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Jüdisch-liberale Zeitung · 1928-01-27 · 4 (27.1.1928) · page 1

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
8 (1928)
Issue
4 (27.1.1928)
Date
1928-01-27
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
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IWchMeraleZeilmg Organ der Vereinigung für das ttderale Judentum e. V. Bezugspreis durch dl« Gefchöstosteüe '/«jährlich IU. 2.50 Wuzeiuummer 0.20. Bei freier Zusendung l öaland 0.25 Jtfc die MttgNeder der Vereinigung ist der Bezugspreis im Mitgliedsbeitrugr enthalten, »eruutwortl. Redakteur: vruao Dayda. Die „Jüdisch-libeeals Zeitungerscheint jeden Areitag. Redaktion und Geschäftsstelle: Berlin Sw 45, Mlhelmstr. 147 Fernruf: Bergmann AALS, AALS Postscheckkonto: Berlin RW 7. 137 06S (Vereinigung für das liberale Judentums Rachdruck sämtlicher Original-Beiträge nur mit vorheriger Genehmigung der Redaktion gestattet. Anzeigenpreise: Die 12gespaltene Ronoaraillezckl« 0.45 Goldmart, die Reklamezeile 3.00 Gotdmarh M Wiederholungen Rabatt. «nzeigenaauadme: .Jüdisch-liberale Zeitung" Juferateuabteilung: verltu SW 4S. WUhelmstratze 141 (Bergmann: 3358-59). sowie sümtl. Aanoaeeu-EMebwoa. Ar. 4 Berlin, 27. Januar 1S2S S. Jahrgang Wisches Eherechl und Wische Ehe Lalstaaung des Vreutzischen Landesverbandes Amtlich. Am 22. Januar ds. Js. trat der Große Rat des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden zu einer Tagung zusammen. Die umfangreiche Tagesordnung wurde bis auf einige wenige Punkte erledigt. Sehr eingehend wurde die Aufstellung des neuen Haushaltsplans erörtert. In einem ausführlichen Bericht legte der Schatzmeister des Landesverbandes, Herr Direktor Kareski, dar, daß der neue Voranschlag unter stärkster Rücksichtnahme auf die allgemein bekannte schwierige Lage der Mitgliedsgemeinden angefertigt werden müsse. Es würde sich nicht vermeiden lassen, erhebliche Abstriche im Verhältnis zu den bisherigen Haushaltsplänen vorzunehmen. Wenn öfters Unzufriedenheit mit der Tätigkeit des Landesverbandes geäußert worden sei, so sei die Ursache hierfür in den meisten Fällen darin zu suchen, daß die Wirksamkeit des Landesverbandes nicht genügend bekannt sei. Trotz der häufigen Veröffentlichungen über die umfangreiche Tätigkeit des Landesverbandes herrsche über diese noch vielfach Unkenntnis. In der Aussprache wurde allgemein zum Ausdruck gebracht, daß der Landesverband noch volkstümlicher werden müsse als bisher. Unter allen Umständen müsse erreicht werden, daß die außerpreußischen Landesverbände sich an der Erhaltung lebenswichtiger Einrichtungen der ganzen deutschen Judenheit stärker als bisher beteiligen. So z. B. seien die Rabbinerseminare nicht etwa nur für Preußen, sondern für das ganze Deutsche Reich eine unentbehrliche Quelle für die Erhaltung des Judentums. Zur Aufstellung des Haushaltsplans wurde ein aus 8 Ratsmitgliedern bestehender Ausschuß eingesetzt, dem auch auswärtige Mitglieder angehören. Zwecks Besetzung der durch den Tod des Herrn Justizrat Lilienthal freigewordenen Stelle eines Sachverständigen bei dem Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung wurde gleichfalls ein Ausschuß aus 5 Mitgliedern gebildet, der das Weitere veranlassen soll. Der Rat nahm von dem Berichte des Präsidenten Herrn Kammergerichtsrat Wolfs über die seit der letzten Tagung mit den anderen Verbänden zur Herbeiführung eines Reichsverbandes der deutschen Juden gepflogenen Verhandlungen Kenntnis. Eine neue Zusammenkunft der Landesverbände und des Deutsch-Israelitischen Gemeinde-Bundes soll demnächst stattfinden. Ueber den Stand der Verhandlungen wegen des Juden ge setzes, insbesondere über die kürzliche