Mannheim
Compact Memory

Jüdisch-liberale Zeitung · 1926-11-05 · 45 (5.11.1926) · page 1

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
6 (1926)
Issue
45 (5.11.1926)
Date
1926-11-05
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2613366-2613841-2613886--2002-2619428
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

IMchNeraleZeMng Orflott der Vereinigung für das liberale Judentum e.V. Bezugspreis durch die «eschäftsftelle »/«jährlich M. 2.50 Einzelnummer 0.20 Bei freier Zusendung i. Inland 025 kür die Mitglieder der Vereinigung ist der Bezugspreis -r :: im Mitgliedsdeitrage enlhalien. ns» Verantwort!. Redakteur: Bruno Doyda. Die ,Jttdifd)-ltberale Joilung" erscheint jeden Freitag. Redaktion u. Seschüttsstelie: veriin SW. Withelmflr. i47. Sarnrukr Vasvnheida 2388. 3359 poftfdjecfckonto: B«ninnW7Dr.U7oe9 (Vereinigung fOr da» Ubttale Isventum Nodjbrudt fAmtlUtjer ottglnal-veltrüge nur mit vorhsrlgsr Ssnshmlgung Der Redaktion gestattet. Anzeigenpreise: Die 12gespaltene Nonpareillezeile 0.45 Goldmark, die NeklamezeUe 3.00 Goldmark, bei :: u u Wiederholungen Nadatt. :: :: :: Anzeigenannahme: »Jüdisch-liberale Zeitung- ÄnseratenabteUung: Berlin SW 48. Dilhelmstrahe 147 (Hasenheide: 3358—59). sowie sämts. Annoneen-Exped. Nr. 45 Berlin, 5. November 1926 6. Jahrgang Die 3rau im Golteshmls. Rabbiner Dr. Hermann Vogelstein Die Frage der Beteiligung der Krau am Gottesdienst ist für den iüdichen Liberalismus praktisch längst gelöst. Wir haben in unseren Synagogen Fvauenchörc und gelegentlich den Sologesang einer Frauenstimme. Das sind uns Selbst. Verständlichkeiten geworden. die zu erörtern oder eingehend 3u begründen beute nicht mehr notwendig ist. Daß wir die Abschließung der Frauen im Gotteöhausc durch Mauern oder Gitter nicht kennen, ist nicht etwas rein Aeußerliches, sondern geht auf unsere grundsätzliche Stellung zurück. Wir wollen die wirkliche Teilnahme der Krauen am Gottesdienst, und wir würden es nicht nur für unzweckmäßig. sondern auch für unberechtigt halten, die Krauen nur mittelbar am Gottesdienst teilnchmen zu lasten. Unerheblich ist es. ob die Krauen gesonderte Plätze auf der Empore erhalten, oder ob mau Familienplätze im Schiff der Synagoge schafft usw. Das alles sind lediglich Zweckmäßigkeitsfragen. nicht solche von grundsätzlicher. Bedeutung. Aber entfernen wir uns damit nicht von allen Anschauungen der jüdischen Vergangenheit? Keineswegs. Die älteste Zeitkennt im öffentlichen Leben der Gemeinde und des Staates wie int religiösen Leben die aktive Beteiligung der Krau. In biblischer Zeit werden vier Prophetinnen genannt. Mirjam. Deborah. Hulda und Noadja. die letztere in tadelnder Erwähnung. Das aber ist vor allem zu betonen, datz, a» dem .Hervortreten dieser Krauen als Botinnen göttltchön Offenbarung niemand Anston genommen hat.. Daß solche Kalle wenig zahlreich waren, ist ganz selbstverständlich. Itt der talmuöischen Zeit und seither ist die Stellung der Krau eine andere geworden. Welche Momente die Veränderung der Anschauungen herüeigesührt haben, wür^c Gegenstand einer eigenen Untersuchung sein. Das ist zweifellos. das, die allgemeinen Berhältnisse der hellenistischen Zeit hieraus nicht ohne Einflug gewesen und. Griechen und Römer perhorreszierten dir öffentliche Betätigung der Frau, und die Beispiele solcher Betätigung in hellenistischer Zeit waren durchaus geeignet, davon