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Jüdisch-liberale Zeitung · 1927-10-28 · 43 (28.10.1927) · page 12

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
7 (1927)
Issue
43 (28.10.1927)
Date
1927-10-28
Page
– (sequence 12)
Language
German
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Die Gemeinde und der Einzelne Referat für die Frankfurter Hauptversammlung von Zustizrat Dr. Blau-Frankfurt a. Ttt. Jüdische Gemeinden sind korporative Zusammenschlüsse von Juden eines bestimmten Bezirks zur Pflege der Aufgaben einer jüdischen Gemeinde, welche, wie allseits anerkannt, in Belehrung, Gottesdienst und Wohltun bestehen. Erfolgt der Zusammenschluß freiwillig, ohne irgendwelchen gesetzlichen oder sonstigen Zwang, aber dann natürlich auf Grund einer vereinbarten oder angenommenen Satzung, so sind die Rechte und Pflichten der Gemeinde und ihrer Mitglieder eben durch die Satzung festgelegt, und ein etwaiger Konflikt, der entweder mit einer Einigung endet oder mit dem Austritt oder der Ausstoßung des betreffenden Mitglieds, das sich, wenn es einen Zusammenschluß will, eine andere Gemeinde suchen kann, berührt die allgemeinen jüdifthen Interessen höchstens nur dann, wenn durch etwaigen Masfenaustritt der Bestand der Gemeinde und damit die Erfüllung ihrer Aufgaben gefährdet ist. In den Ländern, wie zum Beispiel Amerika, wo die Gemeindebildung auf dem freiwilligen Zusammenschluß Gleichgesinnter, entweder Konservativer oder Reformer, beruht, sind Konflikte, die zu einer Schädigung der Interessen der jüdischen Allgemeinheit führen, m. W. noch nicht vorgekommen. Anders in Ländern wie Deutschland, wo in der Regel der Typ der Zwangsgemeinde gesetzlich festgelegt ist, wo also Juden ohne Rücksicht auf ihre religiöse Richtung in einer und derselben Gemeinde zusammengeschkossen sind. Hier muß jeder nicht beigelegte Konfliktsfall notwendig zu Schädigungen der Gesamtheit, insbesondere in den Bundesstaaten — und das sind die meisten — führen, in denen der Austritt aus der Gemeinde nur im Wege des Austritts aus dem Judentum erfolgen kann. Aber auch dort, wo wie in Preußen der Austritt aus der Gemeinde ohne Austritt aus dem Judentum erfolgen kann und den Austretenden gesetzlich die Möglichkeit gegeben ist, sich zu sogenannten Austrittsgemeinden zusammenzuschließen, — eine Möglichkeit, von der bisher nur in wenigen Fällen und nur von Orthodoxen Gebrauch gemacht worden ist —, leiden, wie die Erfahrung lehrt, durch Austritt, wenn auch vielleicht weniger die Interessen der Austretenden, so doch umsomehr die Gesamtinteressen Not. Nun gibt es zwar unter den Liberalen einige, ich glaube nicht viele, die eine solche Schädigung nicht sonderlich hoch einschätzen, die meinen, daß die Liberalen, wenn sie in den deutschen Regeltyp der Zwangseinheitsgemeinde nicht die von ihnen geforderte Berücksichtigung, die Erfüllung ihrer liberalen Forderungen finden, einfach austreten und gesonderte, rein liberale Gemeinden bilden sollten. Mir will indessen scheinen, daß dieser Standpunkt weder den Interessen der jüdischen Gesamtheit noch denen des jüdischen Liberalismus gerecht wird. Daß eine einige geeinte Judenheit in der Gemeinde an sich die jüdischen Gesamtinteressen sowohl der Gemeinde als auch der jüdischen Gemeinschaft besser zu erfüllen im Stande ist als zwei oder mehrere Sondergemeinden, dürfte unzweifelhaft sein. Es ist aber zum mindesten sehr zweifelhaft, ob die für die Gemeindearbeit allein in Betracht kommenden positiven Elemente in den wenigen großen und größeren Städten, wo allein sich liberale Sondergemeinden bilden können, ganz abgesehen einmal davon, daß diese sich das aufgegebene Substrat erst neu schaffen müssen, numerisch und religiös-dynamisch so kräftig sind, um ein wirkliches Gemeindeleben zu entfalten, und ob sie überhaupt die vielen, allzuvielen Indifferenten innerhalb der Nichtorthodoxen, die sich zu den Liberalen