Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 4 (1924)
- Issue
- 24 (25.7.1924)
- Date
- 1924-07-25
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Organ der Vereinigung für das liberale Judentum e. Y. Bezugspreis durch die Geschäftsstelle »/.jährlich SK. 1,50 Einzelnummer 0,20. Bei freier Zusendung i. Inland 0,25 Für die Mitglieder der Vereinigung ist der Bezugspreis :: u u im Mitgliedsbeitrage enthalten. :r :r s Chefredakteur: Dipl.-Ing. Bruno Doyda. Die „Jüdisch - liberale - Zeitung" erscheint jeden Freitag. Schrlttleiiung und Seschüttssteile: Verlin, Mauerstratze 22. Sernruk: ttmt Merkur Nr. 8728 Döftf cfceckkontot Berlin nW 7 Nr.137069 (Vereinigung für Das liberale luben(um) nackbrudt fümtltcker Oriolnal-Beltrflfle nur mit vorheriger Senehmigung Oer Redaktion gestattet: Anzeigenpreise; Die l2gespaltene"NonpareMe-eile 0.15 Goldmark, die Reklamezeile 3.00 Goldmark. :: :: u bei Wiederholungen Rabatt, rr rr Anzeigenannahme: Dr. Richter L Lo„ G.m.t.K» Berlin S 4L, Alexandrinenstrahe 05/00. (Fernsprecher: Dönhoff 7255). sowie sämtliche Ännoncen-ExpedMonen. Nr. 24 Berlin 25. Juli 1924 4. Jahrgang Aus Umwege. ~ f " Fünfund fünfzig Jahre sind verflosfen, seit zum ersten Male der Gedanke einer einheitlichen Organisation des deutschen Judentums auftauchte. Damals, im Jahre 1869, waren es die Begründer des Deutschisraelitischen Gemeindebundes, die in einem Aufruf an alle „deutschen Glaubensgenossen in Nord und Süd" Len Ruf zur Einheit und Einmütigkeit der Religionsgenossen ergehen ließen. Im Laufe dev Jahre schlossen sich dem D.J.G.B. ungefähr 1200 jüdische Gemeinden Deutschlands an, ohne daß doch diese Organisation als Gesamtorganisation des deutschen Judentums angesehen werden konnte. Und erst im Jahre 1905 erteilte der 11. Gemeindetag der Leitung des Bundes den Auftrag zur Schaffung einer tatsächlichen Gesamtorganisation dev deutschen Juden; nach Beendigung des Krieges erst waren die Schwierigkeiten so weit überwunden, daß die Arbeit wieder ausgenommen werden konnte, und als im Jahre 1920 Vorstand und Repräsentantenversammlung der Berliner Jüdischen Gemeinde den Beschluß faßten, „sich mit dem D.J.G.B. behufs Schaffung einer Gesamtovganisation baldigst ins Einvernehmen zu setzen", kam der Stein endgültig ins Rollen. Der Gemeindetag 1921 brachte einmütig den Beschluß, den D.J.G.B. in die Gesamtorgamsation umzuwandeln. Es wurde em Ausschuß gebildet, der die Vorarbeit!n in die Hand nehmen und insbesondere die GenehmignnH der -Neuen Verfassung seitens der Regierung erwirken sollte. Die Verhandlungen zogen sich jedoch derart in die Länge, daß mit einer zufriedenstellenden Lösung der Frage auf lange Zeit hinaus nicht gerechnet werden konnte. Inzwischen nahm der Vorstand der Berliner Jüdischen Gemeinde einen Antrag an, „die preußischen jüdischen Gemeinden zum Zwecke einer Organisierung einzuladen". Damit 'traten die Bestrebungen des D.J.G.B. völlig in den Hintergrund, und der „Preußische Landes verband jüdischer Gemeinden" wurde am 25. Juni 1922 ins Leben gerufen. Auch hier spielte wieder die Anerkennung seitens der Regierung die Hauptrolle; auch hier wieder zogen sich die Verhandlungen in die Länge, bis auf der letzten Tagung am 16. März d. I. die Mehrzahl der Gemeindevertreter schließlich das Inkrafttreten ' der Verbandsorgane auch ohne vorherige staatliche Anerkennung des Verbandes wünschte. So entschloß sich jetzt endlich der Vorstand der Berliner Jüdischen . Gemeinde, die