Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 4 (1924)
- Issue
- 23 (18.7.1924)
- Date
- 1924-07-18
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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14 bi» 20 Fahren hat keine Möglichkeit, sich in Religion und hebräischer Sprache weiter zu bilden. Es ist zu hoffen, daß öie Fortbildungskurse zahlreich besucht werden. Im Etat ist ein Betrag von 10 000 Mark hierfür ausgeworfen. Die Gemeinde-Bibliotheken in der Oranienburger Str. 28 urpd Fasanenstraße 70/80 werden *in der gleichen Weise wie vt-tzer im Etat berücksichtigt. Die Gesamtausgaben für das Unterrichts- und Bibliothekswesen betragen 540145 Mark. DaS letzte Kapitel des Etats bilden die Ausgaben für di« Allgemeine Verwaltung der Gemeinde, die Gehälter und Pensionen der Beamten, die Bauverwaltung und „Verschiedenes" Die Beamten beziehen an Salären. Pensionen und Renume- -rattonen 800 000 M. nachdem i» letzter Zeit ein bedeutender Personalabbau stattgefunden hat. Die Geschäfts- -edürfniffe erfordern 102000 „ öie Bauoerwaltung wegen der vielen nötig geworbenen Reparaturen an Gemeindegrundfiücken 186 000 „ und schließlich enthält die Position „Verschiedenes" für unvorhergesehene Ausgaben einen Betrag von 250000 „ für den Dispositionsfonds 20 000 „ und als Durchgangsposten für das Gemeindeblatt 80 000 „ Der gleiche Betrag von 80 000 Mark für das Gemeindeblatt -findet sich in den Einnahmen und das ist besonders erfreulich. ES ist gelungen, dem Gemeindeblatt durch die vielen Inserate 4o viel Einkommen zu verschaffen, daß es ohne Zuschuß seitens der Gemeinde in wesentlich erweitertem Umfange erscheinen dann. Dieses Kapitel für die Allgemeine Verwaltung schließt mit »iner Gesamtausgabe von 1154 000 Mark ab. Die Zusammenstellung der Gesamtausgaben für 1934 Kapitel I Kultus- und Ritualangelegenheiten 1879 750 M. Kapitel II Unterrichts- und Bibliothekswesen 640 145 „ Kapitel III Wohlsahrtswesen 1511150 „ Kapitel IV Allgemein jüdische Angelegenheiten 140 000 „ Kapitel V Vermögens-Verwaltung 921792 „ - Kapitel VI Allgemeine Verwaltung 1164 000 „ insgesamt 6146 887 M. Das sind die Harrptzahlen des Etats der Berliner Jüdischen Gemeinde, für 1924. Sie lassen deutlich erkennen, daß auf allen Gebieten das Bestrehen vorherrscht, wieder aufzu- Lauen und das Zerstörte wieder herzustellen. Der Vorstand hat als Leitgedanken für den Etat seine Absichten in einem Satze gekennzeichnet, er will durch „finanzielle Kräftigung der Gemeinde daS Bestehende erhalten, die Schäden der Vergangenheit nach und nach beseitigen, darauf hinwirken, daß die Gemeinde in den Stand gesetzt wird, allmählich die ihr obliegenden Aufgaben in vollkommenerem Maße zu erfüllen." Es ist sehnlichst. zu wünschen, daß diese trefflichen Absichten voll und ganz zur Ausführung gelangen, damit die Verwaltung der Berliner Jüdischen Gemeinde auch in Zukunft vorbildlich bleibe für alle jüdischen Gemeinden Deutschlairds. Die jüdische Frauenstimmrechlswoche in Rheinland und Westfalen. Im März dieses Jahres fanden anläßlich der Stimmrechtswoche in über 20 Städten Deutschlands Vorträge statt, die dem jüdischen Frauen Wahlrecht in der Gemeinde galten. In Rheinland und Westfalen konnten diese Borträge erst kürzlich gehalten werden, für die Hau nah Kar minsky-Berlin, Vorstandsmitglied des Jüdischen Krairenhstndes, gewonnen war. Die Frauenvereine von elf Städten hatten die Rednerin gewünscht, leider konnten nur fünf Städte von ihr übernommen werden. Sachlich von reichem indischen Wissen und Liebe zur jüdischen Gemeinschaft getragen, begründete Fräulein Karminsky warum die jüdische Frau berechtigt set, am