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Jüdisch-liberale Zeitung · 1925-05-01 · 18 (1.5.1925) · page 3

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
5 (1925)
Issue
18 (1.5.1925)
Date
1925-05-01
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
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:S Oie jüdische Gegenwart. Oie Welttonferenz -es Ordens ^Vnei Bnth^. (I.T.A.) Die am 20. April in Atlantic City eröffnete Internationale Konferenz des Ordens „Bnei Brith" wurde am 2%. April beendet. Herr Adolph Kraus, der 20 Jahre lang Großpräsident des Ordens war, teilte der Konferenz mit. daß er sich seines hohen Alters wegen außerstande sehe, das Amt des Großpräsidenten weiterzuführen. Er bat. an seine Stell'e eine jüngere Kraft zu setzen. (Bekanntlich wurde Herr Adolph Kraus im Februar d. I. 75 Fahre alt. Die Weltkonferenz wählte Herrn Alfred M. Cohen, Präsidenten des Direktorienratcs des Union Hebrew College in Cincinnati, als Nachfolger des Herrn Adolph Kraus zum Großpräsidenten des Internationalen Ordens Bnei Brith. Herr Lucius L. Solomons, San Francisco, wurde zum Ersten Vize-Präsidenten, Herr Archidald A. Marr, New Orleans, zum Zweiten Vize-Präsidenten wiedcrgewahlt. ~ Der Präsident des Deutschen Radbinerverbandes Rabbiner Dr. Baeck, der dem an seinem 75. Geburtstage zurückgetretenen Geheimrat Tiiuendorfer als Großvräsident des deutschen Ordens Bnei Brith folgte, wurde zum Mitglied des Erekutiv-Komitees des internationalen Ordens Bnei Brith genEhlt. Die anderen Mitglieder des Exekutiv-Komitees find die Herren Henry Mensky aus Omaha (Nebraska), Herr Sidney G. Kusworm, Ohio, Herr Lucius L. Solomon, Herr Archibald A. Marx, Herr Charles Hartmann, New Aork, Herr - Iaocb Singer und' Herr Lehmann, Baltimore. Die Konferenz beschloß, das bisher für Verhandlungen und Vorgänge innerhalb der Bnei-Drith-Logen geltende Derfchwiegenheitsgebot vollständig aufzuheben und von jetzt ab die Oeffentlichkeit über die Tätigkeit der Bnei Brith zu informieren. Dieser Beschluß ist u. a. eine Demonstration gegen den Terroristen- Orden Ku Klux Klan, der sich als Geheimorden gibt und dessen '^atwkeit Amerika zum Schaden gereicht. Es wurde ferner beschlossen, einen bestimmten Tag als ^Tag des besseren Verständnisses" zwischen Juden und Nichtjuden zu proklamieren. Diese Aktion geht Hand in Hand rntt der Arbeit der Anti-Verleumder-Liga. die sich aus Nichtjudea zusammensetzt und in der Bekämpfung der antijüdischen Derleumdertätigkeit Großes geleistet hat. Die Konferenz billigte die Bewegung für wirtschaftlichen und kulturellen Wiederaufbau Palästinas und bestätigte den Beschluß der amerikanischen Bnei Brith, in der Nähe Jerusalems eine große Bnei Brith-Gartenstadt zu errichten. Die Anregung zu diesem Beschluß stammt von der Jerusalemer Loge. Der Beschluß des amerikanischen Ordens Bnei Brith ging dahin, einen Fonds von 250000 Dollar zwecks Vorbereitung der Errichtung einer Gartenstadt in der Nähe von Jerusalem zum Andenken an den 75. Geburtstag des Großpräsidenten Adolph Kraus zu schaffen. Die Konferenz billigte die Idee eines ständigen internationalen Gerichtshofes und sprach die Hoffnung aus, daß die Beremigten Staaten sich an dem internationalen Gerichtshof beteiligen und so helfen werden, den Weltfrieden zu befestigen. Ein weiterer Beschluß verurteilt die in den Bereinigten Staaten gegenwärtig im Gange befindliche Bewegung, obligate Bibelvorlesungen in den Schulen einzusiihren. Vorsitzende der jüdischen Welthilfskonserenz, Herr Leo