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Jüdisch-liberale Zeitung · 1928-03-30 · 13 (30.3.1928) · page 1

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
8 (1928)
Issue
13 (30.3.1928)
Date
1928-03-30
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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IMchKberaleZeilW Organ der Vereinigung für das liberale Judentum e. V. durch Me GrschSflsslrR« '/sjährNch M. r.50 Vuzelnummer 0^0. Del freier Zusendung L Inland 0.25 Iß» die MtgKeder der Vereinigung ist der vezugrprei» lm Mitglieds beitrage enthalten. W«»G»t«urtl. Redakteur, Brun» woyda. Die „Jüdisch-Nbsrrrte Zeitungerscheint jeden Freitag. Redaktion und GeschästLfteUe: DsrLrn £23 4S. 'MLlzslmstr. 147 Fernruf: Bergmann 2354, 22.33 Postscheckkonto, oerlin INS 7, 137039 (Bereinigung für das liberale Zudentum) Hochdruck sämtlicher Original-Beiträge nur mit vorheriger Genehmigung der Reoccktion gestattet. Anzeigenpreise: Die 12gespaltene Tionoaraillezeil« 0.45 Goldmark, die ReklmreMc 3.00 Goldmark. bei Wiederholungen Rabatt. Anzeigenannahme: .Jüdisch-liberale Zeitung" Jnserateuabteilung: Berlin SW 4S. ArriyRmslrabe 147 (Bergmann: 3358-58), sowie sämtl. Änuoncrn-lLzpeüitlon. 7lr.13 Berlin, 30. März 1928 8. Jahrgang Ae preußische Landesverbandstagung , über das Mengeseh. Wir veröffentlichen heute einen ausführlichen Bericht über den Verlauf des Verbandstages des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden, der am 25. und 26. März im ehemaligen preußischen Herrenhause in Berlin stattfand. Einzelheiten und bedeutsame Ergebnisse der Tagung sollen in beit folgenden Nummern der Zeitung ausführlich gewertet werden; für heute mögen einige kurze Feststellungen genügen. Mit dem Beitritt zu der kürzlich in Nürnberg gegründeten Arbeitsgemeinschaft der jüdischen Landesverbände in Deutschland ist der erste Schritt zur Schaffung des von allen Parteien als notwendig anerkannten Reichsverbandes getan worden. Es bleibt zu hoffen, daß diese Arbeitsgemeinschaft in einer Weise ausgebaut wird, die ihre endgültige Ueüerführung in den Reichsverband ermöglicht. Einen breiten Raum nahmen die E t a t b e r a t u n g e n ein, denen insofern die wesentlichste Bedeutung zukommt, als sie die eigentliche Grundlage für die praktischen Ausgaben des Landesverbandes (Unterstützung notleidender Kleingemeinden, Rabbiner- und Lehrerbildungsanstalten usw.) bilden. Im Mittelpunkt des Interesses stand die Beratung über das Judengesetz. Ein diesbezüglicher Gesetzentwurf ist bereits im Vorjahre von Verbandstag und Rat verabschiedet worden. Es war vorgesehen, daß vor der Einreichung an die Staatsregierung eine Verständigung mit dem Halberstädter Verband gesetzestreuer Gemeinden angestrebt werden sollte. Da diese Verständigung noch nicht erzielt worden ist, stand der Gegenstand erneut auf der Tagesordnung. Dabei kam es zu dem erfreulichen Ergebnis, daß zwischen sämtlichen Fraktionen — nach langwierigen und bewegten interfraktionellen Verhandlungen — eine Einigung erzielt wurde, so daß die Beschlüsse einmütig gefaßt werden konnten. Der vorjährige Entwurf ist dabei in seinen Grundzügen aufrecht erhalten worden. In einigen Nebenfragen wurden von allen Parteien Konzessionen gemacht, die aber angesichts der Tatsache, daß man nunmehr in der Lage ist, der Preußischen Staatsregierung einen einmütig beschlossenen Gesetzentwurf einzureichen, nicht allzusehr ins Gewicht fallen. Wir geben die beschlossene Regelung nachstehend int vollen Wortlaut wieder. Wie daraus zu ersehen ist, haben die Zionisten die Verankerung von Personalgemeinden im Gesetz (im Entwurf des Halberstädter Verbandes bekanntlich als Bekenntnisgemeinden bezeichnet) zugestimmt. Das ist umso erfreulicher, als von führender volksparteilicher Seite noch unmittelbar vor der Tagung in der „Jüdischen Rundschau" erklärt wurde: „Mit der Personalgemeinde gibt es für uns kein Judengesetz." Die Personalgemcinde im kommenden Judengesetz ist nunmehr gesichert! Unter die Vorbedingungen, bei deren Erfüllung die Staatsregierung einer Personalgcmeinde die Rechte einer Synagogengemeinde verleihen muß, ist noch die Bestimmung neu ausgenommen worden, daß sie „durch die räumliche Begrenzung des Bezirks die Erfüllung der Aufgaben einer Gemeinde möglich machen" muß. Bezüglich der Frage des Zwangsverbandes ist gleichfalls die liberale Auffassung durchgedrungen. Zwar ist festgesetzt, daß jede Synagogengemeinde einem Landesverband angehören muß, die definitive Entscheidung darüber liegt aber nicht in einem staatlichen Zwang, sondern sie liegt bei den Gemeindemitgliedern, indem „der Austritt aus einem Landesverband auf Grund einer Urabstimmung der wahlberechtigten Gemeindemitglieder mit Stimmenmehrheit der Wahlberechtigten" beschlossen werden kann. Um Steuerdrückebergerei beim Austritt aus der Gemeinde zu verhindern, ist ferner festgesetzt, daß, falls kein Uebertritt zu einer Personalgemeinde erfolgt und keine Gründung einer solchen geschieht, der Austretende die Steuern in der Höhe des jeweiligen Umlagebeschlusses seiner bisherigen Gemeinde an einen von ihm zu bestimmenden Landesverband innerhalb Preußens — evtl, lediglich für bestimmte von ihm zu benennende Zwecke — zu zahlen hat. Von liberaler Seite wurde das passive Wahlrecht von Ausländern für den Gemeindevorstand konzediert. Das wichtige und bedeutungsvolle Ergebnis einer Einigung über das Judengesetz wäre um ein Haar, und zwar, wie hervorgehoben werden soll, aus rein äußerlichen Gründen, nicht erzielt worden. Man hatte die Hoffnung, zum Ziel zu gelangen, nahezu aufgegeben, weil die Verhandlungen noch in der elften Abendstunde geführt werden mußten. Diese Nachtsitzung und die damit verbundene Gefährdung der wichtigsten Beratung dieser Tagung wäre vermieden worden, wenn die Volkspartei darauf verzichtet hätte, den ganzen ersten Verhandlungstag mit einer sogenannten Generalaussprache über grundsätzliche Fragen zu füllen. Bereits auf früheren Tagungen wurde von liberaler Seite versucht, solche Generalaussprache zugunsten sachlicher Arbeit zu vermeiden. Auch diesmal wies der liberale Fraktionsführer Dr. Baerwald darauf hin, daß alle Tendenzreden noch nicht zu einem Platztausch zwischen den Herren.Bruno Weil und Kurt Blumenfeld geführt hätten. Umso bedauerlicher ist es, daß die von den Liberalen beantragten Verfassungsänderungen mangels der für sic erforderlichen Zweidrittelmajorität abgelehnt wurden, welche auf eine Vereinfachung der Landesverbands.irbkit und aus Unterbindung der Parlamentsspielerei hinzielten. Immerhin bleibt zu hoffen, daß man aus der Nachtsitzung, die von allen Seiten als schwere Belastungsprobe empfunden wurde, für künftige Tagungen die Lehre zieht. Tie Verständigung über das Gesetz betreffrnd die Brrhältnisse der Synagogengemeiliden in Preußen. Ter von der 3. Verbandstagung am 27. und 28. März 1927 verabschiedete Entwurf wird in folgenden Punkten geändert: I. Ter § 11 erhält folgende Fassung: 1. Ter Austritt bewirkt, sofern gleichzeitiger Uebertritt zu einer öffentlich-rechtlichen Personalgemeinde erfolgt, daß der Austretende mit Ablauf des bei der Austrittserklärung laufenden Steuerquartals zu Leistungen, die aus der persönlichen Zugehörigkeit zur-Synagogengemeinde beruhen, nicht mehr verpflichtet ist. 2. Erfolgt der Austritt ohne gleichzeitigen Uebertritt zu einer'öffentlich-rechtlichen Personalgemcinde, so wird der Austretende mit Ablauf des auf den Austritt folgenden Kalenderjahres von seinen Verpflichtungen gegenüber der Syrmgogengemeinde, der er bisher angehört hat, befreit. Nach Ablauf dieser Frist ist er verpflichtet, an einen von ihm zu bestimmenden öffentlich-rechtlichen Landesverband innerhalb Preußens denjenigen