Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 8 (1928)
- Issue
- 29 (20.7.1928)
- Date
- 1928-07-20
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Wische Sipfc feit wieder aufnahmen, da fand man, daß zwei Städte gar nicht daran gedacht batte», von ihren judenfeindlichen Beschlüssen abzugehen. Es waren Bromberg und Punitz. Sin und wieder wird auch Schneidemühl zu diesen tädten gerechnet (Geheimes Staatsarchiv Berlin R. 90 XXXVIII Spez. B. Nr. 2 Bl. 3/54), aber hier scheint man den Beschluß kaum durchgeführt zu haben. Punitz kam bis zum Jahre 1822 gar nicht dazu, seinen Beschluß zur Geltung zu bringen. Als sich dann einige jüdische Bürger im Stadtgebiet ansiedeln wollten, erhoben Gutsherrschast, Magistrat, Stadtvat und Bürger einen so lebhaften Protest, daß die Posener Regierung Bedenken trug, der Verordnung von 1802 Geltung zu verschaffen und sich dadurch die Feindschaft der ganzen Stadt zuzuzieben. Sie bat das Ministerium um Entscheidung, das den Glauben hegte oder vielmehr so tat, die nächste Zeit werde alles durch praktische Gesetzgebung regeln, und man solle den um Aufnahme bittenden Juden dieses bekanntgeben. Punitz blieb also für elf Jahre judenfrei, eine Eigenschaft, die es noch mit fünf anderen Posener Städten teilte. Es waren das Goerchen, Zaborowo, Wielichowo, Kiebel und Neutomifchel. Als dann nach Einführung des Gesetzes von 1833 israelitische Bürger ihr Aufnahmegesuch wiederholten, befahl die Regierung der Stadt kurzerhand, dem zu entsprechen. Wohl beriefen sich Magistrat und Stadtrat auf ihr 600 Jahre altes Privileg, aber die modernen Männer in der preußischen Staatsregierung hatten keinen Sinn für mittelalterliche Kuriositäten. Da auch keine Beschwerde beim König half, mußten auch die Punitzer sich bequemen, mit der Zeit mitzugehen. In Bromberg wurde die Frage angeschnitten, durch eine Eingabe der dortigen Regierung vom 5. Juni 1816 (Geh. St. A. Berlin R. 70. Tit. 30. Spez. Posen. Städte. Bromberg Nr. 1), in der sie darauf hinwies, daß Minister Hardenberg in Thorn die Niederlassung von Juden verboten habe, und da in Bromberg ähnliche Verhältnisse herrschen, könnte man es hier ebenso handhaben. Wenn schon eine solche Verordnung des liberalen Hardenberg unerÄärlich erscheint, so lagen auch die Verhältnisse in Thorn anders. In den neu erworbenen Landesteilen wollte man bis zur gesetzlichen Regelung nur den Zuzug von Juden aus anderen preußischen Provinzen unterbinden, und um solche Juden handelte es sich in Thorn. Innerhalb der Provinzen hatten die Juden natürlich Freizügigkeit, vorausgesetzt, daß sie preußische Staatsbürger waren. Dieses Staatsbürgerrecht hatten sie durch ein Edikt von 1812 bekommen. Die preußische Regierung schien das Verbot des Zuzuges von Juden aus anderen Provinzen selbst nicht so ernst zu nehmen, denn im Jahre 1820 genehmigte sie auch die Niederlassung von Juden aus den altpreußischen Provinzen, aber das paßte den Bromberger Stadtverordneten nicht, und der König mußte ihnen Recht geben. Der Stadt Thorn gab der König sonderbarerweise durch eine Kabinettsordre vom 28. November 1827 die Erlaubnis, allen Juden den Zuzug zu verbieten. Als die Kunde davon nach Bromberg kam, verlangten die dortigen Stadtväter selbstverständlich dasselbe Privileg nach dem alten Grundsatz: Was dem Einen recht, ist dem Andern billig! Schuckmann lehnte das Gesuch kurz ab und verwies auf in Bearbeitung befindliche Gesetze. Natürlich wandten sich die hartnäckigen Bromberger an den König, und zwar mit einer Immediateingabe vom 1. Juli 1830. Dieser hatte A gesagt und wollte nun auch B sagen, aber Schuckmann warnte ihn vor weitergehendem Entgegenkommen, denn selbstverständlich würde eine Reihe anderer Städte dasselbe Ansinnen stellen, und man wüßte dann überhaupt nicht, wo man die Juden ansiedeln solle. Der König legte aber diesen Befürchtungen keinen Wert bei, und am 30. September 1830 sprach er der Stadt