Wahlen zum ersten Verbandstage für den 7. Dezember d. I. auszuschreiben. Jedem, der die bisherige Tätigkeit des Landesverbandes übersieht, ist es nur zu klar, daß diese Ausschreibung der Wahlen in der jüdischen Oeffentlichkeit einem geradezu vernichtend geringen Interesse begegnet. Denn die Geschäftsführung hat nichts getan, um die Bestrebungen des Verbandes weiten Kreisen bekannt zu geben und das Interesse an seinen Arbeiten zu wecken und zu fördern. Die Tätigkeit des Landesverbandes spielte sich ohne jede Fühlung mit der Ocfsentlichkeit ab. Bereits in Rr. 6 dieser Zeitung (vom 21. März 1924) wies ich daraus bin. daß diese Unterlassungssünde sich schwer rächen würde. Und es ist ein trauriges Zeichen, daß die Bedeutung des Preußischen Landesverbandes nicht durch die Tätigkeit der Verbandsleitung, sondern durch die an seinem Besteheninteressierten Parteien ins rechte Licht gerückt werden muß. Verfolgen wir an Hand der Verfassung die Ziele und Aufgaben des Verbandes, so ist es unsere Pflicht, zunächst die breite Lefsentlichkeit mit seinen Organen bekannt zu machen. Artikel 8 der Verfassung zählt als Organe des Verbandes den Verbandst a g, den R a t und die Ausschüsse aus. Der erste ist die eigentliche „Volksvertretung" seine Mitglieder werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl von allen volljährigen Juden beiderlei Geschlechts in der Art gewählt, daß auf je 3000 Seelen ein Abgeordneter entfällt. Der Rat bildet gewissermaßen den Vorstand des Verbandes, er besteht aus §5 Mitgliedern, die von den einzelnen Wahlbezirken abgeordnet werden. Außerdem gehören ibm sechs Rabbiner und zwei Lehrer an. An A u s s ch ü s s e n sieht die Verfassung zwei Kultus- und zwei Unterrichtsausschüsse (je einen für die liberale und orthodoxe Richtung) sowie einen Wohlfahrtsausschuß und einen solchen für Rechtssachen vor. SvMit Me^Hrßere Gestaltung der/KerhankMrgane., Aus dem Inhalt: Egon Dickniann-Berlin: Auf dem Wege zur Gesamtorganisation. — Wahlordnung für die Wahlen zum Verbandstag des Preußischen Landesverbandes. # Max Noseufeld-Dresden: Ins Ohr vertraut. — Prof. Dr. Grotte-Breslau: Von jüdischer Friedhofskunsr. — I. Borchardt-Berlin: Ein Chanukkatag 1680 in Kurbrandenburg. * Die jüdische Gegenwart. — Ans den Gemeinde«. — Der jüdische Sprechsaal. — Versammlungskalender. — Kalendarium. ... iirfW'n ill'W~"u d» l i-» H i I«W Hl iHTTI dlf e I »MI Der Kampf um die Iudenordnung. ■ Am 19. Juli befaßte sich der Verfassungs-ausichuß des bayerischen Landtages mit einem Anträge des völkischen Blocks zur Judenfrage. Ter Antrag. verlangt, daß Angehörigen der jüdischen Rasse die Genehmiguna zur Aenöerung des Familien- oder Vornamens nicht mehr erteilt wird, daß Erhebungen angestellt werden, wieviel Angehörige der jüdischen Rasse sich im Staatsdienst befinden, daß die Inden zu den Staatsprüfungen und zum Vorbereitungsdienst nicht mehr zugelassen werden. Der Antrag will die Regierung' ferner beauftragen, die Zahl der jüdischen Studierenden an den bayerischen Hochschulen im Verhältnis zu der Zahl der jüdischen Bevölkerung zu kontingentieren, ausländische Studierende jüdischen Volkstums überhaupt nicht mehr zuzu--. lassen, an den bayerischen Hochschulen Juden als Lehrer nicht mehr wirken zu lassen, den Zugang zum bayerischen Staatsdienst für Juden zu sperren. Weiter soll durch gesetzliche Maßnahmen der landwirtschaftliche Grund und Boden vor dem Erwerb durch Juden sichergestellt, und Enteignung