Betrag als Beitrag zu entrichten, den er nach dem jeweiligen Umlagebeschluß der Gemeinde, aus der er ausgetreten ist, an diese zu entrichten hätte. Hat der Ausgetretene nicht binnen vier Wochen nach erfolgtem Austritt dem Preußischen Landesverband gegenüber die Erklärung abgegeben, daß er einem anderen Landesverbände oder einer bestimmten Gemeinde, wie oben bezeichnet, seine Beiträge zahlen will, so ist er vmiflichtet, nach Ablauf der Steuerpflicht gegenüber der Gemeinde, der er bisher angehört hat, sie an den Preußischen Landesverband zu zahlen. Ter Ausgetretene ist berechtigt, dem Landesverband gegenüber zu bestimmen, daß seine Beiträge lediglich für bestimmte, im Haushalt vorgesehene Zwecke Verweitduyg finden dürfen. Tie Verpflichtung zur Zahlung an den Landesverband ruht, wenn der Austretende zugleich einer Vereinigung beitritt, die ihre Zulassung als Personalgemeinde beantragt hat oder innerhalb eines Monats beantragt; die Verpflichtung tritt rückwirkend wieder ein, >veun der Antrag abgelehnt ist. 3. Ter Ausgetretene hat jedoch in jedein Falle zu folgenden Lasten der Synagogengemeinde, aus der er ausgetreten ist, für die dabei bemerkte längere Zeit usw., wie § 11 Abs. 2 des früheren Entwurfs. Als Absatz 4 ist folgender Absatz anzufügen: Tie Leistungen gemäß Absatz 3 sind auf die Lcistuit-- gen des Beitragspflichtigen an den Landesverband anzurechnen. II. In § 12 Abs. 4 wird hinter den Worten „zur Ge meindeveriretung" eingefügt: „und zum Gemeindevorstand". III. Ter § 14 Abs. 1 lautet am Schlüsse wie folgt: ...und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Tauer bietet, und wenn sie durch die räumliche Begrenzung des Bezirks die Erfüllung der Aufgaben einer Gemeinde möglich macht (Personalgemeinde). IV. Hinter § 20 ist unter entsprechender Umbezisserung der folgeitden Bestimmungen ein neuer § 21 einzusügen, und zwar hinter den Worten: III. Gemeinde-Verbände: 1. Jede öffentlich-rechtliche Shnagogengemeinde in Preußen muß einem als öffentlich-rechtlich anerkannten Verbände - (Landesverband von Synagogengemeinden) angehören. 2. Ter Austritt aus einem Landesverband ist zulässig, wenn gleichzeitig der Uebertritt zu einen: anderen Landesverband oder die Gründung eines neuen Landesverbandes gemäß 8 21 geschieht. 3. Außerdem kann der Austritt aus einem anerkannten Landesverband ohne Uebertrüt usw. erfolgen auf Grund einer Urabstimmung der wahlberechtigten Gemcindemitglieder bei Stimmenmehrheit der Wahlberechtigten, und zwar mit der Wirkung, daß die Beitragspflicht mit Ablauf von drei Jahren erlischt. V. § 24 des früheren Entwurfs wird gestrichen. Verhandlurrgsbencht Nachdcur bereits am Freitag, den 23. März, der läusige Hanshaltsausschuß, ferner am Svnuibeud abend i.in Sonntag vormittag die Fraktionen und der Aeltestenaus-chust getagt hatten, trat am Sonntag, beu 25. März 1028, mittags i Uhr das Plenum des Verbündstages zusammen. Tie Eröfsiulngssthung begauu wie gewohnt mit der Weiherede eines Rabbiners, die diesmal von Herrn Rabbiner Tr. Emil L e o y - Berlin von der volksparteilicheu Fraktion gehalten wurde. Ter Redner wollte die Verhandlungen im Geiste gegenseitigen Verstehens geführt sehen. Bei der Behandlung des Judeugesetzes müsse dem Austrittswillen ein Riegel vorgeschoben werden. Tie Schaffung eines Reichsverbandes der deutschen Juden wäre eine würdige Temoustraiion für den deutschen Reichsgedanken überhaupt. Wir betonen die Solidarität mit den Juden aller Länder, dem „Klal Jisrael", und sehen im Geiste den zu begründenden Weltverband der Juden, von dem der Reichsverband nur ein Glied sein wird. Hierauf hielt der Präsident des Verdandsrages, Rechtsanwalt Heinrich Stern Berlin, die Eröffnungsansprache, in der er zunächst - während sich alle Versammelten von den Sitzen erhoben - den verstorbenen Mitgliedern des Verbandsrates, Justizrat