Bromberg, ebenso wie vorher Thorn, das Recht zu, den Juden die Ansiedlung in ihren Mauern zu verbieten. Diese Verhältnisse fand Flottwell vor, als er Oberpräsident der Provinz Posen wurde; er mußte sich mit ihnen abfinden, wenn er sie auch nicht billigte. Er suchte dem Gesetz nach Möglichkeit jede Härte zu nehmen. Einem Juden aus Bartschin, der seinen Antrag auf Niederlassung in Bromberg vor dem 30. September gestellt hatte, erteilte er gegen Magistrat und Regierung das Ansiedlungsrecht in der Stadt und wußte auch seine Ansicht beim Ministerium des Innern und der Polizei durchzudrücken. Alles drängte auf eine Regelung der Verhältnisse hin, und als man einem als tüchtigeü Künstler bekannten Bildhauer die Niederlassung in Bromberg verweigerte, wo er hätte segensreich wirken können, wurde auch Minister Brenn bedenklich. Er wandte sich an den König und bat um Ausnahmebestimmungen. Nach seiner Ansicht hatte das Privileg von 1550, das die Bromberger vorzeigten, keine rechtliche Wirkung, und man dürfe die Juden auch nicht 'so schädigen, daß man ihnen die Hauptstadt des Departements absperrte. Der König erkannte wohl an, daß das alte polnische Privileg ziemlich bedeutungslos sei, aber da bei der Besitzergreifung Brombergs im Jahre 1772 nur vier jüdische Familien in der Stadt gewohnt hatten, wollte er diesen Zustand beibehalten, und nur von Fall zu Fall sollte das Ministerium des Innern und der Polizei jüdischen Leuten die Niederlassung in Bromberg gestatten. Für die Bromberger ergab sich daraus kein besonderer Gewinn, denn Rochow, der nun Minister des Innern wurde, gestattete den Juden die Niederlassung in Bromberg fast durchweg. Die Stadt wollte sich aber immer noch nicht damit abfinden, und noch 1816 versuchten Magistrat uttb Stadtverordnete die- Ansiedlung zweier Getreide- und eines Holzhändlers zu verhindern. Bodelschwingh, damals Minister des Innern, verlangte aber in einem energischen Schreiben vom Könige die Abweisung des Bromberger Antrages, und der König gab nach. (Geh. St. A. Berlin. R. 77. Posen Tit. 30. Städte. Bromberg Nr. 1.) Das andauernde Widerstreben des Bromberger Magistrats ist recht unverständlich, wenn man an die fortwährenden Mißerfolge denkt, die er dabei aufzuweisen hatte. Selbst als durch ein Gesetz vom 23. Juli 1847 die Stellung der Juden im preußischen Staate durchweg einheitlich geregelt war, vertrat er die Ansicht, sein Privilegium werde davon nicht berührt, trotzdem er mit dieser Meinung vollständig allein dastand. (Quelle wie vor.) Die Unruhen des Jahres 1848 haben dann wohl -den Bromberger Magistrat davon abgehalten, neue Proteste nach Berlin zu richten, und so sind dann die Privilegien de Non tolerandis judaeis sang- und klanglos verschwunden wie auch manche anderen mittelalterlichen Kuriositäten aus längst entschwundenen Tagen. Dr. James Simon James Simon gehört zu jenen wenigen repräsentativen und patrizischen jüdischen Mitbürgern, deren Typus in dem nach kriegerischen und nachrevolutionären Taumel unrastiger Transaktionen kaum mehr gekannt und genannt wird. Der vorkriegerische Patrizier James Simon war repräsentativ, nicht etwa, weil er zu den s. Zt. reichsten Leuten Berlins, den sogenannten „Millionären der Tiergart enstraße^, zählte und sein persönliches Vermögen auf weit über 30 Millionen Gold mark geschätzt ward; er war es auch nicht einmal, weil die Gunst des Kaisers (eine nicht immer ganz „wohlfeile" Gunst) stetig über ihm leuchtete und ihm der internationalen Welt gegenüber ein gewisses Relief schuf, sondern er war es vielmehr, weil er eine vornehme Persönlichkeit von alter Kultur darstellte, die weder durch Geld, noch durch Gunst beglaubigt zu werden brauchte. Rein äußerlich wirkte und wirkt James Simon wohl auch noch heute wie ein in sich gekehrter Gelehrter, dessen Interessen man eher auf den Wegen irgend einer abwegigen und brotlosen Wissenschaft vermutete, als just in dem