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Jüdisch-liberale Zeitung · 1925-11-20 · 47 (20.11.1925) · page 3

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
5 (1925)
Issue
47 (20.11.1925)
Date
1925-11-20
Page
– (sequence 3)
Language
German
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n. HLell eicht kann man die Aufgaben einer ReichSgemeinschast tm. ehesten feststellen, wenn zuvor ausgeschaltet wird, was Wem Kreis entzogen ist oder entzogen werden soll. Unsere Badi-sche Religionsgemeinschaft ist eine „Landes, fynagoge"; ihrer Entscheidung unterstehen auch religiöse An» gelegenheiten. Ich glaube, ohne nähere Begründung sagen zu dürfen: der Neichsverband soll nur kulturellen, sozialen und Berwaltungszwecken dienen; religiöse Fragen scheiden Lei ihm aus. Ein anderer Bereich von Aufgaben kommt von selbst in Wegfall; es sind diejenigen Fragen, deren Behandlung von den Gesetzen der einzelnen Länder abhängig ist. Hierher gehören zunächst alle Gegenstände, welche die Landesgesetzgebung unmittelbar regelt, z. B. die Grundlage der Besteuerung. Zum anderen sind es solche, die der einzelstaatlichen Aufsicht unterliegen; als Beispiele erwähne ich: die Bestimmungen für die Zulassung zu den Aemtern der Rabbiner, zur Erteilung von Unterricht an öffentlichen Schulen, die Regelung des Unterrichtswesens usw. Hier kann die Reichsgemeinschaft nur Anregungen geben, die Durchführung mich der Gesetzgebung der Länder und der israelitischen LandeSverbände überlassen bleiben. Das Gleiche gilt für eiy anderes Gebiet: der Landesregierung ist das Recht der Prüfung und Genehmigung des Voranschlages der Landesorganisation Vorbehalten; infolgedessen sind Ausgaben nur zulässig, soweit die zur Steuererhebung erforderliche StaatSgenehmigung nicht gefährdet wird. Hierin liegt die Grenze, innerhalb deren die Reichsgemeiuschast der Landesorganisation Ausgaben wird ansinnen können. . * III. Welcher Inhalt bleibt aber für den Neichsverband übrig? Man wird hier den Blick auss große Ganze richten müssen: Unsere Gemeinschaft bedarf der geistigen Führer, die das heimatliche Gepräge unseres deutschen Judentums bewahren, die, mit Land und Leuten vertraut, die Gleichgültigkeit der Massen bannen, die durch ihre Persönlichkeit, durch Ausbildung und Stellung Einfluß auf ihre Gemeinden besitzen. Wir müssen daher zunächst die Ausbildungsstätten für Rabbiner sichern und ausgestalten. Die gleiche Beachtung erfordert die Lehrerbildung, bei der die allgemeine Neuregelimg besondere Aufgaben stellt. Unseren Beamten müssen wir ein geordnetes Beamtenrecht gewähren; soweit es in den Landesverbänden nicht besteht, wird es zu schaffen sein: von der Reichsgemeinschaft soll die gleichheitliche, rechtliche Ausgestaltung der Stellung des Rabbiners und Lehrers im ganzen Deutschen Reich angestrebt werden; sie liegt ebenso sehr im Interesse der Beamten wie der Anstellungskörperschaften. Zur Schaffung eines gefesteten Bcamtenstandes und seines Nachwuchses gehört auch die Regelung seiner Einkommens- und Versorgungs-Verhältnisse. Hier wird die ReichSorganisation ebenfalls nicht unmittelbar einzuwirken vermögen. Sie wird fedoch allgemeine Grundsätze ausstellen und insbesondere die gleichmäßige Anrechnung der innerhalb des Deutschen Reiches zurückgelegten Dienstjahre herbeiführen können. Diese Aufgaben sind nur herausgehoben; es find wichtige Forderungen, die ohne eine Reichsorganisation wohl schwerlich erfüllt werden. IV. Eine Vereinigung muß Len Lebewesen gleichen; sie muß Selbsterhaltungstrieb besitzen. Sie wird erliegen, wenn sie nicht „lebend sich entwickelt". So wird auch die Reichsgemeinfchaft bestrebt sein, sich selbst Arbeitsgebiete zu gewinnen. Hierauf darf allerdings eine solche Einrichtung nicht gestellt werden; und doch ist „allein durch ihr Bestehen" wesentlicher Nutzen von ihr zu erhoffen: die gemeinsame Aussprache aller in Reich, Ländern oder Gemeinden gleichmäßig auftauchenden Fragen wird gefördert, vieles geklärt, manche Arbeit nur einmal