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Jüdisch-liberale Zeitung · 1925-11-20 · 47 (20.11.1925) · page 1

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
5 (1925)
Issue
47 (20.11.1925)
Date
1925-11-20
Page
– (sequence 1)
Language
German
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IMchÄeraleZeilmg Organ -er Vereinigung für das liberale Judentum e. V. Bezugspreis durch die Geschäftsstelle lU jährlich M. 2.50 Einzelnummer 0,20. Bei freier Zusendung i. Znland 0,25 Jüc die Mitglieder der Vereinigung ist der Bezugspreis :: :: :: im Mtgliedsbeitrage enthalten. :: :: :: Chefredakteur: Dipl.-3ng. Bruno Doyda. vis „Jüdisch-Nderals Zeitung" erscheint Zevon Sreitag. Redaktion u. SeschüNssleNe: verlin S>V. Wilhslmfle. 147. Sernruf: Amt Lützow flr. 9160-61 Poftf cfcedtkonto: Berlin nWZ tlr.is7069 (Vereinigung für da» liberale Judentum Nad)brudt lAmtilcfter Original-Beiträge nur mit vorheriger Genehmigung Der Redaktion gestattet. Anzeigenpreise: Die 12gespaltene Nonpareillezeile 0,45 Goldmark, die Rrklamezeile 3,00 Goldmark, bei :: R :: Wiederholungen Rabatt. :: :: Anzeigenannahme: »Jüdisch - liberale Zeitung* ÄnseratenabteUung: Berlin SD 48. Dilhelmftraße 14? (Lützow: 9160—61), sowie sämtl. AnnoncenExpeditionen Rr. 47 Berlin, 20. November 1925 S. Jahrgang Bon der Landeszur Reichsorganisation Kammergerichtsrat Leo Wolff Präsident -es Preußische« LandesverbanLes jüdischer Gemeinde«: Die Erkenntnis, daß die Einsetzung einzelner Maste oft nutzlos ist, di>e Zusammenfassung aber nicht bloß ihre Summierung, sondern eine gewaltige Steigerung ihrer Gesamtleistung bewirkt, ist beinahe so alt wie die Welt steht und hat vor allem auf politischem und wirtschaftlichem Geriete zur Schaffung von Organisationen geführt. In ihnen werden nach bestimmten Grundsätzen die einzelnen Bestandteile ge-glieöert und zu gemeinsamer Wirksamkeit gebracht. In Deutschland haben seit der Staatsumwälzung die Organisationsbestrebungen einen ungeahnten Aufschwung genommen. Schon lange vorher war unter den deutschen Juden der Wunsch lebendig, die Vorteile der Organisierung sich zu nutze zu machen und demzufolge einen Zusammenschluß der einzelnen örtlichen Synagogengemeinden nach dem Vorbilde der beiden christlichen Bekenntnisse zu erreichen. Während es aber innerhalb Deutschlands mehrere evangelische Landeskirchen gibt und jedes katholische Bistum nur einen gewissen Teil Deutschlands umfaßt, erschien es den Juden von vornherein natürlich und zweckmäßig, so, wie wir ein einiges deutsches Vaterland haben, alle deutschen Juden in einer Gesamtorganisation zu verbinden.*) Dementsprechend hat sich denn auch diejenige jüdische Bereinigung, deren Tätigkeitsgebiet sich über ganz Deutschland erstreckte, nämlich der Deutsch-Israelitische Gemeinde- Bund, in seiner Satzung das Ziel gesteckt, diese Gesamtorganisation zu schaffen. Solange es hierzu an einer rechtlichen Grundlage fehlte, schlugen die Versuche, zu einem Zusammenschluß zu gelangen, fehl. Eine völlig veränderte Lage entstand jedoch, als die Verfassung vom 11. August 1919 das Grundgesetz des deutschen Reiches wurde und in ihrem Artikel 137 die Bestimmung enthielt, daß, wenn öffentlich-rechtliche Religionsgesellschrften sich zu einem Verbände zusammenschlössen, auch dieser Verband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft sei. Nunmehr war es wiederum der Deutsch-Israelitische Gemeinde-Bund, der die zu ihm gehörigen jüdischen Gemeinden nach Fühlungnahme mit den größten unter ihnen zusammenberief und die Gründung der deutschen Gesamtorganifation zur Erörterung stellte. Die versammelten Gemeindevertreter begrüßten die scheinbar gesicherte Errichtung des lange erstrebten Zieles und beschlossen, einen Reichsverband aller deutschen jüdischen Gemeinden ins Leben zu