abzuschrecken. Die sittlichen Zustände jener Zeit, insbesondere der. römischen Kaiserzeit, müßten die autoritativen Vertreter und Lehrer der jüdischen Religion, die auf die Reinheit des Hauses und die geschlechtliche Sittlichkeit größten Wert legten, veranlassen, engere Schranken zu ziehen. So berichtet der Talmud, daß man im Tempel zu Jerusalem bei den aroßen Volksfesten im Tempelvorhos sich veranlaßt gesehen hat. die Geschlechter voneinander zu trennen. Tie weitere Entwicklung dieser Tendenz im christlichen und mohammedanischen Mittelalter war ganz selbstverständlich. Wieder haben die Zeiten sich nicht nur für das Judentum gewandelt. Ucberall wird die Gleichberechtigung der Kran gefopdertz Die Einengung der Kranen würde heute gar nicht verstanden werden. Wenn das Judentum die Krauen von einer ganzen Reihe religiöser Pflichten befreit, sv geschieht dies, weil man von der Ansicht ausging, daß die religiöse Führung des Hauses eine religiöse Betätigung im eminentesten Sinne des Wortes ist. Aber diese Anschauung hat im Laufe der mittelalterlichen Entwicklung zu sehr bedauerlichen Konsequenzen geführt. Es tarn dahin, daß die Unterweisung der Krauen auf das gröblichste vernachlässigt wurde, daß das weibliche Geschlecht so gut wie gänzlich ohne religiöse Kenntnisse blieb, ja. es bildete sich fast die Anschauung heraus, als sei cs verboten, daß das Mädchen etwas lerne. In dieser Beziehung gibt Isaak Euchels Vorrede zu seiner Uebersetzung des Gebetbuchs aus dem Jahr 179 interestanten Aufschluß. Heute ist selbstverständlich auch innerhalb der Orthodoxie jene alte Auffassung überwunden. Daß dies aber der KaU ist. ist ein Verdienst des Liberalismus. Wir wollen die gleichmäßige religiöse Durchbildung der Knaben und Mädchen, wobei freilich auf die Eigenart des weiblichen Empfindens im Unterricht gebührend Rücksicht zu nehmen ist. Wir legen großen Wert auf den Unterricht gerade in der Ucbergangszeit und ans den feierlichen Abschlun des Unterrichts in der Konfirmation. Es ist bedauerlich, daß das Verständnis dafür, daß Tür das Mädchen ebenso wie für den Knaben eine religiöse Feier des Abschlusses der Kindheit notwenig ist. in vielen liberalen Kreisen noch immer nicht vorhanden ist. Die Einrichtung der Mädchenkonfirmation ist eine überaus wertvolle und wesentliche Maßnahme schon der ersten Rcformzeit. Großen Wert lege ich daraus, daß in den Kommissionen, denen die Ordnung des Gottesdienstes in den Gemeinden übertragen ist. Kranen Mitwirken. In allen diesen Dingen find so viele Einzelfragcn verschiedenster Art zu behandeln, -atz die Mitarbeit aller Kreise erwünscht ist. Ganz besonders aber ist die Mitarbeit der Krau unentbehrlich im Hause. Es kann nicht oft genug ausgesprochen und nicht nachdrücklich genug betont werden, daß das Judentum keine Synagogen» religion ist. die sich mit dem Gotteshaus allein begnügt. Das Jltdentum ist im eminenten Sinne Familienreligion. Das Entscheidende ist der religiöse Geist des Hauses. Ihn zu pflegen, ist in erster Reihe Aufgabe der Krau. Daß es dabei nicht mit der minutiösen Bcobachtuua der Formen abgetan ist. daß vielmehr auch das Formale nur der Ausdruck dieses Geistes sein kann und soll, bedarf keiner Erörterung. Ist dieser Geist lebendig, und wird das Interesse der Frauen durch tätige Mitarbeit auch an den gottesdienstlichen Kragen geweckt, so werden wir die religiöse Verödung endlich