Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 4 (1924)
- Issue
- 14 (16.5.1924)
- Date
- 1924-05-16
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Richtung nltM TcIrFit ein verderbliches NeVergewicht erlangen können. Erstens hat die Wahl der Abgeordneten des Verbandstags nach den Grundsätzen der Verhältniswahl stattsufindcn. .'»weiten,' steht neben dem in unmittelbarer Wahl gewählten Vcrbandstag der Rat, der in der Hauptsache aitS Personen zusammengesetzt ist, die in den einzelnen Gemeinden die praktische Verwaltnugstätigkeit bereits kennengelernt haben und namentlich in finanzieller Hinsicht streng darüber wachen werden, daß die Steuerkraft der einzelnen Gemeinden nickt durch Beschlüsse des VerbandstageS über das tragbare Mas; hinaus angespannt wird. Drittens dient als Ventil die Möglichkeit für jede einzelne Gemeinde, anS dem Landesverband wieder auszutreten. Nun haben gelegentlich der letzten, seitens der Berliner Gemeinde berufenen Versammlung von Gemetndevertretern einige Vertreter von Grvßgemeinden sich gegen die Vornahme baldiger Wahlen mit der Begründung ausgesprochen, Satz hierzu die vorherige Anerkennung öeS Landesverbandals öffentliche Körperschaft durch die preußische Regierung erforderlich oder doch zweckmätzigerweife abzmvarte« fei. Selbst wenn man aber, der Ansicht der preußischen Regierung und des Landtags folgend, den Art. 137 der Reichsverfassung fo auslegt, daß eine öffentliche Körperschaft Im Ein» jener Berfasiungsbestimmung erst durch die staatliche Anerkennung geschaffen wird, ist jene Begründung dennoch nicht zu billige«. Der damit eingenommene Standpunkt ist zu formalistisch und auch zu unterwürfig gegenüber der Regierung. Die jüdische Religionsgemeinschaft ist etwas GelbstSndigeS und bängt durchaus nicht von dem guten oder schlechte« Willen der Regierung ab. Wir haben in vergangenen Jahrzehnte» zwar in manchen Beziehungen verständnisvolles Wohlwollen bet -er Regierung gefunden,- in anderen Beziehungen aber stand ste berechtigten Ansprüchen verständnislos und ablehnend gegenüber. Niemand kann voraussehen, wie in der Zukunft sich die Verhältniffe gestalten werden. Demgegenüber muß sich die jüdische Religionsgemeinschaft zunächst selbständig auf die Füße stellen und sich so einrichten, daß sie, möglichst auch ohne Mitwirkung der Negierung, fertig werden und ihre Zwecke erreichen kann. Die Reichsverfassung gibt jedenfalls die Freiheit des Znsammenschlnsses der mehreren Gemeinden. Der Zusammenschluß, wenn er in der ausgedehnten Weise erhalten bleibt, wie er sich bereits im Landesverband zusammengefügt bat. wird gegenüber den Staatsbehörden tatsächlich eine G i mtvertretung der zusammengeschlosienen Gemeinden und damit fast des gesamten preußischen Judentums bilden, gleichgültig, ob die Negierung diesen Landesverband als öffentlich-rechtliche Körperschaft anerkennt oder nicht. Fast das einzige, was die Negierung durch ihre Anerkennung hinznsügen kann, ist die Möglichkeit, von den einzelnen angescklvsfenen Gemeinden die Beiträge zwangsweise einzuziehen, die von den Behörden des Landesverbands als Umlage beschlossen werden. Auch dies Recht ist aber ziemlich bedeutungslos, denn alle zahlungsfähigen Gemeinden werden wohl fast ausnahmslos auch ohne staatlichen Zwang die beschlossene Umlage zahlen, und gegenüber den nichtzahlungsfähigen oder den böswilligen wird — zumal angesichts der für die Zukunft bestehenden Anstrittsmöglichkeit — auch der Versuch einer zwangsweisen Beitreibung geringen Erfolg haben. Warum soll man also auf jene staatliche Anerkennung, die