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Jüdisch-liberale Zeitung · 1925-09-04 · 36 (4.9.1925) · page 5

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
5 (1925)
Issue
36 (4.9.1925)
Date
1925-09-04
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
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s. Jahrgang Nummer 36 mm- L m. Beilage ' 4, September 1925 Gpfer der Paragraphen. (Bon unserem in das jüdische Emigrantenlager zu Bremen entsandten Sonderkorrespondenten.) FF. Bremen, den 30. August 1925. Bor zwei Jahren wgnderten sie aus, verkauften ihre teilweise nicht einmal geringe Habe, verlieben ihre russische Heimat und wollten nach Amerika. Es ist nicht wahr, wenn immer wieder behauptet wird, der Jude liebe seine Heimat nicht. Aber man denke einmal ohne Voreingenommenheit zurück. In Rußland wußte damals niemand, woran er war. Saß dec Zar nicht mehr auf dem Herrscherthrone,, so stand doch noch keineswegs fest, wie sich die Zukunft der Religionsanhänger überhaupt und der Juden im besonderen gestalten würde. Eine Hungersnot, -re unzählige Opfer forderte, quälte die Menschen zu Tode. Mit dem leidgewohntcn Gesicht der 'russischen Kleinbürgerin erzählt eine unserer Glaubengenossinnen im Lager, wie ihre drei Kinder innerhalb einer Woche im Kiewec Gebiet verhungert sind. Und doch: durch alle ihre Reden klingt immer wieder hindurch, wie schwer es ihnen wird, die Heimat zu verlassen. Nun wollen sie nach Amerika und kommen nicht herüber. Eine unendliche Tragik liegt in diesem Warten, das nun trotzdem alle ihre Papiere in Ordnung und die Schiffskarten in ihrem Besitz sind, schon zwei Jahre andauert und manchen noch einmal so lange im Emigrantenlager festhalten wird. Familien sind auseinander gerissen worden. Eine Frau mit drei prachtvollen Kindern erzählt, -aß sie nun zwölf Jahre von ihrem Mann getrennt lebe, der alles, was er in Amerika als Schuhmacher verdient, seiner Frau und seinen drei Kindern schickt. Aber auch in den Familien, die das Schicksal zusammengelassen hat. sieht es übel aus. Nie allein, Jahre lang nie allein, ohne eigenes Heim, ohne Freiheit der Betätigung, kann von Familien- und Ehcleben kaum die Rede sein. Weshalb sie nicht lieber nach Rußland zurückgehen, wird immer wieder gefragt. Einige sind in ihre alte Heimat zurückgekehrt. Andere würden es vielleicht tun. hätten sie die Möglichkeit dazu, ihre alte Tätigkeit wieder aufzunehmen. Das ist in den meisten Fällen nicht möglich und Geldmittel sind nicht mehr vorhanden. Auch der Versuch, diese Auswanderer nach anderen Ländern zu bringen, ist nicht geglückt. Besonders Palästina ist nicht das Ziel ihrer Sehnsucht. In Amerika haben sie Verwandte, die ihnen beim Aufbau ihrer Existenz behilflich sein werden — und schließlich hat ja jeder Mensch ein Recht darauf, seine wirtschaftliche Existenz verbessern zu wollen — in Amerika leben vielfach ihre Männer und Kinder, zu denen sie Sehnsucht hinzieht. In Amerika glauben sie doch wenigstens später einmal zur Ruhe kommen zu können, obwohl sie ganz genau wissen, daß ihnen zunächst sehr sorgenvolle Jahre auch dort bevorstehen. Darin liegt ja das deprimierendste Moment im sorgenvollen Leben dieser Juden: Sie verließen ibre Heimat nach dem Verkaufe ihrer Habe und hatten immerhin den vor zwei Jahren allmächtigen Dollar in mehrfacher Auflage außer der meist von Amerika aus bezahlten Schiffskarte in der Tasche. Als dann sie und die Schiffahrtsgesellschaften völlig überraschend erfuhren, daß die Quote erreicht