Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 5 (1925)
- Issue
- 51 (18.12.1925)
- Date
- 1925-12-18
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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MMÄemkZeii«« Organ -er Vereinigung für das liberale Judentum e. V. Bezugspreis durch die VeschSfisstelle jährlich M. 2^0 Einzelnummer 0.20. Bei freier Zusendung i. Zuland 0,25 §Lr die Mitglieder der Vereinigung ist der Bezugspreis n :: im Milgliedsbeitrege enthalten. :: » r: Ehefredaktenrr Dipl-^ng. Bruno Dsyda. vis ..lüdlsch-Ndsralv Settung" erscheint jeden Sreitag. Redaktion ii. SefchättsfleNe: Berlin 8W, Wllftelrnftr. 147. Sernruf: Vafenhoidv 3358» 3359 Poftfcfteckhonto: Berlin 11WT Nr.isros» (Verelnlaung für da» liberale luOefttum NadjDrucfc fflmtlldjer Original-Beiträge nur mit vorheriger Genehmigung der ReOafction gestattet. Älnzeigenpreife: Die ILgesvaUene «onpnreill^eUe V.45 Goldmark. die Reklamezeue S.V0 Holdmark, bei Anzeigenannahme: jüdisch-liberale Zeitung- Meralenavtetlung: Berlin Elv 48. Dilhelmftrahe 147 (Hasenheide: 3388-5»). sowie sLmtl. Annoncen-Exped. Ar. 5l Berlin, 18. Dezember 1925 5. Jahrgang Synagogale Musik. Brauche» wir neue Synagogenmusik? Bon H. Fabisch-Göttingen. Welcher Lächerlichkeit würde sich wohl derjenige preisgeben, der behaupten wollte: „Wir brauchen keine neue Musik: wir haben ja unfern Mozart, Haydn und Beethoven. Die genügen uns völlig. Eine Höherentwicklung der Musik als unter diesen Heroen c.nn es doch kaum geben." Aber in den Amtsstuben unserer Gemeinden da herrscht solche Ansicht in bezug aus die Entwicklung des Synggogengesanges. „Wir haben Lewandowski. was brauchen wir neue Synagogenkomponisten!" Zum Ueberflutz wird dieser von Sachkenntnis nicht getrübten Ansicht noch das religiöse Mäntelchen (aber nicht nur von orthodoxer, sondern auch von liberaler Seite) umgehängt, indem man hinzufügt: „Das Alte muß erhalten bleiben." Bezeichnend für den Geist, der in dieser Beziehung in unfern Gemeindebureaus herrscht, ist folgendes Erlebnis. Vor einigen Jahren tritt ein bedeutender Kantor, als feinsinniger Musiker in allen Jachkreisen geschätzt und anerkannt. vor den „maßgebenden" Mann einer Großgemeinde, dem er seine gedruckten Synagogenkompositionen unterbreitet mit dem Ersuchen, sie zu prüfen und dann zur Einführung in den Gotteshäusern der Gemeinde zuzulassen. Aber kurz fertigt Um der Allgewaltige mit den Worten ab: „Wir haben Lewandowski. der genügt uns." Vergeblich die fachgemäße Belehrung, daß dock auch auf dem Gebiet der Synagogenmusik es keinen Stillstand gibt und geben darß Dergeblich der Hinweis, daß ein neues Geschlecht, mit ernst zu nehmenden Leistungen auf diesem Gebiete herangewachsen sei, das ein Recht darauf babe. gehört und geprüft zu werden. Vergebens auch die Erwägung, daß solches Wort: „Wir brauchen nichts Neues", zur Erstarrung und ihren Folgen führen müsse. Und wie dieser Gemeindeleiter, so urteilen die meisten. Denn aber so die Führer. die Gebildeten urteilen, was kann «man dann von der Menge erwarten? Was rnuß die Folge für unseren Synagogengesang lein? Da das „Neue" gewaltsam unterdrückt wird, finden sich auch keine Verleger mehr für Synagogenkompositionen, und trotz des größten Idealismus, der immer noch in den Reihen der zur Schöpfung von neuen Gesängen Berufenen lebt, muß nach und nach die Leyer verstummen und der Synagogengesang verfalle«. Wie verhält es sich aber mit der anderen, mehr das religiöse streifenden Bemerkung: „Das Alte muß erhalten werden!" Auch sie ist hinfällig. — .Zunächst einmal die Frage: „Ist denn das „Alte" lauf diesem Gebiete) wirklich erhalten worden?" Haben wir denn noch heute die Pracht und Vielgestaltigkeit des Daviöschen Gottesdienstes? Haben wir, wenn