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Jüdisch-liberale Zeitung · 1924-07-25 · 24 (25.7.1924) · page 3

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
4 (1924)
Issue
24 (25.7.1924)
Date
1924-07-25
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
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Die Angabe einer Partei auf dem Stimmzettel wird I nicht beachtet. Angaben zur Feststellung der Persönlichkeit (Vornamen, Beruf. Wohnort u. ftetgl.) sind zulässig. Weitere Angaben machen den Stimmzettel ungültig. HI. Wahlhandlung und Ermittelung des Wahlergebnisses. 8 24. Wahlhandlung und Ermittelung des WahlergebniffeS sind öffentlich. 8 26. Das Gttmmrecht wird durch Uebergabe eines verdeckten Stimmzettels auSgeübt, den ein Wahlvorsteher sofort in eine Urne oder ein anderes geeignetes Behältnis legt. Jeder Wähler hat sich auf Erfordern des Wahlausschusses über seine Person vor Abgabe des Stimmzettels auszuweisen. Abwesende können sich weder vertreten lasten, noch sonst an der Wahl teilnehmen. Die Stimmzettel müssen von weitzem Papier sein, dürfen kein Kennzeichen tragen und sollen 9: 12 Zentimeter groß sein. Die erfolgte Wahl ist in der Wählerliste zu vermerken, ebenso ist die Zurückweisung eines zur Wich! Erschienenen unter Angabe des Grundes in die Liste einzutragen. 8 26. Die Wahlhandlung beginnt spätestens um 10 Uhr vormittags und endet frühestens um 8 Uhr nachmittags. Der Gemeindevorstand ist befugt, den Beginn der Wahl früher und das Ende später anzusetzen. 8 27. Zu keiner Zeit der Wahlhandlung sollen weniger als drei Mitglieder des Wahlvorstandes gegenwärtia sein. Der Wahlvorsteher und der Schriftführer sollen sich während der Wahlhandlung nicht gleichzeitig entfernen: verläßt einer von ihnen vorübergehend den Wahlraum, so ist mit seiner Vertretung der Stellvertreter des Wahlvorstehers oder ein anderes Mitglied des Wahlvor stand es zu beauftragen. 8 28. Zutritt zum Wahlraum hat feöer Wähler. Ansprachen darin darf niemand halten. Nur der Wahlvorstand darf über das Wahlgeschäft beraten und beschließen. Der Wahlvorstand kann jeden aus dem Wahlraum verweisen, der die Ruhe und Ordnung der Wahlhandlung stört; ein Wähler des Wahlbezirks, der hiervon betroffen wird» darf vorher seine Stimme abgeben. 8 26. Nach Schluß der Wahl wird vom Wahlausschuß die Zahl der insgesamt abgegebenen, der gültigen und der auf jeden Wahlkreisvorschlag entfallenden Zettel festgestellt. Ucber die Gültigkeit der Stimmzettel entscheidet der Wahlvorstand mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt der Wahlvorsteher den Ausschlag. Nachprüfung im Wahlprüfungsverfahren bleibt Vorbehalten. In einer Niederschrift sind die Vorgänge bei der Wahl und die gemäß Abs. 1 getroffenen Feststellungen kenntlich zu machen. Die Stimmliste, die Stimmzettel und die Niederschrift werden spätestens am zweiten Tage nach der Wahl verschlosten dem Wahlkreisvorsteher übersandr. 8 30. Unverzüglich nach Eingang der Berichte sämtlicher Bezirke des Wahlkreises spätestens jedoch 10 Tage nach der Wahl beruft der Wahlkreisleiter den Wahlausschuß des Wahllkreises (8 20) zu einer Sitzung zwecks Ermittelung des Wahlergebnisses. Er führt in der Sitzung den Vorsitz: an der Beschlußfassung nimmt er teil. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Zur Unterstützung, insbesondere bei Ermittelung des Wahlergebniffes, kann der Wahlkreisleiter Hilfsarbeiter hinzuziehen: diese nehmen an der Beschlußfassung nicht teil. 8 31. Der Krerswahlausschuß ermittelt zunächst, wieviel gültige Stimmen im ganzen abgegeben und wieviel hiervon aus jeden Wahlvorschlag sowie auf die verbundenen Wahlvorschläge gemeinschaftlich entfallen sind. Sodann werden die auf den Wahlkreis entfallenden Sitze auf die Wahlvorschläge nach dem Verhältnis der ans sie entfallenden Stimmen verteilt. Zum Zwecke der Verteilung werden die ans die Wahlvorschläge entfallenden Sttmmzahlen nacheinander durch 1, 2. 3, 4, 5 usw. geteilt und von den so gefundenen Teilzahlen soviel Höchstzahlen der Größe nach ausgesondert, als Abgeordnete zu wählen sind. Jeder Wahlvorschlag erhält so viele Abgeordnete, als auf ihn Höchstzahlen entfallen. Entfalt hierbei die gleiche Höchstzahl auf mehrere Wahlvorschläge zugleich, so wird zunächst derjenige Vorschlag berücksichtigt, welchem bisher am wenigsten Sitze zugeteilt worden sind: sind den Wahlvorschlägen gleich viele Sitze^zugeteilt, so entscheidet bas vom Vorsitzenden zu ziehende LoS. Verbundene Vorschläge werden zunächst als ein einziger Vorschlag behandelt und erhalten so viele Ditze zugewiesen, als der Gesamtzahl der ihnen nach Abs. 1 Anstehenden Stimmen entspricht. Diese Sitze werben sodann auf die einzelne» verbundenen Vorschläge gemäß Ms. 2 unterverteilt. Enthält ein Vorschlag weniger Bewerber, als auf ihn Höchstzahlen enttallen. so gehen die überschüssigen Eitze aus die Höchstzahlen der anderen Wahlvorschläge über. Tritt dieser Fall bet der Untervertetlung aus verbundene Vorschläge ein, so gehen die überschüssigen Sitze des einen Vorschlages zunächst auf die Höchstzahlen des mit ihm verbundenen Vorschlages über. § 32. Demnächst werden von dem Wahlausschuß die einem Wahlvorschlag zugeteilten Sitze unter die einzelnen Be- Jeder sende den fälligen Beitrag für das 3. Vierteljahr 1924 in Höhe von Mk. 1,50 einschließlich BezugSgeld für die „Indisch-liberale Zeitung" auf unser Postscheckkonto Berlin Nr. 137069 sofort ein! Jeder gebe für die Umlage. „Jli"°Mitglieder und Abonnenten habe» nur M. 1.— zu zahlen! Die Mitglieder in Augsburg, Berlin. Dingen. Bochum, Brieg, CottbuS, Danzig. Dortmund» Duisburg, Frankfurt a. M.. Freiburg i. Br., Liegnitz, Magdeburg. Münster i. W., Namslau, Offenbach a. M.. Ohlau, Schneidemühl. Schweidnitz und Stettin sowie die des Jli-Breslau haben einen direkten Beitrag an die Zentrale nicht abzuführen. Bereinigung für das liberale Judentum G. B.» D i ck m a n n, Generalsekretär. werber verteilt, wobei die Reihenfolge auf den Wahlvorschlägen maßgebend ist. 8 33. Die Verteilung der Mandate des Lande swahlkreises geschieht nach folgenden Grundsätzen: 1. In jedem Wahlkreis ist auf Grund der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen einerseits und der Zahl der auf den Wahlkreis entfallenden Mandate andererseits von dem Kreis-wahlausschuß festzustellen, auf wieviele der abgegebenen gültigen Stimmen durchschnittlich in dem Kreise ein Mandat entfällt. 2. Danach ist festzustellen, wieviel« Stimmen mehr oder weniger als er nach der festgestellten Durchschnittsziffer für die ihm zugesprochenen Sitze aufzubringen gehabt hätte, jeder Wahlvorschlag tatsächlich erhalten hat (PluS- oder MinuS-Stimmen). 3. Die in jedem Wahlkreis sich ergebenden PluS- oder Minus-Stimmen werden dom Landeswahlvorschlag angerechnet (8 11). 