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Jüdisch-liberale Zeitung · 1927-09-16 · 37 (16.9.1927) · page 1

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
7 (1927)
Issue
37 (16.9.1927)
Date
1927-09-16
Page
– (sequence 1)
Language
German
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MdlschMmleZeilmg Organ der Vereinigung für das liberale Judentum e. D. Bezugspreis durch die Geschäftsstelle lU jährlich M. L50 Einzelnummer 0.26 Bet freier Zusendung i. Inland 0^5 iüx die Mitglieder der Vereinigung ist der Bezugspreis »m Mitgliedsbcitrage enthalten. :: s :: Verantwortl. Redakteur Bruno Doyda Die „Jüdisch-lidsrals Zeitung" erscheint jeden Sreltag. Nedaktion u. SsschSttssteNerverlin SW. »?Nhslms1r. >47. Sernrui: Safanliside 3358, 3359 «achdruck samlUMer 0cigtnal-S»NrLga Postscheckkonto: VsrUnNV?? Nr.irros» nur mt« vorhortger vonedmtgung Vor (Vereinigung Mr vao llveral« Zudsntom Novaktion gestattet._ Anzeigenpreise: Die 12gespaltene Noupareillezeile V.4S Goldmark, die Reklamezeile 3,00 Goldmark, -ei :: s u Wiederholungen Rabatt. u u :: Anzeigenannahme: «Jüdisch-liberaleZeitung- Inseratenabteilung: Berlin ED 48. Dilhelmftrahe 147 (Sasenheide: 3338—39). sowie sLmtl. Annoneen^xped. Nr. 37 Berlin. 16. September 1927 7. Jahrgang Jüdische Sozialpolitik Die nächste Nummer unserer Zeitung rrscheillt infolge der Feiertage erst am Sonnabend, den 24. September. Verlag und Schriftleitung der Jüdisch-liberalen Zeitung. Jüdische Sozialpolitik Von Eugen C a s p ar y. Gibt es in der Gegenwart eine Sozialpolitik? Wir aus Berlin sind bescheiden genug, diese Frage nicht bedingungslos zu bejahen. Allein, wir dürfen sagen: Die jüdische Wohlfahrtspflege stellt in der Art und in dem Umfange, wie ste gegenwärtig in Berlin betrieben wird, den vielversprechenden Anfang einer großzügigen Sozialpolitik dar. Der Ausbau der heute bestehenden jüdischen Wohlfahrtspflege, der das Programm der nächsten Jahre ist, bedeutet den Ausbau einer jüdischen Sozialpolitik. Die Reorganisation der jüdischen Wohlfahrtspflege des gesamten Deutschen Reiches, wie sie von der Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden etwa nach dem Borbilde Berlins allerorten geplant wird und wie sie sich teilweise bereits vollzogen hat, ist als BeAnn «in^r neuen Epoche der jüdischen sozialen Fürsorge zu werten; als Beginn der sozialpolitischen Epoche in der Wohlfahrtspflege. Diese Behauptung mag Fernstehende überraschen, ja sogar ihren Widerspruch heraussordern. Denn man ist gewohnt, Sozialpolüik für eine Aufgabe des Staates zu halten, die konfessionelle Wohlfahrtspflege aber für eine religiöse Pflicht — — Zedokoh oder Charitas: Liebestätigkeit. Man hat versucht, in diesem Sinne einen Gegensatz zwischen Sozialpolüik und Wohlfahrtspflege zu konstruieren. Der Staat erfüllt alle seine Aufgaben mit den Mitteln des Rechts, er geht mit gesetzgeberischen Maßnahmen vor und richtet eine Verwaltung ein, die genau im Rahmen der Gesetze sich zu Hallen verpflichtet ist. So ist auch die Sozialpolitik des Deutschen Gleiches zustandegekommen, als ein Gebiet des öffentlichen Rechts. Nennt man alle diejenigen Maßnahmen des Staates „Sozialpolitik", die