Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 4 (1924)
- Issue
- 41 (21.11.1924)
- Date
- 1924-11-21
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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IWkWtvErÄnz Organ der Vereinigung für das liberale Judentum e. V. Bezugspreis durch die vefchLftsstelle jährlich M. 2J60 Einzelnummer 0,20. Bei freier Zusendung i. Inland 0,28 Tür die Mitglieder der Vereinigung ist der Bezugspreis!! iw Mitgliedsbettrage enthalten. :: r. Chefredakteur: Dipl.-Ing. Bruno Doyda. vis „Jüdisch - liberale - Jeilling" erscheint Zeven Sreilag Schrittleitung und Ssschüttssleile: Seriin, Mauerf1ratze22. Sernruk: Amt Merkur Nr. 8725 Nachdruck f amtlicher original vstlrage poMchackkontor v«rttnN»V7Nr.1370S4 nur mit vorhrrigar osnehmigung der (Vsrainlgung für da» lldaraia Judentum) I Nadak11«»n gestattet i Anzeigenpreise: Die lü gespaltene SronpareillezeÜe 0.48 Goldmark, die Reklamezeile S.00 Goldmark. :: :: :: bei Wiederholungen Rabatt. :r :r :: Anzeigenannahme: Hermann Daswitz. Verlagsahteilung, Berlin G.W. 08. Lhartottenftr. VS (Fernsprecher: Dönh ff 5360—88), sowie sämtl. Anuoneen-Eppedttionen. Nr. 41 Berlin, 21. November 1924 4. Jahrgang Ser Vom Frankfurter ..Philanthropin". Einige Worte zur Aufklärung. Von Justizrat Dr. E r n st Auerbach, Frankfurt a. M. Die bedeutungsvolle Geschichte des „Philanthropins" darf ebenso, wie sein weittragendes Wirken bei den Lesern dieser Zeituna als bekannt vorausgesetzt werden. Sie ist kulturgeschichtliches Gemeingut. Bald werden es 125 Jahre sein, -aß die -in ihm vereinigten Lehranstalten, unter wechselndem offiziellem Namen. im Volksmund aber immer „Philanthroprn" genannt, bestehen und wirken. Begründet von dem weitsichtigen, begeisterten und lüldunasfreudigen Siegmund Geisenheimer und gleichstrebenden Freunden, hat diese Schule, zunächst unter wechselnden Führern — darunter auch dom bekannten. ursprünglich katholischen Philosophen und Pädagogen Professor M<olitor, einem Angehörigen des Frankfurter Goethekreises — der Verwirklichung damals neuer, großzügiger pädagogischer Ideen und Bestrebungen gebient, zugleich aber auch den deutschen Juden die ersehnte geistige Befreiung ans dem Ghetto und den Eintritt in beste, deutsche Bildung gesichert. Dann, unter einheitlicher systematischer Leitung, zuerst des Oberlehrers Dr. Michael Hetz, dann geführt von Dr. S i g i s - munb Stern, von dessen Nachfolger Dr. Hermann Baerwald und bis zum Dienstantritt des fetzigen Direktors. Dr. Otto Driesen, von Dr. Sal 0 Adler hat sie zum Segen vieler Generationen gewirkt, immerdar ein unvergänglicher Stolz der Frankfurter Juden und -er Stadt Frankfurt selbst. War sie doch auch für Frankfurt die Zweitälteste Schulanstalt dieser Art. und hat sie doch vielen, nachmals zu E«hre und Ruhm gelangten Frankfurter Bürgern christlichen Glaubens die Ausbildung vermittelt. Ihre Bedeutung blieb nicht ans die Vaterstadt beschränkt. Dank der rastlosen Tätigkeit eines Lehrerkollegiums, dessep Mitglieder die ideellen Bildungszfele der jeweiligen Zeit mit scharfem Blick erfaßten und in die Tat umsetzten, hatte sie beispielgebende pädagogische Leistungen zu verzeichnen. So hat sie sich