4. Die Verteilung der Sitze auf die DandeSwahlvorschläge erfolgt durch den Vorstand der Jüdischen Gemeinde zu Ber? lin in der Weise, daß zunächst festgestellt wird, wieviel Stimmen unter Berücksichtigung der in den 11 Wahlkreisen insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen einerseits und der auf sie insgesamt entfallenden Anzahl von Sitzen andererseits durchschnittlich zur Erlangung eines Sitzes erforderlich sind. Jeder Landeswahlvorschlag erhält sodann soviel« Sitze, als auf ihn unter Zugrundelegung der festgestellten Durchschnittszisfer nach der für ihn nach Abzug seiner Minusstimmen verbleibenden Zahl von PluSstimmen entfallen. Kein Landeswahlvorschlag darf jedoch mehr Sitze zugesprochen erhalte«, al» «rfdle ihm angeschlo-stenen ÄreiöwaHlporKUA« insgesamt entfallen sind. 8 8^. Da» Ergebnis der Wahl ist von dem Krei^aWM« spätesten» am 14. Tage nach der Wahl unter Beifügung der Stimmlisten. Stimmzettel und Niederschrift«» dem Vors stand der Jüdischen Gemeinde zu Berlin einzureichen. 8 36. — Dem Vorstand der Jüdischen Gemeinde liegt dse fRpfc prüfnna ob. Er M befugt, falls es zur BeaManbung einer Wahl kommt, für diese eine Neuwahl auSzuschrmbev. Die Gewählten, deren Wahl als ordnungsmäßig «Ugt anerkannt wird, werden von dem Vorstar» der Jüdischeu Gemeinde zu Berlin durch einen entsprechenden AUMvet» legitimiert. . _ .. DaS Gesamtergebnis der Wahlen ist von dem vorstarw der Jüdischen Gemeinde zu Berlin in einer Niederschrift festzulegen, auf Grund deren die Einberufung der Mgeordneten zum ersten VerbandSrag erfolgt. 8 36. Der Vorstand der Jüdischen Gemeinde zu Berlin V befugt, Sie ihm nach dieser Ordnung obliegenden Aufgaben im Ganzen oder einzeln dem für den Preußischen Landesverband eingesetzten ständigen Ausschuß oder einer andere« Stelle zu übertragen. § 37. Der Erlaß weiterer AuSführuiigSbestimmunge« blekvt Vorbehalten. Die WahlkreiSeinteilung. 12 S 1 Umfang Zahl Nr. Name des _ der 5 « Seelen. zahl 1 Ostpreußen Westprenßen Sonst. Verwaltungsbezirke Re>g.-Bez. KönigSbera Gumbinnen Allenstein Marienwerder .. 13 9178 4 8 0 18 2594, 11787 2 Großberliu 160000 88 8 Brandenburg Reg.-Bez. Potsdam 15 4156 | Frankfurt a. O. 23 3 636 Pommern Stettin 15 4 203 Köslin 14 2 613 Stralsund 1 200 Grenzmark 2 1 500 15 307 4 Rea.-Bez. Breslau 21 3 808 11_ 5 Schlesien Reg.-Bez. Liegnitz 11 3118 2 Reg.-Bez. Oppeln 22 10213 Sachsen Magdeburg 10 3127 Merseburg 2 1682 Erfurt 8 1905 20045 6 Schleswig- Holstein Reg.-Bez. Schleswig 6 8 648 8 Hannover Hannover 13 8831 Stade 5 669 Aurich 3 1294 Osnabrück 8 1044 Hildesheim 12 2155 Lüneburg 5 704 18845 7 Westfalen Reg.-Bez. Münster 11 2 048 I , Minden 18 2 688 ' i o Arnsberg 31 10 472 15158 8 Frankfurt a. M. 1 soooo io 9 Hessen-Rassau Reg.-Bez. Cassel 30 4 792 4 Wiesbaden 80 8 478 Hohenzollern 1 260 10 525 10. 11 Köln 20 000 7 Rheinprovinz Nog.-Bez. Koblenz Düffeldorf Reg.