Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 7 (1927)
- Issue
- 33 (19.8.1927)
- Date
- 1927-08-19
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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MdischKberaleZeikmg Cxmi der Vereinigung für das liberaie Indent«« e. V. Bezugsprei» durch die Gefchöstostolle ^Mrkch Sv. LSD «nzelnummer 0L0 Bei i»eiarZ»fe»d«»g üSntondüSS iür die Mitglieder der vereinig«»« ist der Bqu-opreio >m Milgliedsbeitrage enthalten. :: r n Verantwortl. Redakteur Bruno Doyda vis „JtiftlfdT-Ubeasle Settimg“ erscheint jeden Sreilag. NHdoMdcm u. SeschLttsstelle: verlln SW, WU^elrnftc. 147. fernritf: vechendalve 3358» 3359 Poftfd>«M«on*o: Beeilt» nW7 nr.wee» (VerehttotMM für Vas liberale Juftentum Notf^ruck tSmtNcher Orlfllnol-Beitrftfle trat ml« eorbertgev Genehmigung bet Redaktion gestattet. Anzeigenpreise: Die 12gespaltene «envaeeSegMe 0,45 ®Ottmark, die ReklamezeUe 3*00 Soidmarit. tat :: u :: Wiederholungen Rabatt. u u :: Anzeigen an na Inserat-natteilung: lHasenheide: 3358-k _. liberale AMnng' .. J48. WilhAnchinotze M7 9), sowie sLmtl. Armoncen-Lxped. Rr. 33 Berlin, IS. August 1927 7. Jahrgang Zoll mit den Zndenschutz-Renten! Bor kurzem hat die preußische Staatsregierung auf eine Anfrage im Preußischen Landtag nach den Entschädigungsansprüchen der Depossedierten und Standesherren eine recht umfangreiche Liste dieser Forderungen bekannt gegeben. Da erfuhr der staunende Staatsbürger, daß aus den Mitteln der Steuerzahler zum Teil seit einem Jahrhundert und noch tanger für die Preisgabe mittelalterlicher Rechte „ewige" Renten gezahlt werden. Sie sind bei der Aufftellung eines neuen Staatshaushaltsplanes aus dem vorhergehenden Etat von Jahr zu Jahr automatisch übernommen worden, wurden, da chr Ursprung meist unerkannt wax, bei der Etatkritik im Parlament nicht einmal erwähnt — kurzum: der „Ruhm der preußischen Promptitüde im GaKg der Geschäfte" wurde bei den Zahlungen voll und ganz gewahrt. Selbst die staatliche Umwälzung von 1918 vermochte daran nichts zu ändern. Bis zum Jahre 1923 wurden die Renten weüergezahlt, und wahrscheinlich würde das noch heute geschehen, wenn nicht die Inflation, die Aufwertungs- und die Fürstenabfindungsfrage es notwendig gemacht hätten, das Dunkel dieser Renten zu erhellen. In der von der preußischen Staatsregierung veröffentlichten Aufftellung der Jahresrenten, die nach überalterten! Rechtsvorstellungen zu zahlen sind, befindet sich nun auch ein Abschnitt, den die deutschen Juden nicht unbeachtet lassen können, und der den Anlaß zu den folgenden Ausführungen bildet. Er lautet: Regakieu-Renten, zugesichert! für den Verlust nutzbarer Regalien (z. B. der Post- Hoheit, der Zollhoheit, des Rechts aus Abgaben und Dienste der Untertanen, des Judenschutzes, der Patrimonialgerichtsbarkeit, der Leibeigenschaft als solcher, des Rechts zum Sammeln von Lumpen): dem Fürsten zu Wied (V. mit Preußen vom 19. 8. 1820 und 29. 11. 1821). 4ÖOOO den: Fürsten zu Wied und dem Erzherzog Stephan von O esterreich (Erl. des Herzogs von Nassau vom 24. 3. 1817, 12. 4. 1817, 9. 8. 1819 und 5. 5. 1819), abgetreten 1821 und 1831 an das Bankhaus von Rothschild, 1829 und 1832 an die fünf Töchter der Gräfin von Reichenbach (Gemahlin des Kurfürsten Wilhelm IL von Hessen), vererbt auf deren 34 Nachkommen . 38 800 dem Grafen von Leiningen--Westerburg j. L. (Erl. des Herzogs von Nassau vom 20. 10. 1817) . 9100 dem Fürsten Solms - Hohensolms - Lych (Erl. des Herzogs von Nassau von 1817) . 7 600 dem Herzog von Arensburg (Erl. des Königs von Hannover vom 19. 8. 1825) . . 10700 dem Fürsten zu Sahn-W ittgenstein-Berleburg (V. mit Preußen vom 16. 6. 1838) . 6000 dem Fürsten zu Sayn-Wittgen st ein-Hohenstein (V. mit Preußen vom 6. 