vorgesehen werden. Endlich verlangt der Antrag die sofortige Ausweisung der seit dem 1. August 1914 zugewanderten Juden und die Beschlagnahme ihrer Wohnungen und ihres Vermögens. Der deutschnationale Fraktionsführer. Dr. Hilpert, erklärte die grundsätzliche Zustimmuna seiner Partei zu dem antisemitischen Vorstoß, verlangte aber genaue Definition des Begriffs .Jüdische Rasse". Der Fraktionsvorsitzende der Bayerischen Volkspartei Dr. Wohlgemuth. machte darauf aufmerksam, daß der völkische Antrag eine Aenderung der Reichsverfassung bedinge und den Reichstag anginge. Die Beschlußfassung wurde darauf auf Dienstag verschoben. Heimkehr zum Judentum. Wie die Palästinensische Telegrafcn-A->entur erfährt, hat das Oberrabbinat von Palästina ein Schreiben der jüdischen Gemeinde in Lissabon erhalten, mit der Mitteilung, daß die in Portugal lebenden Nachkommen der Marannen lFuden Spaniens und Portugals, die während der Verfolgungen von 1391 zum Schein das Christentum angenommen haben), mehrere Tausend an der Zahl, zum Judentum zurückzukehren wünschen. Die jüdische Gemeinde Lissabons fragt das Oberrabbinat um Rat, welche Schritte sie in dieser Sache unternehmen soll. Die Marannen, Portugiesisch „Christaos Novos" (Neu- Christen). Spanisch „conversos" (Bekehrte) genannt, zählten. im 14. Jahrhundert mehr als 100 000 Seelen. * Ein Beduinenstamm, der den Namen Al Sbmalni führt und jetzt in der Nähe von Saled sein Lager aufgeschlagen hat, wandte sich an die palästinische Negierung mit dem Ersuchen, die Angehörigen des Stammes darin zu unterstützen, daß sie zum Judentum übertreten können. Sie seien nach ihren Traditionen Nachkommen von Inden und wünschen nun. zu dem Glauben ihrer Väter zurückzukehren. Das Oberrabbinat hat am 17. Juli über das von dem Beduinenstamm Al Shmalni übermittelte Gesuch, seine Mitglieder in den Schoß des Judentums auszunehmen, beschlossen, die Entscheidung solange anfzuschieben, bis der Oberkommissar Sir Herbert Samuel aus England und der Oberrabbiner Kook aus Amerika zurückgekehrt sein werden. Die Ansicht, daß ein Teil der gegenwärtigen arabischen Bevölkerung Palästinas von Juden abstammt, die im Lande geblieben waren und im Verlauf der Zeit die herrschende Religion angenommen haben, wird von vielen Juden und Arabern in Palästina geteilt. Dr. I. Klausner weist in einer kürzlich erschienenen Arttkelreihe darauf hin. daß die Araber Palästinas vom anthropologischen Gesichtspunkte ans, sowie nach ihren religiösen Gebräuchen charakteristische Merkmale jüdischer Herkunft zeigen. Merstiitzl Eure Organisation! Postscheckkonto der Vereinigung für das liberale Judentum E. B., Berlin RW. 7. Rr. 187 009. Und mm zu den in der Verfassung sestgelegten Aufgaben des Verbandes, die religiöser, finanzieller, sozialer, rechtlicher und verwaltungstechnischer Art sindL „Der Preußische Landesverband jüdischev Gemeinden ist eine Religionsgesellschaft" (Art. 1 der Verfassung). Satzungsgemäß ist der Verband also eine religiöse Vertretung der preußischen Judenheit. Das ist an und für sich eine Selbstverständlichkeit, da die Berbandsgemeinden nach dem Juöengesetz von. 1847 religiöse Korporationen sind. Aber man muß sich darüber klar sein, daß von nationaljüdischer Seite sicher sehr bald der Versuch gemacht wird, mit Hilfe des Verbandes die jüdischen Religionsgemeinden in Volksgemeinden umzuwandän. Dieser Versuch könnte um so verhängnisvollev werden, als der Landesverband die „Vertretung aller der jüdischen