zählen, oder die man mit mehr oder weniger Recht zu ihnen zählt, zur Mitarbeit werden heranziehen können. Und was sollen die ausgetretenen Liberalen in den mittleren und kleineren Städten tun? Kann ihnen und ihren Familien eine liberale Sondergemeinde, die sich immer in relativ zu großer Entfernung von ihrer Heimat befinden wird, auch nur einigermaßen genügenden Ersatz bieten, ganz ungeachtet dessen, daß durch ihren Austritt aus der Heimatgemeinde deren Bestand vielleicht vollkommen in Frage gestellt ist? Aber selbst einmal angenommen, die aus der Zwangseinheitsgemeinde ausgetretenen Liberalen wären potent genug, lebenskräftige liberale Sondergemeinden zu bilden, dre im Stande wären, auch die zerstreut wohnenden Gesinnungsgenossen genügend zu betreuen, so wäre dennoch mit ihrer Schaffung nicht einmal dem Liberalismus in jedem Betracht gedient. Denn die Trennung in Richtungsgemeinden fördert einmal den Zerfall des Judentums in zwei — oder gar mehrere — Konfessionen, während der Liberalismus an dem Prinzip der Einheit und Solidarität des Gesamtjudentums fefthält und die Behauptung der separatistischen Orthodoxie, zwischen orthodoxem llnd liberalem Judentum bestände ein größerer Unterschied als zwischen katholischem und protestantischem Christentum, stets als eine Verkennung und Herabsetzung der liberalen Auffassung des Judentums mit Energie und Entrüstung zurückgewiesen hat; die Trennung in Richtungsgemeinden setzt auch jeder Beeinflussung der Orthodoxie durch den Liberalismus schier unüberwindbare Schranken entgegen, während im Wesentlichen nur durch eine solche Beeinflussung ein organischer Fortschritt des Gesamtjudentums, wie ihn der Liberalismus wünscht, möglich ist. Es ist schon, in Deutschland wenigstens, so, daß der Liberalismus sich am besten in der Einheitsgemeinde auswirkt, daß, wie Abraham Geiger einmal gesagt hat, eine gedeihliche Reform nur innerhalb der Gesamtgemeinde vollzogen, nicht aber in Separatgemeinden, die sich von der Hauptschar getrennt, bewirkt werden kann und soll. Nach dieser Richtung möchte ich! mir erlauben, aus die näheren Ausführungen zu verweisen, die ich über diesen Punkt der Londoner Konferenz unterbreitet habe, und die in der Jüdisch-liberalen Zeitung vom 30. Juli 1926 abgedruckt sind. Unter diesen Umständen ist es namentlich für die Existenz und die Erhaltung des Liberalismus von ausschlaggebender Bedeutung, einen Ausgleich zu suchen im Falle des Konflikts der Interessen des Einzelnen und der Gemeinde und Verhaltungsregeln zu finden, die einen Konflikt erst garnicht auskommen lassen und, wenn er dennoch entstanden, rasch wieder beilegen. Ties ist hinsichtlich des Liberalismus umso schwieriger, je mehr derselbe seiner Natur nach die Berechtigung! zur Kritik des Gegebenen, des Herkommens anerkennt und dem Individualismus freieren Raum läßt und je weniger deshalb der liberale Jude einen einheitlichen Typus darstellt. Zwar steht und fällt auch idias liberale Judentum mit dem Glauben an den einig-einzigen Gott der Bibel, den Gott der Väter, als den Urheber der Welt, der sich zuerst nuferem Stamme als Urbild der Heiligkeit mit der Forderung mitgeteilt, seinem Urbilde nachzuleben und das Licht, das unserem Stamme geworden, in der Welt zu verbreiten, nur daß es hinsichtlich der Art und Weise der Mitteilung, ob gerade so, wie, sie die Bibel schildert, oder auf dem Wege innerer Erleuchtung — was eine nicht weniger wunderbare Manifestation des Gottesgeistes wäre, — Meinungsfreiheit zuläßt, sofern diese Mitteilung nur als von Gott ausgehend angesehen wird. Zu den liberalen Juden in der Gemeinde werden aber alle nichtorthodoxen Juden gezählt, also auch diejenigen, die diesen Glauben nicht akzeptieren, ihn vielleicht sogar bewußt ablehnen, deren Gemeinschaftsbewußtsein mehr durch andere Elemente wie die gemeinsame Abstammung, die gemeinsame Geschichte, die gemeinsamen Leiden in der