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Jüdisch-liberale Zeitung · 1928-11-23 · 47 (23.11.1928) · page 1

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
8 (1928)
Issue
47 (23.11.1928)
Date
1928-11-23
Page
– (sequence 1)
Language
German
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IMchKberaleZeilW Organ der Bereinigung für das liberale Judentum e.V. Bezugspreis durch die Geschäftsstelle '/«jährlich M. 2.50 Liuzelnummer 0.20. Bei freier Zusendung l Inland 0.25 Jür die Mitglieder der Bereinigung ist der Bezugspreis im Mltgliedsbeitrage enthalten. Verantwort!. Redakteur: Bruno Voyda. Di« «Jüdisch-liberale Zeitungerscheint jeden Freitag. Redaktion und Geschüstsskell« Berlin SW 48, wilhelmsir. 147 Fernruf: Bergmann 3358, 3359 Postscheckkonto: Berlin 7WS 7, 137069 (Bereinigung für das liberale Judentum» Rachdruck sämtlicher Original-Beiträge nur mit vorheriger Genehmigung der Redaktiou gestattet. Anzeigeupreije: Die!2gefpaltene /tonparmllezeile 0.48 Goldmark. die Reklamezeile 3.00 Goldmark. bei Wiederholungen Rabatt. Anzeigenannahme: «Jüdisch-liberale Zeitung" Injknatenabteilung: Berlin SW 40, wilhelmstrahe 147 Rr.47 Berlin, 23. Rovember 1928 S. Jahrgang Die geistige Lage des liberalen Judentums in Deutschland Zur Festschrift von Claude G. Montefiore. Von Gemeinderabbiner Gustav Cohn, Leipzig. Literarische Festgaben haben ein Bedenkliches, und um so mehr, je bedeutender die Persönlichkeit, die mit der Gabe geehrt werden soll. Biele kommen, ihr Teil zu der Ehrung herbeizutragen. Ter, dem die Ausgabe zufällt, das Einzelne zu einem Ganzen zusammenzusügen, sieht sich vor der peinlichen Notwendigkeit, der schwellenden Flut einer Ueberfülle zu begegnen, indem er die Freunde zur Selbstbeschränkung ermahnt. So bringt die Schar der Spender Bruchstücke statt durchgeführter Arbeiten, kleine Einzelsragen statt großer Gedankengänge, Anfänge, Pläne, Andeutungen, wo man gerne tiefer hincingeführt zu werden und einen Blick in das Ganze zu tun wünschte. Bei der Festgabe, die anläßlich der Tagung des Weltverbandes für religiös liberales Judentum unserem so hoch verehrten Claude G. Montefiore überreicht wurde, wird dieser Eindruck des Torsohaften reichlich ausgeglichen durch das Zueinanderstimmen der zahlreichen Einzelgaben. Unschwer lassen sie sich zu einem Gesamtbilde von der geistigen Lage des liberalen Judentums ordnen. Sie zeigen das heilige Suchen nach jüdischer Erkenntnis und lebendigem Ausdruck jüdischer Religiosität. Und sie werden auch unseren Gegnern deutlich werden lassen, daß Treue zum Judentum keineswegs identisch sein muß mit starrem Festhalten an überlieferten Ausdrucksformen. Werden aber .gerade dadurch zu einer beredten und eindringlichen Mahnung, daß echte Treue zu alten Lehre durch eine ganze Bewährung des Judentums im Sinne des Liberalismus im Leben selbst Verwirklichung finden muß. Unterbau liberalen Judentums ist die Erkenntnis, daß religiöse Glaubensanschauungen und Erscheinungsformen, wie überall und allezeit, im Judentum nie erstarrt sind und deshalb nie erstarren dürfen. Unmöglich, die Wandlungen zu verkennen, die sich in den leitenden Gedanken vollzogen, haben. Auf verschiedenen Wegen ist Gott gesucht worden: „Drei Urformen ringen miteinander..., lösen einander ab in ewigem Rhythmus." GottvcrbundenhUt wird gefühlsmäßig, mystisch stark und tief erlebt, oder ehrfürchtiges Erschauern vor Gott, dem Urbild und Vorbild der Sittlichkeit, läßt Frömmigkeit zu der Scheu vor allem Bösen wachsen, oder begriffliches Erkennen führt zu dem logischen Begriff des Unfaßbaren, nennt Liebe zu Gott die Liebe zur metaphysischen Erkenntnis Gottes. Altbiblische Volksfrömmigkeit aus naiver schlichter Gefühlsbetontheit, die Sehnsucht nach der göttlichen Liebe und Gerechtigkeit und das verstandesmäßige' Sinnen über die Wirklichkeit Gottes: sie wechseln und wandeln sich unter dem Wandel des Welterlebens, bezeugt durch die großen jüdischen Künder aller früheren Jahrhunderte (Seligmann). Furchtlose