5. 1828) 10200 dem Fürsten zu Benthe im-Steinsurt (V. mit Preußen vom 5. 12. 1843). 1500 Man muß sich mit dem „Geists' des Mittelalters vertraut machen, um den Sinn derartiger Renten überhaupt begreifen zu können. Der Jude — er interessiert hier allein, da nur von den Judenschutzrenten in diesem Blatt die R6ie sein kann und soll — wurde in jenen erst 150 Jahre zurückliegenden Zeiten nicht als ein menschliches Wesen geachtet. Die Juden waren „Steuerträger, die außerhalb der fest umschriebenen Kreise lebten, die als ein Regal Eigentum des Herrschers waren, die von ihm ausgenutzt werden konnten, wann und wie und so oft er wollte"*). Wie stark diese Anschauung vom Juden als Sache, als Objekt war, dafür führt Selma Stern einige Beispiele an: In einem französisch geschriebenen Briefe verlangte der Drost und Regierungsrat von Petershagen, Jan von Ledebur, von einem Unbekannten ganz offen die Ueberweisung eines Juden an Stelle eines Verstorbenen, damit „an den <Ahutzgeldern nichts abgehe." Und sein Nachfolger bat aus dem gleichen Grunde den Kurfürsten um die Erlaubnis, zur Erhöhung der jährlichen Geleitgelder mehr Juden aufnehmen zu dürfen. Dem General von Spaen wurde in einer Instruktion ausdrücklich bedeutet, den Judentribut „zu seiner Kurf. Durch!. Nutzen, so weit er es immer bringen kann", zu erhöhen. Der Jude wurde damals nicht etwa nur als Fremder, .sondern als eine Sache behandelt, als eine Sache, die man einerseits zu vertilgen wünschte, die aber andrerseits Möglichst hohe finanzielle Erträgnisse abwerfen sollte. So bestimmte man, um der natürlichen Bevölkerungsvermehrung der Juden Einhalt zu tun, daß auf den Schutzbrief eines Vaters nicht mchr als ein Kind „angesetzt" werden durste, auf der anderen Seite erhöhte man fortgesetzt die von ihnen aufzubringenden Lasten. Man denke auch daran, daß bis zum Jahre 1812 Juden in Preußen Leibzoll entrichten mußten, von dem Freunds mit Recht sagt: „Schlimmer war die moralische Seite der Sache, das Entwürdigende und Demütigende, das in der Abgabe lag. Sie zwang den Juden, sich selbst zu verzollen, wie eine Sache oder ein Stück Vieh, und gab dem Zollbeamten oft erwünschten Anlaß, den Juden zu kränken und ihm seine Verachtung zu bezeigen. Und dieses: Das Peinliche, Beschämende, Niederdrückende der «Situation blieb auch denjenigen nicht erspart, die gegebenenfalls von der Abgabe selbst befreit waren. Tenn auch, sie mußten sich gleich den übrigen der Zolluntersuchung stellen und sich erst durch Vorzeigung ihrer Papiere über ihre Zollftecheit ausweisen." Aus jenen Zeilen nun, in denen den Juden die elementarsten Menschenrechte versagt waren, stammen die Ansprüche für die Ablösung des Judenschutzes, die in Preußen bis 1923 gezahlt wurden und nun geregelt werden sollen. Ihren Ursprung schilderte vor kurzem in dem Berliner Zentrumsblatt^) in einem schr beachtlichen Leitartikel der im Preußischen Staatsministerium tätige Regierungsrat Max Harter! wie folgt: „Mit dem Judengeld oder Judenschutzgeld, das besonders im Hessischen und Nassauischen im Schwung« war, hatte es folgende Bewandtnis: Den Juden war verboten, in der Nähe von Adligen sich niederzulassen. Die „Gnädigen Herren" kamen jedoch bald auf die Idee, daß damit ein Geschäft zu machen sei. Sie gestatteten deshalb da und dort die Niederlassung von Inden, erhoben dafür aber eine Abgabe von! ihnen, den sogenannten Judenzoll. Einige dieser Herren betrieben das Geschäft im großen, und so gibt es heute noch in Hessen Dörfer, in denen hauptsächlich Juden wohnen. Das ging nun solange gut, wie es eben ging. Eines Tages aber wurden die Herren durch den Antrag überrascht, sie möchten den Judenzoll ausheben. Dieser Antrag ging aber nicht, wie man etwa