Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 3 (1923)
- Issue
- 19 (11.5.1923)
- Date
- 1923-05-11
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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bang ihrer Mitglieder mit der Hauptgemeinde?u stärken suchen und allen Bestrebungen, die auf Separation hindeuten, energisch begegnen. Die zweite Zrage geht dahin, ob der Reformgemeinde die Sgnagoge Zafanenstratze für Sonntagsgottesdienste zur Verfügung gestellt werden soll. Zch stehe grundsätzlich auf dem Standpunkt, datz jedes religiöse Bedürfnis befriedigt werden mutz. Wenn ein Zude oder eine Gemeinschaft von Zuden in das Gotteshaus eingelassen werden will, um dort andächtig zu sein, so sollen ihnen die Tore geöffnet werden. Zch kann nicht einsehen, warum das am Sonntag verboten sein soll. Voraussetzung aber ist, datz dieser Sonntagsgottesdienst oben nur ein Rotgottesdienst an einem Wochentage für diejenigen sein soll, die den Sabbatgottesdienst nicht aufsuchen können, ein Lrgänzungsgottesdienst für die Labbaiandacht. Diese Labbaiandacht kann nur an unserem geheiligten Sabbattage, am siebenten Tage der Woche und an dessen Vorabend stattfinden. So war es Jahrtausende lang, und so soll es und wird es bleiben. <3m Kohelet Kap. 3 heitzt es: Ls ist eine Zeit zum Zerreitzen und eine Zeit zum Verbinden, eine Zeit zum Lieben und eine Zeit zum Hassen, eine Zeit zum Kämpfen und eine Zeit zum Einigen. Sch glaube, wir leben in einer Zeit, wo es nötig ist, zu verbinden, zu lieben und zu einigen. Gmil P! otke. Dsr gegenwärtige ötand der Gemeinfchaftsjchulfrage,*) Von Hsriiicnui V e ck e r, Berlin. (5d)lujj.) V. Was haben die jüdischen Schulkinder und die jüdischen Lehrer Svn einer Gemeinschaftsschule aus christlicher Grundlagezu erwarten" Das Kompromiß enthält allerdings den Schlußsatz: „Die Gemeinschaftsschule verliert ihren Eharakter (also den einer Schule auf christlicher Grundlage) nicht dadurch, daß Lehrer an ihr tätig sind, die einem christlichen Bekenntnis nicht angehöreu". Dazu ist der Satz des Kompromisses heranzuziehen, der also lautet: „Bei Besetzung der Lehrerltellen an der Gemoiiischaslsschule soll auf das religiöse Bekenntnis der die Schule besuchenden Kinder Rücksicht genommen werden". Diese beiden Sätze dienten und werden in der weiteren Debatte über den Kompromißvorschlag den Demokraten als reservslio mentalis dienen, wenn man ihnen Vorwürfe wegen ihrer undcmvkratifchen Abstimmung machen wird. Liner solchen Haltung ist zweierlei sntgegenzusetzen: 1. Die Demokraten, welche sich stets als Urheber (Preuß) und Schützer der Weimarer Verfassung bezeichnen, haben durch ihre Zustimmung zu dem Kompromiß gegen die von ihnen selbst geschaffene Verfassung gehandelt, weil sowohl die Verfassung, als auch der Reichsschulgesetzentwurf eine Gemeinschaftsschule auf christsicher Grundlage nicht kennen. 2. Sie haben das demokratische Prinzip verlassen, um durch dehnbare, nicht gesetzlich festgelegte Bestimmungen, also nur scheinbar demokratische Zugeständnisse, ihren Abfall zu bemänteln. Die oben mitgeteilteu zwei Lätze des Kompromisses» so behaupten roir, enthalten dehnbare» nicht gesetzlich seftgelegte Bestimmungen, sie stvd demnach nur scheinbar demokratisch. Beweis! Der vorletzte Satz des Kompromisses besagt: „Bei Besetzung der Lehrerstellen an der Gemeinschaftsschule soll auf das religiöse Bekenntnis der die Schule * 8m ersten »Teil dieses Aufsatzes sind einige sinnstörende Druckfehler enthalten gewesen, um deren Berichtigung Herr Becker uns bittet. Zn HI, Zeile 7 muß es heißen: Die