rufen. Leider zeigte sich bald, daß der oingefchlagene Weg nicht gangbar war. Es würde zu weit führen, hier die Gründe zu untersuchen, aus denen die Arbeit, die Entschlußfähigkeit und die Tatkraft so vieler ausgezeichneter Männer vergebens ausgewendet war. Damit aber durfte das Ziel nicht aus den Augen schwinden; nur mußte es aus einem anderen Wege erreicht werden. Der Gedanke des Zusammenschlusses der deutschen jüdischen Gemeinden verlangte nicht mit zwingender Notwendigkeit. daß von vornherein alle Gemeinden zu einem einzigen Verbände vereinigt würden. Und so kam man dazu, zunächst diejenigen Gemeinden zusammenzufassen, die in demselben deutschen Lande ihren Sitz hatten und daher in einem besonders nahen Verhältnis zueinander standen. WaS vor allem Preußen anlangt, so ist es bekannt, daß eS in der von den weitaus meisten Gemeinden beschickten Tagung ihrer Vertreter am 26. Juni 1922 unter Teilnahme der Regierungsvertreter zu der Gründung des Landesverbandes gekommen ist. Die Gründung erfolgte jedoch nicht, ohne daß das weitere Ziel der Schaffung einer Reichsorganisation im Auge behalten wurde. Dies ist dadurch zum klaren Ausdruck gebracht worden, daß die Tagung eine Entschließung annahm, in der es als die vornehmste Aufgabe des Landesverbandes bezeichnet wurde, die Mittel und Wege zur Gcsamtorganisation der deutschen Juden zu finden. Welche Mittel und Wege das waren, konnte jetzt nicht mehr zweifelhaft sein: Ueber die Landesorganisation zur Reichsorganisation. Schon vor dem preußischen hatte sich in Bayern ein Landesverband gebildet, und in rascher Folge entstanden in den meisten übrigen Ländern Landesverbände, als welche auch die in Württemberg und Baden bestehenden, Lurch Staatsgesetz eingerichteten Organisationen anzusehen sind. Der Gedanke, alle diese Verbände zusammenzufassen, und damit von innen heraus den ersehnten ReichsverbauL zu schaffen, ist seitdem immer lebendig geblieben und vor allem auf der ersten Tagung des Preußen-Verbandes im Juni *) Bon den schon seit langem bestechenden, durch StaatSfiefefe eingerichteten Organisationen der Juden in Würtlein» berg und Baden ist in diesem Zusammenhang absuschen. 1925 kräftig betont worden, zuerst in der Rede, mit welcher die Tagung eröffnet wurde, dann in vielfachen Kundgebungen der Abgeordneten, bis zum Schluß der Sitzung. Auch seitdem haben die maßgebenden Persönlichkeiten des Preußen-Verbandes nicht aufgehört, bei jeder sich bietenden Gelegenheit von neuem ihre Ueberzeuguug von der Notwendigkeit der Reichsorganisation auszusprechen. Als sie kürzlich mit Führern anderer Landesverbände zusammen« trafen, hat sich gezeigt, daß die Auffassung der preußischen Vertreter in den anderen Verbänden durchaus geteilt wird. Wie sollte man auch daran zweifeln können, daß die Zeit gekommen ist, in der gebieterisch die Gesamtorganisation verlangt wird? Die deutsche Judenheit gehört zusammen. Die Teilung in Angehörige der einzelnen Länder ist eine zufällige, die allerdings in mancher Beziehung ein gemeinsames Arbeiten nur der Lanöesgenosseu zweckmäßig erscheinen läßt. Hierüber hinaus aber gibt es eine Reihe von Aufgaben, die die Interessen aller deutschen Juden in gleicher Weise berühren und deswegen dem Reichsverband nicht nur Vorbehalten bleiben müssen, sondern i.n wirklich befriedigender Weise nur durch ihn gelöst werden können. Das Zusammengehörigkeitsgefühl, welches alle deutschen Juden beherrscht, kann nicht liebevoll und nicht sorgfältig genug gepflegt werden. Wir deutschen Juden insgesamt sind ein Teil des deutschen Volkes, dessen Sprache, dessen Heimat, Lessen Kultur, dessen Geschichte und dessen sonstige Güter wir mit den übrigen Deutschen gemeinsam haben. Unser berechtigter Stolz als Angehörige dieses Volkes kann nur darin einen abgemessenen Ausdruck