Wähle der Gemeinde durch Sitz in der Verwaltung mitzuarbeiten. Ihre Ausführungen waren durch wertvolles Material der Gemeinden unterstützt, in denen Frauen Sitz und Stimme in Vorstand und Repräsentanz haben. Die Borträge wurden in Wesel, Essen, Elberfeld, Barmen und Köln gehalten; der Frauenv?r«in Solingen hatte sich Elberfeld angeschlvssen. Die Vorstände und Repräsentanten der betreffenden Gemeinden waren geladen und fast überall erschienen. Das Ergebnis der lebhaften Aussprache, die sich in allen Orten an die Ausführungen der Rednerin knüpften, mar eine Resolution, die das Stimmrecht für die jüdischen Frauen forderte. Die .Gemeinde Elberfeld, die schon 1919 das Frauen-wahlrecht in die neue Verfassung ausgenommen hatte, es seinerzeit wieder auS dem Statut wegen Nichtbestätigung streichen mußte, hat Frauen in allen Kommissionen mit Sitz und Stimme. Die anwesenden Vertreter versprachen erneut für die Einführung des Wahlrechtes der jüdischen Frau einzutreten. Die Barmer Gemeinde hat auf die Resolution schon zustimmend geantwortet und will auf den preußischen Landesverband im Sinne der Resolution wirken. In Köln hat sich eine besondere Stimmrechtkommission gebildet. In Wesel, dessen Frauenverein dem Frauenbund noch nicht angeschlossen war, wurde warmes Interesse für dessen Ziele geweckt. So haben diese Vorträge, die teils von Ortsgruppen. Frauenvereinen und Schwesternlogen veranstaltet waren, erneutes Verständnis für jüdische Fragen und Frauenarbeit gebracht und das Gefühl für Pflichten, Rechte und Verantwortung der - jüdischen Frau gegenüber dem Wohl des Ganzen und insbesondere der Gemeinde, der sie angehören, gestärkt. Berlin: Zum Mitglied des Gemeindevorstandes ist an Stelle des Herrn Kirstein, der aus Gesundheitsrücksichten ausgeschieden war, das bisherige stellvertretende Vorstandsmitglied Herr Karl Fuchs gewählt worden. Beide Herren sind llberal. — Das Finanzdezernat -im Vorstand, das Herr Rosenthal (liberal) vor kurzer Zeit niedergelegt hatte, hat nunmehr Herr Kareski (Zionist» übernommen, der dafür den Vorsitz in der Synagogenbaukommissiou an Herrn Rosenthal abgegeben hat. Berlin: Seit langer Zeit bestand die Absicht, auf dem Ehrenfelüe der Gefallenen des Friedhofs zu Berlin-Weißenfee ein Kriegerdenkmal zu errichten. Die Ungunst der Zeitverhältnisie hat bisher die Ausführung des Planes verhindert. Nunmehr hat die Repräsentanten-Bersammlung der Berliner Gemeinde beschlossen, den Vorstand zu ersuchen, unter jüdischen Künstlern ein Preisausschreiben für ein geeignetes Denkmal zu veranstalten. Es ist weiter beschlosien worden, den Bund jüdischer Frontsoldaten mit Rücksicht auf daS aktuelle Interesse, das er an dieser Angelegenheit nimmt, zu Bitten. einen der Preisrichter zu bestimmen. Es wird erwartet, daß der Gemeindevorstand dem Ersuchen der Repräsentanten-Versammlung Folge leisten wird. Berlin: Die Sitzung der Repräsentantenversammlung vom 10. d. M. begann mit einer lebhaften Debatte über die Höhe der Preise für die Synagogenplätze. Man war in der Versammlung — der Vorstand ist immer noch anderer Ansicht — inzwischen allgemein zu der Ueberzeugung gelangt daß di« Preise zu hoch seien. Die große Mehrheit der Versammlung war jedoch der Ansicht, daß eine Rückzahlung auf die bereits bezahlten Plätze nicht möglich und eine Ermäßigung der Preise lediglich für die noch säumigen Bezieher von Synagogen karten unbillig sei. Daher begnügte man sich mit her Annahme eines Antrages Reumann (fottfX der den Vorstand ersucht, die Form der Anträge auf Ermäßigung des Preises möglichst zu vereinfachen und vor allem auf eine Begründung zu verzichten. Sonst wurde