bleibendes Verdienst um die gesamte deutsche Jugendbildung erworben und reiche Anerkennung in weiten pädagogischen Kreisen. Besonders bedeutungsvoll aber war ihr Wirken im Dienste der Förderuna und Vertretung des jüdischen religiösen Lebens, und sie hat damit das Leben und die Fortentwicklung der Frankfurter israelitischen Gemeinde stark und nachhaltig beeinflußt. In neuer Blüte steht sie heute: Ungefähr tausend Schülern und Schülerinnen bietet sie Erziehung und Unterricht. Alle Fragen der Schulpolitik und Pädagoglik. die in der Neuzeit den Gegen., stand der Erörterung in einsichtigen pädagogischen Kreisen bilden, sind naturgemäß nicht ohne Einwirkung auf den inneren Schulbetriob des Philanthropins geblieben. Aus diesen Strömungen gewinnt die Schule fruchtbringenden Anreiz für die Erfüllung ihrer ganz besonderen Aufgaben. Denn es handelt sich bei ihr um nichts weniger, als darum: der Kultur der Menschheit zu dienen, den Anforderungen des Deutschtums. zugleich aber auch den besonderen Interessen öeö Judentums als anerkannte, öffentliche preußische höhere Lehranstalt gerecht zu werden. Die Aufgaben des Philanthropins überschreiten die engen, heimatlichen Grenzen: es bedarf des regen Interesses aller deutschen Inden. Darum einige Worte zur Aufklärung der Allgemeinheit. Zunächst die Organisation: Die Verwaltung des Philanthroptns siebt dem „Schulrat" zu. Das ist. wie fostgestellt werden muß, nicht etwa eine, vom Frankfurter Gemeindevorstand eingesetzte, von ihm abhängige .„Kommission", welcher der Gemeindevorstand seinen Willen aufnötigen könnte. Das wäre eine historisch und rechtlich geradezu falsche Auffassung. Der „Schulrat" ist vielmehr eine durchaus unabhängige, freie, mit der juristischen Persönlichkeit einer öffentlichen Körperschaft von staatswegen eingesetzte Behörde. Diese ist von der damals zuständigen Regierungsstelle zeitlich und sachlich neben der eigentlichen Gemeindeverwaltung begründet worden. Der Schulrat, als Verwaltungsbehörde des Philanthropins, steht seit der Einverleibung der Stadt Frankfurt in den Preußischen Staat und auf Grund der Schulgesetzgebung unter der u n m i t t e l b a r en Aufsicht des staatlichen Provinzialschulkollegimns, bzw. des Preußischen Kultusministeriums: im Ernstfälle hätte er sich dessen Anweisungen zu fügen: ja sogar, wenn der Fall eintreten könnre, auch gegen die Gemeindeverwaltung. Abhängigkeit von der Gemeindeverwaltung im allgemeinen hat weder für den Schulrat, noch für die Schule jemals bestanden. Der Schulrat steht als Behörde selbständig und gleichberechtigt neben den Gemeindebehörden: er ist lediglich gewissen finanziellen und verwaltungsmäßigen Einschränkungen bei Ausübung seiner Verwaltungslätigkeit unterworfen. Die öffentlich-rechtliche Verfassung des Philanthropins beruhte seit 1822 auf einem Statut („Gesetz und Ordnung") mit Gesetzeskraft, gegeben durch den Senat der freien Stadl Frankfurt. Dieses hatte bis zum Beginn des neuen Jahrhunderts unbedingte, von den Staatsbehörden anerkannte Gültigkeit. Dann wurde im Jahre 1900 in Uebereinkunft aller beteiligter Körperschaften, unter Bestätigung des Provinzialschulkollegiums, — das in Schulfragen an Stelle des Senats getreten war — das Grundgesetz von 1822 durch eine „revidierte Schulordnung" abgelöst. Diese — mit kleinen Abänderungen von 1903 — bildet heute die Grundlage der Verfassung und der gegenseitigen •*' - - ♦ 00$ . 