wir nicht so weit gehen wollen, die Mannigfaltigkeit und abwechslungsreiche Gestaltung des kantoralen Gesanges, wie ihn teilweise unsere Väter, vor allem unsere Groß- und Urgroßväter gehört haben? Diese Geschleckter, die wirklich bas „Alte" streng beobachteten, waren nicht so engherzig wie unsere Zeit. Für sie war es ein Herzensbedürfnis, daß der Borbeter recht oft etwas Neues brachte. Der Vorbeter damaliger Zeit mußte es verstehen, durch immer neue phantasievolle Ausgestaltung seiuen Gesang und dadurch den Gottesdienst anziehend zu aestaltey. Ja, man duldete es sogar, wenn er zu traditionell feststehenden Melodien Neues schuf, sofern es nur dem Inhalt der Gebete entsprach und stilecht war. Was wird aber heute alles als „alte", „traditionelle" Melodie bezeichnet! Meistens ist sie nicht sehr alt. geht über ein halbes Jahrhundertalter nicht hinaus. Und häufig ist sie nach Inhalt und Form — Beliebtheit beim Volk kann das nicht entkräften: denn Gassenhauer sind auch Bolkslieblinge — so wenig erhaltungsroert. daß der Kenver alles ausbieten sollte, um sie aus dem Gottesbause zu entfernen. Der Raum dieses Aufsatzes ist zu beengt, sonst könnte ick zahlreiche Beispiele von sogenannten „alten Gesängen" anführen, die zur Würde des jüdischen Gottesdienstes wenig, ja überhaupt sich nicht eignen. Nur kurz möchte ich daraus Hinweisen, was an sogenannten alten Gesängen in kleinen und mittleren Gemeinden (teilweise auch in Grotzgemeindenl gepflegt wird. Der Kundige hört da manches Produkt der profanen Gesang- Nteratur falte Gassenhauer und auch Melodien aus populären Overn und Operetten) die keineswegs in die Synagoge gehören. Zwei Werke der Synagogenliteratur, die besonders im westlichen und südlichen Deutschland eingeführt sind, bieten zum Teil Melodien. die so trivial sind, daß man es nur der Gewohnheit zuschreiben kann daß sie sich sogar in größeren und großen Gemeinden erhülten konnten. Wehe dem Vorbeter, der eS wagen würde, sie aus dem Gottesdienste auszumerzen! Er hätte sich in den Augen feiner Gemeinöemitalieder als pietätlos, ia vielleicht als Reformer kompromittiert. Vielleicht gibt dieser Aufsatz manchem meiner Kollegen den Anreiz und den Mut, öffentlich zu diesem Ilebelsiande Stellung zu nehmen, indem er auS feiner Praxis heraus meine Worte durch Beispiele belegt. Die Staatssubvenüon für leistungsschwache Synagogengemeinden bewilligt. Der Preußische Landtag beschäftigte sich in seiner Sitzung vom 15. Dezember anläßlich der dritten Beratung des Haushalts des Ministeriums für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, für das Rechnungsjahr 1925, mit nachstehendem» von der Deutsche» Bolkspartei, der Deutschen demokratischen Partei, dem Zentrum und der Wirtschaftlichen Bereinigung «nterzeichneteu Antrag: Der Landtag wolle beschließe«: 1. In Kapitel 118 der dauernden Ansgaben hinter Titel 47 folgenden neuen Titel 47s einznfügen: Zu Beihilfen an leistungsschwache Synagogengemeinden behufs Erfüllung ihrer Verpflichtungen zur Sorge für den Religionsunterricht Mk. 259 MO, . 2. Hinter Kapitel 123 der danernden Ausgaben folgendes nene Kapitel einznsügen. Kapitel 123?.: Die widerruflichen Bedürfnisznschüffe an Synagogengemeinden zur Besoldung ihrer Rabbiner und der Ruhestandsrahbiner und de)c Hinterbliebene» ihrer Rabbiner Mk. 296 000,—. Der Antrag mnröe mit den Stimmen der Antrag, steller nud der Sozialdemokrate« gegen die Stimmen der Kommunisten und eines Teiles der Rechten angenommen. Bei der Abstimmung fiel besonders ans. daß ein grotzer Teil der dentschnationale« Abgeordueten für die Annahme der Subvention stimmte. Es verlautet, daß in der -eutschnationalen Fraktion ein Reschluß gefaßt worden ist» der den Abgeordneten die Abstimmung frcigab. Die