einzelnen Gesellschaftsklassen oder Bevölkernngsschichten, die sich selbst nicht zu Helsen vermögen, im Interesse des großen Ganzen einen besonderen Schutz angedeihen lassen, so bestehen diese Maßnahmen zunächst in Gesetzen, wie den großen Sozialgesetzen des ausgchenden 19. Jahrhundert — Arbeiterschutz, Unfall-, Jnvaliditäts-, Altersversicherung, zu denen dann noch im Laufe der Zeit eine ganze Reihe von Gesetzen hinzugekommen ist bis zum jüngsten großen sozialpolitischen Gesetz der Kleinrentnerfürsorge. Ans Grund der Gesetze geht die Verwaltung vor — sei es die unmittelbare des Staates selbst», sei es bic ans die Selbstverwaltungskörperschaften (Kommunal- und Provinzialbchörden) übertragene. Alle Verwaltung aber — auck die, die ausgesprochenen Wohlfahrtszwecken dient — ist im modernen Staat eine „gesetzmäßige". Sie ist nur im Rahmen der Gesetze möglich und eüaubt. Die staatliche Sozialpolüik ist durch das Gesetz eingeschränkt. Daraus folgt aber, daß sie häufig genug nicht in der Lage ist. einen notwendigen oder wünschenswerten Erfolg in einem E inz e l f a l le zu erzielen. Denn alle Gesetze sind allgemeine Regeln, ein Gesetz erfaßt immer nur typische Fälle, Durchschnittssälle — im besonderen Falle mit besonderen Mitteln zu arbeiten, ist ihr versagt. Das Individuelle eines Falles — und jeder Prak-. tiker weiß, tz>aß jeder Fall anders gelagert ist. — kann die Sozialpolitik nicht erfassen. Hier ist also tatsächlich eine Grenze der staatlichen Sozialpolitik gegeben, und so hat schon Siddy Wronsky wiederholt darauf hingewiesen, daß der freien Liebestätigkeit diejenigen Ausgaben zuzuwenden sind, die mit den staatlichen Mitteln der Gesetzgebung und gesetzmäßigen Verwaltung nicht erfüllt werden können. Man hat also einem theoretischen Gegensätze zuliebe auch das Gebiet der Wohlfahrtspflege eingeschränkt und ihr nur denjenigeu Bezirk überlassen, der jenseits der natürlichen Grenzen der ftaatXiifjfen, Sozialpolitik liegt. Cs hat sich jedoch erwiesen, daß im wirklichen Leben und in der Realität der praktischen Arbeit eine solche schematisch^ Einteilung sich nicht halten kann. Gewiß findet die Sozialpolitik Grenzen, die für die reine Wohlfahrtspflege nicht bestehen, und vermag andererseits die freie Wohlfahrtspflege nicht alles zu leisten, was gesetzgeberischen Maßnahmen gelingt — man denke nur an die Mittelbeschaffung! —, Sozialpolitik und Wohlfahrtspflege sind bestimmt, einander zu ergänzen. Aber das ideale Ziel ist eine organische Ergänzung. Die Aufgabe der Sozialpolüik und der Wohlfahrtspflege ist ein und dieselbe: die Stützung der Hilfsbedürftigen, die Ausgleichung sozialer Mißstände, die besondere Sorge für die Schutzwürdigen der Gesellschaft. Und so ist auch ihr Gebiet ein und dasselbe, staatliche und private Fürsorge finoer* sich zusammen, um mir allen Mitteln der Not, wo immer sie gegeben ist, Herr zu werden. Wenn der Staat nicht alles zu leisten vermag, was notwendig und wünschenswert ist, so tritt automatisch die freie Wohlfahrtspflege ein, niemand verläßt sich auf den anderen, ein organisches Zusammenwirken am gemeinsamen Werk — das ist der ideale Gedanke, der unsere Arbeit leitet und unsere