Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 7 (1927)
- Issue
- 30 (29.7.1927)
- Date
- 1927-07-29
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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IWch ÜberaleZMma Organ der Vereinigung für das liberale Judentum e. V. Bezugspreis durch die Geschästssielle jährlich M. 2.50 Einzelnummer 0,20. Bei freier Zusendung i. Inland 0.25 Mr die Mitglieder der Vereinigung ist der Bezugspreis im Mitgliedsbeitrage enthalten. :: :: :: Oerantwortl. Redakteur: Bruno Doyda vis „Jüdisch-liberale Zeitung" erscheint Zeven Freitag. Redaktion u. SefchLttssteNv: verlin SW, Wilhelmstr. 147. Kernruk: 6 äsen Heids 3358» 3359 Poftfdjecfcfeonto: Berlin flW7 nr.I57069 (Vereinigung für Vas liberale Judentum NacOOruck sämtlicher Origtnai-Beltrage nur mit vorvoriger Genehmigung der Redaktion gestattet. Anzeigenpreise: Die 12gespaltene Nonpareill^eils 0.45 Goldmark, die Reklamezeile 5.00 Goldmard. bei :: u :: Wiederholungen Rabatt. » L n Anzeigenannahme: „Jüdisch,liberaleZeitmtg- Änseratenableilung: Berlin SD 48. Dilhelmstraße 147 lHasenheide: 5358—59). sowie sämtl. Annoncen-E?ped. Nr. 30 Berlin, 29. Juli 1927 7. Jahrgang Zum neuen Reichsschulgeseh-Eutmors Der Staatssekretär im Neichsministerium des In- I nein, Heinrich Schulz, hat in seinem lesenswerten Buch I „Der Leidensweg des Reichsschulgesetzes" die Schmiei rigkeiten dargelegt, die jeder gesetzlichen Regelung des deutschen Schulwesens nach Bekenntnis und Welt- I anfchauung im Wege stehen. Und er hat sich auf Grund! der Erfahrungen, die er selbst bei den Versuchen zur Ausführung der Weimarer Verfassungsbestimmungen auf diesem Gebiet unternahm, zu der Ansicht bekannt, daß „die Schaffung des sogenannten „Reichsschulgesetzes", also eines Gesetzes zur Regelung der konfessionellen und weltanschaulichen Verhältnisse der Schule, eine Aufgabe ist, fast so unmöglich wie die Quadratur des Zirkels". J-st's da verwunderlich, daß auch der im Auszug bereits in der vorigen Nummer der „Jüdisch-liberalen Zeitung" veröffentlichte Keudellsche Entwurf eines Reichsschulgesetzes auf entschiedenen Widerstand stößt? Dieser Widerspruch erfolgt einmal von den politischen Parteien, die zur heutigen Regierung in Opposition stehen, vornehmlich also den Sozialdemokraten und Demokraten, und ferner aus den Kreisen des deutschen Lehrervereins. Auf die zum Teil sicherlich berechtigten Einwände wird noch einzugehen sein. Dennoch ist auf Grund der jetzigen Regierungskoalitivn, aber auch ans Grund des parlamentarischen Verhaltens der Parteien gegenüber den früheren Entwürfen, damit zu rechnen, daß die Mehrheit des Reichstages der jetzigen Vorlage zustimmen wird. Darüber sollten sich auch die grundsätzlichen Gegner der vorgesehenen Regelung keiner Täuschung hingeben. Diese Situation aber macht es dringend erf o r d e r l i ch, d a ß w i r I u ö e n u n s ü b e r u n s e r Verhalten zu d e r R e g e l u n g klar werden. * Der Keudellsche Entwurf kennt drei formen der deutschen Volksschule: die nach Bekenntnissen nicht getrennte Volksschule (Gemeinschaftsschule): die Bekenntnisschule und schließlich die bekenutnisfreie Schule (weltliche oder Weltanschaunngsschule). Jeder der drei Schularten ist das gleiche Recht und die gleiche Entwicklungsmöglichkeit eingeräumt. Nicht mit Unrecht wird von Lehrerseite gegen diese Regelung geltend gemacht, daß sie eine bedauerliche Zersplitterung des deutschen Schulwesens auf Kosten seiner Leistungsfähigkeit zur Folge haben wird. Die Ursache für diese Folge dürste allerdings schon im Weimarer