Vertiefung in unser Schrifttum deckt aber die Entwicklung auch bei einzelnen religiösen Anschauungen auf. Nicht immer hat beispielsweise das Judentum die Lehre von der Erbsünde von sich gewiesen: in der Hagadah, dieser reichen Schatzkammer alten jüdischen Glaubensbesitzes, begegnen Aeußerungen genug, die die Erbsünde gelten lassen, neben jenen, im Optimismus der Judentums viel stärker begründeten, die sie bewußt und betont ablehnen. Tie Christologie, die aus dieser Erbsündenlehre die Notwendigkeit einer Erlösung durch einen Mittler entwickelt, drängte zu einer „Ueb erw indung der Lehre von der „Erbsünde" im Iud entu m" (Tienemann). Eine gleiche Fortbildung religiöser Anschauung erkennen wir auch im Buche „Hiob — Tie Befreiung d es Gottesbegriffes von dem Problem des Leids".: Im Denken des Volkes, wie es in den Freunden sich verwurzelt zeigt, sind Heimsuchungen Strafen des richtenden Gottes; w der Volkssage gelten sie als Prüfungen (die Anfangs- und Endkapitel des Buches). Der Dichter hebt das Leid aus dem Fragenkomplex der göttlichen Weltregierung heraus: das Leid besteht allein in der menschlichen Vorstellung, hat keine Existenz vor Gott (Bayer). Die Gegenüberstellung: „Geschichtlicher und eschatologischer Messianismus" zeigt, daß selbst bei ernem so bedeutsamen Lehrstück wie dem Messiasgedanken schon in alter Zeit sich Umdeutungen vollzogen haben. Der von den Propheten verkündete Messianismus ist geschichtlich aufzufassen: durch eine geschichtlich zu denkende Persönlichkeit »ollen die Lebenden beglückt werden. (Entgegen der bei protestantischen Theologen begegnenden Ansicht muß besonders betont werden, daß auch diese Auffassung tief religiös ist.) Mer schon m der Bibel, z. B. im Buche Hiob, kommt die eschatologische Auffassung zum Durchbruch, die sich dann bei den Rabbinern in der Lehre vom Jenseits, vom Olam haba, weiter durchgebildet zeigt (Maybaum). Der Glaube des Judentums an die geschichtliche Verwirklichung, die in dem Messiasgedanken gedacht wird, legt der jüdischen Gemeinschaft die Aufgabe auf, durch das Tun in der Welt „Das Reich des Allmächtigen" herbeisühren zu helfen. Tie endliche Aufrichtung des Gottesreiches ist gewiß durch Gottes Wirken und Walten bedingt. Daß cs Bestimmung Israels ist, den Weg dazu zu bereiten, findet Ae Lage der Wen ln der Velk Rußland — Rumänien — Angarn Ter Jewish Board of Deputies (Teputiertenrat der britischen Juden) befaßte sich in seiner letzten Sitzung mit der Frage der Sicherung der freien Religionsübung für die Juden in Rußland. H. A. Goodman ftagte, welche Fortschritte in dieser Beziehung gemacht worden seien und bemerkte gleichzeitig, es wünsche niemand, sich in die innere Gesetzgebung des Sowjetstaates einzumischen, es handle sich nur um die Sicherung der freien Religionsausübung, die durch die Gesetze der Sowjetrepublik gewährleistet sind, aber von gewissen Elementen, denen es darum zu tun ist, ihre Brüder in der Religionsübung zu behindern, mißachtet werden. Lucien Wolf erwiderte, das Joint Foreign Committee befasse sich seit zwei Jahren ununterbrochen mit dieser Angelegenheit. Soweit festgestellt werden konnte, herrsche in Rußland Freiheit der Religionsübung: der Prozentsatz gesetzmäßig konfiszierter Synagogen sei ein kleiner. Tie Frage sei eine sehr schwierige, die Anstrengungen gehen dahin, die Rechte der Juden in Rußland aus freie Religionsübung gegenüber den Elementen, die diese Freiheit angreifcn, zu -schützen. Herr Lucien Wolf teilte mit, daß dem Joint Foreign Committee aus Anlaß seines Jubiläums aus allen Teilen Europas und auch aus Amerika Glückwünsche zugekommen sind. Aus Anlaß der Staatsjubiläen in der Tschechoslowakei und in Polen hat ein Telegrammaustausch zwischen dem Komitee und den betresse,wen Regierungen stattgesunden, der von den ausgezeichneten Beziehungen einerseits zwischen dem Komitee und diesen Regierungen, andererseits zwischen diesen Regierungen und den Juden ihrer Länder zeugen. In der Minderheitenfrage hat