altertümlichen Geschäftskontor der „City", wo er und sein Neffe, der Geheime Kommerzienrat D r. Eduard Simon, an der Spitze des führenden deutschen Baumwollhauses standen. Eben diese Firma „Gebr. Simon" ist im Jahre 1882 gegründet worden und nahm alsbald einen ungewöhnlichen Aufstieg. Wenn man in dem Exterieur des Seniorchefs der Firma, eben dieses besagten James Simon, noch am ehesten hinter seinen fcharfgeschnittenen Brillengläsern einen zünftigen Archäologen oder Kunstforscher vermutet hätte, ging man garnicht so eben fehl. Bloß an die Stelle der Zunft waren Liebhaberei und Amateurwissenschaft getreten. Die Kunstsammlung von James Simon in seinem damaligen Palais in der Tiergartenstraße war eine der größten Sehenswürdigkeiten Berlins, und James Simon selbst galt sogar in engeren Fach kreisen als einer der zuständigsten Kenner älterer Malerei. Im Jahre 1904 wurde er zum Schriftführer der „Deutschen Orientgesellschaft" erwählt. Von den jüdischen Patriziern seiner Zeit waren ihm höchstens der Geheime Kommerzienrat Eduard Arnhold, Markus Kappel, sowie Oskar Huldschinsky, dessen Sammlung erst kürzlich unter den Hammer kam, zur Seite zu stellen. Die Individualität James Simons entsprach durchaus seinem Aeußern. Er verschmähte jegliche Titel und Orden, obwohl sie ihm in üppiger Menge angetragen wurden. Die beiden einzigen Auszeichnungen, die er nicht abschlagen konnte, waren der Ehrendoktor der Universität Berlin (der dazumal noch nicht an männermordende Feldherren wegen ihrer „Verdienste" um die Erhaltung von Menschenleben" oder an „Sportbekleidungs-Industrielle" wegen ihrer sogenannten Fürsorge um die „Ertüchtigung des Volkes" verliehen wurde) und die sehr dekorative Medaille der Kaiser Wilhelms-Akademie, in die sein Protektor, der Kaiser, James Simon berufen hatte. Aber selbst von diesen Ehrungen machte der also Geehrte den denkbar geringsten Gebrauch. Er mochte wohl mit Fug erkennen und befinden, daß der Begriff „James Simon" mehr bedeutete, als alte Titel und Würden, die er, sei es mit seinesgleichen, sei es mit Industrie- und Schlotbaronen hätte teilen müssen. Er war eben exklusiv im Sinne höchsten und ältesten Adels. Seine Liebe gehörte seinen Sammlungen, seinen erlesenen Kunstschätzen und — darüber hinaus — dem Stamm, der ihn, den in deutscher Kultur Erwachsenen und zum deutschen „represantative man" Gereiften — auf seiner Wanderung in die stolz und freudig bejahte deutsche Wahlheimat getragen hatte. James Simon war sich jederzeit bewußt, daß adliges Menschentum auch verpflichtet. Und er kam eben diesen Verpflichtungen mit einer an Leidenschaft grenzenden Freude nach. Als besonders erwähnenswert erscheint die Tätigkeit James Simons minderbegünstigten Glaubensgenossen gegenüber, so z. B. im Verwaltungsrat der „Jewish Colonisation Association", abgekürzt „I c a", sowie im „Hilfsverein der deutschen Juden". Die „Jca" war eine Stiftung von Baron Hirsch. Sie wurde im Jahre 1896 entsprechend den testamentarischen Bestimmungen von Baron Hirsch gegründet; ihr Vermögen betrug damals schon etwa sechs Millionen Pfund. In der Verwaltung waren, nach Hirschs persönlicher Verfügung, die „Alliance Israel i t e Universell e", die „Anglo Jewish Association", ferner die jüdischen Gemeinden Berlin, Brüssel und Frankfurt am Main, an die er die Aktien der Jca verteilte, durch je einen Delegierten vertreten. Außer diesen fünf Direktoren wurden sechs weitere Direktoren von der Vollversammlung der erwähnten fünf Aktionäre erwählt. Die Tätigkeit der Jca, die ursprünglich hauptsächlich der Kolonisation in Argentinien gewidmet war, wurde später auf andere Länder ausgedehnt, insbesondere auf Rußland, wo die Jca nicht nur Kolonien, sondern auch professionelle Schulen, Vorschußkassen usw. errichtete. Eine Zeitlang führte die Jca die Verwaltung der Rothschildschen Kolonien in Palästina, bis vor wenigen Jahren diese Tätigkeit abgetrennt und einer