9 - W Kompetenzen. Sie kann nicht ohne Sie Zustimmung ödt Schulrats, des Vorstandes der israelitischen Gemeinde, der Gemvindevertvetung und schließlich des Provinzialschulkollegiums außer Kraft gesetzt ober auch nur in irgend einem Punkte geändert werden. Hiernach besteht der Schulrat ans nenn Mitgliedern, die der Frankfurter israelitischen Gemeinde angehören müssen. Vier von ihnen wählt der Schulrat: und das war von jeher und ist auch heute noch ein Glück für die Entwicklung und die Blüte der Anstalt. Seit den Tage» Geisenheiwers — wo ein Kollegium ernststrebender. der großen Sache der Humanität und Erziehung dienender Männer di« Gesamtverwaltung des Philanthropins pädagogisch und finanziell führte — ist es immer nur der Wahl des, mit den Erfordernissen der Anstalt allem vertranten Schulrats gelungen, die geeigneten Männer zur Mitwirkung für die Arbeit an der Schule heranznziehen. Das waren und sind teils frühere Schüler der Anstalt, die in dankbarer Gesinnung an die Grundlagen ihrer religiösen und sachlichen Bildung ihr anhänglich geblieben sind, teils Väter von Zöglingen oder solche, die sonst ein besonderes Interesse für das Gedeihen der Schulanstalt betätigt hatten. Und dadurch ist eS auch später, unter den durch die Staatsgesetze geminderten Kompetenzen, immer möglich gewesen, dem Pihilanthropin und seinen Lehrern den unbedingt erforderlichen Zusammenhang mit der Gesamtheit der Frankfurter Gemeinde zu sichern. Die Majorität der Schnlratsmitglieder (fünf) muß der Genreiud«Verwaltung angehören (drei Mitglieder des Vorstandes und zwei Mitglieder der Gemeindevertretung), und diese werde« von den hierfür zuständigen beiden Gremien gewählt. Die beiden Gemeindeovqane sind also Wahlkörper für die Mehrheit der Mitglieder des Schulrats. Außerdem sind wichtige Beschlüsse des Schulrats, so z. B. über Anstellung des Direktors. über Ansteümvg von Lehrern, höhere Gehciltsfeitsetzungen usw. nur dann rechtsgültig, wenn sie vom Gemeindevorstand bestätigt sind. t Das Interesse der Frankfurter tfraelftischen Gemeinde ist also im Schulrat ausÄebig gewahrt und vertreten. Alle vom Schulrat selbst gewählten Schulratsnrttgli-eder sind Gemeindeangehörige. und sie werden naturgemäß deren Interesse vertreten: außerdem hat auch die .-Gem-vindeverwaltung als solche schon formal einen überwiegenden Einfluß auf die Entscheidungen des Schulrats. Das liegt natürlich weniger daran, daß sie die Mehrheit der SchulratSmitglioder wählt: denn damit ist diesen Mitgliedern nicht das Recht genommen und nicht die Pflicht beseitigt, nach eigenem, freiem Gewissen zu wirken: sind sie doch nicht etwa an bindende Beschlüsse der sie entsendenden Gremien gefesselt. Fm Gegenteil, da sie selbstverständlich, je nach dem Verhältnis der Parteien in den betreffenden Gremien, verschiedenen religiösen Richtungen angehören und auch in anderen Fragen verschiedener Meinung sein mögen, so ist kaum jemals in grundsätzlichen Fragen eine einheitliche Abstimmung der so