Bernhard Breslauer, Justizrat Leo Lilientha! und Bankier Bruno Galewski, einen lies empfundenen Nachruf widmete. Justizrat Breslauer war der erste, der für den Gedattken einer Reichst dereinigung der deutschen Juden gewirkt hat; Bruno Galewski, ein Vertreter der gesetzestreuen Richtung, war von einer seltenen Herzensgüte; Leo Lilienthal, dessen Geistesklarheit und blutvolles Mitldben allen in Erinnerung bleiben wird, hat eine Lücke gelassen, die schwer auszufüllen ist. Das Andenken dieser großen und frommen Juden wird unvergessen bleiben. Sodann begrüßt der Präsident die neuen Mitglieder der Versammlung und erläutert die Tagesordnung, wobei er mittellt, daß die an den Geschäftsbericht des Rates sich knüpfende Generalaussprache zugleich als erste Lesung des Haushaltsplans, der Verfassungsänderungen, der Revision des preußischen Judenrechtes und der Vorlage über den Reichsverband gelten wird. Den Geschäftsbericht des Rates erstattete Tr. Jsmar Freund-Berlin. Ter Landesverband zählt 722 Gemeinden zu seinen Mitgliedern; 13 Gemeinden sind ausgetreten; die Zahl der Toppelmitgliedschaften ist auf 56 gestiegen. Etwa 200 Gemeinden, hauptsächlich Zwerggemeinden, haben sich bisher noch keinem Verbände angeschlossen. Die erwähnten Austritte erfolgten, weil die Gestaltung des Verbandes Aenderungen der Struktur der Einzelgemeinden bedingt. 90 Gemeinden erheben als Steuer bis 10 Prozent, 23 Gemeinden sogar bis über 100 Prozent des Reichssteuersatzes. Demgegenüber kündigt der Staat Beanstandung bei einer höher als lOprozentigen Belastung an. Ohne Staatsbeihilfe ist eine Unterstützung leistungsschwacher Gemeinden unmöglich. Von den Gemeinden sind für das laufende Jahr 347 000 Mark an Beiträgen fiir den Landesverband emgegangeu. Im Staatsctat finb für die Gemeinden gegenwärtig zwei Positionen eingestellt. 1. Für Rabbiner und deren Hinterbliebene 200 000 Mark, 2. für Unterricht 400 000 Mark. Es besteht keine dauernde Sicherheit für diese Positionen. In diesem Jahre sind ca. 150 Gemeinden unterstützt worden. Tie Bildung von 30 Lchrerbezirken ist gelungen. Tie Bildung von Rabbinatsbezirken ist bisher an gewissen Widerständen gescheitert. Ter Vorstoß der Völkischen im Landtag gegen die Schächtsreiheit ist mißlungen; eine einzige einschränkende Resolution, die eine Kontingentierung der Schächtung nach der Größe der jüdischen Bevölkerung fordert, wurde angenommen. Tie Freiheit des Schächtens kann im ganzen als gewährleistet gelten. Tie Frage der staatlichen Genehmigung des Landesverbandes ist noch nicht weiter gediehen. Tie Staatsregierung hat erklärt, die gegenwärtige Verfassung des Verbandes biete keine genügende Grundlage für die Eintragung als Körperschaft des öffentlichen Rechtes; dies trotz der Erklärung bei der Gründung des Verbandes tm Juni 1922. Unsere Lage, schloß diec Redner, ist nach außen wie nach innen ungünstig: aber mit unserem alten Optimismus werden wir weiter unsere Arbeit tun und unseren Weg gehen. Direktor (Hugo O st b e r g - Berlin berichtet über den Abschluß des Rechnungsjahres 1927/28 und begründet den Voranschlag für das neue Rechnungsjahr 1928/29. Er schlägt eine Herabsetzung des Beitrages der Verbandsgemeinden von neun Zehntel Prozent der Reichseinkommensteuer auf acht Zehntel Prozent vor. Generaldebatte. Rechtsanwalt Tr. Baerwald-Frankfurt a. M. liberal) vermeidet bewußt, aus Weltanschauungssragen einzugehen, da die verschiedenen Standpunkte der einzelnen Parteien bekannt sind und sich durch Reden auch nicht ändern werden, ebenso wenig wie die sachliche Arbeit des Landesverbandes dadurch gefördert würde. Auch auf die Zukunsts- Phantasien über den Weltverband der Juden will ich nicht eingehen, sondern sachlich von der Arbeit des Verbandes sprechen. Gerade weil ich im Laufe meiner Ausführungen 4942

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