Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 5 (1925)
- Issue
- 32 (7.8.1925)
- Date
- 1925-08-07
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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lWPWDMMWIPM inumppi;Jl ). S. Jahrgang Nummer 32 I. Beilage 7. August 1925 Glosse« zur Tagung des Landesverbandes Bon Tr. Walter Breslauer. Berlin. n. I Zur Schnlfrage. Die Frage der Errichtung jüdischer Volksschulen stand nicht aus der Tagesordnung des Verbandstages. Aber bei der Generaldebatte wollte -er Vertreter -er liberalen Lehrerschaft. Herr Falkenberg, die Gelegenheit -och nicht Vorbeigehen lassen, seinen und seiner Freunde Standpunkt -u präzisieren. Da -ie liberale Partei öle einzige ist, die Lehrer — und zwar in größerer Zahl — in -ie Versammlung entsandt hat. war es in der Tat unerläßlich, im Rahmen einer solchen allgemeinen Aussprache auf dieses wichtige Problem einzugehen. Erschöpfen ließ es sich freilich in -er zu Gebote stehenden Zeit nicht. Und bei -er Verzweigtheit -er Materie haben sich sogleich Mißverständnisse ergeben, wie aus der weiteren Debatte hervorgina und Herr Falkenberg in einer persönlichen Bemerkung klarstellte. Im Anschluß an diese Debatte seien über die Stellung -er Liberalen zur Schulfrage einige Worte gesagt. Bor allem, -amit die wiederholt aufgetretene, aber ganz unberechtigte Anschauung widerlegt wird, als ob hierüber innerhalb der Partei -re weitgehendsten Differenzen beständen» oder als ob in -er letzten Zeit ein grundsätzlicher Gesinnungs* Wechsel eingetreten sei. Freilich haben auch in den internen Beratungen anläßlich der Tagung Beschlußfassungen noch nicht stattgefunden. Aber in Vorbesprechungen ist doch eine weitgehende Klärung erfolgt. Borangestellt sei die Frage, inwiefern der Landesverband mit der Schulfrage besaßt ist. Die Satzuna (Art. 3g) ergibt, daß es Aufgabe -es Verbandes ist. bei der Vorbereitung von . Schulgesetzen, insbesondere des bevorstehenden Reichsschulgesetzes. den Standpunkt der jüdischen Religionsgemeinschaft zu wahren; nebenher kommt noch eine Beratung der Gemeinden durch den Verband in Frage lArt. 3f.). Es handelt sich daher in erster Reihe um Formulierung unserer Stellung gegenüber den an der Gesetzgebung beteiligten Instanzen. Hierbei besteht nun weitgehende Uebcreinstimmung in doppelter Hinsicht. I. Wir sind intöbleiben grundsätzliche Anhänger der Gemeinschaftsschule. Deshalb hat auch eine -er Fraktion gerade mit Unterstützung fast aller Sachverständiger aus dem Lehrerstanö vorgelegte Formulierung verlangt, daß der Landesverband dafür eintritt: daß in erster Reihe von den öffentlichen Behörden ein alle Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften umfassendes System paritätischer Schulen geschaffen werde, in denen Schüler und Lehrer aller dieser Gemeinschaften mit gleichen Rechten und Pflichten wirkiam sind. Das ist der von Herrn Falkenberg mit Recht besonders hervorgehobene prinzipielle Gesichtspunkt, in dem wir uns von Nationaljudentmn und Orthodoxie aufs bestimmteste scheiden, die beide — die einm aus nationalistischen, die anderen aus konfessionellen Erwägungen — prinzipiell allgemein und unbedingt bie Erziehung der indischen Fugend in Mischen Schulen verlangen. ES mag fern, daß es in den Westprovinzen eine Anzahl ' -Mutierender Liberaler atöi,f obwohl ich eher glauben uwchte. daß es den dortigen Freunden wesentlich um die Erhaltung der dort unter einem konfessionell gegliederten Schulsystem eingerichteten indischen Schulen unter der Voraussetzung eines solchen Systems zu tun ist. In Altpreußen gibt es unter liberalen Lehrern und Laien prinzipielle Anhänger der Konfessionsschule iedenfalls nur ganz vereinzelt ivielleicht einige Theologen). Zu Unrecht ist insbesondere eine Rede des Vorsitzenden unserer liberalen Vereinigung, des Herrn Kollegen Heinrich Stern, von verschiedenen Seiten als VeAnninis zur Konfessionsschule ausgodeutet worden. Wenn Mern unter den heutigen