Religionsgemeinschaften wollen nur Bekenntnisschulen gelten lassen. Zn IV, Abs. 3, Zeile 9: Die Regierungsvorlage ist davon ausgegangen, daß'. Ebenda, oeile 18: ihr verfassungsmäßiges Recht (nicht Gesicht). Ebenda, Zeile 29 muß Erziehungsberechtigten groß geschrieben werden. besuchenden Kinder Rücksicht genommen werden". Hier ist es also sorgfältig vermieden, eine bestimmte Anzahl von Kindern eines religiösen Bekenntnisses zu nennen, die zur Anstellung eines Lehrers des gleichen Bekenntnißes verpflichtet. Die Festsetzung dieser Zahl ist also den einzelnen Landesregierungen überlassen. Daß sie bei der gegenwärtigen schulpolitischen Einstellung der meisten deutschen Landesregierungen, insbesondere Preußens, nicht zugunsten der jüdischen Schüler und der jüdischen Lehrer ausfallen wird, ist klar. Alan wird eine möglichst hohe Ziffer nennen, damit bei der äußerst geringen jüdischen Bevölkerung die Anstellung jüdischer Lehrer vermieden und nur ja nicht der Eharakter einer Gemeinschaftsschule auf christlicher Grundlage verwischt wird. Ebenso dehnbar und undemokratisch ist der Schlußsatz des Kompromisses: „Die Gemeinschaftsschule verliert ihren Eharakter nicht dadurch, daß Lehrer an ihr angestellt sind, die einem christlichen Bekenntnis nicht angehören". Es wird also auch hier nicht unzweideutig beftinnnt, daß Lehrer, die einem nichtchristlichen Bekenntnis angehören, Anstellungsberechtigung und die Schulbehörden Anstellungspflicht für solche Lehrer haben. Die Landesbehörden, welche die Ausführungsbestimmungen zu erlassen haben, können mit Recht nach dem Wortlaut des Kompromisses entscheiden: Das Kompromiß spricht nur von solchen Lehrern, die zur Zeit „augestellt stud", nicht aber enthält es die Verpflichtung für uns, auch lu Zukunft solche Lehrer an Gemeinschaftsschulen auf christlicher Grundlage anzustellen. — Wir können uns nicht denken, daß der demokratischen Partei, in welcher unzweifelhaft hervorragende scharfsinnige Politiker und Juristen sitzen, diese hier angedeuteten Möglichkeiten einer „Verbesserung" des Kompromisses durch die Ausführungsbestimmungen der Landesbehörden entgangen sind. Es sollte vielmehr, wie der sozialdemokratische Abgeordnete mit Rocht im Bildungsausschusse gesagt hat „der Umfall der Regierung" wir fügen hinzu, auch der Demokraten» „vorbereitet werden". — Es handelt sich ober bei diesem Kompromiß noch um viel mehr als um die Anstellung der jüdischen Lehrer an Gemeinschaftsschulen auf christlicher Grundlage. Der Artikel 148 der Weimarer Verfassung lautet: „Zn allen Schulen ist sittliche Bildung, staatsbürgerliche Gesinnung, persönliche und berufliche Tätigkeit im Geiste des deutschen Volkstums und der Völkerversöhnung zu erstreben". Mit diesen Worten ist die wahrhafte Grundlage der Gemeinschaftsschule bezeichnet. Eine solche Grundlage ist aber keine spezifisch christliche, sondern eine wahrhaft menschliche, auf der sich alle Bekenntnisse, also auch das jüdische, gemeinsam zusammen finden. Wenn die Schöpfer des Kompromisses trotzdem nur eine Gemeinschaftsschule auf christlicher Grundlage gelten lassen wollen, so bestreiten sie entweder, daß das Ehrijtentum die in der Verfassung geforderten Bildungsziele erstrebt, oder sie zweifeln daran, daß die anderen Konfessionen die verfassungsmäßigen Bildungsziele wünschen. 3u beiden Zöllen ist also auch aus diejer Erwägung das Kompromiß ein nackter Berfasfuugsbruch. Die Forderung der christlichen Grundlage muß aber auch wieder zur Stahl'schen Forderung vom christlichen Staate führen und wir wären dann glücklich da angelangt, wo wir vor der „glorreichen" Revolution gewesen sind. Haben die Schöpfer des Kompromisses auch diese weitere Folge bedacht" - Roch zwei Folgerungen für den Unterricht in der Gemeinschaftsschule ergeben sich aus dem Eharakter auf christlicher Grundlage. 