vermuten könnte, von den Juden aus, sondern von den Christen. Sie behaupteten nämlich, nicht die Juden zahlten den Judenzott, sondern sie, die Christen, denn es bestünde begründeter Verdacht, daß die Juden den Zoll auf die Waren darausschlügen. Die Fürsten lehnten jedoch diesen Angriff auf ihre „Rechte" entrüstet ab. Der Landgraf von Hessen dagegen sah die Sache mit anderen' Augen an und hob den Judenzoll auf. Da er aber diie armen Adligen nicht schädigen wollte, billigte er ihnen eine Rente zu, natürlich nicht aus seiner Privatschcrtutte, sondern aus der Kammerkasse. Ueberlegen wir uns die Sache recht, so hat der preußische Steuerzahler die Entschädigung für die Aufhebung des Judenzolls* bis zum Jahre 1923 ehrlich bezahlt und soll sie künftig, mindestens hundertprozentig aufgewertet oder gar verdoppelt, weiterzahlen." Dutzende von derartigen Ansprüchen werden erhoben, und zwar nicht nur in Preußen. In den Kreisen der Reichsregierung soll jetzt die Absicht bestehen, die Renten mit 8 Prozent aufzuwerten und alsdann mit dem 25fachen abzugellen. Demgegenüber soll die preußische Regierung in Verhandlungen über die Abfindung der Fürsten- und Standesherren der Reichsregierung eine Aufwertung der Renten privatrechtlichen Ursprungs mit 5 Prozent und Abgeltung mit dem 20sachen vorgeschlagen haben unter Hinweis darauf, daß es vom Volke nicht verstanden werden würde, wenn jetzt noch Renten abgegolten werden sollten, die zweiselsftei als Entschädigung für die Aufhebung des Judenzolls o. dgl. nachgewiefen worden sind. Dürfen wir Juden zu diesen Dingen schweigen? Ist nicht jede derartige Zahlung oder Anerkennung, Aufwertung und Ablösung ein Keulenschlag in das Rechtsempfinden der deutschen Juden? Wenn man glaubt, noch heute auf Grund eines Vertrages mll dem Fürsten zu Bentheim-Steinfurt als Ersatz für den „Judentribut" eine Jahresrente von 92 Talern und 11 Silbergroschen zahlen zu müssen, wenn man hört, die den Herren von Kornberg zu Auburg als Entschädigung für den Fortfall von „Sabbathbußen und Judenschutzgeldern" gewährte Rente von einem Kommerzienrat im Hannoverschen schon eifrig angemahnt wird, wenn man schließlich noch erfährt, daß beim Landgericht Wiesbaden ein Prozeß über die Aufwertung einer Rente für die Ablösung „nutzbarer Regälien" schwebt, bei dem der Rechtsvertreter des Klägers nicht nur eine mehr als hundertprozentige Aufwertung verlangt, sondern eventuell die Verteuerung der Lebensvechältnrsse seit Beginn des vorigen Jahrhunderts in An- 2) Zsmar Freund: Die Emanzipation der Inden in Preußen. *) Germania, 57. Jahrg. Nr. 295 vom 29. Juni 1927. schlag bringen will, — wenn er diesen Wust und Schmutz vergangener Zeit kennt, Hann mag der sinnende Staatsbürger Betrachtungen darüber anstellen, worin sich hier eigentlich die politische Umwälzung zeigt, und er mag Vergleiche über die Folgen von Krieg, Revolution und Inflation, auf die verschiedenen Gruppen deutscher Staatsbürger ziehen. Wir Juden aber haben darüber hinaus Anlaß zu Betrachtungen, und es ist dringend zu fordern, daß sich der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden vor der Septembertagung des Reichstages, bei der vermutlich auch diese Materie erörtert werden wird, mit der Angelegenheit befaßt. Der Jude in Deutschland von vor hundertfünszig Jahren lebt in cht mehr; aus ihm ist der j ü d i s ch e D e u t s ch e geworden, dem Deutschland Heimat und Vaterland ist und bleiben soll. Dieser jüdische Deutsche hat einen Anspruch daraus, daß für das Unrecht, das seinen Ahnen angetan wurde, nicht heute noch Entschädigungen gezahlt werden, er hat einen Anspruch darauf, daß die Regierung, die ja auch die Rechte der jüdischen Deutschen wahrzunehmen hat, in einer Zeit, in der sie