Verhältnissen als jüdischer Familienvater dafür eintritt. vom Staate die Errichtung jüdischer Schulen zu verlangen, so geschieht das aus den weiter unten zu erörternden Gesichtspunkten, unbeschadet aber des prinzipiellen Eintretens für die Gemeinschaftsschule. in dem Heinrich Stern, wie mir vekaünt ist, mit der großen Mehrheit unserer Freunde durchaus übereinstimmt. II. Auf der anderen Seite sind wir aber auch grundsätzliche Dekämpser jeder Zurücksetzung unserer Glaubensgemeinschaft. Wir verlangen daher mit den Herren, von denen die .oben erwähnte Formulierung ausgeht, ebenfalls prinzipiell, daß die unterrichtliche Versorgung der iüdischen Kinder gemäß den Grundsätzen geschieht, die für die Kinder der anderen Konfessionen maßgebend sind. Diesem Grundsatz werden wir uns auch darrst nicht entziehen können, wenn entgegen unseren Wünschen der Staat das Schulwesen nicht im Sinne der Gemeinschaftsschule, sondern im Sinne der Konfessionsschule ordnet. Auch hierüber besteht weitgehende Uebereinstimmung und eine abweichende Meinung wird ebenfalls, soweit ersichtlich, nur ganz vereinzelt vertreten. Die Konsequenz dieser Auffassung lautet in der. Formulierung liberaler Schulmänner dahin, daß der Landesverband dafür eintreten soll, daß soweit und überall da, wo der christlich konfessionelle Charakter der öffentlichen Schulen gesetzlich festgelegt ist oder tatsächlich besteht, den jüdischen Erziehungsberechtigten der Anspruch auf öffentliche jüdische Schulen gewährleistet und erfüllt werde. Daß diese Formulierung den aufgestellten und anerkannten Grundsätzen zu entsprechen bemüht ist. wird sich nicht bestreiten lassen; über Einzelheiten, die im folgenden noch zu behandeln sind, wird sich streiten lassen. Wie kommt es aber, daß die Aufstellung einer solchen Forderung seitens maßgebender liberaler Persönlichkeiten vielen Lesern, der Oeffentlichkeit überhaupt, immerhin neu erscheinen mag'? Nichts einfacher, als die Beantwortung dieser Frage. Nicht unsere Gesinnung hat sich geändert, sondern, die Verhältnisse sind leider nicht die gleichen geblieben. Bor der Revolution erfüllte die preußische Volksschule, insbesondere in den großen Städten wie Berlin, wag sie auch nach dem Volksschulunterhaltungsgesetz äe iure konfessionell gewesen sein (und sein) und mag auch auf Grund dieses Gesetzes eine unerhörte Zurücksetzung der iüdischen Lehrer Platz gegriffen haben, insofern die Wünsche der iüdischen Erziehungsberechtigten, als der Unterricht von den liberalen städtischen Schulverwaltungen im Geiste der Gemeinschaftsschule erteilt wurde. Die Berliner Schulverwaltung hat sogar die Rechtsnatür ihrer Schulen als Konfesi ionsschulen viele Fahre hindurch im Gegensatz zur Regierung aufs ernstlichste bestritten. Revolution und Reichsverfassung schienen die Verwirklichung unserer schulpolitischen Ideale in greifbare Nähe zu rücken. Sollte man jüdische Schulen verlangen, wo ein Schulgesetz in Vorbereitung schien, das unser Sehnen nach der Gemeinschaftsschule erfüllte'? Aber wiedereinmal sind die Blütenträume nicht gereist. Im Reiche regiert eine Rechtsregierung und auch bei einer etwaigen Verschiebung der Machtverhältnifse nach links ist auf lange hinaus mit einer ausschlaggebenden Stellung des Zentrums zu rechnen. Zentrum aber bedeutet Konfessionsschule. Und mit ihr werden wir daher für die Zukunft aufs ernstlichste rechnen müssen, — solange bis eine erneute Aenderung der politischen Verhältnisse uns unserem Ideale näher bringt. Die oben wiedergegebene Formulierung erhebt gegen den Staat den Anspruch auf jüdische Schulen, dort, wo die Konfessionsschule „gesetzlich festgelegt ist oder tatsächlich besteht." Manchem wird vielleicht nicht Zusagen, daß diese Fassung sowohl die cke jure a l s a u ch die de facto Konfessionsschule genügende Voraussetzung für die Erhebung des Anspruchs auf jüdische Volksschulen sein läßt; er wird vielleicht wünschen, das Wort «.oder" durch das Wort „uwö1" zu