entsandten fünf Mitglieder zu erwarten. Und auch ein imperatives Mandat, wenn es denkbar wäre, würde doch, bet den wechselnden Majoritäten, anders im Vorstand, anders in der Gemeinidsvertretuna ausfallen können, und es würde auch dann eine starke Gegensätzlichkeit bleiben. Ganz abgesehen sei hierbei davon, daß sämtliche Mitglieder in erster Linie das Jntereffe der Schule jedem gegenüber zu wahren verpflichtet sind. Andererseits aber ist doch nicht zu vergessen, daß alle wichtigen Beschlüsse des Schulrats vom Borstand nachgeprüft werden können und müssen, und daß demnach dem Vorstand, wie der Gemeindevertretung ein sehr erheblicher Einfluß auf die Wirksamkeit des Schulrats gesichert ist. Geht man von diesen, logisch wohl unanfechtbaren Voraussetzungen aus. so erscheint es in der Tat nicht verständlich, daß auch von einzelnen, nicht konservativ gesinnten Mitgliedern des Gemeindevorstandes die, von konservativer Seite geschickt propagierte Ansicht unterstützt werden könnte, es sei nötig oder billig, der „Gemeinde" erst noch „den gebührenden Einfluß" zu sichern. Könnte doch ein größerer Einfluß, als er bereits bestsht, durch Vermehrung der Zahl der GemeindeverwÄtungsmitglieder unter kernen Umständen herbeigeführt werden: eine stärkere Vertretung der Gesamtanschauung beider Gemeindebehörden auf diesem Weg« ist geradezu unden^ar. und es wäre das ein Schlag ins Wasser. Nun kämpft man aber ftir derlei Bestrebungen vor allem mit angeblich rein finanzieller Begründung. Darin zeigt sich aber eine noch größere Schwäche der Beweisführung! Das „Phila-nthropin" ist einstens unabhängig von der Frankfurter israelitischen Gemeinde entstanden: es ist im ersten Jahrzehnt seines Besteiheus auch nicht immer freundnachbarlich von ihr beihandelt. ja sogar einmal mit dem Bannspruch ihres Rabbiners belegt worden. Trotzdem hat. die Frankfurter Gemeinde — manchmal gutwillig, im wesentlichen aber auch wider Willen oder ungern — schon im Anfang des 19. Jahrhunderts dieser Schulanstalt Subventionen zukommen lassen. Das geschah zum Teil auf Befehl der französischen Regierungsbehörde. Ein festes finanzielles Verhältnis schuf erst der Vertrag mit öffentlich rechtlicher Wirksamkeit und Gesetzeskraft, den Schulrat und Gemeindevorstand, unter Ser Autorität deS Senats. 184« abgeschlossen haben. Hiernach wurde die Gemeinde dauernd zur Deckung des Betriebsdeftzits der Schule verpflichtet. An einem solchen Defizit Hai cs naturgemäß nie gefehlt: denn es war und ist unmöglich. eine ö f s c n t l i ch e S ch u l a n st a l t aus ihren Jntraden zu erhalten: am allerwenigsten konnte dies für eine Aus dem Inhalt: Justizrat Dr. Auerbach-Frankfurt a. M.: Vom Frankfurter Philanthropiir, — Dr. Hugo Spiegler-Wien: Wiener Brief. Dr. M. Spanier-Berlin: Borachi nafschi. — A. vom Berg: Bom Glauben. — Mar Roseufeld- Dresden: Wachet aus! — Hermann Blumeuthal-Wien: Die Warnung. * Die jüdische Gegenwart. — Aus de« Gemeiudeu. —. Der jüdische Sprechsaal. — Bücherschau. — Aus der Bewegung. — Versammluirgskaleus der. — Kalendarium.;n 1 n ^»nt»iytnimijyu:11 hwhywmifyif:<ir»y»fm»rr?iwa» Rabbiner Dr. Baeck Grohpräsident der Bne Vrilh-Loge. Am Sonntag, den 16. November, tagte in