getan werden, die sonst jede einzelne Landesorganisation beschäftigt. V. In einem Betracht wivd die Reichsgemeinschaft sicherlich allein durch ihr Bestehen" ihre Notwendigkeit dartun: nämlich nach außen; dies darf auf Grund unserer alten badischen Erfahrung gesagt werden. Der Allgenteinheit gegenüber muß eine Einrichtung vorhanden sein, die sichtbar und verantwortlich unsere Gemeinschaft vertritt. Was sich in den Ländern bewährt Hat, sollte im Reich nicht fehlen: die Stelle, die im Namen der gesamten deutschen Judenheit zu Behörden und zur OeffenMchkeit sprechen kann, und die maßgebend ist für alle, die z-ur deutschen Judenheit sprechen wollen. Dabei soll allerdings, schon mit Rücksicht auf die bestehenden Einrichtungen, die Betätigung im einzelnen auf dem Gebiet der Wohlfahrtspflege und der Abwehr ausscheiden. VI. Ich glaube, nach alledem darf gesagt werden: die Errichtung einer Reichsovganisation ist berechtigt. Können wir aber auch die Lasten einer solch neuen Stelle von unseren Steuerzahlern fordern, und zumal in der jetzigen schweren Zeit? Hierauf antworte ich: der Neichsverband soll nur durchgeführt werden, wenn er sich zunächst in der einfachsten Form ermöglichen läßt. Also: keine öffentlichen Wahlen, kein Parlament, keine „Regierung"! Es dürfte genügen, wenn Sie bestehenden Landesverbände sich zu einem Bunde vereinigen; Besprechung von Vertretern dieser Glieder, unter Heranziehung von Vertretern der Rabbiner- und Lehrerverbänöe, finden regelmäßig statt; die Geschäftsstelle wird mit der des Preußischen Landesverbandes vereint: diese bearbeitet auch etwaige Vorlagen. Entscheidungen können nur einstimmig getroffen werden; nur dadurch vermag die Reichsorganisation das Gewicht ihres Ansehens zu begründen und zu erhalten. Allerdings: ein solcher Bund wird erst möglich sein, wenn kn allen deutschen Ländern Landesverbände bestehen, doch könnte die vorläufige Reichsorganisation auch vorher geschaffen werden; sie wird als ihre erste dringliche Aufgabe die Errichtung Ser noch fehlenden Landesorganisationen fördern. Wenn der Neichsverband sich eingebürgert und bewährt hat, wird vielleicht späterhin die Frage einer strafferen Zusammenfassung der deutschen Judenheit erwogen werden können. Einstweilen ist es besser, die Errichtung im. Nahmen der Möglichkeit zu erstreben. VH. Es besteht kein Zweifel: bei eindringlicher UeSerlegung trnd namentlich bei der Aussprache wird dem Plan noch mancherlei Bedenken begegnen; aber eS ist sicherlich dankenswert, daß die „Jüdisch-liberale Zeitung" den Gedanken zur Erörterung gestellt hat. Die israelitische ReligionSgemeinschuft Deutschlands wird sich durchsetzen, wenn ihr die Kraft der Notwendigkeit innewohnt. (vlaatsrat a. D. Iuftizral Dr. Lohn Borfttzender des Landesverbandes der Anhaltischen isr«litifche« Knltusge«einÄe«: Der Preußische Landesverband Mischer Gemeinden steht und fällt damit, daß er die Mittel gewinnt, die den leistungsschwachen Gemeinden ermöglichen, für die Erteilung von Religionsunterricht zu sorgen und ihre Kultusbeamten angemessen zu besolden. Daß die angeschlossenen Gemeinden das nicht aus eigener Kraft ermöglichen können, darüber gibt es wohl nur eine Ansicht. AüeS hängt davon ab, daß der Staat, der ungezählte Millionen aus Steuermitteln, die doch auch von seinen jüdischen Steuerzahlern aufgebracht sind, für den evangelischen und katholischen Kultus übrig hat, sich auch der jüdischen Religionsgemeinschaft nicht versagt. Auf Anregung des Verbandes hat denn auch 'der Hanptauöschnß des Preußischen Landtags beschlossen, dem Plenum zu empfehlen, 250 000 M. als Beihilfe an leistungK-- schwache Syuagogengemcinden behufs Erfüllung ihrer Verpflichtungen zur Sorge für den Religionsunterricht uud 200 000 M. für widerrufliche Bedürsuiszuschläge an Synagogengemeinden zur Besoldung ihrer Rabbiner und zur Versorgung ihrer Ruhestandsrabbiner und der Hinterbliebenen ihrer Rabbiner zur Verfügung zu stellen. Ob die Lösung eine glückliche ist. scheint uns zweifelhaft. Wenn