ersetzen. Daß RechtSlagy und tatsächliche Ausgestaltung des Unierrichts nicht immer übereinzustimmen brauchen, zeigt das angeführte Beispiel der Berliner Volksschulen in vorrevolutionärer Zeit. . Man kann der Ansicht sein, daß uns eine ungünstige gesetzliche Regelung nicht anzufechten braucht, wenn und soweit die Berwaltungspraxis ihre Schäden und Gefahren ausgleicht. Man kann aber auch umgekehrt den Rechtszustand als allein maßgebend erklären von der Erwägung aus. daß eine günstige Berwaltungspraxis praeter oder contra legem keine Gewähr für die Zukunft gibt, eine ungünstige politisch bekämpft werde» muß. aber nicht zum Anlaß gleichgerichteter eigener Maßnahmen gemacht werden sollte. Ueber diese Fragen wird in liberalen Kreisen noch weiter zu diskutieren sein. — Es ist besprochen worden, wann die Gesetzgebung den jüdischen Erziehungsberechtigten einen Anspruch auf jüdische Schulen einräumen soll. Damit ist die Frage noch nicht beantwortet, wann die jüdischen Erziehungsberechtigten gegenüber den Behörden diesen Anspruch geltend machen sollen. Demokratische Gesinnung verlangt, daß der Mehrheitswille nicht von den Behörden vergewaltigt werden soll. Deshalb wünschen die liberalen Schulmänner auch nur. daß dieser Anspruch verfolgt wird, wenn die Mehrzahl der jüdischen Erziehungsberechtigte» sich dafür ausspricht. Man kann allerdings noch weiter gehen. Ich kann mir denken, daß gerade aus einer Auffassung des Liberalismus heraus, über deren Berechtigung hier nicht gestritten werden soll, verlangt werde, daß keinem jüdischen Erziehungsberechtigten die jüdische oder christliche konfessionelle Schule aus-l gezwungen werden solle. Man käme dann zu der Fassung, baß jüdische Schulen verlangt werden sollen: für die Kinder derjenige» jüdischen Erziehungsberechtigten, die sich für Aufnahme ihrer Kinder in eine jüdische Schule aussprechen. Auch über diese Verschiedenheit in der Auffassung wird die Aussprache in liberalen Kreisen fortzuführen sein. III. Die bevorstehenden Erörterungen betrafen durchweg die Frage der Errichtung Mischer öffentlicher Schulen durch den Staat oder die Kommrunen. Denkbar ist es auch, daß solche Schulen von den jüdischen Religionsgemeinden oder von privater Sette errichtet werden. Fa, es gibt bereits eine ganze Anzahl solcher Schulen. Fm Sinne der voraufgeschickten Grundsätze liberaler Schulpolitik der Anhängerschaft an die Gemeinschaftsschule für alle Glieder der Volksgemeinschaft. der Gleichberechtigung der jüdischen Glaubensgemeinschaft im Schulwesen, lehnt der Liberalismus wiederum in seiner überwiegenden Mehrheit derartige Durchbrechungen des Systems der öffentlichen Schulen im Grundsatz ab. Daß aber besondere Verhältnisse Ausnahmen von diesem Grundsatz nötig macken können, wird sich schwer allgemein verneinen lassen. Ein Bedürfnis hierzu könnte z. B. da gegeben sein, wo es sich um die Fürsorge für das Schulbedürfnis ausländischer Juden Handelt, für die die Behörde eine öffentliche Schule zu errichten nicht aewillt ist. Die liberalen Fachmänner wünschen, demgemäß, daß unter der Bora ussetzung öes Be stehens der K o ü f e s s i o n s s ch u le die Errichtung privater oder von der Religionsgemeinde zu subventionierender Schulen als besondere Ausnahme dort zugelassen werden kann, wo infolge örtlicher oder sonstiger Umstände öffentliche jüdische Schulen nicht zu ermöglichen sind. Diese Fassung erscheint ein wenig unbestimmt; es -wäre vielleicht rötlich, die zulässigen Ausnahmen zu durchdenken uneinzeln auszuführen. Jedenfalls ergibt auch die Erörterung dieses Punktes, daß in den Einzelheiten die Ansichten innerhalb des Liberalismus mannigfach auseinandergehen können, daß aber alle Vorbedingungen gegeben sind für eine im grundsätzlichen klare und zielbewnßte liberale Schulpolitik, die die Gemeinschaftsschule verlangt und nur. wenn und solange sie nicht -urchzusetzen ist. einen Anspruch der jüdischen Erziehungsberechtigten auf öffentliche