fei und man sich auf längeren Aufenthalt in Europa gefaßt machen müsse, wurden ihre Sorgen zwar nicht gerade geringer, aber die meisten glaubten doch, eS einige Zeit mit ihrem Dollarbcsitz aushalten zu können. An zwei und mehr Jah-e hatte damals allerdings niemand gedacht. Jetzt sind die meisten völlig mittellos und, was schlimmer ist, auch ihre amerikanischen Angehörigen haben ihnen vielfach das Letzte gegeben, was sie sich für später erworben hatten! denn der Aufenthalt im Bremer Emigrantenlager ist teuer. Wer nur das sehr unzureichende Logis in den Wohn» barocken des Lloyd-Heims in Anspruch nimmt — und außerhalb dieser Baracken zu wohnen, glaubt die Behörde angesichts der noch immer anhaltenden Wohnungsnot in Bremen grundsätzlich nicht gestatten zu können — hat dafür 13 Dollar im Monat zu bezahlen. Mit Verpflegung erhöht sich dieser Preis auf 27 Dollar, d. h. in deutscher Reichsmark 113.40 Mk. pro Kopf und Monat. Für Familienväter — und es gibt hier Familien, die aus acht und neun Köpfen bestehen — heißt das bis zu 100 Dollar — 420— Mark — nur für Logis. Selbst von unseren deutschen Familienvätern dürften die meisten nicht in der Lage sein, derartige Ausgaben regelmäßig zu ertragen. Wieviel schlimmer aber steht es mit diesen Emigranten, denen im allgemeinen verwehrt wird, stch das Geld zum Lebensunterhalt zu verdienen, selbst wenn sie es wollen. Es wäre töricht, den deutschen Behörden aus diesem Acbeitsverbot angesichts der erschreckenden Arbeitslosigkeit in Deutschland einen Borwurf machen zu wollen. Wo man Helsen konnte, hat man es überdies getan und 13 von den 130 jüdischen Auswanderern in Bremen, meist Frauen, arbeiten in einer Jutefabrik, wo sie niemandem Arbeit fortnehmen und wenigstens etwas verdienen. Ihr Arbeitslohn reicht allerdings nicht entfernt dazu aus. auch nur Kost und Logis zu bezahlen. Man sagt, daß Bremens Auswandc'cerheim eines der besten in Europa sei. Wie schlecht muß es erst in den anderen aussehen. wenn diese Behauptung zutrifft. Von einem „Heim" kann kaum die Rede sein. Ein großes Familienzimmec enthält zum Teil übereinander Betten für sieben Familien (!) von insgesamt 33 Personen jeden Alters und Geschlechts. Die unverheirateten Auswanderer sind nach Geschlechtern getrennt, aber sonst gemeinsam untergebracht. Ueber mangelnde Badegelegenheit wird geklagt. Kleiderschränke, selbst in der primitiven Act der Industrie- und Militäbarackenschränke sind nicht vohanden. Eine Küche für alle, in der zugleich auch die Waschgelegenheit untecgebracht ist. mag zwar den gesetzlichen Vorschriften genügen, schön ist sie jedenfalls nicht. Vergleicht man den Preis, der für diese primitive Unterkunft gezahlt werden mutz mit den dafür gebotenen Leistungen. so kann zunächst das Kopfschüiteln nicht ausbleiben. Wenn trotzdem immer wieder stillgeschwiegen wird, wenn mich die mit diesen Angelegenheiten befaßten jüdischen Organisationen stillschweigend darüber hinweggegangen sind, so liegt das in der Hauptsache daran, daß die Preise vielfach nur nominell sind und die Schiffahrtsgesellschaft tatsächlich nicht weiß, ob sie ihr Geld je erhalten wird. Jeder Auswanderer muß sich zwar zur Anerkennung feiner Schuld verpflichten: bezahlen aber können sie viele jedenfalls vorläufig nicht und die Schuldenlast wächst von Tag zu Tag. Vielen wäre geholfen, würden diese Opfer der Paraeraphen wenigstens nicht noch von weiteren Paragraphen gequält. Die Vereinigten Staaten von Nordamerika lassen nur vier von den Bremer jüdischen