erst die preußische Bnreaukratie hineinzurcden hat. an welche Gemeinden die Beihilfen zur Auszahlung zu bringen sind, so ist die Möglichkeit für allerhand unliebsame Zwischenfälle' gegeben. Die separatistische Orthodoxie, die so oft und mit oft für das Gesamtjudentnm so unheilvollem AnSgang den Verbänden der großen Mehrzahl der preußischen Juden in den Rücken gefallen ist, wird auch hier bald auf dem Platze erscheinen, um für ihre Sauderzwecke einzutrcten. Der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden wird eine rührige, diplomatisch geschickte Tätigkeit entwickeln müssen, wenn er die Klippen umschiffen will. Ein gedeihliches, erfolgreiches Arbeiten des Preußischen Landesverbandes ist aber die erste Voraussetzung, auf der der Aufbau einer Reichsorganisation beruht. Bis jetzt haben eine wirkftch erfolgreiche Tätigkeit größeren Umfangs nur hie süddeutschen Landesverbände aufznweisen, ob sie nun auf staatlicher Zusammenfassung oder auf freiwilligem Zusammenschluß ber ruhen. In Württemberg und in Barden verdanken die Juden die Einrichtung der Zentralorganisation dem Staatsaesctz. Hierauf gestützt arbeiten die jüdischen Kirchenbehörden sachgemäß und mit bestem Erfolg. Staunenswert ist. wie der Bäurische Landesverband unter seinem rührigen Vorsitzenden in kurzer Zeit eine erfolgreiche Tätigkeit entwickeln konnte, die nicht nur die Gemeinden aller Richtungen einte, nicht nirr dem Staate und der Allgemeinheit gegenüber die jüdischen Interessen selbst im schwierigen Bayern mit Würde und Geschick vertrat, sondern auch trotz der Schwere der Zeiten den Kultusbeamten in der Regelung ihres Einkommens und ihrer Altersversorgung eine feste Grundlage geschaffen hat. Daß diese Verbände ihre Selbständigkeit nicht aufgcben werden, baß die auf Grund des Staatsgesetzes organisierten Verbände sie auch gar nicht aufgcben können, leuchtet ohne weiteres ein. Wir glauben nicht einmal, daß in den Gemeinden eine starke Neigung vorhanden wäre, auf die Organisation im eigenen Staat zu verzichten und sich sofort und ohne Zwischenglied einer Reichsorganisation zu unterstellen. Tie partikularistiiche Neigung des dentscheu Volkes, die selbst der Berfassungsentwurf unseres genialen, viel zu früh gestorbenen Glaubensgenossen Hugo Preuß nur in beschränktem Umfange zu überwinden vermochte, hat wie alle Fe-hler und Vorzüge des deutschen Volkes auch ihrerseits auf uns deutsche Juden abgesärbt. Daß die Reichsorgainftckivn an sich erstrebenswert ist, darüber kann kein Zweifel sein. Es wird damit die Stelle geschaffen, von der das deutsche Gesamtftrdentum als solches amtlich der Allgemeinheit gegenüber Stellung nehmen kann. Angelegenheiten, die den Juden in allen Ländern gemeinsam sind, besonders die Einwirkung auf die ReichSgesetzgcüuug, können zweckmäßig nur von einer Reichsorganisation aus erfolgen. Die katholische Kirche ist universell organisiert. Die evangelischen Kirchen, die in den deutschen Ländern bestehen, haben sich int evangelischen Kirchcnausschuß eine Zentrale geschaffen. Dazu stehen die christlichen Kirchen dem Reich und den Ländern ebenso wie der öfsentlichen Meinung gegenüber an sich schon in unvergleichlich starrer Machtposition. Die Neichsorganisation ist möglich, wenn das Bestellen de§ Preußischen LandeSverbaudeS gesichert, wenn die Möglichkeit seiner erfolgreichen Betätigung erwiesen sein wird, und wenn die Neuorganisation für das ganze Reich mit verständiger Schonung der Sonderrechte -er Landesorganisaiioven erfolgt. Daß die separatistischen Orthodoxen wieder beiseite stehen werden, ist bedauerlich, aber kein Hindernis; denn dazu sind sie zahlenmäßig viel zu schwach. Ein Hindernis ist es auch nicht, daß für einzelne preußische Provinzen ebenso wie für Baden und Württemberg staatliche Organisationen bestehen. Einmal könnte neben diesen Organisationen der Aufbau freiwilliger Verbände sich vollziehen. Dann steht auch zu hoffen, daß in Preußen bald die Reform des völlig unzeitgemäßen Judengefetzes non 184? entsetzt, infolge