Gegenwart, Familienzusammenhänge, Verwachsenheit mit der Gemeinde getragen wird. So finden sich dann unter den nichtorthodoxen Gemeindemitgliedern die verschiedensten Nüancen — im Glauben sowohl als in der Uebung, in ersterem von dem innigsten Glauben an den Gott der Bibel über Pantheismus, cüteot mehr oder minder verschwommenen Deismus bis selbst zum ausgesprochensten Atheismus, in letzterer von der peinlichsten Wahrung des Herkommens — und dies in letzter Zeit gerade unter den Geistigsten und in der Jugend, bis zur Verwerfung jeder jüdischen Form und jeden jüdischen Symbols. Der Liberalismus erkennt eben, die kodifizierte, autoritäre Lebensregel des Schulchan Aruch nicht als allgemeinverbindlich an und erkennt auch nicht wie die Orthodoxie dem religiösen Führer die Macht zu, über das, was erlaubt ist und was verboten, Entscheidungen zu treffen, denen der Einzelne sich zu fügen hat, sodaß also im Gegensatz zur Orthodoxie Konflikte zwischen Individuum und Gemeinde auch nicht durch autoritative Entscheidung beseitigt werden können. Bei den Konflikten zwischen liberalen Jrcken und der Gemeinde ist auch die Gefahr einer Schädigung der Gesamtheit erheblich größer. Tenn der orthodoxe Jude, der im Konflikt mit der Gemeinde vor die Frage eines eventuellen Austritts sich gestellt sieht, wird in aller Regel dem Judentum nicht verloren gehen, auch wenn er den Austritt wählt, da er den Anschluß anderswo suchen und ihn sicherlich auch finden wird, wahrend der ausgetretene nichtorthodoxe Jude, namentlich der Nicht-Positiv- Liberale leicht den Zusammenhang mü dem Judentum verliert, womit nicht nur er, sondern auch seine Nachkommenschaft für die Gesamtheit verloren ist. Was über die Rechte und Pflichten des Einzelnen gegenüber der Gemeinde, der Gemeinde gegenüber dein Einzelnen zu sagen ist, hat Freund Tienemann in seinem Generalj Annahme von Bestellungen auf die Jüdisch-liberale Zeitung bei allen Postämtern Deutschlands HimiHnumiiiiiiummimuiMHinumumiimiimiHiiiimmnnimiiiuimmmiiimHHniinnn referat über die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Individuum und Gemeinschaft gesagt, deren wesentlicher Exponent ja die Gemeinde ist. Ter Einzelne hat das unbedingte Recht der Ueberzeugung, der Meinungsbildung. Ich füge hinzu, den Anspruch auf Berücksichtigung dieser Ueberzeugung innerhalb des Rahmens der allgemein-jüdischen Ueberzeugung und der der Gemeinde zur Verfügung stehenden Mittel; die Gemeinde hat das Recht auf Anerkennung ihrer Existenz, und ich füge hinzu den Anspruch auf Mitarbeit an der Erfüllung chrer eingangs gekennzeichneten Aufgaben. Aber diese Ansprüche sind nur soweit erzwingbar, als Stimmzettel und Steuerzettel reichen, und das Recht der Gemeinde gegenüber dem Einzelnen ist zudem ohne jede Machtausstattung. Tie Gemeinde kirim nicht ausstoßen, aber der Einzelne kann austreten. Und so hängt die Stabilüät des Verhältnisses im Wesentlichen von der Stärke des Gefühls der gegenseitigen Verbundenheit ab. Tie Grundlagen dieses Gefühls immer wiü>er zu befestigen, die Faktoren zu schaffen und zu kräftigen, die dieses Verbundemhellsgefühl erzeugen und erhalten, das heißt in Wahrheit entstehenden Konflikten Vorbeugen und entstandene beseitigen. Tie Grundlage für das Gefühl der Verbundenheit ist nun aber der Respekt vor der jüdischen Ueberzeugung des anderen und die Kenntnis seiner jüdischen Seele. Nichts hat auf das Gefühl der Verbundenheit so verheerend gewirkt, als jene an der Oberfläche hastende Anschauung der Liberalen von der „Zurückgebliebenheit" der Traditionstreuen und die ebenso oberflächliche Anschauung der Orthodoxen von dem terstörungswillen der Reformer. Nichts hat auf der anderen eite — und das ist das Verdienst der neuesten Zeit — die Kluft zwischen den Gesetzestreuen und der freieren Richtung so vermindert, als die durch Religionsunterricht und religiöse Fortbildung erlangte Vertiefung der religiösen Kenntnis und der eigenen