erfolgreich überwinden. Elfe Dormiher: Es ist das unbestrittene Verdienst des jüdischen Liberalismus. uns Krauen die «Stellung in unserer Religionsgemeinschaft verschaftf und eingerämnt zu haben, die mir im Staat und in der politischen Gemeinde längst einnchmen. Leicht war dies fürwahr nicht, denn der Widerstand der Orthodoxie gegen diese Steuerung — wie ja gegen jede Neuerung überhaupt — schien unüberwindbar. Ich denke da unwillkürlich an die denkwürdige Gründimgsvdrsammlung des bayerischen israelitischen Gemeindcverbcmdcs. in der auch eine Anzahl weiblicher Delegierter zu sehen >var. Ihr Anblick schien einem streng orthodoxen Rabbiner, stark auf die Nerven zu gehen, denn plötzlich erhob er sich und stellte namens seiner Gesinnungsgenossen den Antrag, den Krauen weder aktives noch passives Wahlrecht im Gemeindeverband zu gewähren. Ein Sturm der Entrüstung durchbrauste die Reihen der Liberalen, deren Führt! den Antragsteller in io glänzender Weise abfertigte, daß der Bo.rsto.tz erfolglos blieb und gleich nach erfolgter Konstituierung weibliche Abgeordnete in den neuen Verband gewählt wurden. Die großen jüdischen Gemeindeverwaltungen folgten alsbald diesem Beispiel. und so sitzen heute in den Repräsentantenkollegien jüdischer Gemeinden Krauen, die über deren Wohl und Wehe mitberatrn, und zwar mit dem gleichen Ernst, dem gleichen Verantwortungsgefühl und dem gleichen Arbeitseifer wie ihre männlichen Kollegen. Mit diesem gewaltigen Schritt heraus aus den Ghettogebräuchen des Mittelalters, jenes Mittelalters, das den Frauen überhaupt jedwede Betätigung in der Gemeinde verwehrte, das sie Hennetisch von der Oesfentlichkeit abschloß und sie ins Haus wies, mit diesem Schritt sollten eigentlich noch weitere Konsequenzen verbunden sein. Wir stellen z. B. die Frage aus: Warum besteht noch jetzt in unseren Synagogen die Trennung der Geschlechter, die in ältesten Zeiten nicht vorhanden war. sondern ebenfalls erst eine Errungenschaft des Mittelalters ist? Weshalb läßt man Mann und Frau nicht, gemeinsam ihre Andacht verrichten, läßt sie in den Stunden religiöser Erhebung nicht zusammen vor das .Antlitz des Ewigen treten? Befürchtet man dadurch etwa eine Ablenkung, eine Verminderung der weihevollen Stimmung. die der Besuch des Gotteshauses in jedem Juden auslösen soll? Ich behaupte, daß das Gegenteil der Fall sein würde, daß beispielsweise die Unruhe, die wir alle so oft störend empfinden und gegen die sich selbst die strengsten Vorschriften des Synagogen'wrstandes als achtlos erweisen, daß sie sofort verschwinden würde, wenn Gatte und Gattin, womöglich mit ihren Söhnen und Töchtern, beieinandersitzen: da fällt von vornweg die Versuchung fort, ein Gespräch mit dem Nachbar resp. der Nachbarin zu führen (was leider so oft der Fall ist). Schon um des guten Beisvielö halber werden die Eltern absolute Ruhe bewahren und solche von der Jugend fordern. Man hat auf diesem Gebiet in Reformsynagogen die besten Erfahrungen gemacht, der Erfolg würde keinesfalls ausbleiben. wenn man den Versuch unternähme. Bleibt es aber beim alten — und ich fürchte, daß dies noch lange der Fall sein wird — so nehme man wenigstens für die Frauenabteilmig weibliches Aufsichtspersonal, das für Ruhe und Ordnunq zu sorgen hat. Eine energische und taktvolle Fran wird etwaiger Schwatzsucht ihrer Mitschwcstcrn gewiß ebensogut Herr werden, 'wie die männlichen