Motzkin, wurde eingeladen, über die Lage der Juden in Rußland und in den anderen osteuropäischen Staaten zu berichten. der jetzt als Führer der Abordnung der jüdischen Welthilfskonserenz in Amerika weilt, gab eine ausführliche Schilderung der Notlage der osteuropäische» Indenheit und erklarte, die Not sei noch lange nicht gemildert und rasche Hilfe )£l nötig. In Anbetracht der Einstellung der Hilfsarbeit in Rußland seitens des Joint Distributien-Commjttee müssen die anderen amerikanischen Organisationen alle Anstrengungen machen, um die Not der russischen Iudenheit zu lindern. Herr Riotz.kin richtete die Aufmerksamkeit der .Konferenz auf die gegenwärtige Entwicklung in Polen, wo infolge der Wirtschaftskrisis und der öffentlichen Maßnahmen die jüdische Bevölkerung immer mehr verarmt und heute wieder auf ausländische Hilfe angewiesen ist. Insbesondere sei es notwendig, eine Hilfsaktion zugunsten der Kinder der Intellektuellen in die Wege' zu »eiten. Auch die anderen Mitglieder der Abordnung der jüdischen nichts anderes mehr übrig bliebe, als daß wir an Stelle des natürlich gewachsenen Glaubens einen Ersatz-Wahn setzen mühten, vcr obendrein völlig unmöglich ist! Hier wird r>ns buchstäblich zugemutet. bewußt verrückt z u werden, und es ist ,-mr--c'n &0ft auch das Bcrrücktwerden auf natürliche Weise vor sich gehen muß. nicht künstlich gelehrt, nicht vorsätzlich bewirkt werden kann. So ivird Vaihinger, der Erz-Kantianer, zum Ende des Kontizismns. Den „Glauben" meinen sie abgetan zu haben, selbst erfunden aber haben sie nicht einmal einen regelrechten Aberglauben, sondern eine ungeheuerliche „Narrheit im sich', die sich auch so fassen läßt: „Begreife, daß niemand aus seiner Haut heraus kann, und wenn dn es völlig begriffen hast, dann lue. wie man tut, wenn man aus feiner .Haut heraus schlüpft'.") _ 3fi es Wissen ouor modischer Aberglaube, wenn i»ir in einem chwz neue» Werk i„Fundamentum, Weltanschauung eines Deultchen nach dem großen Kriege, von Theod. A l t, Mannheim), in dem eine alle erlösende Weltanschauung versprochen wird, lesen: „Damit tdaß transzendente Dinge nur Gegenstand des Glaubens, nicht des Wissens sein können) mar von Kant eine unüberstcigliche Grenze gezogen zwischen Glauben und Wissen. Das Perh ä i t n i s b e i d e r h a t er n i d) t weite r erörtert?" Das märe auch eine Kunst gewesen, rin Verhältnis zwischen zwei Dingen zu erklären, vvn denen man nur eins zur Not kenne,', gelernt hat! Aber ist es nun Glauben tan Kant) oder ..Wissen". wenn man trotz der klaren Unmöglichkeit, die iinnl'che und die sog. übersinnliche Welt und damit dns Wisfensnnd das Glaubensgebier voneinander irgendwie abzugrenzen,!??9ör_ uniidersteigliare Grenze behauptet, die von einem Menschen e r r ich t e t, nicht etwa a u f g e z e i g t worden wäre? Wenn wir nur von einer einzigen West. der phnsiichen, Kenntnis haben, recht mangelhafte dazu, wie es doch feststeht, warum sollte dann das sog. Metaphnsische nicht ebenfalls dieser einen bekannten Weit angehörcn? Es hätte dabei wahrlich nichts zu verlieren, sondern nur zu gewinnen, denn wir dürfen oann mit Aussicht aus Erfolg weiter forschen. Rur von „Ueber- Nnnlichem" dürste nicht mehr die Rede sein, denn auch 'Ahnungen und Gefühle unaussprechlicher Art sind an die Sinne gebunden: uur mit den Sinnen nehmen wir wahr: was wir nicht irgendwie wahrnehmen, das ist für uns nicht da: also kann niemals irgendein Wahrgenommenes „übersinnlich" heißen. Meint man. für den Glauben wäre dann kein Platz mehr? Der hat von