Schnlkompromiß zu suchen sein, das für die Bestimmung der Schulart dein Willen der Erziehungsberechtigten ausschlaggebende Bedeutung zuerkennt. So dürfte es sich auch erklären, daß der vorerwähnte Einwand des deutschen Lehrerverbandes gegen jeden der bisherigen Schulgesetzentwnrfe erhoben werden konnte. Weiter wird vornehmlich von demokratischer und sozialdemokratischer Seite gegen die beabsichtigte Regelung geltend gemacht, daß nach der Verfassung die Gemeinschaftsschule bevorrechtigt sein sollte. Wenn nach dem Wortlaut der Weimarer Verfassung dieser Einwand auch nicht der Berechtigung zu entbehren scheint, so muß doch darauf hingewiesen werden, daß schon bei früheren Beratungen die Verfassungsbcstimmungen von den Vertragspartnern verschieden interpretiert wurden, und daß Zentrum, Demokraten und Sozialdemokraten bei früheren Beratungen an Regelungen mitwirkten, die eine Anerkennung der grundsätzlichen Gleichberechtigung der drei Schularten uahekamen. So werden wir die soziale Einheitsschule erhalten, die aber nach Bekenntnis und Weltanschauung entsprechend dem Willen der Erziehungsberechtigten verschiedene Prägung erhält. Dagegen läßt sich gewiß mancherlei einwenden, man sollte aber doch nicht den Fortschritt gegenüber früheren Verhältnissen verkennen, der darin liegt, daß in Zukunft nicht mehr bestimmte Parteien im Abgeordnetenhaus nach ihrem Parteiprogramm die Schulform bestimmen. Je mehr das deutsche Volk zn einer geistigen Einheit wird, desto mehr wird auch die Schulzersplitterung der staatlichen Einheitsschule weichen. Bei diesen grundsätzlichen Erwägungen darf uns Juden auch nicht der Umstand beeinflußen, daß wir infolge unserer zahlenmäßigen Schwäche in der deutschen Gesamtbevölkerung Gefahr lausen, auf dem Gebiet -er Schulsrage in unerwünschte Bahnen gedrängt I zn werden oder ins Hintertreffen zu geraten. Selbstverständlich wäre für uns liberale Juden eine wirk-! liche Gemeinschaftsschule das Erwünschteste. Wir wollen aus der Isolierung, in der sich die Mehrzahl der deutschen Juden noch immer befindet, heraus,! wollen einen inneren Konnex zwischen jüdischen und nichtjüdischen Deutschen schassen, und hoffen, durch die persönliche Fühlungnahme am ehesten die Verachtung von Inden und Judentum in Achtung zu wandeln. Ebenso selbstverständlich aber ist für uns die Frage der Selbstachtung unserer Gemeinschaft. Wir können nicht zuaeben, daß unsere Kinder im Geiste eines fremden Bekenntnisses erzogen werden. * Wird die G emei n sch astsschule des Keudellsche n Entwurfes unseren Wünschen gerecht? Die Gemeinschaftsschule steht grundsätzlich allen volksschulpflichtigen Kindern offen. Sie erfüllt die Unterrichts- und Erziehungsaufgaben ans religiös-sittlicher Grundlage ohne Rücksicht auf die Besonderheiten einzelner Bekenntnisse und Weltanschauungen. Der Religionsunterricht ist siir alle Klassen ordentliches Lehrfach. Er wird nach Bekenntnissen getrennt erteilt. Soweit recht gut. Bedenklich aber schon stimmt, daß bei. der Anstellung der Lehrer die Gliederung der Schüler nach Bekenntnis und Weltanschauung „tunlichst" zu berücksichtigen ist. Was das für den jüdischen Lehrer zu bedeuten hat, braucht wohl nicht näher ausgeführt zu werden. Noch schlimmer jedoch ist die einseitige und dazu noch kantschukartige Bestimmung: „Die aus dem Christentum erwachsenen Werte der deutschen Volkskultur sind im Unterricht und in der Erziehung lebendig zu machen." Diese Bestimmung widerspricht dem überkonfessionellen Charakter der Gemeinschaftsschule. In diesem Zusammenhang sei auch auf die Erklärung