Berlin die Plenarversammlung der Großloge Bne Brith in Deutschland. An Stelle des aus Gesundheitsrücksichten zurückgetretenen bisherigen Präsidenten der Großloge Bne Brith, Geheimrat Timendorfer, wurde der Rabbiner der Berliner jüdischen Gemeinde und Vorsitzender des deutschen Rabbineoverbandes Dr. Leo Baeck einstimmig zum Präsidenten der Großloge Bne Brith gewählt. Die Vereinigung für öaS liberale Judentum beglückwünscht ihr verehrtes BorstanöSmitglted zu dieser neuen ihm zuteil gewordenen Ehrurrg. In Anbetracht der großen Verdienste, d-ie sich Herr Geh. Justizrat Timendorfer in mehr als 20jähriger Tätigkeit als Großpräsident um den Orden erworben hat, wurde er zum Ehrengrvßpräsidenten ernannt. Zu Vizegroßpräsidenten wurden gewählt: Dr. Jeselsohn- Mannheim. Just. Rat Kuznitzki-Berlin. Alsr. Lisser-Hambuvg. Dr. Walter-Berlin, Komm. Rat Stein-Berlin, zum Großsekretär: Dr. Goldschnndt. zum Großschatzmeister: Gerson Bach. Die Potsdamer Vandalen. Antisemitische Jugendbündler haben das berühmte Denkmal der französischen Schauspielerin Rachel, das neben dem Schlößchen auf der Pfaueninfel bei Potsdam stand, demoliert. Während einige Bündler die Aufmerksamkeit des Schloßpersonals ablenkten, führte ein anderer einen wuchtigen Hieb gegen den Kopf der Statue. Der Hieb zertrümmerte öa^ Diadem, doch blieb das Gesicht unversehrt. Die Statue wurde sodann vom Sockel entfernt und in den Keller des Schlößchens gebracht. Das Denkmal der Rachel auf der Pfaueninfel war nicht nur ein hervorragendes Kunstwerk, sondern auch ein historisches Wahrzeichen, welches au den im Juli 1852 abgeschlossenen pr eußisch-rnssischen Bündnisvertrag, der mehr als ein Menschenalter dauern sollte, erinnerte. Als im Juli 1852 der russische Zar Nikolaus Gast des Königs Friedrich Wilhelm IV. war. lud der König die damals in Berlin gastierende berühmte Tragödin Rachel auf das Insel-Schlößchen, damit sie der Hofgesellschaft Vorspiele. Die Rachel bezauberte die beiden Herrscher durch ihr unvergleichliches Spiel: der Zar lud sie persönlich rrach Petersburg ein. Friedrich Wilhelm IV. schrieb ihrem Spiel die Wirkung zu, daß Zar Nikolaus den Bündnisvertrag Unterzeichnete. Als Zeichen der Dankbarkeit für die Künstlerin ließ er am 16. Juli 1862 vor dem Pfaueninsel-Schlößchen, genau an derselben Stelle, an der die Rachel fo erfolgreich tragierte, die Alabaster- Statue der Künstlerin aufstellen, die nun dem antisemitischen Bandalismus zum Opfer fiel. Ein «Clearing House" gegen Iudenverfolaungen. Richter Julian W. Mack erstattete dem Exekutivkomitee des Amerikanisch-Jüdischen Kongresses Bericht über die letzte Tagung des Komitees Jüdischer Delegationen in Karlsbad. Sein Bericht gipfelte in dem folgenden Vorschlag: „Es ist eine absolute Notwendigkeit, ein jüdisches Zentralbureau einzurichten, tn welchem alle Beschwerden registriert, untersucht und die nötigen Schritte unternommen werden — eine Art „Clearing Honse", zur Untersuchung und Beseitigung geschehenen Unrechts, insbesondere was die Verletzung der Verträge über das Minderheitsrecht betr-kfft." Alerstiihl Eure OrgamWon! Postscheckkonto der Vereinigung für bas liberale Judentum E. B.. Berlin NW. 7, Nr. 187 009. Ban 14554