jeher, soweit er echt war, dicht beim Wissen gewohnt und nur ur der sinnlichen Welt ist für ihn Raum, da es ja eine zweite Welt nicht gibt, wenn es auf Wisseuschaft anlrommen soll. Hier bedarf er nicht einmal „der bevorzugten Stellung" vor dem Wissen, die ihm Kant eingeräumt haben will. bezw. soll, nachdem er (ebenfalls dem Glauben an Kant nach) feine Grundsätzen zerstört und ihm das Reich der „Ideen" (wofür Vaihinger Fiktionen sagt) zugewiesen hat. Religiösere Menschen, als wir heute sind, kamen zu „Gott" nur' durch die sichtbaren Dinge in der Welt, die sie Werke Gottes nannten, in denen allein er sich offenbaren könne. — Die „unübersteigbare Grenze" zwischen Wissen und Glauben W»itl)ilfskonserenz. der frühere Oberrabbiner von Lenlngrad Dr. Eiscnstadt und der Abgeordnete des Preußischen Landtags Dr. Oskar Cohn, ergriffen das Wort und appellierten an die Mitglieder der Bnei Brith, den jüdischen Massen Rußlands und in den anderen Ländern Osteuropas in ihrer Not zu helfen. Der Vorsitzende der Internationalen Konferenz des Ordens Bnei Brith, Herr Adolph Kraus, versicherte der Abordnung der jüdischen Welthilfskonserenz. daß die Mitglieder der Bnei Brith sich ihrer Pflicht gegenüber ihren notleidenden Brüdern in Osteuropa stets bewußt fein werden. Es wurde einstimmig eine Resolution angcnonimen, in welcher das jetzt in den Vereinigten Staaten geltende Eimvanderungs-Einsthräitkunasgesetz. welches insbesondere die Einwanderung aus den Landern Osteuropas fast vollständig unterbindet, scharf verurteilt wird. Es fei nicht zu leugnen? heißt es in . der Resolution, daß das Gesetz zwischen Rassen und Ländern Unterschiede macht und so die allgemein menschlichen Beziehungen vergiftet. Die Theorie der Superiorität der nordischen Rassen, die gegenwärtig in den Bereinigten Staaten im Schwünge ist, sei entschieden zu verurteilen, der Unabhängige Orden Bnei Brith verurteilt sowohl das Gesetz selbst, als mich dessen harte und oft ungerechte Anwendung: all dies steht im Widerspruch zu dem wahren Geiste der amerikanischen Verfassung. Der Orden erklärt, daß er bestehende Gesetze wohl achten werde, aber auf eine schnelle Aufhebung oder Verbesserung des Einwanderunggesetzes im Interesse der Menschlichkeit hofft. Die Anregung des bisherigen Präsidenten Adolph Kraus, nunmehr Frauen als Mitglieder des Ordens Bnei Brith aufzunehmen, bildete den Gegenstand einer eingehenden Diskussion. Es wurde ein Ausschuß eingesetzt, der über die Frage Bericht erstatten sollte. Der Ausschuß sprach sich gegen die Anregung des Herrn Kraus aus und empfahl, den Distrikten die Bildung von Frauen-Hilfssektionen anheim zu stellen. Für die verschiedenen Tätigkeitsgebiete in den nächsten fünf Jahren wurde ein Budget von 450 000 Dollar aufgestellt und von der Konferenz angenommen. — Nach dem vorgenommenen Wahlen wurde die Konferenz mit einer feierlichen Ansprache des neuen Präsidenten geschlossen. Verjährung von Synag-genfieirern. Preußisches Gesetz betreffend die Verjährung und Nachforderung von Steuern für Synagogengemeinden und sonstige jüdische Einrichtungen. Dom 9. April 1923. (G. S. S. 88). Der Landtag hat folgendes Gesetz beschlossen: 8 1. Steueransprnche der Synagogengemeinde entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz den 'Anspruch der Synagvgen-Gemeinde knüpft. Das gilt auch dann, wenn die Abgabenjchuld durch eine Veranlagung festgcstellt werden muß. 8 2.