Beamten, die man an hohen Feiertaqen mit diesem prekären Amt betraut. Nun wollen wir noch einen Schritt weitcrgetien in unseren Wünschen — selbst ans die Gefahr hin. von mancher Seite als Ketzer schlimmster Sorte angesvrochen zu werden. Wir möchten Bescheid über folgende Anfrage: Ist cs religionsgesetzlich zulässig, die Frauen zur Thoravorlesung aufzurufcn? Bekanntlich wurde dieses Problem bereits im Talmud erörtert nnd daraus ist zu schließen. daß unsere Religwnsvorschristen kein derartiges Verbot enthalten. denn sonst hätten vermutlich sich unsere Talmuttz gelehrten mit dieser Möglichkeit überhaupt nicht beschäftigt Wenn Frauen in frühesten Zeiten ihr Ovrer selbst zum Tempel tragen üursteu. so mußten sie doch Zutritt zum Allerheiligsten gehabt haben, und die logische Folge daraus wäre wohl ihre Zulassung zur Thoravorlesuna. Warum diese Ehrung, die bis jetzt alleiniges Vorrecht der Männer ist, den Frauen die jetzt auch im Judentum in vielen Dingen Gleichberechtigung haben, vorenthalten wird, ist nicht recht einleuchtend. Vielleicht könnte auch dieses Kapitel von liberaler Seite einmal aufgegriffen werden. Marr las und hörte in jüngster Zeit wiederholt von evangelischen PreMgt-Amtskandtdatinnen. ja sogar von der Anstellung weiblicher evangelischer Geistlicher, aber den Mut. von „weiblichen Rabbinern" zu sprechen, wird selbst die. couragierteste unter uns nicht auibringen. Rein theoretisch sei gesagt, daß das Milde und Versöhnliche im Wesen der Frau, ihre angeborene Fähigkeit, die Trauernden zu trösten, die Fallenden zu stützen, denen zu helfen, die elend und verzweifelt sind (darin bestehen La die vornehmsten Amtspflichten des Geistlichen), daß sie all diese Eigenschaften wohl in den Stand setzen würde, seelsorgerisch tätig zu feilt* Bedenkt man fernerhin, daß es genug gelehrte Jüdinnen gibt, die unsere Schriften in der Sprache der Väter lesen, in Talmud und Thora wohl bewandert sind, gedenkt mau weiter der natürlichen Beredsamkeit der Frau. die. erfüllt vom Geiste wahrer Frömmigkeit, gewiß imstande wäre, das Wort Gottes ihren Brüdern und Schwestern zu predigen, so wird objektiv wohl zugegeben werden müssen, daß sic die für diesen hohen Berns erforderlichen Qualitäten zweifellos besitzt. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die indischen Predigerinncn des Mittelalters, wie etwa Rebekka Tiktiner. die um 1520 herum lebte und an andere gelehrte Frauen, die jüdisch-theologische Werke verfaßten, übersetzten und kommentierten, so daß — laut Ben Akiba — selbst die „Rabbinerin" nichts Neues unter der Sonne wäre. Fassen wir das bisher Gesagte zusammen, so mrlß konstatiert werden, daß die jüdischen Frauen da. wo man sie zur Mitarbeit in der Synagoge und in der Gemeinde heranzieht. sich so bewährt haben, daß keine Veranlassung besteht, ihnen aus kleinlichen Vorurteilen, aus falsch ausgelegten Traditionsgefühlen heraus, die Ausübung der Mönche und Funktionen zu verweigern, von denen man sie icfct ferngehalten Ixtt. Möge diese Erkenntnis sich nach und nach durchsetzen, io daß wenigstens unsere Töchter nnd Enkelinnen die Morgenröte jener Zeit erleben, da auch die Jüdin volle Gleichberechtigung in ihrer ReligionsgememschaTt erlangt und sie gebrauche», kann und wird zum Nutzen der Gemeinde und zur Ehre des Judentums. Hedwig Rieh: Die gesamte Bewegung-für die geistige, politische und wirtschaftliche Befreiung der