Beratung mit den Vertretern des Preußischen Landesverbandes gesetzestreuer Synagogengemeinden (Sitz Halberstadt) berichtete Herr Dr. Jsmar Freund. Es soll in einer weiteren gemeinsamen Besprechung versucht werden, die beiden von jedem der Verbände angefertigten Entwürfe eines neuen Judengesetzes derart zu verschmelzen, daß sie als ein einziger gemeinsamer Entwurf der Regierung eingereicht werden können. Eine Reihe von Ausschußbeschlüssen, vor allem die der Konservativen und Liberalen Unterrichts- und Kultus-Ausschüsse, wurde zur Kenntnis genommen und vom Rate gebilligt. Ferner wurden die vom Wohlfahrts-Ausschuß in seiner letzten Sitzung ausgesprochenen Bewilligungen genehmigt. Das Ausscheiden und Ableben einiger Ratsmitglieder machte eine Anzahl von Neuwahlen notwendig, wobei die Ergänzung des Rats durch die von der Berliner Gemeinde gewählten Mitglieder, nämlich die Herren Direktor Ostberg, Dr. Sandler und Bankier Seckelsohn, hervorzuheben ist. An Stelle der verstorbenen Herren Justizrat Lilienthal und Galewski wurden zu stellvertretenden Präsidenten des Landesverbandes die Herren Prof. Dr. Türk und M. A. Loeb gewählt. Zum stellvertretenden Schriftführer wurde Herr Prof. Dr. Elbogen, zum stellvertretenden Schatzmeister Herr Direktor Ostberg gewählt. Die Erhaltung des Kölner Lehrerseminars, die den Preußischen Landesverband schon öfters beschäftigt hat, kam auch in dieser Sitzung wieder zur Sprache. Die Frage der Gewährung einer erhöhten Beihilfe soll der mit der Aufstellung des Haushaltsplans betraute Ausschuß prüfen. Ferner wurde beschlossen, die mit dem Seminar verbundene höhere Lehranstalt „Jawneh" weiterzuführen und ab 1. April 1928 die Kosten für die alsdann zu eröffnende Oberfekunda auf den Landesverband zu übernehmen. Die dem Judentum durch die überhandnehmenden Taufen und Mischehen drohenden Gefahren sollen zunächst in einem Ausschuß erörtert werden, dem auch die vorbercktenden Arbeiten zur Einberufung einer Versammlung übertragen wurden. Als Zeitpunkt für die Einberufung des Berbandstages wurde der 25. März ds. Js. bestimmt. An Stelle des Abgeordneten Steinberg (Wiesbaden), der sein Amt niedergelegt hat, tritt Herr Rechtsanwalt Dr. Salinger (Bad Homburg v. d. H.) in den Berbandstag ein. Henri Vergson Nobelpreis-Kandidat Die philosophische Fakultät der ftanzösischen Akademie für politische und moralische Wissenschaften hat beschlossen, der Königlich Schwedischen Akademie den Philosophen Henri Bergson als Kandidaten für den Nobelpreis zu bezeichnen. Volkstrauertag 1928 Der Deutsch-Israelitische GemeindeLund hat an die Landesverbände jüdischer Gemeinden in Deutschland das folgende Rundschreiben gerichtet: Auch in diesem Jahre hat der „Bolksbund Deutscher Kriegergräbersürsorge", in dem auch die jüdische Glaubensgemeinschaft vertreten ist, beschlossen, einen Bolkstrauertag zur Ehrung des Andenkens der i» Weltkriege gefallenen Soldaten zu begehen. Dafür ist Sonntag, der 4. März 1928, bestimmt worden. An diesem Ta« sollen religiöse und weltliche Gedenkfeiern veranstaltet und Vergnügungen und Lustbarkeiten eingeschränkt werden. Es ist dringend erwünscht, daßwie es in ftüheren Jahren geschehen, die jüdischen Gemeinden an dem genannten Tage einen besonderen Gottesdienst veranstalten. Wo das in kleinen Gemeinden nicht möglich sein sollte, wäre doch beim Sabbathgvttesdienst am 3. März eine Gefallenen- Gedächtnisfeier einzuschieben und darauf hinzuweisen, daß am Sonntag, den 4. März, dem Ernst des Tages durch Beschränkung der öffentlichen Lustbarkeit Rechnung getragen wird Wenn die Schristleitung der ,^Jüdisch-liberalen Zeitung" mich in meiner Absicht ermutigte, den Fragenkomplex „jüdisches Eherecht und jüdische