Emigranten monatlich herüber. Weshalb ist es nicht möglich, zunächst die zu bevorzugen. die ibre nächsten Angehörigen drüben haben und deren Geldmittel völlig erschöpft sind? Das Konsulat von USA. in Bremen verhält sich sehr entgegenkommend, feine Instruktionen und die Gesetze seines Landes darf es aber nicht überschreiten. Die Nummer auf dem Visum entscheidet, die unverschuldete Notlage — und alle, die vier liegen sind unschuldig an ihrer Notlage — ist den Paragraphen gleichgültig. „Fiat justitia, pereat mundus!" Also muß man sich im Lager so gut behelfen, wie es geht. Arbeit dürfen nur wenige annehmen. Junge Männer sind gezwungen zu faulenzen. Hätte man wenigstens mehr Bücher zum Lesen! Und so sei auch an dieser Stelle die leichterfüllbare Bitte -ausgesprochen, den Emigranten hebräische, jiddische und russische Schriften, besonders Unterhaltungslektüre zu übermitteln. Seht einmal eure Bücherschränke durch und ihr findet genug solcher Bücher, die bei euch nutzlos herumliegen. Der Hilfsverein der deutschen Juden in Bremen (per Adresse B. Galatzer, Bremen. Brahmstraße 2) hat cs gern übernommen, die Verteilung solcher Spenden in die Hand zu nehmen! Auch Spiele, Kleidungsstücke usw. sind willkommen. Aber die Kleidung muß schon so sein, daß sie auch noch getragen werden kann. Die Kinder erhalten von einem besonders dazu von der Behörde augestellten Lehrer, der es außerordentlich schnell verstand, ihre kleinen Herzen zu gewinnen, deutschen Volksschulunterricht. der nur darunter leidet, daß die Altersunterschiede nicht immer berücksichtigt werden können, wie es wünschenswert wäre. Von den guten Fortschritten der meist recht intelligenten Kinder überzeugt sich der Besucher mit freudiger Anerkennung. Den jüdischen Religionsunterricht erteilen Rabbiner und Lehrer der jüdischen Gemeinde zu Bremen. Interessant ist es. daß die Eltern selbst betonen, wie wenig jüdisches Wissen ihre Kinder besitzen, unbaß die deutschen Juden in dieser Beziehung (wie übrigens auch in manch einer anderen) es oft falsch einschätzen. Wer nämlich glaubt, daß jeder in diesen „heiligen Hallen" Raschi lesen könne und zu den regelmäßigen Tempelbesuchern gehöre. befindet sich in einem erheblichen Jrrtume. Von orthodoxer Seite hat man das den Auswanderern sehr verdacht. Unser Wille, zu helfen, kann diesen bittere seelische Not leidenden Juden gegenüber dadurch nicht beeinträchtigt werden. Wir kennen die Ungerechtigkeit gedankenloser Verallgemeinerung: wir hatten dagegen zu kämpfen, daß man jeden von uns mit denen auf eine Stufe stellt, die noch immer, und vielleicht noch immer ohne wirkliche Straftaten. Gerichte und Staatsanwaltschaft beschäftigen. Man wird es verstehen können, wie diese russischen Juden hier, die so gar nichts kapitalistisches an sich haben, die fast durchweg nichtjüdische russische Kleinbürger ihrem Aussehen und ihrem Wesen nach sein könnten, unter all diesen Sensationsafsären um Kutisker, Barmat usw. gelitten haben. Sie können fühlen und denken, so gut. und vielleicht noch besser als wir. Bei allsdem trifft niemand ein Vorwurf, daß es so gekommen ist: nicht die deutschen Behörden und auch nicht die deutschen Vertreter des Landes, das durch seine rigorosen plötzlich und unerwartet in Kraft gesetzten Bestimmungen Vielleicht der einzig Schuldige an dieser Katastrophe ist. Die jüdischen Organisationen haben sich der Bremer Emigranten angenommen und im Kleinen manches gebessert. Herr Bernstein besichtigte kürzlich auf seiner Europareise das traurige