eigenen Gesellschaft, der von Rothschild gegründeten Pica, übertragen wurde, die mit der Jca nur in einem losen organisatorischen Verhältnis steht. Die Verwaltung des Riesenvermögens der Jca liegt also in den Händen von elf Persönlichkeiten. Zu diesen gehört auch James Simon, der nicht von einer Vertretungsbehörde gewählt, sondern vom Verwaltungsrat der Jca im Hinblick auf seine überragende soziale und wirtschaftliche Position kooptiert worden ist. Eine ebenso glückliche Hand wie innerhalb der Jca hatte James Simon in dem 1901 gegründeten „Hilfsverein der deutschen Juden", dessen erster Vorsitzender er selbst war, und dessen Aufgaben sich unter § 1 der Statuten ungefähr folgendermaßen charakterisieren ließen: „Der „Hilfsverein der deutschen Juden" setzt sich, unter Ausschluß jeder gewinnbringenden Tätigkeit für seine Mitglieder, das humanitäre Ziel, die sittliche, geistige und wirtschaftliche Entwicklung der Glaubensgenossen zu fördern. Der „Hilfsverein" will seine Tätigkeit insbesondere den Glaubensgenossen im ö st l i ch e n Europa und in Asien zuwenden." Daß und in welchem Maße diese Bestrebungen, allen Hindernissen zu Trotz, erfüllt worden sind; dafür legt die im Jahre 1926 erschienene Festschrift anläßlich der Feier des fünfundzwanzigjährigen Bestehens des „Hilfsvereins der deutschen Juden" beredtes Zeugnis ab. Das Geleitwort darin ist noch von James Simon persönlich verfaßt, während über die einzelnen Materien a) Entstehung und Aufgaben des „Hilfsvereins der deutschen Juden" / Pogrome / Das Hilfswerk im Kriege von Dr. Paul Nathan, b) Das Schulwerk des „Hilfsvereins der deutschen Juden" von Professor Dr. Moritz Scharfer, Oberstvdienrat a. D., c) Die Austvanbererfürsorge des „Hilfsvereins der deutschen Juden" in der Vorkriegszeit von Dr. Bernhard Kahn, Direktor des „American Joint Distribution Committee", d) Die Tätigkeit des „Hilfsvereins" in den Nachkriegsjahren mit besonderer Berücksichtigung der Auswandererfürsorge von Dr. Mark Wischnitz er, Geschäftsführer des „Hilfsvereins", in ausführlichen Darlegungen Bericht erstattet haben. Aber dann ritten die apokalyptischen Reiter über die Erde und verschonten nicht Gut noch Blut, nicht Integrität der Gesinnung noch Ehre. Im Gegenteil: die Gewissenhaftesten und Ehrenhaftesten fitten der rauhen und verrohenden Zeit des Völkergemetzels und des darauf folgenden Staatsumsturzes am ehesten zum Opfer. Sie vermochten es nicht, sich von heute aus morgen „umzustellen" und je nach Bedarf mit hurtiger Elastizität auf den jeweiligen „Boden der Tatsachen" zu rutschen. Vagierende und vagante Existenzen, deren Name und Ursprung sich im Dunkeln verlor (in paradoxer Widerlegung des Wortes: „ex oriente lux"), gelangten in allen europäischen Kulturländern zu millionenschwerem Reichtum und damit verbundenem Ansehen. Infolgedessen machten sie — die geborenen Outsider — jedes Rennen auf der Steeplechase des Erfolges. Patriarchalische Patrizier konnten sich im Wettbewerb mit ihnen nicht messen. Wollten es vielleicht auch nicht, weil eingeborener Stolz und althergebrachte Tradition es ihnen verboten. Immerhin: manchmal nötigte die „Forderung des Tages" sie wider Willen doch zu Kompromissen und Konzessionen, die ihnen gegen ihr besseres Selbst gingen. Darum spitzte Berlin, selbst das.- von Kriegsgewinnlern und „nouveaux riches" überflutete und be herrschte Berlin, dennoch erstaunt dre Ohren, als es vernahm, daß im Jahre 1922 die würdevolle und immer noch führende Baumwollfirma Gebrüder Simon, deren Seniorpartner James Simon war, mit den durch Heereslieferungen und durch die Herstellung des Ersatzmaterials für Jute durch Papierfasern reich und innerhalb der Textilindustrie auch bekannt gewordenen Brüder Josef und Alfred Blumen st ein eine Fusion einging. Ueber ein Kurzes: trat an die Stelle der Fusion eine Aktiengesellschaft, unter dem Namen „Gebrüder Simon A.