Methoden beherrscht. Das Motiv der sozialpolitischen Gesetzgebung ist ein anderes, als das der konfessionellen Wohlfahrtspflege. Für den Staat gilt das Staatswohl, für uns der Grundsatz der Zedokoh, für die christliche konfessionelle Wohlfahrtspflege das Prinzip der „Liebestätigleit". Aber noch nicht einmal diese Einteilung läßt sich praktisch durchführen. Wo der Verwaltungsbeamtc in Ausführung sozialpolüischer Gesetze mit den Unterstützungsbedürftigen unmittelbar zu tun hat, da muß man von ihm verlangen, was ein gewöhnlicher Verwaltungsbeamter nicht braucht: Menschlichkeit, Herz, Mitgefühl. Umgekehrt hat aber auch die konfessionelle, die sogenannte speie Wohlfahrtspflege, von der Verwaltungspraxis viel zu lernen. Wie es der Geh. Konsistorialrat Mahling einmal ausgedrückt hat: „In der konfessionellen Liebesarbeit findet ficfy viel Herz und Gemüt, viel Willigkeit und Mitempfinden, viel Müleid und Zartheit; aber was leicht zu kurz kommt, das ist dis vernünftige, ruhige, klare und kalte verstandesmäßige Ueberlegung, die technische Fähigkeit und Fertigkeit, die systematische Erfassung des Einzelsalles und seine Einordnung in eine typen- und gruppenartige Reihe, und die Ableitung der besten Methode und Behandlungsart aus der Summe der Einzelersahrungen." Immer mehr bricht sich die Erkenntnis Bahn, daß mü der bloßen Mildtätigkeit erst das Wenigste getan ist nnd auch die freie Wohlfahrtspflege, die religiöser Herkunft ist, einer Organisation nicht entbehren kann. Me sozialen Verhältnisse der Gegenwart sind viel zu verwickelt, die Zahl der Hilfsbckürftigen ist viel zu groß, als daß durch planloses Erfüllen der Mizwoth der Mildtätigkeit irgend etwas Ersprießliches geleistet werden könnte. Wer glaubt, der Zedokoh genug getan zu haben, wenn er für seinen Teil nnd in feinem! kleinen Kreis, wo er Not gerade persönlich sieht, den B-e-> dürftigen hilft, d.er irrt. Denn er kann nicht annehmvn,' daß er, auch wenn er sich nicht ums große Gan^e kümmert, so viel leister, als er zu feinem Teile (eisten würde, wenin ni sich ins große Ganze einfügen würde. Die freie, aber plan-; nräßig arbeitende Wohlsahrtspslege, die jüdische Sozialpolitik hat eine ungleich schwerere Aufgabe zu erfüllen als die staatliche — eine schwerere aber anch^ als die nur sich mit dem religiösen Impuls begnügende. Sie hat die Arbeit des nüchternen Verstandes mit der Warmherzigkeit religiösen Empfindens zu verbinden. Was verstehen wir unter jüdischer Sozialpolitik? Nun. was ihre Aufgaben und chr Arbeüsgsbiet betrifft, so wül sie nichts anderes leisten, als was. die jüdische Religion seü eh und je unter Zedokoh verstanoen hat. Zedokoh ist ja nicht einfach „Mildtätigkeit", sie bedeutet ja nicht bloß die Pflicht, den Armen zu unterstützen. Zedokoh ist nicht ein so inhaltsleerer Begriff. Die Zedokoh umfaßt vielmehr schon in der Thora ganz bestimmte, konkret-inhaltliche Mizwoth, die die Mischnah noch einmal auszählt, der Schulchan Aruch genau detailliert und ergänzt. Der Schulchan Aruch stellt unter dem Gesichtspunkt der Zedokoh für die Gemeinden ganz bestimmte Richtlinien nnd Grundsätze auf, die wir heute nicht anders bezeichnen können wie die