Religionsgemeinschaft gemeinsamen Angelegenheiten nach außen" sowie die „Mitwirkung bei der Vorbereitung von Gesetzen und allgemeinen Verwaltungsanordnungen, welche die jüdische Religionsgemeinschaft berühren", zu seinem Aufgabenkreis zählt. Er wird also gegenüber der Preußischen Regierung als a u t o r i t a t i v e s Organ der preußischen Judenheit auftreten können, und es ist selbstverständlich, daß gerade deshalb seine Beschlüsse von weittragendster Bedeutung für jeden einzelnen werden können. Er wird vor allem dazu berufen sein, an der Abänderung des Jndengesetzes, resp. an der Abfassung eines neuen Gesetzes über hie Stellung der Juden in Preußen nritzuarbeiten. Dabei - wird selbstverständlich die parteimäßige Zusammensetzung seiner Organs von besonderer Bedeutung sein. Denn ebenso, wie die Nationalsuden das Ziel erstreben werden, unseren Gemeinden den Charakter der Religionsgemeinschaften zu nehmen und uns als „nationale Minderheit" abzustempeln, ebenso wird die Orthodoxie alles versuchen, um ihrer „r e ch t"gläubigen Ansicht von C^esetz und Lehre zum Siege zu verhelfen und weiteste Kreise der deutschen Judenbeit von neuem in die geistige Enge des Gesetzes zu zwängen. Wohin das führen kann, ersieht man aus den Ausführungen, die Herr Jakob Wolfs, Frankfurt a. Main, apf der Konferenz konservativer Gemeindevertreter gemacht hat: Bei einer Majorität der Konservativen in den Gemeindestuben „könne die private Anschauung des konservativen Gemeindevertreters nicht maßgebend sein, insbesondere, wenn es sich darum handeln sollte, liberale Einrichtungen, die gegen das Religionsgesetz verstoßen, e.ventuell abzuschaffen". Hier müsse das Gutachten des konservativen Gemeinderabbiners unbedingt maßgebend sein. Demnach also hätte der auf konservativem Boden stehende Rabbiner das Recht, liberale Einrichtungen glattweg zn vernichten, ein löbliches Beginnen, wenn man beabsichtigt, von neuem eine starke Abfallbewegung in der deutschen Judenheit zu veranlassen, ein unglaublicher und unverzeihlicher Fanatismus jedoch, wenn man die weiten Kreise der deutschen Judenheit, der Religiosität ihrer Väter wieder näher zu bringen versucht, wie es das Ziel jedes religiösen Juden sein müßte. Auch ans finanziellem und sozialem Gebiete harren große und lebenswichtige Fragen der Lösung durch den Verband. Die „finanzielle Unterstützung leistungsschwacher Gemeinden", die diesen besonders die Anstellung von Lehrern und Beamten ermöglichen soll, wird endlich zu einer planmäßigen religiösen Erfassung der Jugend sowie zur Befruchtung des religiösen und allgemein jüdischen Levens auch in den kleinsten Gemeinden führen können; die von der Gesamtheit der Gemeinden organisierte und zentralisierte „Schaffung und Unterhaltung oder Unterstützung gemeinsamer Einrichtungen" wird auf dem Gebiete der mit Recht so allgemein gerühmten sozialen Tätigkeit der Inden neue fruchtbringende Möglichkeiten zu eröffnen und auszunutzen in der Lage sein, während die „Förderung der rechtlichen Stellung der Rabbiner, Lehrer«, Kantoren unanderen Beamten der Berbandsgemeinden "geeignet ist, den Anreiz, dieser Berufe wieder so zu erböhen, daß ein ausreichender und gut durchgebildeter Nachwuchs I allmählich wieder sichergestellt wird, e Auf -em Gebiet der Verwaltung behält sich -er Verband die „Beratung der Gemeinden in Angelegenheiten ihrer Verwaltung" vor; auch hiev kann er, W wemr die^ Träger feiner Tätigkeit es verstehen, eine 6^8364416036