sich zum Völkerbundsgedanken bekennt, nicht mchr das Unrecht des Mittelalters wie eine ewige Krankheit sich forterben läßt. Ec hat einen Anspruch darauf, daß mit der Anerkennung der Judenschutzrenten einmal Schluß, gemacht wird, daß die Verträge vergangener Zeiten als das erkannt werden, was sie sind: Verträge, die nach dem heutigen Rechtsempfinden den guten Sitten widersprechen. Ist es nicht eine Zumutung für den jüdischen Steuerzahler der Gegenwart, wenn man noch heute aus dem Steueraufkommen derartige Renten bezahlt? Logische Notwendigkeit und ethische Berechtigung verbinden sich zu der Forderung, daß auch auf diesem Gebiet das Mittelalter nicht mehr am Leben bleibt, daß auch hier die rechtsschaffende Kraft der vollendeten Tatsachen zur Geltung gelangt. Ueberall in deutschen Landen wurden in diesen Tagen das Verfassungswerk von Weimar, der Geist der Demokratie gefeiert. Gebieten solche Feiern nicht auch die klare Erkenntnis, daß durch die Revolution und die Weimarer Verfassung die alte öffentlich-rechtliche Ordnung durch ezne neue ersetzt wurde, daß der Umwandlung der Rechtssubstanz jedes einzelne Recht folgen muß? Dieser Kampf gegen die Judenschutzrenten muß von uns Juden als ein Ringen um die restlose Verwirklichung des uns gewordenen Rechts geführt werden. Bei ihm wollen wir nicht in den Fehler der Verallgemeinerung verfallen, den wir so oft bei den gegen uns Juden erhobenen Vorwürfen beklagen mußten. Zweifellos gibt es unter denen, die aus eine Fortzahlung der Rente bestehen und auf ihren „Schein" verweisen, solche, die alle Bedenken mit dem häßlichen Wort „non ölet" zum Schweigen zu bringen vermögen. Sind sie, die hier die Erbschaft mittelalterlichen Geistes erfüllt sehen wollen, auch bereit Lasten dieser Erbschaft in Kauf zu nehmen? Sind sie auch bereit, das von ihren Ahnen an den Juden begangene Unrecht wieder gut zu machen? Neben ihnen stehen aber ohne Zweifel auch .solche, die nur aus Unkenntnis über den Ursprung der Renten glauben, aus ein „Recht" pochen zu können. Hier sollte mit der nötigen Aufklärung nicht gespart werden. Mit Recht hieß es in dem „Parlamentarischen Dienst" der Zentrumspartei: „Man kann sein Erstaunen nicht unterdrücken, daß im alten Staate diese Abfindungen lustig weiter bezahlt worden sind, ohne daß eigentlich irgend jemand sich darum bekümmert hat, ia wie viele mögen überhaupt davon gewußt haben. Sicherlich bedeuteten diese Zahlen des Preußischen Staates, also doch die Arbeit der preußischen Wirtschaft, im Laufe der Jahrzehnte eine ungeheure Bereicherung gewisser Häuser, denen Hunderttausende und Millionen zugewandt worden sind, ohne daß man eigentlich die rechtliche Beanspruchung hätte obne weiteres anerkennen können. Tenn selbst die Stanoesherren werden es kaum angenehm empfinden, wenn man einmal darlegt, aus welchen „Rechten" sie ihre Ansprüche herlerten; sie sind teilweise derart, daß es genügen würde, sie einem breiteren Publikum zugänglich zu machen, um eine Volksmeinung zu entfesseln, die wahrscheinlich nur schwer sich selbst zu einer „billigen" Regelung entschließen würde." Wenn bisher von den jüdischen Stellen, deren Aufgabe die Wahrung der Rechte der jüdischen Deutschen ist, in diesen Fragen geschwiegen würbe, so mag das in dem für manchen vielleicht trostreichen Grauten seine Ursache haben, daß andere Renten nach unseren heutigen Anschauungen nicht weniger unsittlich sind als die Judenschutzrenten. Das ist gewiß richtig. Dennoch sollten wir Juden nicht darauf verzichten, in Mischen Dingen selbst unser Recht zu fordern. Denn auch das erfordert die Gleichberechtigung, nur dann werden wir uns die Achtung unserer Mitbürger errängen. Bruno Woyda. 3) Selma Stern: Der prevßische Staat «nd die Juden.