deren dann die Sonderorganisationen einzelner Gebietsteile beseitigt werden können. Zu hoffen ist, daß die Reichsorganisation bald kommt. Nnkore zerklüftete, von politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten gleichmäßig erfüllte Zeit, die gerade den deutschen Juden unter io ungemein starkem Druck hält, kann einen neuen einigenden Faktor, wie er in der Reichsorganisation der deutschen Juden gebildet werden würde, gut gebrauchen. Nach der klaren Bestimmung der ReichSverfassung bedarf die Neubildung der Reichsorganisation einer besonderen Ermächtigung durch daS Reich oder das Land, in dem sich ihr Sitz befinden wird — der Sitz des ReichSverbandes müßte natürlich Berlin sein — nicht. Der Staat Anhalt hat nnter ausdrücklichem Hinweis auf die VersastungSbestiui-- mnng cS abgelehnt, dem Landesverband der Anbaltischen Israelitischen Kultusgemcindeu die Rechte einer ösfentliciirechllichen Körperschaft eigens zu verleihen, weil der Landesverband sie ohnehin rrsft der Roichsoerfasiuny habe. Daß die Bürokratie in Brennen den gleichen Standpunkt nicht eingenommen hat. nimmt bei ihrem Machthunger nicht wunder. Das Verlangen der preußischen Bürokratie, wonach der Preußische Landesverband die Rechts der öffentlich-rechtlichen Körperschaft erst durch staatliche Verleihung oder Anerkennung erhalt, erscheint uns staatrechtlich nicht begründet. AuSgehen kann dis Initiative zur Begründung deS Reichsverbandes nur von dem stärksten Landesverband, dem Preußischen. Nach dem übereinstimmenden Votum aller, die auf dar ersten Verbandst^^una deswegen zum Wort gekommen sind, kann an dem Willen hierzu auf Seiten des Prevtzsschen LandeSverbaudeS kein Zweifel fein. Möge lm Interesse des deutschen Gesamtjudentums bald die Zeit kommen, in der dieser Wille in die Tat umgesetzt wird! Rechtsanwalt Paul Salinger Vorsitzender deS LandeSverbaudeS der Israelitischen ReligionSgemeinde« Sachsens: Innerhalb der Verbände der jüdischen Gemeinden in den einzelnen Staaten Deutschlands dürfte eS zur Zeit kaum ein wichtigeres Thema geben, alS die Erörterung der Frage, ob man die bestehenden Landesverbände in einem Reichsverband zentralisieren oder ob man nur einen Neichsverband als Dachorganisation schaffen oder ob man vielleicht überhaupt von einem Reichsverband der Israelitischen ReligionSgemcinden Deutschlands abiehen soll. Denn ich der freundlichen Einladung der Redaktion der jüdisch-liberalen Zeitung" folge und mich als Vorsitzender deS Landesverbandes der Israelitischen Religionsgemeinden. Sachsens hierzu äußere, so bin ich mir bewußt, daß meine Ansicht zwar die Ansicht einer einzelnen Persönlichkeit öarstellt, daß ich aber von einer großen Mehrzahl der sächsischen Gemeinden in dieser meiner Ansicht gedeckt werde. ES wird wohl kein Zweifel darüber bestehen, daß, nachdem die Reichsverfassung anerkannt hat, daß die Religionsgesellschaften und deren Verbände Körperschaften öffentlichen Rechts find, es unumgänglich notwendig geworden ist, die einzelnen israelitischen ReligionSgemeindcn in den Ländern zu Landesverbänden zusammenzufasien und etwa schon bestehende Landesverbände straff zu organisieren; diese Notwendigkeit ergibt sich nicht nur ans innerpolitischen Gründe«, sondern der immer mehr gesteigerte Verkehr mit den Behörden fordert es gebieterisch, daß nicht nur die einzelnen Gemeinden, sondern der Gemcindeverband die Interessen des Judentums den Ministerien gegenüber mahrnimmt. So bezweckt der Verband der Israelitischen Religionsgemeinöc Sachsen? vor allem die Kräftigung der kleinen Gemeinden durch Inanspruchnahme staatlicher Mittel; ferner befaßt sich der Landesverband mit Steuer- und Beamtenfragen, und vor allem sorgt der Verband dafür, daß die Rechte der Juden weitgehendst von den Behörden gewährleistet werden. EZ kann nicht Zweck dieser Zeilen sein, diesbezüglich auf Einzelheiten einzugeyen. Es mag genügen, darauf hinzuweiscn, daß dcr Verband der Israelitischen Religionsgemernde Sachsens nach monatelangem Kampfe es