sozialpolitische (Leo Baerl, Lehren des Judentums). Alle die ganz „modernen" Methoden, wie man den Unterstützungsbedürftigen wirklich hilft, wie man ihnen, statt sie mit Almosen abzuspeisen, zu einer gesicherten Existenz verhilst, — die Methoden der modernen Sozialpolitik sind altes Erbgut des Judentums. Man kann sagen: ebenso vielfältig wie das soziale Leben der Gegenwart ist, ebensoviel Zweige jüdischer Wohilfahrtszweige gibt es. Ans die Berliner Gemeinde hinweisend, steht in aller möglichen seelischen nnd körperlichen Not das (mit unseren Rabbinern in engster Fühlung arbeitende) Berliner jüdische Wohlfahrtsnnd Jugendamt den Hilfsbedürftigen zur Seite. Und immer ist es Geist und Inhalt ältester jüdischer Tradition, die es hierbei lestet. Denn so vielfach die Möglichkeüen sind, in Not zu geraten, ebenso vielfach find die Mizwoth, die zmn Wesen der Zedokoh gehören. Die Fürsorge für Kranke und Gebrechliche, die Fürsorge der Alten, die Erziehung und Unterbringung der Jugendlichen, die Kinderfürforge, die Jugendpflege, Beerdigungsbechilfen und Unterstützung der Hinterbliebenen, Brautausstattungen, Verteilung von Kleidung, Lebensmüteln und Heizung — — alle die uralten Mizwoth des jüdischen Religionsgesetzes sind zu ebensoviel Zweigen unserer Wohlfahrtspflege geworden. Der Fürsorge für die Ortsfremden und Durchreisenden — einem der vornehmsten der alten Gebote — ist ein großer Teil der Mittel und der Arbeit gewidmet. Die Durchwandererfürsorge steht mit den Beratungsstellen des jüdischen Arbeiterfürsorgeamts und der Hauptstelle für jüdische Wanderfürsorge in Ver-, bindung. sie gewährt Unterstützung in Form von Obdach, Speisung und Kleidung, sie hilft mit Fahrgeldern und Wegzehrung. Auch die heute so genannte produktive Fürsorge spielt im Schulchan Aruch eine bedeutende Rolle — als Verpflichtung, Darlehen zu gewähren, Arbeit zu geben, sich um die Gründung von Berufen und Lebensstellungen zu bekümmern. Das sind alles Verpflichtungen, die der Einzelne heute allein zu erfüllen gar nicht Mehr in der Lpge ist heute, wo der Existenzkampf für jeden so erschwert ist, auch für den ehemals reichen Mann. Hier kann nur die Gesamtheit eintreten, der jeder nach seinen Kräften sich einord,net. hier muß eine Organisation bestehen, sollen anders jene Mizwoth Erfüllung finden. Das Gebiet der produktiven Fürsorge ist daher auch die angelegentlichste Sorge der jüdischen Wohlfahrtspflege. Neben unserer umfangreichen und segensvoll wirkenden Arbeitsvermütelungsstelle und der Berufsberatung trägt saws Wohlfahrrs- und Jugendamt selbst bei, Lchrlinge ausbilden zu lassen — nämlich als Handwerker, Gärtner und Landwirte, weibliche in einer Lehrküche und in hauswirtschaftlichen Kursen, und es unterhält ein Werkheim für jugendliche Arbeitslose. Dieses Werkheim (geplant sind mehrere in verschiedenen Gegenden Berlins) soll die Jugendlichen nicht nur vor der in der Großstadt besonders starken Gefahr der Ber-. Wahrlosung schützen, sondern es beläßt die Jugendlichen auch! in ihrem Berufe, es fördert und bildet sie weiter. Ebenso, dient unsere Peah (Brockensammlung, Kleiderkammer) nicht nur dem Zweck, die Armen nnd Aermsten mit Kleidern, Möbeln