Ehe" an dieser Stelle zu behandeln, so ging sie mit mir von der Annahme aus, daß. der Gegenstand das Interesse unserer Leser beanspruchen dürfe. Auf keinem Gebiete sind noch heute die widerstreitenden Meinungen einander so schroff entgegengesetzt, auf keinem scheint eine Annäherung so weit im Felde. Es ist aber gerade darum wichtig auszusprechen, wo wir eigentlich halten. Haben wir uns einmal ernstlich die Frage vorgelegt, ob und inwieweit ein jüdisches Ehe- und Famuienrecht für deutsche Juden überhaupt noch in Kraft ist? Als Rom die Hand auf Judäa legte, war es das erste, daß es das jüdische Strafräht einschränkte. Ueber Leib und Leben der Bürger wollte fortan der Oberherr verfügen. Im ganzen Mittelalter, das für uns bis zur französischen Revolution dauerte, blick das jüdische Zivilgerichtsverfahren neben dem landesüblichen in Kraft; die Streitigkeiten über Mein und Dein mochten die Juden unter sich austragen; die Obrigkeit mischte sich ein, wenn sie angerufen wurde. Am längsten behauptete sich das jüdische Ehe- und Familienrecht, das dem geistlichen der Kirchen gleichgeachtet wurde. Wir können i;ns heute kaum vorstellen, welche Umwälzung es bckeutete, als die neueste Zeit auch hierin Bresche legte und auch diese Domäne der Religion säkularisiert wurde. Nur leise zittern noch hie und da die Kämpfe um die Einführung der Zivilehe, der bürgerlichen Eheschließung und -scheidung, über die Ehefahigkeit und Ehehindernisse und was sonst damit zusammenhängt, nach; heute haben diese Dinge für alle Bürger, gleichviel welchen Bekenntnisses, ihre maßgebliche Regelung im BGB., 4. Buch, gefunden. Verhältnismäßig leicht bequemte sich die evangelische, schwerer die katholische Kirche der Wandlung an; die letztere nicht, ohne chren Einfluß auf die Gestaltung katholischer Ehen zu wahren. Das deutsche und österreichische Judentum, von der Idee der Vormacht des Staates beherrscht, stand im wesentlichen freundlich zu der als Fortschritt empfundenen Entwicklung. Als durch Reichsgesch vom 6. Februar 1875 der letzte, innerhalb des Deutschen Reichs bestehende Rest der geistlichen Gerichtsbarkeit fiel und ihre Ausübung ohne bürgerliche Wirkung blick (besonders bei Eheschließung und -scheidung), herrschte im deutschen Judentum tiefes Schweigen. Dürfen wir dies Schweigen nicht als innerliche Zustimmung deuten? Nun haben bekanntlich neue Gesetzgebungen bei weitem nicht die Kraft, altere auch nur in ihrem eigenen Bezirk einfach auszulöschen, geschweige wo die Bezirke sich nicht decken. Da es aber zwei bürgerliche Gesetzgebungen nebeneinander für die gleichen Rechtspersonen in der gleichen Rechtssache nicht geben kann, so hat streng genommen für deutsche Juden ein jüdisches Eherecht keine Geltung mehr. Mit andern Worten: wir haben als deutsche Juden keine jüdischrechtliche Ehe mehr, sondern eine jüdisch-religiöse. Was dies hohe, ja heilige Institut nach unserer Auffassung zu einem jüdischen macht, sind nicht famllien- und vermögensrechtliche Bedingungen, Erfordernisse und Formalitäten, sondern eine Eingehung, Führung, und wenn es sein muß Auflösung in Wem geschichtlich feststehenden, in Sitte und Brauch sich bekundenden, mit den fortgeschrittensten Anschauungen der menschlichen Gesellschaft übereinstimmenden jüdischen Geiste. Wir sehen voraus, daß wenige Lchrer bereit sein werden, den Dingen so wie wir ins Auge zu schauein und die zwingenden Folgerungen daraus zu ziehen. Wohlgemerkt: wir geben für uns jetzige, derzeitige, deutsche Juden die jüdisch-rechtliche Ehe preis, aber durchaus nicht die jüdische. Es. ist sogar unser ernstes Bestreben, der bürgerlichen Ehe soviel hohen, unfern ganzen Wandel heiligenden Judentums zuzuführen, daß sie dadurch