Lager in dieser schönen nordwestdeutschen Stadt. Am Wesentlichen, an der Fortschafsung dieser Leute auf gesetzlichem Wege — und nur dieser kommt in Frage — nach Nordamerika, konnten sie alle nichts ändern. Gesetzesparagraphen sind eben stärker als Satzungsartikel selbst der menschenfreundlichsten Organisationen. Immerhin: es wird so viel in unseren Kreisen von Wohltätigkeit gesprochen. Die .zuständigen Organi-sgijonen, unter -Men auch die vorerwähnte Bremer Ortsgruppe -es HkkfsvereinS -er' deutscher? Juden und dieser selbst wären sicher nicht böse, wenn sie in der Praxis etwas mehr davon merken würden. Außerdem täten wir deutschen Juden uns damit auch noch selbst einen Gefallen, der sogar in diesen kapitalschweren Zeiten Opfer rechtfertigt. Noch über zwei Jahre dauert es voraussichtlich. bis der letzte der jüdischen Emigranten in Bremen das Ziel seiner Sehnsucht und Hoffnung erreicht hat. Wir wünschen ihnen nach ihrer langen Heimatlosigkeit von Herzen, daß sie dort finden mögen, was sie suchen. Dann aber möge nicht nnx -er Gruß der sie im Hasen Erwartenden. sondern auch ihre weitere Entwicklung lauten: „Scholem alechem." Die jüdische Gegenwart Der Entwurf des Reichsschulgefehes. In der bevorstehenden Reichstagstagung wird das von den Parteien so stark umstrittene Neichsichulgesetz den Reichstag zu beschäftigen haben. Aus Sem Gesetz werden sich auch für die jüdische Religionsgemeinschaft Folgen ergeben, die von weittragendster Bedeutung sind. Das liberale Judentum hat immer betont, daß es grundsätzlich für die Simultanschule eintritt. Leider ist damit zu rechnen, daß das neue Reichsschulgesetz stattdessen die Bekenntnisschule bringen wird. Die Bekanntgabe des Gesetzentwurfes steht unmittelbar bevor. Der Entwurf enthält 32 Paragraphen und ist in vier Abschnitte einget-eilt, denen eine ausführliche Begründung hinzugefügt wird. Wird der Entwurf in der vorliegenden Form Gesetz, so dürfte sich für die jüdische Religionsgemeinschaft die Notwendigkeit ergeben, die Einrichtung jüdischer Volksschulen ernsthaft in Angriff zu nehmen. Es ist zu erwarten, daß sich der Rat des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden in einer seiner nächsten Sitzungen eingehend mit diesem Problem beschäftigen wird. Die wichtigsten Bestimmungen des kommenden Gesetzentwurfes geben wir nachstehend wieder und behalten uns vor. nach Veröffentlichung des Gesetzentwurfes eingehend auf die Einzelheiten zurückzukommen. 8 1 lautet: Unter Bekenntnis im Sinne des Gesetzes ist ein Religionsbekenntnis zu vcistehen, zu dessen gemeinschaftlicher Pflege eine ReligionSgesellfchast besteht, welche die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechtebesitzt. § 2 besagt, daß unter Weltanschauung im Sinne des Gesetzes eine Weltanschauung zu verstehen ist, zu deren gemeinschaftlicher Pflege eine Weltanschauungsgesellischaft besteht. welche die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes besitzt. Bon besonderem Interesse ist dann 8 5. in welchem eS heißt, daß die Bekenntnisschulen nach dem Bekenntnisse zu bezeichnen seien, für das sie bestimmt sind. Die gesamte Unterrichts» und Erziehungsarbeit in den Bekenntnisschulen müsse getragen sei» von dem Geiste des Bekenntnisses, für welches sie bestimmt sind. Im Lehrplan und Lehrstoff, sowie bei der Auswahl der Lehrer und Lernmittel mutz gebührende Rücksicht auf das bekenntnismäßige Gepräge der Schule genommen werden. Im Schulbetriebe sind die dem Bekenntnisse eigenen religiösen Hebungen und