und allem erdenklichen Hausrat zu Vers che n, sondern gleichzeitig dem Zweck produktiver Fürsorge. Sie beschäftigt Arbeiter zur Instandsetzung und Aufarbeitung der ihr überlassenen Gegenstände — als ein wenn auch nur kleines Ventil also für d ie stets drohende Arbeitslosigkeit zahlreicher Gewerbezweige. Gibt es eine jüdische Sozialpolitik? Hierauf ist zu antworten: jede Wohlfahrtspflege, wenn sie vom echten Geiste jüdischer Religiosität erfüllt und getragen ist, ist notwendig „Sozialpolitik", die modernen Methoden sind eben nur Methoden, ändern aber nicht den Geist. Sie sind notwendig wegen der Ausdehnung und Kompliziertheit des modernen sozialen Lebens. In den mittelalterlichen KehiAoth brauchte es freilich keines „Wohlfahrtsamtes" und keines großen Apparates, keiner „Dezernate", Bezirkskommissionen usw. Aber wer wollte eine mittelalterliche Stadt oder auch nur das Berlin von 1800 mit der Gegenwart vergleichen? So wie sich das ganze Leben entwickelt hat, so mußte sich apch das Wohlfahrtswesen entwickeln, wollte es seinen Aufgaben gewachsen bleiben. So wenig es heute eine Kehillah im alten Sinne gibt, so wenig kann es eine unorganisierte oder wenig organisierte Wohlfahrtspflege geben. Der Gefahr der Zentralisation und der Ersetzung menschlicher Anteilnahme, persönlicher Kenntnis der HÜssbedürstigen durch Verwaltungsschemata begegnen wir durch die Einrichtung der örtlichen Wohlsahrtsbezirke in den einzelnen Stadtgegenden, die in weitem! Ausmaß selbständig sind. Es ist klar, daß ein jüdisches Wohlfahrts- und Jugendamt überhaupt und insonderheit in Berlin bei seiner Tätigkeit nur von einem einzigen Gedanken ausgchen kann: Der Not zu steuern, wo immer sie auftritt, und mit allen Mitteln, die zu Gebote stehen. Zu den Mitteln gehört auch die Inanspruchnahme der staatlichen Sozialpolitik, soweit sie dieselben Ausgaben anerkennt wie unsere eigene Wohlfahrtspflege. Und es ist ein erfreuliches Zeichen der Zeit, daß in der interkon-; fessionellen und der öffentlichen Wohlfahrtspflege bzw. Sozialpolitik der alte Grundsatz, jüdische Arme der jüdischen Wohlfahrtspflege zu überlassen, der Erkenntnis Platz gemacht hat, daß die öffentliche Wohlfahrt den in Deutschland wohnenden jüdischen Bedürftigen, gleichgültig, ob Inländer oder Ausländer, so gut zur Verfügung steht wie allen anderen. Es wird anerkannt, daß die öffentliche — staatliche nnd kommunale — Wohlfahrtspflege grundsätzlich zuerst einzutreten hat, die konfessionelle Wohlfahrtspflege aber eine „ergänzende" ist. Wo für uns die öffentliche Wohlfahrt versagt oder anfhört, beginnt dir jüdische. Es gibt nur eine einzige Grenze für unsere Tätigkeit: wir treten nur für I u d e n — aber allerdings auch für jeden Juden ein, wenn er hilfsbedürftig ist. Es ist klar, daß ein« vom Humanitätsgedanken geleitete, aufs Engste mit den Behörden, den interkonfessionellen Wohlfahrtseinrichtungen, den Wohlfahrtsverbänden der christlichen Konfessionen zusammenarbeitende Organisation bei der Begriffsbestimmung „Jude" nicht engherzig, sondern anfs loyalste und liberalste verfährt.- Wir kennen als Gemeindewohlfahrtsinstitnt

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