-Bez. Köln Trier Aachen 12 LandeSwahlkreiS 18 2 587 10 24 22 002 6 2 328 7 1852 8 _2606_ 81875 unbestknurtt größter Bedeutung. In teils naiver, teils hochpoetischer, von.Unbeholfenheit in der Darstellung bis zum ansehnlichen, künstlerisch Vollendeten offenbart sich hier eine symbolische Ausdrucksfähigkeit, die die vollste Beachtung aller jener verdie sich der Reform der schwer Larniederliegenden Frredho»Lk.unst aller Bekenntnisse widmen. Und eben diese Reform ist es, die hier einer kurzen Besprechung unterzogen werden soll! Sie bezieht sich nicht nur auf Judenfriedhöfe allein. Unsere besten Künstler sind hier tätig. Beachtenswert aber mag erscheinen, daß in den Schriften, die führende Aestheten diesem Gebiete widmen, wiederholt die alten jüdischen Friedhöfe als Musterbeispiele herangezogen werden. Und das mit vollem Recht. Wir sind gewohnt, die Kultur der alten Völker nach ihren uns überlieferten Denkmälern zu werten. Auf allen Gebieten der Kunst, besonders aber in der Baukunst, deren Werke vielfach Ewigkeitswerte darstellen. Wenn aber nach Jahrhunderten einst die Menschheit die Friedhöfe unserer heutigen Generation vergleichen wird mit denen des 18. Jahr- Hunderts bis zum Ende der Biedermeierzeit*), wenn Sie — um diesen Gedanken nur auf Berlin allein zu beschränken — die Steinwüste Weitzensee mit dem Idyll in der Großen Hamburger Straße vergleichen wird, so kann es keinem Zweifel unterliegen, daß in diesem Werturteil die Gegenwart schlechter abschneiden wird. Dies mag vielfach zum Widerspruch herausfordern angesichts der z. T. künstlerisch hochstehenden Monumente des neuzeitlichen Friedhofes: aber hier handelt es sich nicht um Wertung von Einzelschvpfungen, vielmehr um Wertung der Gesamtanlage und der sich in dieser ausdrückenden Kultur. Was aber sehen wir auf diesen modernen Friedhöfen? Hier fehlt im Gegensatz zu den alten jede Einheitlichkeit in Form und System. Wild durcheinander stehen große und kleine Steine, weiße, gelbe, rötliche und zumeist die besonders beliebten schwarzen polierten Steine. Diesen letzteren nun gilt unser Kampf in erster Lime: das Vorurteil für diese Steingattung sitzt dies im Geschmacksempfinden der heutigen Generation verankert, so tief, daß cs nur der beurteilen kann, der, wie der Verfasier, in zahlreichen Füllen *) Val. des Verfassers „Biedermeier-Grabmäler der Ostmark". Berlin. E. Wasmutb. vor dieser Voreingenommenheit die Waffen strecken und auf Aufträge, die ihm zugedacht waren, verzichten mußte. Denn nichts verschandelt unsere Friedhöfe wehr als diese in aufreizendem Glanze hergestellten kalten, toten Steine. Ihr Material ist schwedischer Syanit. desien Verarbeitung nur ans industriellem Weg« und dem einfachen Handwerker unmöglich ist. Dieses härteste Gestein, für das seit Jahrzehnten gewaltige Geldbeträge ins Ausland wunderten, die hochstehende heimische Steiwindustrie schädigend, trägt auch die Schuld, daß die Inschriften, die unseren alten Steinen den StimmnngSrvert verliehen, auf ein Minimum reduziert wurden, außer den wichtigsten Daten keinen Text enthaltend. (Die erheblichen Kosten der Gravierung haben auch zumeist den Wegfall des hebräischen Textes bewirkt.) So erscheint der Friedhof als eine nichtssagende Registratur. Noch schlimmer aber mag erscheinen, daß diese Steine Ewigkeitswert haben, d. h. daß ihnen di« Verwitterung nichts anhaben kann, so daß die Steine der Ur-Urgrotzväter nach Jahrhunderten genau das gleiche Aussehen haben werden wie jene der in dieser Zukunft errichteten. Kein Rankenwerk oder Blumenschmuck wird je diese glatten Steine zieren, kein Moos ihr ehrwürdiges Alter bezeugen. Wie Ahasver, der Alte, der nicht sterben kann, werden diese Steine mit ihrer unverwüstlichen Farbe dereinst aus der Erde ragen und von unserer hochstehenden Industrie ebenso Zeugnis oblegen wie von dein