religiösen Meinung. In dem Maste nämlich, in dem sich so die Begründung der eigenen Meinung versachlicht hat, in dem Maße ist die Erkenntnis gewachsen, daß wie im politischen, so auch im religiösen Leben das beharrende und das fortschrittliche Element sich die Waage halten müssen, um eine gedeihliche Entwicklung des Ganzen zu gewährleisten; in dem Maße hat sich aber auch weiter die Plattform vergrößert, auf der die verschiedenen Richtungen sich zur gemeinsamen Arbeit im Gesamtinteresse zusammenfinden können; in dem Maße haben sich endlich ~ und das ist das .Bedeutsame gerade für unsere Betrachtung — die Konsliktsmöglichkeiten zwischen den Richtungen und damü auch die zwischen dem Einzelnen und der Gemeinde verringert. Es wäre ungerecht und undankbar, an dieser Stelle nicht unserer geistlichen Führer, der Rabbiner, zu gedenken, die an diesen! erfreulicher^ Resultat erheblich mitgearbeitet haben. Von Männern wie Marcus Horovitz, der bei schärfster Betonung eines eigenen orthodoxen Standpunkts vor der gesamten jüdischen Welt seiner Ueberzeugung Ausdruck gegeben, daß die Konservativen und die liberalen Juden weniger die Weitals allenfalls die Lebensanschauung trenne, daß es des Gemeinsamen unter ihnen mehr gebe als des Trennenden, und der die konservativen und lrberalen Rabbiner in einen allgemeinen Verband zur Pflege des Gemeinsamen zusammengefaßt: von Männern wie Nehemias Nobel, der, eine im tiefsten Grunde konservative Natur, das Wort geprägt hat, er sei nicht ungebildet genug, um den Liberalismus nicht zu verstehen: von Männern wie unser verehrtes Haupt Cäsar Seligmann, der nicht müde wird, zu verkünden, daß der Wille zum Judentum der wahre Prüfstein für die jüdische Verbundenheit sei; von Männern wie unser Baeck, der Seelenfreunü Ngbels, der Meister in der Tiefensorschung in Bezug auf Einzelseele und Tradition, von diesen und ähnlichen Männern sind Verbindungsgräben gegraben worden zwischen den verschiedenen Strömungen im Judentum und in den Gemeinden, und von ihrem, ihrer Amtsgenossen und ihrer Nachfolger Wirken hängt es ab, ob der Konsliktsstoss sich noch immer mehr und mehr verringert urrd in absehbarer Zell ein nicht nur äußerlich, sondern auch innerlich wieder geeintes Judentum erwächst, das den Konsliktsstoss zwischen dem Richtungen in der Gemeinde und zwischen dem Einzelnen und der Gemeinde, soweit dies nur irgendwie möglich ist, ausschließt. Bis dahin muß die Arbeit an der Bildung und Vertiefung der religiösen Meinung und die von den Gemrindeleitungen unterstützte Friedensarbeit der Rabbiner dazu führen, Risse, wo .sie sich gezeigt, zu vermauern, Verschiedenheiten in einer höheren Eurheit auszulösen und zu suchen, und wo ein einheitliches Zusammenwirken noch nicht angängig, einstweilen noch auf getrennten Wegen dem idealen Ziele nachzustreben. dem Ziele der Schaffung eines einheitlichen, einigen Judentums in der Gemeinde, im Vaterland und in der Welt. Allerdings wird es dabei nicht ohne Kompromisse abgehen, nicht ohne teilweises oder zeitweises Ausgeben von vom Richtungsstandpunkt aus gerechtfertigten Forderungen. Es wird weiter der Toleranz auf beiden Seiten bedürfen, wobei auf Seiten des Liberalismus nicht vergessen werden darf, daß die Toleranz der Orthodoxie oft ihre Grenze hat an der für sie theoretisch wenigstens als unabänderlich geltenden Tradition. In der Praxis aber — das wissen wir — hängt von der Persönlichkeit des Rabbiners, und zwar einerseits von seiner Stellungnahme zu den Fragen der Gemeindepolllik und andererseits von der mehr oder minder umfassenden Beherrschung der Quellen und ihrer Geschichte viel, unendlich, viel für die friedliche Bereinigung von Streitfragen ab, weshglb die Gemeindeverwaltungen bei der Wahl der Rabbiner namentlich der konservativen, garnicht vorsichtig genug sein können. Gerade in religionsgesetzlicher Beziehung gibt es Tinge, über die ein Rabbiner, auch ein Liberaler, sich