sich die Lage gebessert. Der Generalsekretär des Völkerbundes hat dem Joint Foreign Committee mitgeteilt, daß die in dem Memorandum vom 10. Dezember aufgeworfenen Fragen als wichtig behandelt werden. Ter Regierungswechsel in Rumänien, fuhr Lucien Wolf fort, hat hoffnungsvolle Ausblicke für die Zukunft geschaffen. Zum ersten Mal werden freie Wahlen ftattsirrden, so daß alle nationalen Schichten im Parlament vertreten sein werden. Tie neue Regierung hat sich zu der Anerkennung der Minderheitenrechtc verpflichtet. Für den Augenblick erstrebt das Committee eine Regelung der Staatenlosen-Fragc. Tie Korrespondenz hierüber nimmt ihren Fortgang. Das Joint Foreign Committee, berichtete Lucien Wolf weiter, hat die antisemitischen Ausschreitungen an den ungarischen Universitäten aufmerksam verfolgt. Glücklicherweise hat das energische Einschreiten seitens der Regierung, sowie die scharfe Mißbilligung der antisemitischen Agitation seitens führender Regierungspersonen eine Intervention von auswärts unnötig gemacht. schon in dem niessianischen Teil unseres Alenu-Gebetes, im Ctntlang mit der in Bibel und rabbinischem Schrifttum herrschenden Auffassung Ausdruck (Baeck). Manche falschen Deutungen der biblischen Anschauungen über Eschatologisches gehen aus'Fehler der alexandrinischen Uebersetzcr zurück. Solch ein a n s' d i e Septuaginta zurückgehender U e b ersetz u n g s f e h l e r", der diese Frage berührt, ist es, daß die Begriffe je^cha und j'schua (t'schua) nicht nur als adstracrn sondern auch «k> concreto behandelt wurden. (Holzmann.) „T e r M e s si a o g e d a n k e u n d seine U m b i e g u n g tni m vberneu Liberalismu s" weist jedoch auf ein Problem hin, mit dem der Liberalismus sich auscinanoerfetjcu muß. Wie und mit welcher religiösen Begründung kann ein einzelnes Lehrstück in einer von der traditionellen principiell verschiedenen Auffassung verstanden werden. Tie messiauische Idee stellt sich im alten jüdischen Schrifttum als der Glaube an ein durch des allmächtigen Gottes Bestimmung und durch seinen Willen unvorbereitet geschehendes Kommen des Messias dar, als ein Wunder, an Wunderbarkeit den Ereignissen von Schöpfung und Offenbarung vergleichbar. Mesfianität im Sinne liberaler Anschauung dagegen ist ein Wirklichkeitwerden des ethischen Ideals in der menschlichen Geschichte. Wird der Liberalismus mit solcher „Umbiegung" der Totalität jüdischen Erlebens gerecht? (Wiener). Diese Fragestellung greift an die Wurzel liberaler Auffassung. Indem der Liberalismus sich bewußt von den, Unabänderlichkeitsdogma der Orthodoxie befreit, bew>egt er sich, wie an den bisherigen Beispielen erhärtet ist, durchaus auf dem Boden einer religionsgeschichtlichen Tatsache. Wie weit aber reicht diese Freiheit? Gibt es Stücke in unserem religiösen Denken und Tun, bei denen diese Ungebundenheit halt machen muß? Antwort darauf 'haben schon die Richtlinien gegeben. Auch dem Liberalismus gilt das Judentum als Religion, d. h. in seinem ewig eg Gehalt, feiner (krkenntnis und'Liebe Gottes, als unabänderlich. Lediglich in der „Herausarbeitung und Verdeutlichung des ewigen Gehaltes" „bei Betrachtung des jüdischen Gesamtschrifttums" läßt es eine Entwicklung gelten, in noch höherem Maße bei den zur geschichtlichen Verwirklichung des jüdischen Ideals eingeschlagenen Wegen. Diese aber mit allem Nachdruck. Denn es hat sich gezeigt, daß i» den bedeutsamsten Wendemomenten der jüdischen Geschichte die Reform, d. h. die den veränderten Zeitverb ältnissen Rechnung tragende Umgestaltung erhaltend gewirkt hat (so auch im Anschluß an die bürgerliche Emanzipation). Zurückgewiesen wird auch von unserem liberalen Standpunkt aus die Assimilation, die zur Abirrung von der Idee des Judentums wird (Jndifferentismus und — Zionismus: Mirrung, weil Assimilation an den Nationalismus der Nichtjuden). Jüdischer Liberalismus will vielmehr wahre Emancipation zur Verwirklichung des Judentums in der Welt: der Gott, an den wir glauben, muß in der gesamten