute erst recht lesenswerten Weckrufs an die deut- 2) Dr. Henny Coblniz: Die Erziehung von Schulpflichtigen und Jugendlichen in jüdischen Heimen. 1927. Philo-Vcrlag> Berlin.