so gut wie keine neuen Rechte gibt, warten, und dadurch das Inkrafttreten der Behörden des Landesverbands und den Beginn ihrer Wirksamkeit hinausschieben? Sind die Behörden erst einmal da, so werden sie ihre Anerkennung schneller durchsetzen können, als wenn sie noch nicht da sind. Etwaige Aenderungen der Verfassung aber, die möglicherweise vom Staat als Vorbedingung der Anerkennung gefordert werden könnten, lasten sich ebensogut nach Inkrafttreten der Behörden wie vorher vornehmen. Bis zum Zusammentritt des Rats kann dies nach der im Eingang erwähnten Uebergangsbestimmung durch den Vorstand der Berliner Gemeinde geschehen, später durch übereinstimmende Beschlüste des Rats und des Berbandstags mit V» Mehrheit gemäß den allgemeinen Bestimmungen über Verfastungsänderungen. Die Anerkennung des Landesverbands kommt allerdings <ÜS Voraussetzung auch mit.in Betracht für die öemnüchstige Aenderung und Ergänzung -er bisherige« Preußische» Judengesetzgebung aus dem Wege der BerbandSbeschlüSe. Daß künftig eine Aenderung dieser Gesetzgebung »och aus de» Wege selbständiger Staatsgesetze erfolge» wir-, ist kam» zunehmen, und eS ist auch nicht zu wünsche». Der Landes* verband wird vielmehr selbständig an de» früh« vom Verband der Deutsche» Jude» und dem Derttsch-JSraetttffche» Gemeindebund gemeinsam ausgestellten Gesetzentwurf lFaffmrg Lilienthalj ansuknüpfen und ihn den «ue» Verhältnisse» anzupasien haben. Der so geänderte Entwurf wirb dann aiS Beschluß des Landesverbandes mit begleitend em, die frühere» StaatSgesetze aufhebenden Staatsgesetz zu verkünde» sein, entsprechend dem StaatSgüsetz vom 8. April 1934, betreffend die Ktrcherwerfaffnngev der evangelischen Landeskirchen. Diese Erwägung macht -war eine baldige Anerkennung des Landesverbandes durch die Regier««» gleichfalls wünschenswert, spricht aber nicht gegen baldige Vornahme -er Wahlen zum Landesverband. Dev» durch die Vornahme der Wahlen wird die Erlangung -« staatliche» Anerkennung keinesfalls erschwert. Verzögert sich die AnerkenumP, so ist dir Lage künftig keine schlechtere als bisher, den» es würde Sann auch nur künftig -er bisherige Stillstand der Gesetzgebung auf diesem Gebiet sortdauern. Inzwischen könnten aber die neue» Behörden -eS Landesverbands bereits an -er Fertigstellung des BerbandSheschlnffeS, der an die Stelle der bisherigen Judeng^etzgevung zu treten hätte, arbeiten, so daß er bereits vorläge und schnell den Staatsbehörden unterbreitet werden Wnnte, sobald dann die Anerkennung des Landesverbandes erfolgt. Und bei gar zu langer Verzögerung der Anerkennung müßte, wenn erst die Behörde« des Landesverbandes in tatsächlicher Wirksamkeit sind, sogar erwogen werden, in wie weit durch Verbandsboschlüste auch ohne staatliche Anerkennung die bisherigen auf jüdisch-kirchliche Angelegenheiten bezüglichen Staatsgesetze, soweit sie schädlich wirken, unschädlich gemacht werden könnten. Bevor die Behörden des preußischen Landesverbandes ihre Wirksamkeit begonnen haben, ist auch nicht zu denken an den von allen Seiten gewünschten und erforderlichen Zusammenschluß der mehreren deutschen Landesverbände zu einem Reichsverband, der jetzt leider nur auf dieser Grundlage geschaffen werden kann, nachdem früher die damals günstige Zeit für eine weniger partikularistische Form des Zusammenschlusses durch allerlei Quertreibereien versäumt worden ist, nicht ohne Mitschuld der damaligen Behörden der. Berliner jüdischen Gemeinde. Auch der Reichsverbcind darf aber nicht das Endziel sein. Die jüdische Religionsgemernschaft ist nicht mehr, wie in