‘ Auf die Verjährung von Stciicransprüchen der Synagogen- Gemeinden finden die Vorschriften der 120 126 der Reichsabgabenordnung vom 13. Dezember 1910 (Reichsgesetzblatt S. 1963) sinngemäß Anwendung. £ 3. Rückforderungen von Steuern für Synagogen-Gemeinden sind unbeschadet der Vorschrift der Absätze 2 und 3 bis zum Ablauf der Verjährungsfrist zulässig. Ist dem Steuerpflichtigen ein schriftlicher Beranlagungs- oder Freistelluagsbescheid erteilt oder hat seine Veranlagung iu einer offenqelegten Heberotle stattgesunden, so ist — abgesehen von den Fällen der strafbaren Hinterziehung — eine Neuveranlagung uur zulässig, wenn neue Tatsachen und Beweismittel bekannt werden, die eine höhere Veranlagung rechtfertigen. Geschieht die Besteuerung in der Form von Zuschlägen zu Reichs- oder Ltaatssteuern, so zielst eine auf Grund der Reichsvder Ltaatsgesetze erfolgte Erhöhung oder Ermäßigung der Reichs- oder Stnatssteuern die entsprechende Aendrrung der Veranlagung der an die Snnagvgengemeinde zu entrichtenden Steuern nach sich. In allen Füllens iu denen auf Grund der Reichs¬ oder Staatsgesetze eine Steuer für eine zurückliegende Zeit festgestellt wird, sind die entsprechend.'!! Stenerzuschläge an die S ynngvgengemei »den nach zu zahlen. § l. Die Vorschriften der i-ij 1 und 2 finden keine Anwendung aus Steueransprüche, die bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes verjährt sind. Doch können die Synagogengemeindm^öwesL ihnen durch dieses Gesetz ein Nachbesteuerringsrecht gewährt wird, davon mit rückwirkender Kraft vom Beginne des StencrjahreÄ 1921 Gebrauch machen. | § 5. Die Vorschriften der 88 1 dir 4 dieses Gesetzes finden auf dl« Abgaben der Israeliten in der Provinz Hannover an Synagogen» verbände sowie zur Besoldung und den Reisekosten des Land-l rabbiners (88 4 ff., 70 der Hannoverschen Bekanntmachung,, das jüdische Synagogen». Schul» und Armemvefen betreffend, vom 19. November 1844, Gesetzsammlung für das Königreich■ Hannover, l. Abteilung Nr. 6 S. 43 ff.) entsprechftende An-' Wendung. 8 6. Die Vorschriften dieses Gesetzes finden im Geltungsbereiche, der kurhessstchen Verordnung, die gemeinheitlichen Verhältnisse' der Israeliten betreffend, vom 30. Dezember 1823 (Sammlung von Gesetzen für Kurhessen 1823 Nr. 12) keine Anwendung.! Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung wird, jedoch ermächtigt, die Vorschriften der $$ 1 bis 3 und 4 Satz L auch für dieses Gebiet in Kraft zu setzen und dabei zu bestimmen, daß die genannten Vorschriften auf die Abgaben der dortigen Israeliten wegen ihrer gesamtioirtschafiiichen Schnldverhältnisse (tz 38 Abs. 1 der im Absatz l bezeichneten Verordnung) entsprechende Anwendung finden. Das vorstehende.' vom Landtage beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Die verfassungsgemäßen Rechte des Staatsrats find gewahrt. Berlin, den 9. April 1923. Das Preußische Ltaatsministerium. Braun. Boeiitz. Versammlungskalender. Berlin. (Liberaler Synagogeuoerein Norden.) Geschäftsstelle: Arthur Zander, Berlin C. 54, Linienstraße 45 (Norden 3233). Der Gottesdienst in der Synagoge Schönhauser Allee 162' beginnt aut Freitag, den 1. Mai, abends 7,15 Uhr: am Sonnabend. den 2. Mai, vormittags 10 Uhr. Predigt: Rabbiner! Dr. Salomonslri. Beitrittserklärungen zum Synagogenvereiir sowie alle Anfragen sind au unsere Geschäftsstelle zu richten. Bielefeld. Die hiesige Ortsgruppe ist bestrebt, auch in der stilleren Zeit das Interesse für religiöse Probleme und die Forderungen des Liberalismus wachzuhaltcn. Zu ihrer großen Genugtuung ist es ihr gelungen, den ersten Vorsitzenden der-, Vereinigung. Herrn Rechtsanwalt Heinrich Stern in Berlin für einen Vortrag zu gewinnen. Dieser Bortrag wird am, 4. Mai abends H> - Uhr im Restaurant Lindenhof itattfUiCiü üSi); das Thema: „Toter und lebendiger Liberalismus" zum Gegen« stand haben. Alle Gemeindemitglieder werden zu dieser Versammlung eingeladen, die sicherlich einen recht erhebenden und würdigen Verlauf nehmen wird. lanos u. ca. 150 Instrumente der verschiedenst. altrenommiert. Marken stets vorrätig, auch Kunstspielpianos Seoueme?