erst zu einer Bollehe im Sinne unserer Religion werden soll. Diese ist so reich, daß, sie auf gewisse Zeremonien antiken Rechtslebens verzichten kann, als da sind „Mantelgriff" und „Schuhausziehen"; wo es gill, für die innigste dauernde Lebensgemeinschaft von Mann nick Frau unversiegbare Kräfte der Liebe und Treue zu gewinnen. Es fällt uns nicht ein, zu bchaupten, daß die jüdische Ehe nur von gewissen Buchstabenbestimmungen befreit werden müsse, um vollkommener zu werden. Wir sehen deutlich, daß heute fast ebensosehr die Nichtachtung jüdisch-religiöser Weisungen der jüdischen Eheführung und ihren Zwecken Abbruch tut. Mer es sind religiöse Motive, ethische und sozialechisthe Satzungen, auf die wir dringen, nicht solche des materiellen oder formalen Rechts. Zeigen wir die Anwendung dieser Leitgedanken in den wesentlichsten Punkten. Es wiü> nicht restlos glücken, in der altjüdischen Ehegesetzgebung juridisch-rationale und religiösirrationale Faktoren zu sondern. Da aber die Schrift selbst sich an die Untertanen des Gesetzes wendet, ihnen tiefe Einblicke in ihre Absichten und Zicke gewährt und sich gerade in diesem Bereiche sehr wortreich ausdrückt, so ist ihr offenbar viel an unserer inneren Uebereinstimmung gelegen. Gestehen wir es offen, daß, wir noch heute in der glücklichen Lage sind, solche in den weitaus meisten Fällen in tiefftem Herzen zu erfahren. Eben darum sehen wir keinen Arg darin zu bekennen, wo es nicht der Fall ist. Der Talmud mahnt bereits den Gelchrten: er gehe unters Volk und höre, was die Leute sprechen. In wckcher einigermaßen jüdisch interessierten Familie ist nicht schon mit äußerstem Befremden von gewissen jüdischen Ehehindernissen gesprochen worden? Wir rcken nicht von den verbotenen Verwandtschaftsgraden. In der Struktur einer Gemeinschaft, die sich wie die unsrige entwickelt hat, ruht für uns eine irrationale Idee; wir tragen daher Bedenken, sie wesentlich zu ändern. Anders steht es, wo das Motiv priesterlick- oder laienrechtlich feststeht. Wer auf angestammte, priesterliche Vorrechte verzichten will, kann nicht gezwungen sein, bei der Gattmwahl Einschränkungen anzuerkennen, die für andere Jsrackiten nicht bestehen. Gänzlich aus dem Bewußtsein unserer »ferner geschwunden die Schwagerehe, die für unser en eine Ungeheuerlichkeit darstcklen würde, wenn die Schrift sckbst nicht Dispens von ihr erteilte. Bekanntlich ist sie feit der Ehereform des R. Gerschom (um das Jahr 1000) unstatthaft, der Dispens (Chaliza) aber nichtsdestoweniger vom Bruder (dem Schwager der kinderlos verwitweten Frau) erforderlich. Wir können den Mut nicht aufbringen, an die Stckle einer einst tieffinnigen Institution einen Mummenschwanz zu setzen. Vergeblich hat man versucht, mit dem Abdruck eines älteren Aufsatzes des cklen Posener Oberrabbiner Dr. Wolf Feüchenfeld s. a. im „Jeichurum" der Chaliza neue Freunde zu erwerben. Es zeigte sich nur, baß auch die aufrichtigste, buchstabengläubige Orthodoxie aus schwarr nicht weiß machen kann. Dagegen hakten wir daran fest, daß auch das Judentum eine Mischehe nicht als jüdische anschen kann, well sie bürgerlich anerkannt ist. Hier fehlt eine Grunüvorausschung für die seelische Uebereinstimmung, die wir von jüdischen Ehckeuten fordern müssen. Auch Gewährenlassen des nichtjüdischen Gatten genügt nickt; auch nicht die Erziehung der Kinder im Judentum. Das Judentum macht keine Prosckyten, aber unsere rckioDse Auffassung von der Ehe verlangt Ehegatten eines Glaubens. Die Führung der Ehe sckbst läßt auch heute noch der jüdischen Ausprägung einen mächtigen Spiekraum. Was die Wirkungen der Ehe im allgemeinen angeht, so ist der Seist

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