-G.". Die Herren Blumenstein blieben hinter den Kulissen. Das ehemalige Geschäftsgebäudc in der Klosterstraße mußte wesentlich erweitert werden, aber nur, um schon binnen kurzer Zeit alle überflüssigen Räume an den Berliner Magistrat abzustoßen. Der Gedanke, eine Reihe weiterer Textilfabriken dem Gesamtkonzern anzugliedern, scheiterte kläglich. Das Vermögen des Gesamthauses, inklusive Blumenstein und Konsorten, bezifferte sich trotz einereigenen „T e x t i l b a n k" im Jahre 1925, bewertet nach dem gesamten Aktienkapital des Unternehmens an der Börse, nur mit ungefähr 25 Millionen, während im Jahre 1914 das Geschäftsvermögen der Firma auf mehr als das Doppelte taxiert wurde, obwohl es sich damals nur um die beiden Sozien Simon handelte, während jetzt in die Aktiengesellschaft noch zahlreiche andere Betriebe eingebracht worden waren. Das dereinst so bedeutende Privatvermögen James Simons, das in der ersten Reihe der großen Berliner Finanzkapitalien stand; und das sich bei allen Gelegenheiten in den Dienst gemeinnütziger, humanitärer, wissenschaftlicher und künstlerischer Wohltaten zu stellen gewußt hatte, gehört ebenfalls zu jenen, die dem neuen Geiste (fit venia verbo!) einer neuen Zeit nicht zu trotzen verstanden. James Simon hat mit großer Geste die Konsequenzen gezogen. Schon vor Jahren hat er sich von seinen geliebten Kunstschätzen getrennt, indem er sie nach Holland versteigern ließ. Dann gab er seine fürstliche Villa in der Tiergartenstraße auf, um fortan in eine schlichte Mietswohnung in der Kaiser- Allee überzusiedeln. Es ist stille geworden um ihn. Und es mag noch stiller geworden sein in ihm. Aber er war ein Weiser, der nicht umsonst auf der Menschheit Höhen gewandelt war. Er hat das Leben und die Menschen erkannt. Vielleicht ist er ihnen eben darum so freiwillig aus dem Wege gewichen. Sein Name wird trotzdem in dem goldenen Buche der Menschheit mit adligen Buchstaben verzeichnet bleiben, wenn niemand mehr etwas von den Blumenstein, Bannats, Sklarz' e tutti quanti ahnt, ja, wenn vielleicht sogar der große Name Stinnes längst aus den Annalen der Menschheit gelöscht sein wird. Wir aber, die wir ihn kennen, wir wissen, daß auch noch heute kein Armer oder auch nur Aermerer vergebens an seine Türe pochen wird, ohne um ein Scherflein bereichert von dannen zu ziehen. Denn in James Simon wohnt die Weisheit: daß der Gebende und Beglückende nur der Bettler mit der offenen Schale ist, nicht aber der Spender, der seine Gabe vermeintlich großmütig in diese Schale gleiten läßt. Doris Witiner. Ein jüdischer Tag in der Jsop Die Jsop hatte zum 11. Juli 1928 die westdeutschen Gemernden und ihre Organisationen zu einer Sondertagung eingeladen. Die Teilnehmer fanden sich lm Kongreß-Saal der Pressa zusammen. Dort begrüßte sie Herr Direktor Ta epp er von der Pressa-Leitung. Er gab eine instruktive Uebersicht über Aufbau und Bedeutung der Ausstellung und gedachte insbesondere der jüdischen Sonderschau, die sich organisch in den Rahmen der allgemeinen Ausstellung einfüge. Nachdem auch der Leiter der Jsop, Justizrat Dr. B o d e n h e i m e r, die Gäste begrüßt hatte, sprachen die Herren Gemeinderabbiner Dr. Kober und Generalsekretär Dr. Simchowitz. Herr Dr. Kober führte in anschaulicher Weise die Entwicklung des jüdischen Schrifttums vor Augen und gab unter Hinweis auf die kulturhistorische Abteilung der Jsop, die sein Werk ist, ein interessantes Bild vom Werden jüdischer Publizistik. Herr Dr. Simchowitz befaßte sich in seinem Vortrag mit der Geschichte der jüdischen Journalistik. Zum Schluß richtete Gemeinderabbmer Dr. Rosenthal Worte des Dankes an die Redner und gab der Hoffnung Ausdruck, daß die Jsop namentlich die Jugend veranlassen werde, sich mehr als bisher dem Studium jüdischen Schrifttums hinzugeben. Am Nachmittag fanden sich die Gäste mit einer großen Anzahl von Damen und Herren der Synagogengemeinde Köln zu gemütlichem Tee im Hauptrestaurant der Pressa ein.