verwirklichen konnte, daß Adolf Hitler nicht nur sein politisches Auftreten in Ehemnitz verboten wurde, sondern daß die Grenzbehörden Sachsens sogar angewiesen morden sind, den Mann überhaupt nicht nach Sachsen herein zulasten. Ein weiterer Erfolg, den der Landesverband sich zuschrcibcn darf, ist die Zusage seitens maßgebender politischer Kreise, beim nächsten Etat rm Sächsischen Landtag dafür einzutrcten, daß, wie den anderen Neligiousgclellschasten, auch für die israelitischen Rcligionsgesellschaften ein Kapitel im Etat auSgeworfen wird, was bisher nicht dcr Fall war. Bei der letzten Tagung des Verbandes der Israelitischen Religionsgernciuden im Freistaat Sachsen hat der Unterzeichnete nunmehr mit Rücksicht auf die immer weiter um sich greifende und noch in Vorbereitung befindliche Gesetzgebung (Schulgesetz, Kirchengesetz, Fürsorgegesetz usw.). cH für richtig befunden, die Frage aufzuwersen, wie sich^.-dea; Sächs. Gemcindeverband zu einem Reichsoerband der israelitischen ReligionSgemeindcn stellt. Es kann keinem Zweifel unterliegen, Latz die Interessen des Judentums bei den ReichSbehördcn nicht bester vertreten werden können, als durch eine Organisation, die geschlossen daS Judentum Deutschlands repräsentiert. Wenn man bedenkt, daß es notwendig sein wird, mit Rücksicht auf die neue Gesetzgebung Einfluß zu nehmen bei maßgebenden Politikern und bei den zuständigen Rcichsministerien, so erscheint eS unumgänglich notwendig, daß dies von einer Behörde geschieht, die sich rechtmäßig als die Vertretung sämtlicher deutschen israelitischen Rcligionsgemeinden bezeichnen kann. Dabei muß man sich fragen, ob dieser zu schaffende Reichsverband nunmehr auch die Interessen der Landesverbände zu vertreten hat. oder ob dieser Neichsverband nur als eine Dachorganisation über den einzelnen Landesverbänden onzusehen sein wird. Schon das Bedenken, daß dieser Neichsverband etwa in direkter Wahl sn den einzelnen Ländern gewählt werden soll, scheint mir für die sächsischen Verhältnisse nicht empfehlen zu lassen, von den Landesverbänden abzuschen und nunmehr die Interessen der sächsischen Juden dem Reichsverband allein zu überlassen. Ich kann mich auch weiter dem Bedenken nicht verschließen, daß der Neichsverband in Berlin nicht in der Lage sein wird, so schnell und wirkungsvoll für die einzelnen Länder zu arbeiten, als dies der einzelne Landesverband tun kan. Mein Wunsch geht dahin, daß im Interesse der Vertretung jüdischer Interessen beim Reiche ein Neichsverband geschaffen wird, jedoch unter voller Aufrechterhaltung der Organisationen dcr Landesverbände. Die Ausgabe des ReichsverbandcS darf nur die sein, beim Reiche für daS Judentum zu wirken, nicht aber einzugreifen in die bewährte Organisation der Landesverbände. Ich denke mir diesen Neichsverband alS eine Dachorganisation, nicht etwa gewählt in direkter Wahl, sondern die Vertreter zum Reichsverband müßten bewährte Männer aus den Landesverbänden fein, die von den einzelnen Landesverbänden zum Reichsverband entsandt werden. Ob dieser Neichsverband ständig tagt, oder ob n nur nach Bedarf feine Mitglieder zusammenberuft, darüber bratlcht man sich zur Zeit noch nicht zu unterhalten, ebensowenig wie dieser Neichsverband im einzelnen organisiert sein muß. Zur Zeit genügt es, festzustellen, daß der Neichsverband eine Notwendigkeit bedeutet und daß die Landesverbände nicht umhin können werden, sich mit der Frage der Schaffung dieses ReichSverbandeA recht bald zu befasse«. Es ist ein Verdienst der .HüLisch-liberalen Zeitung", dies Problem ausgegriffen und in der Oeffentlichkeit zur Diskussion gestellt zu haben. Vielleicht ergreift der Preußische DLndeSverband als größte jüdische Organisation die Initiative und beruft die anderen Landesverbände zu einer Aussprache über die Schaffung eines Reichsverbandes zusammen. Der Dank aller für bie Interessen deS Judentums in Deutschland arbeitenden Männer und Frauen wird ihm dafür sicher sei«.

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