®i3sa&liai9Si gestattet! teJÄcUCjM Molzstr.78 Generalvertretung von Schiedmayer& Söhne — ich meine, nur können geradenwegs darüber hinmeosthreiten, ohne daß sie sich bemerkbar macht, denn sie besteht in purer Einbildung, in ehrlichem Aberglauben. „Glauben" heißt: erwas für wahr halten: „Wissen" heißt im Guuid nicht weniger und nicht mehr. -Nur zwei verschiedene Modeworte liegen vor, die wir nur nicht mehr auszilsprechmr brauchen, worauf kein Mensch mehr einen grundsätzlichen Unter schied zivischen Glauben und Wissen finden kann, bezw. niemand mehr „weiß". ob er von diesem oder jenem Ereignis nun ein Wissen oder eilten Glauben habe. Nur das svsteumtniene Worlweik dringt den Zwiespalt, aber seiner geringen Bedeutung cuttprechend trägt es ihn keineswegs in die lebendige skalar hinein, sondern nur ins Gerede von ihr, und darum ist noch kein e ch t e r, lebendiger Glauben durch Wistenschatt getötet worden, wie umgekehrt keine wahre Wissenschaft durch Glauben gehinberr werden kann. — Daß ein Deutscher namens Guccubeig die Druck st uv st erfunden habe, ist bei nicht näher vriemierten Leuten ein Wilsen, bei anderen, denen bekannt ist. das; ein .Holländer der rtmUmü; Erfinder U'iti soll, höchstens ein Glauben. Sagt mir ei?: Mensch, den ich als Dieb sei,on kenne, er habe eine Hose gestohlen, so glaube ich ihm: höre ich dasselbe von einem Dritten, so sage ich: „ich weiß es schon": wird der Mann vom Gericht bestratt. so „ivissen" die Richter und alle Aktenmenschen jahrzehnteiang um diesen 5)oscndiebstahl: aber ivenn der Mann mir nach Verbüßung seiner Strafe im Verrrauen gesteht, cr habe jene 5)vse gar nicht gestohlen, sondern sein Schwager, er habe den Falt auf sich genommen, weil er ein ivarmes Wliit-rgnartier brauchte und sein Schwager auch ihm Gefälligkeiten enoeise, so glaube ich auch dies und „weist" darum, daß jener Richter lrnd alle, die dem Mann künftig den Hofendiebstahl anrechnen, sich ein „Wissen" trotz ailcr 'Aktenmäßigkeit nur einbilden. 9iicht einmal von dem wirklichen Geschehen um uns herum „wissen" wir etwas, wir glauben den Leuten einfach das Wahrscheinliche, das oft sehr unwahlschci'nlich aussähe, wenn wir ein paar Dinge, die uns entgangen find, auch noch wüßten. Wie sollten wir — ganz abgesehen von der volkstümlichen Redensart „gelogen wie'gedruckt", also von absichttichc? Täuschung -- das Geringste von ' Jahrhunderten und Iahrtatisenden her anders „wissen" als einem gewohnten Gerede nach, das überdies an hundert Orten auf hunderterlei Weise lautet? Kein Mensch „weiß" nur die Hälfte non allem, was er selbst schon getan hat; das Gebiet der Verwechslungen ist unendlich, jeder einzelne Sinn ivird im Leben tausendmal getäuscht, in der Politik, in den Wortreiigionen, in den Künsten. Philosophien, ja in den eraktesten Wissenschaften wird eine Unmenge von Dingen „gewußt", während schließlich jeder seinen eigenen Hirngespinsten nnchrennt. weshalb jn auch jeder Mensch am Ende ganz wo anders ankommt, als er ständig in der Absicht hatte. Die „Schule der Lächerlichkeit", durch die speziell