eine Fülle fachlicher Arbeiten erledigt. So wPkde der Etat der Gemeinde in beiden Lesungen angenommen. und »war ohne Referat und ohne Ausspräche: selüflperständlich war eine gründliche Prüfung des Etats bereits in den Ausschüssen erfolgt. Debattelos angenommen wurde auch die Vorlage über die Neuwahl der Synagogenvorstände, die' sich als ein erster Schritt auf dem Wege zu« Parochial- System darstellt. Nur der geringere Teil der Mitglieder der Synagogenvorstände soll diesmal von Gemeindevoxstand und Repräsentantenversammlung, die Mehrheit von den männlichen Plätzetnhabern gewählt werden. Die Vorlage bezeichnet diese Regelung selbst als eine vorläufig«. Nur aus diesem Gesichtspunkte ist sie bei der Beschränkung des Wahlrechts auf die Plätzeinhaber und bei der wie sich die Begründung ungefähr ausdrückt, Ntchtlösung des umstrittenen Problems des Frauenwahl rechtes allenfalls erträglich. Was den Frauen hier noch verweigert wird, will ihnen ein liberaler Antrag für die Wahlen zur Repräsentantenversammlung geben. Der 8 11 der Gemeindesatzuna soll danach folgende Fassung erhalten: „Das Recht zur Teilnahme an den Wahlen der Repräsentanten steht den volljährigen, im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte besindlichen Mitgliedern zu, (also Männern und Frauen. D. Red.) welche sich selbständig ernähren oder EhefraueMvahlberechtigter Mitglieder sind. Solange sich ein Mitglied Mt der Entrichtung von Gemeiwdebeiträgen im Verzüge befindet, jucht sein und feiner Ehefrau Stimmrecht." Danach würden wahlberechtigt sein alle Steuerzahler und ihre Frauen. Es ist unverständlich, wieso man bei dieser Gelegenheit nicht auch di« unendlich rückständige Abhängigkeit des Wahlrechtes von d«r Steuerltzistung beseitigen will. Der liberale Antrag wurde ohne'Aussprache dem zuständigen Ausschuß überwiesen. Eine längere Aussprache entwickelte sich dagegen über die Bewilligung eines Darlehens von 50 000 Mark für die im Entstehen befindliche Darlehenskasse die in erster Reihe der Unterstützung des jüdischen Mittelstandes dienen soll. Der Vorstand glaubte au^' dieses Geld nur bei einer den sirranziellen Grundsätzen einer öffentlichen Verwaltung entsprechenden Sicherheit geben zu dürfen. Die Mehrheit der Versammlung war dagegen der Ansicht, daß es sich im Grunde genommen um die Bewilligung von Geld für Wohlfahrtszwe'cke handelt, und daß man deshalb nach weniger strengen Grundsätzen verfahren müsse. Sie bewilligte daher die 60 000 Mark bedingungslos. Der Vorstand willigte schließlich mit der Einschränkung ein. daß für das Geld von privater Seite Bürgschaft geleistet werden müsse. Bewilligt wurden ferner der Freien jüdischen Volkshochschule außer den bereits bewilligten 4 300 Mark als Subvention für das laufende Jahr die vom Vorstand beantragten 3 200 Mark und weitere 5 000 Mark sowie für den von der Bezirksgruppe Norden des liberalen Vereins im Auerbachschen Waisenhaus, veranstalteten Gottesdienst debattelos 5 000 Mark. Auf Antrag Lipschitz (liberal) wurde der Vorstand außerdem ersucht, zur Zlusbildung von fünf Rabbinern und fünf Lehrern jährlich im ganzen 12 000 Mark zur Verfügung zu stellen. Berlin: In der Nähe des Witzlebener Bcchnhofs beabsichtigten die Berliner mohamedanischen Kreise eine Moschee zu errichten. Dieser vor längerer Zeit gefaßte Plan ist offenbar aus Mangel an Mitteln nicht durchführbar gewesen. Jetzt ist das Grundstück der Berliner jüdischen Gemeinde zum Kauf angeboren worden. Di« Gemeindeverwaltung hat beschlossen, das Grundstück zu erstehen. Ob auf diesem Grundstück später eine Synagoge errichtet wird oder ob es anderen Gemeindezwecken dienen wird, steht noch nicht fest. Binswangen: In Binswangen bet AngSburg bat ein Trupp von etwa 50 Hakenkreuzlern. die in der Nähe des Ortes eine sogenannte Felddienstübung abhielten urrd biwakierten. den dortigen jüdischen Friedhof in vandalischer Weise verwüstet. 