nicht hinwcgsetzen darf ich erinnere nur an die Ehegesetze, und beziehe mich für den bisher in Betracht kommenden Fragenkomplex auf meine gelegentlich der Londoner Konferenz gemachten Ausführungen. Ten einzelnen Liberalen aber wird im Konsliktsfall mit der Gemeinde noch ein anderer Gesichtspunkt leiten müssen. <oo sehr gerade der Liberale im einzelnen Fall Andersdenkenden Verständnis entgegenbrinigt und „wahrem Liberalismus, wahrer Temokralie nichts ferner lieg! als oas Verlangen einer einzigen, allein serigmachenden, Meinung und Ketzerrichterei gegen alle, die von dieser Meinung abweichen", so muß er doch davon durchdrungen sein, daß „wirkliche Demokratie dauerndes Auswägen von Gefamtwillen und Einzelwillen bedeutet, daß ebenso wie Alleinherrschaft irgend eines Gesamtwillcns, auch die Schrankenlosigkeit jedes Einzelwillens ein unerträglicher Zustand ist", und daß cndlicb eine Gemeinde, ebenso aber auch eine Richtung oder „eine Partei" in der Gemeinde oder der Gemeinschaft „eine Wirkung nicht ausüben kann, wenn sie nicht geschlossen auftritt."*) Wenn diesem Gesichtspunkte genügend Rechnung getragen wird, dann wird der Einzelne auch die Schranken in der Durchsetzung seiner Anschauung in der Gemeinde erkennen und nicht die Gemeinde verlassen, wenn er mit seinen Anschauungen einmal nicht durchdringt. Das Gefühl der inneren Verbundenheit mit der Gemeinde und die Anerkennung des Grundsatzes, daß das Recht der Persönlichkeit eine GreM findet an der Verantwortung für die Gesamtheit, muß den Einzelnen von einer Zerreißung der Bande abhalten und das umso eher, je größer feine Verdienste um die Gemeinde, je bedeutender seine Stellung und seine Persönlichkeit sind, je mehr er zum Führer berufen ist. Ein Wort wäre schließlich noch darüber zu reden, wie der Einzelne sich in einer Gemeinde zu verhalten hat, zu deren Geist er sich in vollstem Gegensatz befindet, insbesondere zu einer solchen, die wegen der Klemheit ihrer Mitgliederzochl und der Geringfügigkeit ihrer Mittel ganz außerstande ist, seinen religiösen Forderungen Genüge zu leisten. Daß eine Verbundenheit mit der Gesamtheit und sein Verantwortungsgefühl für diese ihn davon abhalten sollte, die Gemeinde zu verlassen, geht aus dem oben Gesagten hervor; daß er nicht etwa die Befriedigung seiner reliAösen Bedürfnisse in der Kirche suchen darf — auch das ist schon vorgekommen — davon sollte ihn schon allein die Erwägung abhalten, daß er durch! dieses Gebahren nicht nur das Judentum, sondern auch! sich! selber in den Augen der Andersgläubigen dauernd herab-;cht und sich lächerlich macht. Aber in einer Weise kann und muß ihm von der Gemeinde, der er seine Steuern zahlt, und in der er seine letzte Ruhe finden will, entgegengekommen, werden, nämlich darin, daß diese einer anderen jüdischen Gemeinde, in der er religiöse Befriedigung nach seiner Weise sucht und findet, einen Tell seiner Steuern abgibt. In dieser Richtung ist man sowohl Liberalen als auch Konservativen gegenüber, soweit ich höre, in Bayern entgegengekommen, und es wäre zu erstreben, daß diesem Beispiel Bayerns auch in den Gemeinden der anderen Bundesstaaten gefolgt werde. Im übrigen aber wird von Fall zu Fall geholfen werden können, und das wird sich immer leicht ermöglichen lassen, wenn man aus allen Seiten nach dem weisen Worte, — die summa, die Hauptsache, nennt sie ihr Autor — richtet: „Si nos servaremus in necessariis unitatem, in nom necessariis libertatem, in utrisque charitatem, optimo certe loco essen t res nastrae.“ Zu Deutsch: „Wenn wir in notwendigen Dingen Einhell, in nicht notwendigen Freihell, in allen aber liebende Duldung wallen lassen, dann ist es um unsere Angelegenheiten sicherlich ausgezeichnet bestellt." *) Wegen der angeführten Stellen vergleiche Frankfurter Zeitung zur Frage Schacht usw., Nr. 930 vom 14. 12. 1926. Werbt neue Mitglieder!

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