herkömmlichen Gebräuche zu pflegen. Die Einführnng von Lehr» und Lern» büchern für den Religionsunterricht hat im Benehmen mit der Religivnsgefellfchaft z« erfolgen. Die Zahl der Unterrichtsstunden und der Lehrplan hierfür ist im Einvernehmen mit der Rrligionsgefellschaft sestsefetzt. Lehrern, deren Tätigkeit den Vorschriften zuwtderläuft, ist erforderlicher» falls der Unterricht an der Bekenntnisschule abznnehmeu^ Die folgenden Paragraphen geben die Modalitäten an. auf Grund deren Bekenntnisschule« zu errichte« find, und in welcher Form der Antrag auf Einrichtmrg einer konfessionellen Schule gestellt werden muß. Nach § 15 genügt in jedem Fall jeder Antrag, der 4v Unterschriften von Eltern ober Erzjiehnngsberechtigten schulpflichtiger Kinder trägt., Ein solcher Antrag kann jederzeit gestellt werden. Wirer abgelehnt. so darf er erst nach Ablauf von drei Jahren wiederholt werden. Abschnitt III des Entwurfs beschäftigt sich mit der Händhabung des Religsonsuuterrichtes in de« Volksschulen. 8 25 bestimmt in diesem Zusammenhang, daß der Religionsunterricht ordentliches Lehrfach ist. Er ist in Ueüereinftimmung mit den Grundsätzen der betreffenden Religionsgesellschaft unbeschadet des Aufsichtsrechtes des Staates zu erteilen. De« Religiönsgefellschaften ist ausreichende Gelegenheit zu geben, auch durch Besuch des Religionsunterrichtes durch besondere Beauftragte sich davon zu überzeuge«, ob diesem Erfordernis entsprochen wirb. Sollte eine Religionsgesellschaft seststellen. daß das nicht geschieht, fo hat sie das Recht, die betreffende Landesregierung zur Abhilfe auf zu fordern. Die Landesregierung ist dann verpflichtet, den gesetzlichen Erfordernissen in jeder Beziehung Geltung zu verschaffen.- In einem weiteren Paragraphen wird gesagt, daß -die Länder die nötigen Vorkehrungen zu treffen haben, damit den Religionsunterricht erteilenden Lehrern und Lehrerinnen eine angemessene. Ausbildung zuteil wird. Ferner find in die örtlichen Schulverwaltungen. denen Volksschulen mit einem als ordentliches Lehrfach eingestellten Religionsunterricht unterstehen, Vertreter der in Frage kommenden Religiousgefellfchaften aufzunehmen und ihnen Sitz und Stimme zu' erteilen- Aull) muß bei der Besetzung der Stellen von Schulaufsichtsbeamten auf die ihnen unterstellten Schulen Rücksicht genommen werden. Das Gesetz soll mit dem Tage feiner Verkündigung in Kraft treten. In der Begründung wird ausgeführt, Artikel 146 der Verfassung. Absatz 2. schreibt nur vor. daß innerhalb der Gemeinden auf Wunsch der Eltern und Erziehungsberechtigten Volksschulen ihres Bekenntnisses einzurichten seien. Dabei sei allgemein zu beachten gewesen, daß die Reichsverfassung nur für die Ausführung des Artikels 146 Absatz 2) nicht aber auch für die des Artikels 145 Absatz 1 eine reichsgesctzliche Regelung vorgeschrieben habe. Die Reichsverfafsung habe demgemäß es der Entwicklung überlasseü wollen, ob und inwieweit auch für die Ausführung des Absatzes 1 reichsgesetzliche Grundsätze aufzustelley.siytz§ Ferner wird ausgeführt, daß eine etwaige Unterscheidung von bekenntnismäßigem Religionsunterricht' und nicht bekenntnismäßigem Religionsunterricht nicht möglich fei. * * j Nach Redaktionsschlutz wird durch Wolfss Telegraphenbureau nachstehende Mitteilung verbreitet, die die geschrlderteu Grundzüge des Gesetzentwurfes allerdings, nicht bestreitet. Das „Dementi" lautet: „Wie wir erfahren, liegt ein abgeschlossenes Entwurf, zu dem die Reichsregierung Stellung ge-, nonrmen hätte, nicht vor. Die Veröffentlichung ist ohne Wissen und Willen der verantwortlichen Stellen in die Presse gekommen." "" v i Die Staaissubventiorr für den Landesverbarch. Der. Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden hat aus Anlaß' der-diesjährigen Etatberatungen an den Hauptausschuß des Preußischen Landtages den folgenden Anträg gerichtet: - Der Landtag wolle beschließen, im Haushalt des Ministeriums für Wissenschaft. Kunst und Volksbildung für das Rechnungsjahr 1925 hinter Kapitel 123 der dauerriden.Ansgaben folgendes neue Kapitel einzufügen: . _ 123a Synagogengemeinden. Für Zwecke der. geMichxG, Versorgung leistungs-unfähiger Synagogengemeinden unter Ausschluß einer' rechtlichen Verpflichtung , des Staates 510 000 Mark. ' 1 Zu Kapitel 123a: Die Auszahlung des Betrages erfolgt an den Preußischen Landesverband jüdischer Gem-eindeu und. an den Preußischen Landesverband gesetzeÄirerrer Syna>^ gogengemeinden nach Maßgabe der Seelenzahl der den beiden Verbänden angeschlossenen Gemeinden. Der Antrag des Preußischen Landesverbandes wurde von den folgenden Parteien unterschrieben: Demokratische Partei» Zentrum. Sozialdemokratische Partei und Deutsche Bolks-ts Partei: im Namen der Dolkspartei unterschrieb der frühere' Kultusminister Dr. Boelitz. Die Angelegenheit kam in den Sitzungen des Haupdaus» fchusses vom 31. August und 1. September zur BchänolunA* Der Preußische Kultusminister Prof. Dr. Becker hielt beb dieser Gelegenheit eine grotzangelegte kulturpolitische Rede/ in der er mit großer Wärme dafür eintrat, daß sowohl die Gefühle für die vergangenen Zeiten, als auch die Achtung und die Liebe für die heutige Verfassung respektiert rverdew müssen. Gegen die Bewilligung von Staatsbeihilfen an.die Synagogengemeinden hat er — so führte er weiter aus -2 vom Standpunkt seines Ministeriums, wenngleich eine rechtliche Verpflichtung nicht besteht, aus Gründen der Billigkeit und Parität nichts einzuwenüen. Die Vertreter der Deutschnationalen und der kommunistischen Partei wandten sich in scharfer Weise gegen hie Annahme dieses Antrags. Ihnen trat der Abgeordnete Dr. Hermann Badt (Sozialdemokratische Partei) entgegey. der betonte, obgleich seine politischen Freunde grundsätzlich gegen alle finanziellen Leistungen des Staates an die Religionsgesellschafteu sind, so werden sie jedoch aus Gründen der Gerechtigkeit solange für diese Position stimmen, als gegerr ihren Willen mehr als 100 Millionen für die geistliche Versorgung und den Religionsunterricht der anderen Kirchen: bewilligt werden. Der Redner schilderte die große Notlage! der jüdischen Gemeinden, die dadurch entstanden war. daßi der im Jahre 1923 bewilligte Betrag infolge der Inflation nicht zur Auszahlung gelangt sei und daß im Jahre 1924 ein bei der dritten Lesung gestellter Antrag auf Bewilligung» von 600 000 Mark beim Ordentlichen Etat lediglich infolge der vorzeitigen Auflösung des Landtags nicht zur Berab^ schicdung gelangt fei. Die Vorlage des Preußischen Landesverbands wmde. hernach gegen die Stimmen der Deutschngtmüalen^ünd Kommunisten angenommen. Zum Tode Emil Plotkcs. Bon Rechtsanwalt Heinrich @Te r n. Die Berliner Jüdische Gemeinde, das liberale JmdeutW» in Deutschland haben einen schweren Verlust erlitten. Mw 31. August starb nachkurzem Leiden Herr GewerberSi EnyL Plotke. der lange Jahre als - Repräsentant' «rrd-z'uletzt Vorsteher der Repräsentanten-Versammlupg i^erMMiKLY Kometnbe tätig war imin zaHkvrWm ~

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