23 Grabsteine wurden uwgeworfen und so demoliert, daß ein neues Setzen der Steine völlig ausgeschlossen ist. Andere Grabdenkmäler wurden mit Hakenkreuzen beschmiert und die Gräber in der gemeinsten Weise besudelt. Der Staatsanwalt hat bereits vier Mitglieder dieser Horde ausfindig gemacht. Dieselbe Horde hat in der Nacht jüdische Bürger in den Straßen und in den Wohnungen schwer belästigt. Die Polizei schritt nicht ein. Hanau: Am 7. Juli fand, wie bereits kurz mitgeteilt, die 52. Jahresversammlung der Israelitischen Lehrerkonferenz Hessens statt, zu der sich eine stattliche Anzahl der im südlichen Teile der Provinz angestellten Lehrer eingefunden hatte, während der Norden nur spärlich vertreten war. Än den Verhandlungen nahmen Vertreter der Borsteherämtec Hanau. Fulda und andere Gäste teil: die übrigen Porsteherämter hatten sich'wegen -ringender Abhaltung mcht beteiligen können. Der Vorsitzende. Lehrer Schaumborg-Reukirchen. richtete Begrüßungsworte an die Toilnehurer und erstattete in üblicher Weise den Jahresbericht, der das allgemein unerfreuliche Spiegelbild des durch die Inflation und ihre Nachwirkungen verursachten wirtschaftlichen 'Niedergangs bot, von dem die jüdische Lehrerschaft besonders hart betroffen wurde. Das größere Interesse konzentrierte sich daher auf das manche Gemeinde und jüdische Schule in ihrem Fortbestehen berührende aktuelle Thema: „Der Abbau und die jüdischen Schulen". Dazu lag die Berichterstattung über die Konferenz mit Ministerialdirektor Dr. Klotzsch und, anderen Mitgliedern des Kultusministeriums am 17. Juni vor, an der neben dem -Vorsitzenden die Provinzialrabbiner Dr. Gradewitz-Hanau. Dr. Cohn-Marburg und Dr. Kahn- Fulda als Vertreter der in Betracht kommenden Borsteherämter teilgenommen hatten. Der bereits an vielen Orten begonnene Abbau jüdischer Schulen, so lautete die wenig tröstliche Botschaft, muß unter dem Druck der Verhältnisse fortgesetzt werden. In manchen Kreisen wird keine jüdische Volksschule mehr erhalten bleiben. Der Vorschlag der Aufstellung eines „Tableaus", man hätte dafür auch den deutschen Ausdruck „Verzeichnis" wählen dürfen, weil darunter die noch bestehenden jüdischen Volksschulen mit Angabe der Dchülerzahl und anderer statistischer Merkmale gemeint waren, wurde lebhaft diskutiert, weil eine befriedigende Lösung der Materie auf diesem Wege nicht zu erwarten sei. Auch die Frage der Schaffung oder Erhaltung von Schulen in Orten zentraler Lage, von denen aus kleinere Gemeinden mitversorgt werden könnten, fand verschiedene Beurteilung. Richtig bemerkt würbe, daß solche größeren Gemeinden eher in der Lage seien, aus eigenen Mitteln die Erhaltung ihres religiösen Lebens zu sichern als die kleinen, die auf Subventionen des Staates angewiesen seien, wenn sie nicht restlos verfallen sollen. Ob sich trotz aller BerhinderungSversuche das Schicksal vieler kleiner öffentlicher Schulen in absehbarer Zeit nicht doch erfüllen wird, ist eine ernste Frage, die alle Beteiligten wegen der bereits angedeuteten weittragenden Schädigungen bange Befürchtungen hege» läßt. Für bi« bereits Abgebauten, die in ihren Gemeinden als Vorsänger und Religionslehrer weiterwtrken, wurde bei Abschluß eine- PrtpatvertrageS eine Pauschalsumme als Normalfordeeung empfahlen, die ungefähr den durch die einstweilig« Pensionierung verursachten finanziellen Unterschied ausgletchen