verwiesen, die im Aufträge des damaligen Neichsinnenministers Ocser im Marz 1923 bei den Beratungen im Reichstagsausschntz abgegeben wurde und die u. a. besagte: . . Abgesehen davon, daß die bisherigen Simultanschulen in Baden und Hessen, von Bayern ganz abgesehen, in wesentlichen Punkten nicht übercinstimmen, also als einheitliches Vorbild nicht gelten können, ist auch die frühere Simultan schule eigentlich nur eine gemeinschaftliche Schule für die beiden christlichen Konfessionen gewesen. Mit der Weimarer Verfassung haben aber auch die uichtchristUchen Bekenntnisse und bekcnntnisfrcien Weltanschauungen ihr verfassungsmäßiges Recht erhalten und müssen demgemäß Berücksichtigung in der Gemeinschaftsschule beanspruchen." Gewiß werden jüdische Eltern ihre Kinder noch lieber in die Gemeinschaftsschule schicken als in die Schule eines fremden Bekenntnisses, und ebenso gewiß werden viele jüdische Eltern unter Hintansetznug vorstehender Bedenken den erwähnten Gründen für den Besuch der Gemeinschaftsschule die ausschlaggebende Bedeutung zumessen. Dennoch kann die Gemeinschaftsschule des Kendellschen Entwurfs uns als Gesamtheit nicht befriedigen. * Wie liegt es nun mit der bekenntnisfreien Schule? Ware sie, wie von reaktionärer Seite so gern dargestellt wird, eine Kainpsichnlc gegen die Religion, so wäre die Frage unserer Beteiligung an ihr von vornherein ablehnend zn beantworten. Fragen wir aber nicht ihre Gegner, sondern Besiirworter, so ergibt sich freilich ein recht anderes Bild. Deshalb mögen hier Ausführungen von Staatssekretär Schulz ans seinem oben erwähnten Buch wicdergcgeben sein, der ja als früherer Leiter des sozialdemokratischen Bildungsweseus für die Charakterisierung der weltlichen Schule ganz besonders zuständig sein dürfte. Er schreibt: Die Sozialdemokratie hat die größte Hochachtung vor jedem religiösen Bekenntnis, wenn es reiner Gesinnung und echter Gläubigkeit entspringt. Sie hält die religiöse Gesinnung des Menschen siir sein ureigenstes Recht, in das ihm weder von Staatsnoch von Parteiwegen hineingesvrochcn wenden darf Die Sozialdemokratie strebt eine wirtschaftliche Umgestaltung der menschlichen Gesellschaft, eine Aendernng der Gesellschaftsordnung an. durch die die Menschheit von den unwürdigen wirtschaftlichen Druck und der damit verbundenen politischen und kulturellen Bevormundung befreit wird, nicht dagegen eine Uniformierung des Geistes oder gar der seelischen Kräfte und Schwingungen. Die sozialistische Gesellschaft hat unter ihrem Dach Platz für alle religiösen und rve'ltanischvn* lichen Bekenntnisse mit voller Bewegungsfreiheit, soweit sie nicht die Existenz der Gesellschaft mit Gewaltmitteln bedrohen. Anderseits will die Sozialdemokratie ein vom Staate — der doch nur die Summe aller gleichberechtigten BEsgenossen ist — errichtete und beaufsichtigte Schule, die die Kinder zu möglichst hoher geistiger, körperlicher und sittlicher Vollkommenheit, zur Staatsbürgerlichkeit und Berufstüchtigkeit erzieht. Das glaubt sie am besten dadurch zu erreichen, daß das Interesse aller Staatsbürger in gleichem Maße für die gemeinsame öffentliche Schule und für die Erreichung der denkbar größte» Leistungsfähigkeit erweckt wird. Diese gomeiusame Schule soll auch zur Aussöhnung unnötiger Gegensätze, zur Achtung der Boilksgeuossen voreinander beitragen. Das ist aber nur möglich, wenn alle Kinder die gemeins-ame öffentliche Schule besuchen. Dieses Ziel ist aber wiederum nur zu erreichen, wenn in der öffentlichen Volksschule nur solche Gegenstände gelehrt werden, über deren Wert