finden, daß alle Juden, die sich dieser Zusammengehörigkeit rühmen können, sich in einer Organisation zusammenfinden, die geeignet ist, unS alle behufs gemeinsamer Behandlung unserer inneren Angelegenheiten und behufs gemeinsamer Vertretung nach außen zu umschließen. Da der gute Wille zu einer solchen Zusammenfassung bei allen Juden in deutschen Landen vorhanden und dank der Retchsverfassuug die Möglichkeit dazu gegeben ist, dürfen wir hoffen, daß wir binnen kürzester Frist über die Organisation der einzelnen Länder zu der Reichsorganisation gelangen werden. In welcher Form die Zusammenfassung der Landesverbände erfolgt, wird nicht von wesentlicher Bedeutung sein. Daß sic aber fest und innig miteinander verbunden sein werden, wird ein neuer Beweis für die in der deutschen Judenheit schlummernde Kraft und Entschlußfähigkeit sein. Gberlandes-erichtsrai Dr. Reuureyer Vorsitzender des Verbandes Bayerischer israelitischer Gemeinden: I. Der ersten am 27. Februar 1925 erschienenen Nummer der Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung, dem Nachrichtenblatte der Kultusgemcinde München und des VerbandeS Bayerischer Israelitischer Gemeinden, habe ich als Vor-, sitzender des Verbandes folgende Worte zum Geleite mitgegebcn: 1. Gemeinde. Die Gemeinde ist die Urzelle deS religiösen Lebens. Wenn sie Bestand hat, können andere Organisationen zur Not entbehrt werden. Sie vermittelt die Vergangenheit mit der Gegenwart und erstreckt ihre Wurzeln in die Zukunft. In ihr wirken alle religiösen Kräfte zusammen und Pflicht der Gemeindeleitung ist es, diese Kräfte zu sammeln und in ihrer Eigenart zu erhalten, zn sorgen, daß sie sich wohl fühlen in dem Ganzen und den Frieden achten, damit die Gesamtheit keinen Schaden leide. Irreführend waren die Wege des Kulturkampfes. In GcwifsenSfragen gibt es keinen Mehrheitsbeschluß. Die Gemeinden in Bayern sind stolz, daß dieser Grundsatz in ihnen Geltung erlangt hat, daß alle Kräfte, ihrer selbst sich bewußt, immer mehr sich zusammenfinden, dem Ganzen zu dienen, daß ihr Wirkungskreis sich immer mehr erweitert nach der religiösen. der religiös-kulturellen und sozialen Seite, daß sie, getragen von der Liebe und dem Jnteresie ihrer Mitbürger, ihre Pflichten zu erfüllen imstande.sind, zugleich als aufbauendes Element der bürgerlichen Gemeinde und des bayerischen und deutschen Vaterlandes. 2. Landesverband. Der Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden wurde am 20. April 1920 gegründet. Seit mehr als 100 Jahren von Staat und Gesellschaft begehrt, vorbereitet in der Zeit vor dem Kriege, ist er unter der Herrschaft der neuen Verfassung als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Steuergewalt erstanden. Er sammelt die Kräfte deS Lande- und bringt sie zum Ausgleich. Er dient der Fürsorge für Rabbiner, Lehrer und Beamte, der Erhaltung leistungsschwacher Gemeinden, der Förderung Ser Wohlfahrt der Gemeinschaft und dem Schutz ihrer Glieder gegen Beeinträchtigung der staatsrechtlichen Stellung. Er ist geschaffen zur Linderung materieller Not, zur Erfüllung sozialer Pflichten, die Wurzeln feines Wachstums aber, welche die Dauer verbürgen, sind tiefer gelegen« Der Verband hat die Wende der Zeit vorausgenommen, er ist geboren aus der Selbstbesinnung und Selbstachtung, aus dem jüdischen Gedanken, der die zerstreuten Kräfte sammelt, daß sie vereint unS die Stellung verschaffen, auf die unser uraltes Erbe Anspruch hat, aus Liebe zu diesem Erbe, daß wir seinen Wert klar erkennen und es einstellen in den Zusammenhang der Gesittung und Kultur des Vaterlandes. Drohende Angriffe gegen unsere staatsbürgerlichen Rechte hat der Verband abgewehrt. Mit größerem Stolz aber verzeichnet er in der Zeit des Zusammenbruchs und der Auf», lösung, daß er aufbaut und zusammenfaßt, schöpferisch wirkt und mit Liebe erfüllt, daß er in den Grenzen des Landes den. Weg weist, unsere religiöse Gemeinschaft geschlossen und sicher hinüberzutragen in bessere Zeiten. 