vergangenen Jahrzehnten, im wesentlichen auf wenige Länder beschränkt, und sie hat jetzt in allen, auch den östlichen Ländern, volle Religionsfreiheit erlangt. Unter diesen Umständen muß erstrebt werden, daß diese Religionsgemeinschaft als solche, und in strenger Beschränkung auf religiöse Zwecke, sich eine gemeinsame Vertretung schafft, die sich aus Abordnungen ihrer Spitzenvertretungen aus allen einzelnen Staaten zusammensetzt. Zwar bestehen schon einige internationale jiddische WohltätigkeitAvereine, und neuerdings sind auch einige jüdische Parteien dazu übergegangen, Weltvertretungen zu bilden. Alles dies kann aber nicht das Zusammentrete« einer Behörde ersetzen, deren Mitglieder nicht von Einzolkörperschaften oder einzelnen Parteien abgeordnet werden, sondern deren jedes von der gemeinsamen obersten Organisation aller jüdischen Parteien seines Landes ernannt ist. Der Versuch, eine solche Weltorganisation m schaffen, wird auch tu denjenigen Ländern, in, denen bisher eine Gesamtorganisation aller Parteien noch nicht besteht, auf die Schaffung solcher Gesamtorganisationen der Juden der einzelnen Staaten hinwirken und so überall das Gefühl der Zusammengehörigkeit stärken und alle Parteien lehre», daS viele Gemeinsame den kleinen Meinungsverschiedenheiten vomnzustellen. In dieser Gesamtorganisation der Juden aller einzelnen Länder wird dann auch für die Vertretung der Juden Palästinas als eines gleichberechtigten Staates die richtige Stelle fein, und so unter Zurückweisung der tofttttteftttneai «rd gefährlichen Uwpteu der Zionist« tote Bode» gestorben «erden, auf dem bestehende Gegen- Dtze ffonwrf ihr« Ausgleichung entgogengeführt werde« Bhnm. Ans den Gemeinde«. Verv». Aus Anlaß der sechsten Wiederkehr des Todestages Hermann Cohen-, des großen deutschen Philoftwheu, veranstaltete der «Verein zur Gründung und Erhaltung einer Akaömnie für die Wiffenschaft des Judentums" vor kurzem tm LogenhauS, Berlin. Kleiststraße 10, eine Gedächtnisfeier für de» Begründer dieses große« KultucwerkeS. Die Akademie für die Wiffenschaft öeS Judentums ist im Gegensatz z» alle» andern jüdischen Kulturinstitu- <so«eu. die als praktisches Ziel die Ausbildung vou Rabbi- »er» oder Lehrern verfolgen, begründet worden, um für die fletsche Wissenschaft eine Stätte vorurteilsloser Forschung 9» schaffen, und die uralten Kulturgüter des Judentums »ach den neuesten Methoden der Wiffenschaft z« erforschen. I» dem großen Saal deS Logenhauses, de« ein Bild Hermann CohenS schmückte, hatte sich eine große Gemeinde interessierter Persönlichketteu vimgeftmden. Man sah die Mtwe deS verstorbenen Gelehrten, den gegenwärtigen Vorsitzenden der Akademie, Geh. Med^Rat Prof. Dr. August von Wassermann, de» eifrigen Mttarbriter an diesem Werke, SanitStSrat Dr. Gustav Bredt, Vertreter der jüdischen Gemeinde, des Ordens U. O. B. B. und zahlreiche andere prominente Persönlichkeiten deS öffentlichen jüdischen Lebens. Ein stimmungsvolles Orgelvräludtum leitete die ernste Feier ein. Dann sang Oberkantor Manfred LewandowSky. Hierauf zeichnete Dr. Fritz Stetnberg- Petersburg, einer der bekannteste» Schüler Hermann CohenS, in markanten Zügen ein Lebensbild des Philosophen und gab dann in anSgezeichneter Weise Einblicke in die „Idee der Unsterblichkeit bei Hermann Cohen. Der Ansprache folgte ein weiterer Gesang von Oberkantor Lewanöowsky. Mit einem Orgelpostlud tum klang die würdige Feier ans. Drahnsmolbei Göttingen. In de» letzten Tagen wurden hier von der völkischen Jugend wiederholt Judenkrawalle inszeniert. Es fanden Zusammenrottungen vor den Häusern der jüdischen Einwohner statt, die zwm Teil beschädigt und deren Etmvohner schwer belästigt wurden. Ein Trupp dieser Rohlinge drang nachts in den jüdischen Friedhof ein und beschädigte zahlreiche Gräber. Dreizehn jüdische Gräber wurden vollkommen zerstört und die Grabsteine in Stücke zerschlagen. (Fortsetzung „Ans den Gemeinden" im 8. Beiblatt.) Kalendarium für dir Zeit vom 17. bis 24. Mai. Mat 1924 3jar 6084 Freitag tt. IS. Sonnabend 17. 