Kommunisten machte« fortgesetzt Zwischenrufe: Für die Judenpfaffen! Der oben mitgetcilte Beschluß bildet den Schlußstein hinter einer recht wechselvollen Entwicklung. Der Preußische Landesverband hatte dem Hauptausschuß des Landtages den Antrag unterbreitet: „Für Zwecke der geistlichen Versorgung leisttmgs- «nfähiger Synacwqengerneinden unter Ausschluß einer rechtlichen Verpflichtung des Staates 510 000 Mark" als Kapitel 123 a in den Haushalt des Ministeriums für Wissenfchatt. Kunst und Volksbildung cmzustcllcn. Es war gelungen, für diesen Antrag die Unterschriften der Demokraten, des Zentrums, der Deutschen Votkspartei und der Sozialdemokraten, ferner die Zustimmung auch der Wirtschaftsvartei zu erlangen. Tatsächlich wurde mit den Stimmen dieser fünf Parteien der Antrag vom Hauptausschuß in seiner Sitzung vom 1. September ö. I. angenommen. Mit den übrigen iiber die Regierungsvorlage hinausaebenden Bewilligungen wurde er an den Unterausschuß überwiesen, der noch einmal über alle diese Anträge 5U beraten hat. Während im Hruptausichuß lediglich der Kultusminister Becker selbst eine, und zwar uneingeschränkt wohlwollende Erklärung abgegeben batte, machten sich nunmehr gewisse Bestrebungen geltend, die darauf abzielten, eine Teilung der Position in deren zwei, und zwar: eine solche für Rabbiner, deren Witwen und Hinterbliebenen und eine solche für den Religionsunterricht zu erwirken. Infolge des nachdrücklichen Eintretens der Reaierungsvertreter, insbesondere auch des Finnnzministers selbst, wurde vom Unterausschuß diese Teilung beschlossen, und für die Rabbinervosition ein Betrag von 200 000 Mark, für die Unterrichtsposition ein solcher von 250 000 Mark eingesetzt, nachdem der Finanzminister gegen eine höhere Bewilligung sich ausgesprochen hatte. In der Sitzung vom 1Z. November hatte das Plenum bei.der zweiten Lesung des Knltuseiats dazu Stellung zu nehmen. Wenn hier die Anträge des Hanvtausschusses abgelebnt worden sind, so ist dies darauf zurückzuführen, -aß die Sozialdemokratische Fraktion den Anträgen in der nunmehr vorliegenden Form ihre Zustimmung versagte, und nachdem diese Partei ausfiel, auch die Bolkspartei nicht für die Anträge stimmte. Sofort nach der zweiten Lesung setzten natürlich die Bemühungen ein. diesen unheilvollen Beschluß zur Aufhebung zu bringen. Leider wurden diese Bemühungen wiederholt durch die sensationellen Veröffentlichungen eines jüdischen Blattes gestört. Schließlich gelang es jedoch, die Sozialdemokratische Partei davon zu überzeugen, daß eS auch bei ihrer grundsätzlichen Einstellung für die Trennung von Kirche und Staat eine Ungerechtigkeit wäre, zwar die Subvention der Kirchen nicht verhindern zu können, die jüdischen Gemeinden aber durch die Ablehnung einer solchen zu vernichten. Aus dem AuSgeführten ergibt sich meine Stellungnahme zu den Fragen: „Was soll denn nun gesungen werden? Ist es nicht gut, wenn unser Gottesdienst auch gesanglich vereinheitlicht wird? Ist es nicht sehr begrüßenswert, wenn wir in allen Synagogen die gleichen Melodien vernehmen? Erhalten soll selbstverständlich — besonders im Gemeindegesang — werden, was erhaltungswürdig in Hinsicht auf. seinen allgemeinen musikalischen Wert und seine Stileignung für den jüdischen Gottesdienst ist. Daneben mutz aber auch der Weg frei werden für Nenschöpfungen, die im Rahmen der lebendigen Fortentwicklung der Musik gehalten find. Ebensowenig wie wir nach jenen Musitheroen Mozart-Beethoven die Entwicklungsreihe all der nachfolgenden Meister missen möchten, ebensowenig kann die Entwicklung des Synagogengesangs mit Lewandowski und Sulzer abgeschlossen sein. Auch die berufenen Nachfahren werden unS noch manches Wertvolle zu sagen haben, und ihnen diese Möglichkeit nehmen