jüdische Schulen vertritt. '■ " Pädagogische Randbemerkungen.: Von Dr. M. Sp a n i e r (Magdeburg), ’ ' ■ I. In einer neuen Monatsschrift „Zeitwende" (Heft 3, Jahrgang 1925, Verlag C. H. Beck» Adünchen) handelt Professor Wilhelm Rein-Jena, Verfasser zahlreicher pädagogischer Schriften,^ auf Herbartischer Grundlage ruhend, „vom päda- Logischen Radikalismus". Er bekämpft „den modernen Tanz um das Kind", d. h., die Kinder in allem gewähre» lojLnt, keinerlei Zwang auszuüben; mast brauche nur die schWarischen Kräfte, die in ihm stecken, leise anzuregen un^vitz Natur besorge alles aufs beste, also fort mit jedem äußeren Zwang. Rein weist darauf hin, daß ein Widerspruch entstehe, wenn auf der Seite des Kindes schrankenloser Individualismus gepredigt und auf der Seite der Erwachsenen rücksichtslose Einordnung in die Gemeinschaft gefordert werde. Es gilt, das Problem-zu lösen:-Versöhnung des Egoismus mit dem Altruismus, Selbstbehauptung des Einzelnen mit der Einordnung in die Gemeinschaft. Aber auch! bei Rein fehlt es nicht an Uebertreibung, wenn er dem pädagogischen Radikalismus" vorwirft, daß die vaterländische Geschichte zurückgeörängt und das eigene Volkstum gegen das fremde herabgesetzt, daß der animale Teil unseres Wesens höher bewertet würde als das seelische, und daß dieses Gift auch in die Lehrerschaft eingedrungen sei. „um in der Verneinung der Lehre Jesu zu enden und sich der atheistisch-materialistischen Strömung hinzugeben." Dieses wörtlich angeführte Diktum ist doch sicherlich nicht eindeutig. Wir stehen vor der Frage: Welches Jesuöbild hat Professor Rein im Auge'? Durch Kenntnis seiner Schriften dürfen wir behaupten, daß er der christlichen Mrttelpartet oder dem Neu- Protestantismus angehört, der zwischen Christentum und moderner Kultur keinen Widerspruch bestehen läßt. Und Neuprotestantismus — losgelöst von kirchlichen Dogmen —* Der alte Iudenfriedhof in Rom. Von Else Dormitz er, Nürnberg. Wer je das Gluck gehabt bat. bei einem Sonnenuntergang auf dem Aventin in Rom zu stehen, sein Auge, schönheitstrunken. über die ewige Stadt hinschweifen zu lassen, der erinnert sich gewiß des alten Fried-Hofs, der zuerst den Blick aus sich zieht, an seine hohen Pinien und die weißen Marmordenkmäler, an seinen imposanten Hintergrund, den Circus MaxiumS. der sich mächtig an den alles beherrschenden Palatin anschlietzt. Unvergeßlich bleibt dieses Panorama: kehrt man dann zurück in bas Grau des Alltags, in die Tretmühle des Lebens, so braucht man sich nur dies Bild zu vergegenwärtigen. um in Feiertagsstimmung zu verfallen. Und gerade der Friedhof ist es merkwürdigerweise, der diesen Eindruck von Schwermut und doch Schönheit hervorruft, den sich nur der vorstellen kann, -er es selbst erlebt hat. Es ist daher durchaus begreiflich, daß ich den Wunsch hegte, diesen Gottesacker einmal zu besuchen, und dieser Wunsch verstärkte sich nvch, als ich hörte, daß es sich hier um den alten Friedhof der jüdischen Gemeinde Roms handelte. So stand ich denn an einem heißen Frühsommernachmittag. Einlaß heischend, vor dem Friedhofstor. Ein altes, weißhaariges Mütterchen, in jedem Zug die Glaubeusgenossin offenbarend, fragte nach meinem Begehr. Es war ja io selten, daß sich Besucher hierher verirrten, denn dieser Friedhof war seit 80 Jahren geschloffen, und alle Juden werden seither auf dem für sie bestimmten Teil des großen römischen Komwunalfriedhofes beigesetzt. Nun wurde der Reiz für mich »och erhöht, denn ich hatte mich tatsächlich vor dem Anblick moderner Grabdenkmäler in dieser klassischen Umgebung gefürchtet. Meine Sorge war überflüssig, das konstatierte ich beim erste» Schritt auf diesem geweihte» Bode». Den» je der Ausdruck „Guter Ort", den unsere Bäter statt des Wortes „Friedhof" gebrauchten, angebracht schien, so war eS hier der Fall. Ja, es ist ei» guter Ort, diese Grabstätte langst I dahingegangener Geschlechter, hier mutz sich's schön ausruhen lassen von des Lebens Last und