10. Wochen-Avschnitt Emor 18. (8. B. M. Kap. 21—Ä4) Haftara h: Ezechiel Kap. 44 Sonntag 14. Pesiach scheut Montag 19. 16. TaarriS stherri ff Dienstag 20. 16. Mittwoch 21. 17. Donnerstag 22. 18. Lag fhnutx Freitag 23. 19. Sonnadevd H 20. (8. v. M. Kap. 25-S6J) Haftarah: JeremtaS Kap.« jüdischen jungen Leute schnellstens zum Heeresdienst eingezogen werden sollten. DaZ also war die „Gseire!" Das Gerücht war natürlich so falsch wie es sinnlos war. Aber es verbreitete sich mit Windeseile durch das Land. Man gab sich nicht die Mühe, es nachzuprüfen, mau hörte nicht auf die Zweifler, nicht auf die Mahnung der Besonnenen. Der lähmende Schrecken griff um sich und mündete endlich in einen wilden, blinden, tollen Berheiratungstaumel. In HalS über Kopf gehetzte, improvisierte Trauungen. Das waren die „Gseire Hochzeiten", oder, wie sie im Jargon hießen: „Die Gseirc-cbaLseiieZ." sticht als ob dem Judentum, oder auch nur dem ostjüdischen Stamm, eine Scheu und vollends eine Furcht vor dem .Kriegsdienst innewohnte. Die Inden waren von je her ein kriegerisches Volk, und dem Geschlecht der Maktabäer war niedere Feigheit fremd. Aber man war durch lange Zeiten dem Militärrvejen gründlich entfremdet. Die Dienstzeit, für die man angcworben war, währte mindestens a ch t Jahre und bei irgend einer Verfehlung innerhalb dieser Zeit länger. Die Truppen bildeten kein Volksheer, sondern fetzten sich größtenteils aus höchst zweifelhaften, in der Betrunkenheit angewvrbenen oder gegen Bezahlung für wohlhabendere Militärpslichtige eingetretenen „Suplenten" zusammen. Der vom Talmudstudium in den Kasernenhof geschleifte jüdische Soldat halte eine rohe Behandlung zu gewärtigen und dafür, auch bei bester Führung, keine Aussicht auf Beförderung. Dazu wirkte die Nötigung zum Verzicht auf die Beobachtung aller Glaubensvorschriftcn in Bezug auf Gebet, Sabath und Lebensführung auf's äußerste abschreckend ruf die an die strengste Befolgung dieser Gebote gewöhnte Jugend. Und von all den drohenden, in der aufgepeitschten Phantasie verhundertfachten Schrecknissen des Militärdienstes sollte man sich durch ein einfaches Mittel befteien können. Durch rine Heirat! Und wie bequem war dieses Heiraten, ohne Aufgebot, ohne Standesamt, ohne große Formalitäten. Die Lrauungszeremonie unter dem Synagogen-Baldachin, vom Rabbiner im Beisein zweier Zeugen vollzogen, genügte. Die „Matrickel"-Eintragung besorgte derselbe Rabbiner oder der Gemeindeschreiber. Hei — wie raste da die wilde HeiratSjagö vom frühe» ^Morgen bis zum späten Abend. Jedes Mädel, das aus der Straße aufgegriffen wurde, konnte unversehens, mit Marktkorb und Schürze, in einer Stunde Braut und junge Ehefrau werden. Ein junger Mann und ein Mädchen, die am Vormittag noch nichts voneinander wußten, konnten am Nachmittag schon ein glückliches, junges Paar sein. Ein glückliches? In vielen Fällen gingen die Paare gleich nach der Trauung auseinander, weil sie weder eine Wohnung hatten, noch sonst irgendwie ans die Gründung eines Hausstandes eingerichtet waren. Die kleine indischeMu-sikkapellc des Ortes zog vom frühen Morgen bis in die späte