sterbenden Handwerk und wenig gesunden Kunstsinn unserer Tage. — Mutz aber ein Grabstein Jahrhunderte überdauern? Die Freizügigkeit unserer Generation hat es bewirkt, daß oft schon die Gräber der Großväter den Enkeln nicht mehr bekannt sind: nur wenige kennen jene der Urgroßeltern, darüber hinaus kaum mehr den Namen der Vorfahren. Ausnahmen mögen hier als Beweis der Regel gelten. Und dann noch eines! Der harte Stein bringt es nrit sich, daß die Buchstaben nur wenige Millimeter eingetteft werden. Die „Gold"-Vuchstaben werden von unmittelbaren Nachkommen wieder ausgefärbt: geschieht das nicht, so verschwindet die Inschrift und macht schon Enkeln das Aussinden des „Ewigkeits-Denkmals" säst unmöglich. Was taten unsere Altvordern'? Sie wählten in vraktischer Voraussicht der Dinge entweder eine tiefe Gravierung oder erhabene, aus dem Werkstoff heransgearbeitete Schrift, die vermöge ihrer Schattenwirkung noch nach Jahrhunderten ein Entziffern gewährleistet. So spielt auch hier das Steinmaterial eine wesentliche und widerspruchsvolle Nolle: der weiche, vergängliche Stein belvahrt das Andenken besser, wirkt ungleich künstlerischer uwd durch seine Bemosung wahrhaftiger al» daS Gestein, aus dem schon — in anderem, freundlicherem Farbton —. Aegyptens Künstler ihre Götzen erstellten, die honte, nach Jahrtausenden, unverändert zu uns hermederblicken, unirdisch und unvergänglich, der Absicht der Künstler entsprechend. Wenn endlich eingangs daS „Nivellieren" des TodeS. wie eS unsere vorbildlichen alten Friedhöfe dartun, rühmend hervorgehoben wurde — wie sieht es auf den neuen Gottesäckern aller Bekenntnisse aus? Wo ist dieser hochethifche Grunüzug des jüdischen Friedhofes geblieben? Wenn der alte Prager Friedhof eine Attraktion sonder Gleichen Erstellt, wenn zahllose Maler versucht haben, seine Stimmung wiedcrzugeben, Dichter ihn besungen haben nicht allein Blütcnpracht, nicht Bogelgesang, nicht das leuchtende Grün zwischen altersgrauen Steinen verursachten seinen Ruhm. Es ist noch etwas anderes, was uns hier fttrtztg und unsere Seele Mitschwingen macht: es ist die unverglokchliche Harmonie der toten Gemeinde und die Art, wre sie diejenigen ihrer Mitmenschen ehrt, die sie seinerzeit überragten. Ueberragtcn nicht an Geld und Aeutzerlichkeiten, sondern nach ihrem inneren Wert, nach Geist und Frömmigkeit. Ucber die zweinndzwanzigtausend Epitaphien ragen nur wenige Grabsteine hervor. Sie schmücken die ewigen Ruhestätten eines Rabbi Lörv. Mordechai Meysel. David Oppenheim, Abigdor Karo. Israel Horowitz. der Frau Hendel Baflewi, Edlen von Treucnberg usw. — Unsere schncllebige Zeit mit ihrem ausgeprägten Materialismus Hat all dies vergesien. Selbst die frommen unter uns. die M das Ueberlieferte. buchstabengetreu, festhalten. sie haben Lief« vornehm«. Len Juden des Ghetto eigene Kultur über Bord geworfen und machen den Hexentanz übler neuzeitlicher Friedhosskultur mit. Möge jeder, der bewundernd vor der gleißenden Pracht der hochragend«« Erbbegräbnisse moderner JuLenfriedhöfe steht, diesen Verfall stch vor Augen halten; dann erst wird er die stille Schönheit und selige Berklärtheit der alten Friedhöfe verstehen und aus diesen eine Sprache vernehmen, die unserer Generation nicht mehr verständlich ist und deren Verdolmetschung" der Zweck dieser Zeilen sein möge!

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