3. ReichSverband. Wir begrüßen mit Freude die Schaffung des preußischen Landesverbandes, der größten Zusammenfassung jüdischen Lebens in deutschen Landen. Auf den Gemeinden bauen sich die Organisationen der Länder natürlich auf und sie streben zum Zusammenschlüsse im Reiche. Wir sind gerne beredt, mitzuarbeiten mit den Verbänden im Norden und den Gemein-? schäften im Süden zur Bildung eines das Reich umfaß ende« Verbandes, der die Aufgaben erfüllt, welche die Länder nicht zu lösen vermögen. Die Ausbildung unserer Rabbiner und Lehrer, die Pflege der Wissenschaft, die zentrale Förderung» der Wohlfahrt, die Errichtung und Unterhaltung von Anstalten zur Fürsorge für Hilfsbedürftige aller Art, die Vertretung im Reich. Ich habe beigefügt, daß die Anhänger unseres Bekenntnisses mit Liebe und Interesse an dem Gemeinschaftsleben teilnehmen möchten, daß sie das religiöse Leben schauen, das unsere Zeiten durchflutet, das sie aus ihren eigenen Quellen schöpfen und ihr Eigenes beibringen zur Erweckung des sittlichen Geistes, auf den allein unsere Zukunft sich gründet. II. Die Juden wurden am Anfang des 19. Jahrhunderts als Gesamtheit in Bayern ausgenommen und erhielten nach dem Religionsedikt von 1818 die Rechtsstellung einer Privatkirchengesellschaft. Von dieser Rechtsstellung aber konnten sie keinen Gebrauch machen, da sie als Gesamtheit nicht organisiert waren. Die rechtlichen Erscheinungsformen der Gesellschaft waren einzig die Gemeinden. Seit mehr als 100 Jahren bemühten sich Regierung und Landtag, die. Formen für eine Gvsamtorganisation zu finden. Alle Bemühungen scheiterten an der Uneinigkeit und dem Zwiespalt der zunächst Beteiligten. Im Jahre 1912, also noch unter der Herrschaft des alten Staatskirchenrechts, nahmen die größeren und mittleren Gemeinden mit allem Nachdruck die Bestrebungen auf, zur Unterstützung der leistungsschwachen Gemeinden und Besserstellung der ganz im argen liegenden Gehalts- und VersorgungSbezüge der Rabbiner, Lehrer und KultuSbearnten eine LandeSkaffe zu gründen und im Benehmen mit der Staats-' regierung die staatSkirchenrechtlicherr Verhältnisie der israelitischen Bevölkerung in Bayern auf eine neue Grundlage zu stellen. Voraussetzung für eine solche Neuordnung war nach der Erklärung der Staatsregierung die Einigung der Gemeinden und religiösen Richtungen. Eine solche Einigung wurde am 30. Juni 1914 in einer Versammlung in Nürnbergs erzielt. Der Krieg hemmte die weiteren Arbeiten, räumte aber auch alle staatsrechtlichen Hindernisse für eine freie Ge^ staltung deS Zusammenschlußes der Gemeinden aus dem Wege.1 Am 20. April 1920 wurde in Nürnberg unter hem Vorsitz des Geh. Justizrats Dr. Held und auf das Referat des Unters fertigten unter der begeisterten Zustimmung aller Teilnehmer der Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden gegründet. Die religiösen Richtungen, die Gemeinden, Rabbiner und Lehrer hatten Vertrauen zueinander gefaßt, und einmütig gab die verfassunggebende Versammlung dem Verbände das Grundgesetz. . Hierbei waren die bewegenden Kräfte weniger Sie recht-» lich-organisatorischen Gedanken, als der schöpferische Wille aufzubauen und zu gestalten, den Schwachen und Verkümmerten Hilfe zu bringen, für unsere geistigen Führer zu sorgen, unsere Gemeinschaft fest zu fügen, daß wir imstande wären, die Tendenzen der Zeit in ihrer Auflösung und Zersplitte-, rung zu überwinden, für den Kampf nach außen gerüstet zu sein und unser altüberkommeneS sittliches «ich religiöses Erbe durch die gefährdetem Zetten ««verfehlt WettersutvagtzG

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