Welt Wurzel fassen, muß der Gott der Welt werden. Auf der Grundlage dieser „Vier Grundbegriffe des liberalen Judentums" (Religion — Reform — Assimilation — Emanzipation) baut sich unsere jüdisch-liberale Auffassung auf (Goetz). Darf der ewige Gehalt des Judentums von keiner Umdeutung berührt werden, so Hilt es, die „Grenzen des Liberalismus" festzustellen, die nicht überschritten werden dürfen, wenn nicht das Judentum aufhören soll, Judentum zu sein. Es ist eine viel erörterte Frage, welches diese Grenzen sind, ob man eine Togmatik oder dogmenähnliche Lehren im Judentum findet und welche. Tie Meinungen darüber schwanken. Tie eine sieht als unverrückbare jüdische Glaubenslehren „Offenbarung" und „Gesetz" an: Offenbarung als Eingreifen Gottes in die Geschichte unter Ausschaltung der naturwissenschaftlich erkennbaren Kausalität und Gesetz als Erfüllungsform der Frömmigkeit nach göttlichem Witten (Gold mann). Von einer anderen wird als „unser G l a u b e n s b e - sitz" gekennzeichnet, „aus psychologischen Verhaltungsweisen des jüdischen Menschen und aus historisch-literarischem Gemeinschaftsleben" mtquollen: Die Lehre vom einzigen Gott, von dem Menschen und seiner Seele und vom Glauben an die Menschheit (S. Samuel). Es ist bedeutsam, daß abweichende Meinungen über das Prinzip des liberalen Judentums, das Recht auf Wandlung, in der klassischen Zeit liberaler Neugestaltung eine recht geringe Rolle gespielt haben, ja gar nicht festzustellen sffrd. Zwischen Geiger und Frankel, den hauptsächlichen Vertretern dieser liberalen Systematik, gab es einen „Streit um die ,positiv - historische R e s o r m"", aber es war lediglich ein Streit der Temperamente. Geigers Kampfnatur ließ sich von rationalen Momenten leiten und verlangte Bewegung; Frankel dagegen, diese ruhige abgeklärte Persönlichkeit, stark im Glauben, betonte mehr die Notwendigkeit der Beharrung (Etbogen). So auch ist ihre unterschiedliche Einstellung zur „T r a d i t i o n" zu verstehen. Daß die Ueberlieferung für die jeweilige religiöse Anschauung ihren Wert besitzt, ist allgemein anerkannt. Hinsichtlich ihrer Stellung zur Geltung der Tradition gehen jedoch die Richtungen auseinander, je nachdem man bei ihr das Gewordene in den Mittelpunkt stellt und sie als eine Einheit mit der Thora betrachtet (wie es die Orthodoxie tut) oder als Anknüpfung für das Neue gelten lassen will (von welcher Ansicht FrankÄ sich leiten ließ), ober ob man wie Geiger dem Werden das Vorrecht zuerkennt, sich von den jeweiligen Zeiterfordernissen aus durchaus frei zur Tradition zu stellen und sie nur insoweit zu berücksichttgen, als es gilt, die Uebereinstimmung mit dem Urgrund zu wahren (Vogelstein). Gerade hinsichtlich der Berücksichtigung der Ueberlieferung wird das Prinzip des Liberalismus an ihm selbst deutlich; denn die„Wandlungendes Liberalismus" scheinen gerade in unseren Tagen eine neue Tendenz zur Tradition zu zeigen. Neben dem Grundprinzip der Wandlung vertritt der Liberalismus die Forderung des Individualismus: Dem Einzelnen als dem Träger der Religiosität soll der Weg zur persönlichen Frömmigkeit freigrlegt werden. Das wurde im Anfang der liberalen Bewegung noch so verstanden, daß dem Einzelnen seine jüdische Religiosität aus dem gleichen jüdischen, damals noch, infolge Äen der Tradition, lebendigen Bewußtsein der gesamten Gemeinschaft zufließe. Inzwischen aber hat der Individualismus dieses gemeinsame Bewußtsein völlig gelockert. Es muß heute erkannt werden, daß das Judentum arg bedroht ist, wenn es nicht wieder zur Gemeinschaftsreligion wird. Es muß die jüdische Eigenatt wieder deutlich herausgehoben und betont werden durch Anknüpfung an die Tradition, Erweckung des religiösen Pflichtbewußtseins, des religiös-sittlichen Idealismus und des Andachtsbedürfnisses in Anlehnung an die geschichtlichen Ausdrucksformen des Judentums (Lewkowitz). Montefiore hat darauf den Begriff der „I ü d i s ch k e i 1" an*

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