heißt: auf die Dauer dem jüdischen Gottesdienst die notwendige Lebenssrische nehmen. Wohl hat es etwas für sich, überall denselben L'chodaudi zu hören. Aber der liebe Gott bewahre uns vor einer musikalischen Uniformierung unseres Gottesdienstes, in dessen Wesen solche Uniformierung überhaupt nicht liegt! (Denken wir an die mannigfaltigen Minhagim!) Und wer vermöchte den Standpunkt zu vertreten, daß nur Lewandowski oder Sulzer das Beste auf diesen Gebieten geschaffen haben? Sollte es nicht denkbar sein, Hatz auch die Epigonen etwas schaffen, was mindestens ebeNW wertvoll, ebenso volkstümlich ist? Daher erhebe ich die Forderung: Man sor^e dafür, daß auch dem neuen Geschlecht die Möglichkeit wird. Synagogenmusik zu schaffen, daß die Berufenen auch einen Verlager für die Kinder ihrer Muse finden. Und er wird sich finden, sobald Absatzmöglichkeit i« ausreichendem Maße sich bietet. Wie diese Möglichkeit geschaffen werden kann, dafür seien im folgenden einige Fingerzeige gegeben. 1. Jede Gemeinde, die einen musikalisch gebildeten Kantor. Chor oder Orgel hat, stellt in ihren Etat eine« ihrer Leistnngskraft entsprechenden Betrag für Neuanschaffungen von Synagogenkompositionen ein. Einer Mittelgemeinde von 3vv—1000 Seelen dürfte es nicht schwer fallen, für diesen Zweck 100—200 M. jährlich auszubringen. Bor allem beteiligen sie sich, damit sich vorerst willige Verleger finden, an evtl. Subskriptionen für Neuschäpfungen (solange diese nicht erprobt sind, bedenklich! Dia Redaktion.) 3. Grostgemeinden schreiben Wettbewerbe für Neuschöpfangen ans. (Nachahmenswert ist das Preisausschreiben der Rhenus-Loge in Mainz, das allerdings für jüdische Jugendavfführungen erfolgt ist.s Einem aus solchem Wettbewerb hervorgegancenen Werk wird der Verleger gewiß nicht fehlen. Hat erst meine Idee Freunde gefunden, dann werden sich gewiß noch andere Mittel und Wege finden, Neuschöpfungen der Synagogenmusikliteratur den Weg in die Synagogen zu bahnen. Und die Möglichkeit, einen Weg in die Oeffentlichkeit zu finden, wird gewiß manchen zu frohem Schaffen anregen. Auch wird manches Schöne und Wertvolle, das bis jetzt still in der Mappe seines Schöpfers ruht, ans Tageslicht der Oeffentlichkeit geholt werden. Allen Zweiflern die von der Uuübertrefflichkeit deS vorhandenen Materials überzeugt sind, möchte ich raten, sich einmal bei den maßgebenden und erfahrenen Kantoren umzuhören. ob nicht für wertvolle Neuschöpsungen auf dem Gebiet der Synagogenmusik ein wirkliches Bedürfnis vorliegt. DasSMprinzip in der synagogale» Musik. Von Kantor Hugo Adler, Mannheim. In einer Kunstgattung spricht man von einem „Stil", wenn die Grundlagen genügend gefestigt sind und Sie Materie des Schaffens einen anerkannt notwendigen Platz im menschlichen Geschehen einnimmt. Das kann mon von der synagogalen Musik erst von der Zeit an sagen, nachdem die Vater des liberalen Judentums der musikalischen Kunst einen Platz als lebendiger Faktor im jüdischen Gottesdienste eingeräumt hatten. Gewiß lassen sich Beziehungendie den synagogalen Gesang mit den Stilepochen der umliegenden Kunstgattungen schon vorher verbunden hatten, bezeugen und Nachweisen. Jedoch eine Darstellung der fynarvgalen Musik in Form einer Stilbehanblung läßt erst di-e Basis des liberalen Judentums zu, das einen 'Einklang der Ueberlieferung mit dem modern empfindenden Menschen des Goetheschen Jahrhunderts erstrebte. Vorweg mutz bemerkt werden, daß man das Stikprinztp der synagogale« Musik nicht einfach mit Sem in neuester Zeit w oft angewandten Ausdruck „Mische Musik" belegen kann. Es kommt nämlich bei dieser neuesten Spezis jüdischer Kunst gar nicht aus den Inhalt, sondern aus den Zweck an. Dieser Zweck aber soll eine Lücke ««-füllen, die das Judentum