Nacht herum, um unablässig bei den einander aülvsenden Hochzeiten aufzuspielen, die .Neuvermählten Paare mit klingendem Spiel hetmzugeleiten und dann wieder zu neuen Hochzeiten aufzuspielen. Wer in ein solches Städtchen Podolienß aus der nüchtern«» Normalwelt verschlagen worden wäre, der hätte glauben können, er sei in ein U-eberparadies der Seligen oder in ein großes Tollhaus geraten. Rauschende Musik und johlender Gesang aus den Werbeschänkcn auf der einen Seite. Hochzeitsgesellschaften, von dröhnenden Tschindara-Kapelleu durch die Straßen geführt, auf der anderen. Eitel Lust und Jubel auf allen Wegen. Selten oder nie hat der Jammer eine so groteske Karne- ' valsmaske angelegt. Das also waren die „Gseire-Hochzeiten." Als aber der Irrtum loslietz der Augien Band", als »»an des ungeheuren Fehlers inne wurde, den man iu der unsagbaren Verblendung beging, da Hub ein ungeheures Scheiden an. Zum Glück war die ScheidungS-Formalttüt nicht viel schwieriger als die Trauungs-Zeremonie. Nur daß die Schreiber der Scheidebriefe alle Hände voll zu tu» hatte». Die Besteller dieser „Get"^Briese aber nrutzten oft viel Geschick, viel List und Schlauheit aufwenöeu, um ihrer Misst»» gevecht zu werden. Denn die Frau, die einer Scheidung widerstrebte, brauchte sich nur der Unterzeichnung deS ScheidebriefeS zu entziehen. Eine Maffeu-Snggestiou affo war der Anlaß der Gsetre- Hochzeiteu. Eine Masten-Suggestion, wie es auch -er moderne Antisemismus ist. Mit einem wesentliche» Unterschiede freilich. Die wüste Maffenverblendung, -ie wir Antisemitismus nenne», führt zu Plünderungen, Rand Überfälle» und Mordanschlägen, jene Gseire-Dnggestivn führte u«r »a harmlosen Hochzeiten. _____ I. Landau. Ewige Lampe, leuchte' i. Niemals, seit Israel am Hange des Bergs lag. den mau den Gottcsberg nennt, ist sie zum Erlöschen gekommen, cs sei, daß Abschlag und Steinwurf des Verfolgers Lampe und Lade zertrümmerte. Sic glüht — durch alle Jahrhunderte ein Zeichen, daß des Ewigen Licht uns leuchtet, daß der Geist unsere Waffe bleibe. II. Es war einmal in einer kleinen Gemeinde ein Rabbi..er, der war liberal. Aber das Klappern der Mühle der Zeit überhörte er. War liberal und leugnete nicht den Gedanken der Entwicklung. Aber F o rm war ihm Judentum, Form, wie sie doch erst die Reihe der Lehrer gebildet. Sie, die er abgeschlossen vermeinte, ward ihm Fanal. Oder das, was de-m Muslem der schwarze Stein in der Kaaba. Eines Tages sagten sie ihm, die heilige Lampe oh denr Oraun Kaudesch sei erloschen. . . . Der Krieg mit seiner Achtlosigkeit und seinem Oelmangel hatte sie verschlungen, diesen reinsten Ausdruck einer Idee, ein wirklich religiöses Symbol, dom heutigen Menschen nah wie dom vor Zeiten. III. Und »«« hat die Gemeinde wieder ihr ewig>es Licht. Ein neuzeitlicheres, patenteres, denn ste je sich träumen ließ. An die elektrische Leitung angeschlossen ist's. Und wenn das Gotteshaus erleuchtet wird, dann geht ein sonderbares Glühen durch die ewige Lampe. Und wen» man den Tempel verdunkelt, mutz auch sie erlöschen. Unter dieser „ewigen" Lampe predigt der Rabbiner das Gebot vom Sinai. ^Befiehl den Kinder» Israels, Oel zu bringen. reines, von gestoßene« Oliven, daß beständig das Acht leuchte." Das heilige Licht aber flackert. Schönste Tradition, zum — wörttich — lemchtenden Sinnbild geroordeu dafür, w i e mau religiöse Form übe« soll: in Wahrheit, a«S innerer Notwendigkeit, «ach Erkenntnis ihrer sinnlichen Bedeutung. Die Form als atavistisches Vorurteil ist der Tvdeskeim religiöse« Empfindens. Botho Laserstein. GARBATY if« CIGARETTEN /