soll. Ueber die ,<HilfSkaffe ESrah" erstattete deren Vorsitzender. Perlstein-GudenSberg, Bericht. Kassenbericht und eine allgemeine Aussprache über schwebende Berufsfvageu vervollständigten das Programm der arbeitsreichen Tagung. Leipzig: Nach mannigfachen Schwierigkeiten ist nunmehr die Neuwahl des Gemeindevorstandes vollzogen worden. Zum Gemeindevorsteher ist der langjährige Borsrtzende der Gemeindeverordneten, Herr Carl Goldschmibt, gewählt worben. Nutzer ihm gehören dem Vorstände an liberal gerichteten Mitgliedern die Herren Bankier Wilhelm Breslauer und Kaufmann S. Gottlivb an: zwei Vorstandsmitglieder, die Herren Kaufmann S. Hodes und Fabrikant O. Blümlein vertreten die demokratische Fraktion. Leipzig: Die Leipzig-Loge veranstaltet in der Zeit vom 34. August bis 7. September in ihren Räumen eme Ausstellung moderner Kunst, die das Schaffen unserer besten lebenden jüdischen Künstler zeigen und für sie Interesse wecken soll Werke aus Privatbesitz wie aus dem Besitz der Künstler selbst werden in hoffentlich stattlicher Zahl zur Verfügung stehen. Die Ausstellung fällt in die Zeit der .Herbstmesse, sodatz auch diele auswärtige Kunstinteressenten Gelegenheit haben werden, sie zu besuchen. München: Ueber das Thema „Arbeitsrecht in der Bibel sprach kürzlich an der hiesigen Universität im Rahmen der gemeinverständlichen Abendvorlesungen Professor W. Silberschmidt. Der Vortragende führte ans. daß man das ArbeitSrecht der Bibel nicht aus dem Arbettsrecht der anderen antiken Völker herauslösen darf, wenn man seine hohe Bedeutung würdigen will. Wenn wir zunächs^as Arbeitsrecht des Unfreien, des Sklaven betrachten, so sehen wir. daß ave alten Völker den Sklaven als Sache werten, und sich nur in der größeren oder geringeren Härte ihm gegenüber unterscheiden. Am strengsten verfahren die Inder, und die Römer haben in ihrem Recht die Betrachtung des Sklaven als Sache am konsequentesten durchgeführt. Das biblische Arbeitsrecht ist am meisten mit dem der alten Babylonier verwandt, wie die oft wörtliche Uebereinsttmmung von einschlägigen Gesetzesbestimmungen lehrt. ES unterscheidet sich aber in seinem Geist vollkommen von dem babylonischen Recht in dreifacher Hinsicht: durch den Monotheismus feine Humanität und | durch die Sabbathruhe. Ter Glaube an den einen Gott der den Menschen nach seinem Ebenbild erschaffen hat, verlangte, daß man auch im Sklaven das Ebenbild Gottes ehrte. Der menschliche Charakter des jüdischen Reliftionsgesetzes bewirkte eine Milderung der Schnldsklaverei. sodaß der Schuldner nach sechs Dienstjahren frei gelassen und mit allem zu selbständigem Leben Notwendigen versehen werden mußte. Die Pflicht zur Sobbathruhe wird endlich ausdrücklich auf alle abhängigen Geschöpfe ansgedehnt. Beim Arbeitsrecht der Freien griff der Vortragende wiederum auf die Schöpfungsgeschichte zurück und führte aus. daß die Arbeit im Schweiße des Angesichts zum Ausdruck bringen will, daß kein Mensch ein Anrecht auf paradiesische Untätigkeit habe. Ferner ergebe sich aus der späteren traditionellen Auslegung des Bibelwortes. daß die Israeliten Knechte Gottes sind, aber nicht „Knechte der Knechte" sein sollen, eine unvergängliche Feststellung der Würde des Menschen. Dieser humane Geist des biblischen Arbeitsrechts, so waren die abschließenden Gedanken des Redners, sollte auch in der Gegenwart bei der Schaffung eines neuen deutschen Arbitsrechtes wirksam werden. um eine Lauernde Aussöhnung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer herbeizusühren. Der Vortrag fand lebhaften Beifall bei den Zuhörern. Stuttgart: Die auf Grund der neuen Verfassung gewählt« Israelitische