Fron ist erfahrnngsgemaß voy der Zweiteilung „Rechte und Pflichten" aus anzniapen. Wer das Ringen um die Rechte der Frau von Truhen Anfängen an und mit so ganzer Seele mitgekämpTt und miterlitten hat wie ich, ist sich vollauf dessen bewußt, daß nur die innigste und untrennbarste Verbindung dieser beiden Begriffe und Auswirkungen der Frau nach harten Kämpfen den Sieg bereitet hat. 11 eberall da, wo die Kran Rechte errungen hat, übernahm, sie harte Arbeit und verantwortungsvolle Pflichten. Nnd zur Ehre der Kran sei es ausgesprochen: Bisher hat sie nicht versagt. Die Aufwüchse, wie sie jede starte Bewegung im Gefolge hat, stammen von derjenigen Kategorie von Frauen her, die zwar die neuen Rechte für sich in Anspruch nimmt, sich aber der neuen Pflichten nicht bewußt ist oder sich ihnen entzieht. So will ich auch das angeregte Thema von dieser Perspektive aus anschancn und erörtern: Daß der Frau unserer Zeit das Recht zur Ausübung jeden Berufes, zu dem sie von Natur ans befähigt ist. znsteht, ist ohne Zweifel. Daß sie überall da. wo ethischer, pädagogischer uui) verwaltungsmäßiger Einfluß vonnöten ist. mit'dem Maulte gleichberechtigt Mitwirken darf und sott, bedarf wohl auch keiner Erörterung mehr. Und auf welchem Gebiete wären beide Funktionen, die berufliche, wie die einflnßübende wichtiger und wünschenswerter als auf dem religiösen? Tenn der Mann unserer Tage ,nnd Kreise ist — bis auf einen prozentual kleinen Teil, in streng-orthodox eingestellten Kreisen — kaum noch der richtunggebende Führer der Kinder in religiösen Dingen. Die Schwere des Lebenskampfes, die Ausgefülltheit durch, den Berns, das falsch angewendete Schlagwort voll der Pflicht zur „männlichen Sachlichkeit". öicfidj mit religiösen Sentimentalitätew nicht gern befaßt, macht ihm zumeist die Ausübung dieses schönen Vaterrechts unmöglich. War auch früher schon die echte jüdische Frau Sonne nnd Seele des Hauses, so muß sie jetzt noch mehr sein: Sie inuß den edlen Klang wahrer Religiosität im Hause erklingen lassen, muß ihren Kindern den 'Weg zum Judentum zeigen. Witt die Frau diese große und ernste Pflicht erfüllen, so mutz sie lernen, wisse», Anregung suchen, sich selbst erst ganz mit jüdischem Sein erfüllen. Dazu gehört, daß sie sich im Gotteshausc heimisch fühlt, daß sie dort gleichberechtigt ist. Die strenge Absonderung. die das alte Gesetz vorschreibt, hat eine Einstellung der Frauen zum Gottesdienste gezeitigt, die sich zu einem großen Nebelstande, einem gänzlichen Mißverstehen vom Sinne des Tempelbesuchs ausgewachsen hat. Es ist ein Kommen und Gehen, ein Flüstern irnd Plaudern, eine stete Unruhe vorhanden, die weit von Andacht nnd Sammlung entfernt nnd umvürdig ist. Daher glaube ich, daß eilt Abweichen vom alten Gesetz und Brauch, in diesem Falle besonders, eine Annäherung an Sinn und Inhalt des Gottesdienstes bedeuten würde. Aber es ist natürlich hierbei aui das religiöse Gefühl strenggläubiger Inden Rücksicht zu nehmen und nur da eine Aenderung möglich, wo eine freiere Auffassung vorausgesetzt werben kann. Unbedingt erwünscht nnd notwendig erscheint mir die Mitwirkung der. Frau im Synagogenvorstand, damit sie ihren Einfluß uiid ihre Meinung als Erzieherin der Jugend, als Wegbahnerin für den neuen Geist und die neue Zeit, als milde Mittlerin zwischen den .Generationen.geltend machen kann.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.