jeder große wissenschaftliche Gedanke zu gehen hatte und hat. dürfte d a s „Wissen" vermitteln, das noch am ehesten 'Anspruch auf diese Bezeichnung hcit: das Wilsen vom allgemeinen Nichtswissen. Jeder Mensch glaubt cben, was cr allen Umständen uach, zu denen auch seine individuelle Verfassung gehört, zu glauben gezwungen ist: denn das w a h > h a f t e G l u ii b e « k v m int aus dem der 5\ au j o l i t ii t u u t e r iv o r f e n e n M ü s s e n, g a r n i ch t anders als echtes Wissen, so das; im Sinne wahrer Wstsenichnst beide Namen g r u n d s ä tz I i ch miteinander verivech'eir irerden können, während die berechtigte Unterscheidung zwiichcn Wissen >md Glauben auf sehr engen menschlicben, mit sehr r e! ati v e n Gebieten liegt. — Was gibt dem wahren Helden die Kraft, für feine Sache zu sterben'? Er kann nicht anders — bekanntlich auch ein. stutl,c"eiuort. und zwar eines, das auf einem f a ls ch e n G l a u- 'c e n beruht, denn Luther hat es g a r n i ch t g e f p r o ch e ir — er ist b e z iv u n a e n v o n einer Ei n s i ch t. die in jedem Fall der inv'mentane Gipfel seiner Einsichtsfähigkeit überho-ipt ist. Vielter diese „Einsicht" mögen Millionen spotten und lachen, oft ist sie tatsächlich ein Glauben, das uns nur Mitleid mit dem „unucu Narren" ab preßt, i h nt aber ist der Geoensttud seines Giaubens unbedingt «v n h r. das Wahrste von tUlc.u iu der Weit. Der ..Heilige", der „für Gott" Todesmarteru erträgt. „nUutbt“ er au Gvtt? 3a und nein! Er glaubt nicht an Gatt so, ivie ein gewohnheitsmäßiger Kirchengeher jozui^gen „an Gott zu glauben glaubt", nicht mit dem Mund, gemi-.ß ^swendig gelernten Redensarten, zu denen im besten Ja!! in " „Wille und Absicht" kvimnen: so glaubt der Märtyrer (der aus allen Lebmsgcbieten in vielerlei Graden vorkommt, nicht „uhua auch unter den sog. Iluglüubigcn oder Atheisten) nicht, sondern sein Gl a u b e n i st h o ch st es W i | s e n, mag es in „objektivem" Betracht (welches Wort abermals einem wissen'chaftlichen Ginubensartike! entspricht) richtiges oder falsches Wisteu fein. Oer Heilige „weiß, daß fein Schöpfer lebt", und ein solches Wissen, dessen Bewertung er allein vorninimt, ist unendlich viel mehr als z. B. „wissen", daß sich die Erde um die Sonne dreht oder daß der Mond die Gezeiten bewirkt, für welche wissenschaftlichen Wahrheiten es bekanntlich ebenfalls erst Märtyrer geben mußte, ehe sie angenommen werden konnten. Ader auch dieses höchste, sicherste, sozusagen jede Körperzelle «usfüllcnde Wissen, das auch keiner „Kausalität" widerspricht, sich im Gegenteil gerade auf sie beruft, indem es „Gott" als Welt Ursache' sehr, ist doch nur ein Glauben, das Viele für incina.er als gar nichts achten: was einfach daher kommt, daß i h r höchstes Glauben einen a aderen G e g e n st a n d oder auch nur eine andere Illusion hat. W o ist der Unterschied zwischen Glauben und Wissen? Cs gibt kcinen. wcim gründlich geforsd)t wird. Auch Tiere glauben und wissen, aber sie haben keine Sprache und können deshalb Intensitäts-Unterschiede nicht - mit A r t - U n t c r I ch i e d e n verwechseln. Ein lebendiges Wissen ist freilich viel mehr als ein vager Glauben, aber ein lebendiger Glauben ist ebensoviel mehr als ein vages Wifj e n. Und aller Weisheit letzter Schluß kann nie anders lauten als dahin, daß es für uns Menschen keine „reine" Wahrheit gibt, daß Wahrheit und Täuschung nie getrennt, sondern stets nur aufs innigste ineinander gemischt Vorkommen.

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