Landeövecsammlung Württembergs trat am 29. Juni d. I. zu ihrer ersten Tagung zusammen, die die Wahlen zu den neuen Landesvrganeu der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württembergs vorzunehmen und deren Hanshaltplan für 1924 festzustellen hatte. Zunächst wurden auf die Dauer der Wahlverio-de der Landesversammlung als ihr Präsidium die Vorsitzenden der verfassunggebenden Israelitischen Landesversammlung, die Herren Julius Rothschild-Stuttgart und Rechtsanwalt Dr. Hayum-Tübingen wieder- und als zweiter Vorsitzender Rechtsanwalt Dr. Wolf-Stuttgart neugewählt. In den Israelitischen Oberrat wurden öie seitherigen „Oberkirchenvorsteher", nämlich die Herren I. Flegenheimer-Heilbronn, Rechtsanwalt Dr. Gunzenhauser-Stuttgart. Louis Hirsch- Stuttgart, Leopold Levi-Stuttgart und Rechtsanwalt und Regierungsrat Dr. Nördlinger-Stuttgart — dieser als besoldetes rechtskundiges Mitglied — und weiterhin die Herren Stadtrabbiner Dr. Rixger-Stuttgart als besoldetes theologisches Mitglied sowie M. Herz-Hall berufen. Zum Präsidenten wurde Regicrungsrat Dr. Nördlinger zu seinem Stellvertreter Louis Hirsch gewählt. Außerdem wurden die in üec Verfassung vorgesehenen ständigen Ausschüsse, nämlich der Besehungs-, Beschwerde- und Rechnungsprüfungsaus» schuß sowie die Disziplinargerichte für Rabbiner und Rcligionslehrer gebildet. In der allgemeinen Erörterung des von der bisherigen Oberkirchenbehörde vorgelegten Haushaltplans für 1024 wurde besonders die Notwendigkeit der Hebung des geistigen Lebens der jüdischen Gemeinden in Württemberg, der Fortbildung der Rabbiner und ReligionSlehrer und der Förderung der Jugendbewegung, der Jugendpflege und des Religionsunterrichts betont. Der Oberrat wurde ermächtigt, sich au den Arbeiten für eine deutsche Gesamtorganisation zu beteiligen: die Entscheidung über den Anschluß der württemberglschen Landesorganisation will aber die Landesversammlung je nach der Gestaltung der Gesamtorganisation sich selbst Vorbehalten. Der Haushaltplan wurde sodann an einen Ausschuß unter Vorsitz des Ministerialrats Tr. Hirsch verwiesen, dessen Anträge am folgenden Tag durchweg angenommen wurden. Sie entsprachen, ohne das dringende Gebot der Sparsamkeit zu verletzen, den Anträgen aus dem Plenum und trugen den Interessen der Rabbiner und Nelrgionslehrer in der Gestaltung ihrer Besoldung weitgehend Rechnung. So wurden außer dem Stadtrabüinat Stuttgart auch die Rabbinatstellen von Oeilbronn und Uta in Besoldungsgruppe XI unalle Religionslehrer mit einem Dienstalter von 25 Jahren und darüber in Besoldungsgruppe VIII (entsprechenden staatlichen Besoldungsgruppen) eingestnft. Die Gesamtausgaben wurden auf rund 240 000 Mark festgestellt: hiervon werden rund 72 000 Mark durch die Beiträge der Gemeinden zu den Gehältern der Rabbiner und Lehrer gedeckt: der württemberglsche Staat leistet einen Zuschuß von 18 000 Mark. Zur Deckung des hiernach noch verbleibenden Abmangels von rund 150 000 Mark wurde die Erhebung einer Landessteuer von 10 Pfennig auf je 1000 Papiermark Einkommensteuerschuld von 1922 beschlossen, was durchschnittlich auf -en Kopf der jüdischen Bevölkerung Württembergs die nicht unbeträchtliche Belastung mit 14 Mark für die Zwecke der Landesorganisation bedeutet. Hierzu treten dann noch die Gemeindesteuern, die z. B. in Stuttgart kaum unter dem genannten Satz bleiben dürften. Fast sämtliche Beschlüsse wurden einstimmig gefaßt. Wie die Teilnehmer, so haben alle württembergischen Religionsgenossen Grund, mit dem Verlauf der Versammlung sowie mit ihren Ergebnissen zufrieden zu fei». Werbt neue Leser für die „Jüdisch-liberale Zeitung-