Mühsal. Ein Meer von Blüten, ein Wald wild wachsender Blumen und Sträucher, der Duft unzähliger Rosenbüsche umgaben mich. Hier waltete nicht die Kunst des Gärtners, die Natur selbst in ihrer südlichen Ueppigkeit hatte den Schmuck der meisten Gräber übernommen. Die wunderbar gewachsenen Pinien in ihrer stimmungsvollen Trauer, die zuerst den Blick aus diese Stätte lenken, bildeten eine Allee just in der Mitte des Friedhofes; rechts und links erhoben sich wnchtig die meist aus weißem Marmor bestehenden Denkmäler. Wie vielgestaltig und abwechselungsreich, wie grundverschieden von der Einförmigkeit und Gleichartigkeit unserer heimischen Grabsteine muteten sie an. Hier ein klassischer Rundbau, an den Tempel der Vesta erinnernd, da ein Grabmal, bei dem das Monument der Cacilia Metella an der Via Appia Pate gestanden hat, dort ein obeliskartiges Gebäude von grandioser Ausdehnung, dazwischen herrliche Skulpturen: ein knieender Engel auf einem Kindergrab, eine realistisch aufgefaßte Frauengestalt auf der Ruhestätte eines 15jährigen Mädchens; Sarkophage mit prachtvollen Reliefs und viele Photographien der Verstorbenen, einfach an den Steinen befestigt. Die letzteren Tatsachen erstaunten mich am meisten, denn wenn man weiß, wie ängstlich selbst sogenannte „liberale" Gemeinden bei uns jede Art figürlichen Schmuckes auf ihren Friedhöfen verbieten, mutet« diese, fast hätte ich gesagt „unMische" Sitte der orthodoxen römischen Gemeinde doppelt befremdlich an. Ich erklärt« mir diesen seltsamen Widerspruch damit, daß sich die Juden Roms Hierin den Gebräuchen ihrer christlichen Mitbürger vollkommen angeschlossen haben. Man kennt die Vorliebe des Italieners für schöne Bildwerke und Skulpturen, und schließlich ist dies doppelt begreiflich in der Stadt Michelangelos, BerniniS, Eanovas und aller Meister der Bildhauerkunst, die hier gewirkt und ihre unsterbliche» Werke geschaffen habe«, an deren Anblick sich Generation um Generation erbaut rrnd erhebt. Warum sollen da nicht auch die Juden den Mut haben ihre letzte Ruhestätte dem Lavdesgebrauch entsprechend zu gestalten? Gegen Liese Art von Assimilation ist gewiß nichts einzuwenden, und ich für meinen Teil hätte dem Wunsch, für unsere Friedhöfe sdie doch in der Tat nichts anderes wie aufgehäufte Steinmafsen sind), von dem Geist jener freieren Religionsauffassung berührt zu werden. Auf den Grabsteinen las ich Namen von bestem Mang und alter Herkunft. Eine Inschrift auf einem weißen Sarkophage lautete: Sara Soninv. Vielleicht ruht hier die Mutter des ehemaligen Ministers Sidny Sonino. Ich erkundigte mich nach der Grabstätte des bekannten römischen Bürgermeisters Ernesto Nathan und erfuhr, daß er auf dein neuen iüdischen Friedhof liegt. Still roanderte ich durch die langen Reihen, in Lenen selbst die letzten Schläfer schon mehr dem: ein Menschenalter ruhen. Und wenn auch die Nachkommen jener Toten nur selten hierher kommen, so werden die Grabstätten, getreu der schönen jüRtchen Sitte, die keinen Umtrieb den Gräber kennt, und auch das Grab des Geringsten unter den Glaubensgenossen nicht vergißt, von der Gemeinde in bester Ordnung gehalten. Die letzten Strahlen der Sonne beleuchteten im magischen .Glanze die gewaltigen Ruinen des benachbarten CircuS Maximus. der in so anschaulicher Weise die Vergänglichkeit aller irdischest Größe un>d gleichzeitig Len Fortbestand mensch-r licher Schaffenskraft in sich vereinigt. Die großen römischen Kaiser, die Rom erbauten und ausgestalteten, nichts, aber, auch nichts blieb übrig von ihnen und ihren die Welt beherrschenden Geschlechtern. Aber LaS kleine, schwache Judenvolk. das sie verfolgt und geknechtet hatten, Las sie geschlagen und vernichtet glaubten, es lebt noch heute, und es wird weiter existieren — trotz aller Anfeindungen! Es wird harren des Tages, da nach dem Wort der Schrift mg» jubelnd das Weltenlied fingt: „Der Herr wird reMMIin ' Ewigkeit, Dein Gott, o Zirm, durch aste jSs&IEP ii I 1