Meinungsverschiedenbeiten weltanschaulicher Art nicht bestehen: und umgekehrt: wenn der Lehrgegenstaud ausgeschaltet wird, über den seit Jahrhunderten und bis zur Stunde die stärksten Gegensätze im deutschen Volke bestehen: der Religionsunterricht. Diese Äusschaltunig bedeutet also keine Geringschätzung oder Verkennung der Religion, sondern sie entspringt vietmvhr der größten Achtung vor dem Recht des einzelnen Menschen auf sein religiöses Bekenntnis und seine Weltanschaunltg. Darum ist die Ausschaltung auch nicht gewaltsam oder äußerlich gedacht. Für privaten Religionsunterricht sollen die öffentlichen Schulen außerhalb - des lehrplaumäbigen verbi üblichen Unterrichts zur Verfügung gestellt werden. Es bleibt auch den Eltern oder Erziehungsberechtigten aUheimgestellt. ob sie den Religionsunterricht durch Lehrer, die sich dazu bereit erklären, oder durch Geistliche erteilen lassen wollen. Der lehrplcMmäßige Unterricht in den Pflichtfächern hat seinerseits icde Stellungnahme zu Bekenntnis und Weltanschauung, die einer Begünstigung oder Bekämpfung gleich käme, zu unterlassen. Ein Unterricht Wer Roligioirskunde urvd Rokigionsgeschichte, eine objektive Darstellung des Dat« sächlichen wiederum ist in der westlichen Schule, sei es tat Nahmen des Geschichtsunterrichts, sei es als gesonderter Unterricht, für alle Kinder verbindlich zu erteilen. Durch weitgehende demokratische Kontrolle des öffentlichen Unterrichts sollen alle Erziehungsberechtigten die Gewälhr haben, daß die weltliche Schule als einzige Schulart, die dem modernen Volksstaat gerecht wird, die ihr anvertraute hohe Ausgabe gewissenhaft und taktvoll erfüllt. Im übrigen bleibt es dem Elternhause und der ReligionSgesellschaft überlassen, dis religiöse Erziehung der Kinder nach eigenem Ermessen zu gestalten. Nach dem Keudellschen Entwurf erfüllt die bekenntnisfreie Schule die Unterrichts- und Erziehungsaufgaben der deutschen Volksschule auf allgemein sittlicher Grundlage ohne bekenntnismäßige oder weltanschauliche Bindung. Religionsunterricht wird an ihr nicht erteilt, jedoch ist für Kinder, die einem Bekenntnis angehören, auf Wunsch der Erziehungsberechtigten durch unentgeltliche Bereitstellung von Schulräumen nebst Heizung und Beleuchtung ein privater Religionsunterricht zu ermöglichen, es sei denn, daß innerhalb der Gemeinde die Möglichkeit zum Besuche des Religionsunterrichts in ihrem Bekenntnis an einer Gemeinsichafts- oder Bekenntnisschule besteht. Zwei Arten von bekenntnisfreien Schulen sind vorgesehen, die weltliche, über deren Wesen das obige Zitat unterrichtet, und daneben die einem stilistischen Fehler beim Weimarer Schulkompromiß ihr Leven verdankende „Weltanschaunngsschule". An letzterer ist als ordentliches Lehrfach Unterricht in einer bestimmten Weltanschauung zu erteilen und auch im übrigen Unterricht auf diese Weltanschauung Rücksicht zu nehmen. Ob jüdischen Kindern der Besuch einer Weltanschauungsschule empfohlen werden kann, ist generell nicht zu beantworten: hier wird von Fall zu Fall zu prüfen sein, ob es sich um eine mit dem Judentum vereinbare Weltanschauung handelt oder nicht. Gegen den Besuch einer weltlichen Schule aber dürsten vom liberalen Standpunkt aus, wenn man das pro und contra der drei Schulformen gegeneinander abwagt, die geringsten Bedenken sprechen. Bleibt noch die Bekenntnisschule zu besprechen. Sie wird in den Kreisen liberaler Juden meist abgelehnt. und zwar aus innerjüdischen Gründen, weil man eine Beeinflussung der Kinder in orthodoxem oder zionistischem Sinne befürchtet, teilst weil rmm