1. Der zweite Absatz des § 148 W. V. lautet: „Beim Unterricht in öffentlichen Schulen ist Bedacht zu nehmen, daß die Empfindungen Andersdenkender nicht verletzt werden". Hat aber die Gemeinschaftsschule eine christliche Grundlage, dann kann jeder Lehrer, der sich gegen diese Verfassungsbestimmung vergeht, mit gutem Recht darauf Hinweisen, daß ihm die christliche Grundlage der Volksschule gebietet, seine Anschauungen über geschichtliche, Kultur- und allgemeine Vilduugsfragen in der Schule so vorzutragen, wie es geschehen ist, selbst wenn die Empfindungen Andersdenkender dadurch verletzt werden sollten. — Und die zweite unterrichtliche Folgerung: Der § 3, ad. 3 vom Abs. 2 des R.-Sch.-G.-E. lautet: „Dem Unterrichte sind die allgemein bestehenden Lehrpläne und die allgemein gebrauchten Lehrbücher zugrunde zu legen". Zn Ausführung des Kompromisses müssen demnach auch die Lehrpläne und Lehrbücher in Gemeinschaftsschulen auf christlicher Grundlage abgefaßt sein. Dadurch entsteht die Gefahr, daß bereits in der schulpflichtigen Zugend die religiösen Kämpfe vorbereitet werden, die die duldsame Verfassung und der R.-Sch.-G.-E. gerade durch die Schaffung der Gemeinschaftsschule verhüten wollte! - Fassen wir die Resultate kurz zusammen, die sich aus der Annahme des Kompromisses auch im Plenum des Reichstages ergeben würden, fo ergibt sich folgendes: } 1. Den jüdischen Lehrern steht ein unzweideutiges Anstellungsrecht an Gemeinschaftsschulen auf christlicher Grundlage nicht zu. 2. Er liegt in der Hand der Landesschulbehörden, durch Ausführungsbestimmungen auch die verfassungsmäßige Gleichberechtigung der jüdischen Lehrer und Schüler illusorisch zu machen. 3. ZUdische Lehrer können höchstens als Religionslehrer an Gemeinschaftsschulen auf christlicher Grundlage angestellt werden. 4. Zn Gemeinschaftsschulen auf christlicher Grundlage läßt sich die verfassungsmäßige Bestimmung, daß im Unterrichte das religiöse Empfinden Andersdenkender nicht verletzt werden darf, nicht aufrecht schalten. 5. Die Lehrbücher und Unterrichtspläne der Gemeinschaftsschulen auf christlicher Grundlage müssen in diesem Geiste (verfassungsmäßig abgefaßt sein. Deshalb üben sie auf jüdische Schüler und jüdische Lehrer einen religiösen Gewissenszwang aus. 6. Die Errichung jüdischer Volksschulen wich nach diesem Kompromisse noch mehr erschwert als bisher, weil der Staat in Rücksicht auf die traurige Finanzlage einen Beitrag für die sachlichen und persönlichen Kosten gerade.unter Hinweis auf Satz 2, 3 und 4 des oben mitgeteilten Kompromisses rundweg ablehnen wird. , 7. Der jüdische Volksschullehrersland wird noch schneller zu Grunde gehen, als der Stand der jüdischen Kultusbeamten, wenn nicht so schnell als möglich, also noch vor der Beratung über das Kompromiß im Plenum des Reichstages die jüdischen Gemeinen nachstehende Schritte tun: „Eine ausführliche und begründete Vorstellung bei den zuständigen Reichsbehörden gegen das Kompromiß und für Aufrecyterhaltung des S 14b der W. V. ist zu erheben. Diese Vorstellung kann von den Gemeinden jeder religiösen Richtung unterschriebe» werden, weil es sich im allgemeinen um jüdische Znteresten handelte. — Die evangelische höchste kirchliche Behörde und andere evangelische Kreise haben — ebenso wie die katholischen Bischöfe und katholische Kreise — gleichfalls ihre Forderungen den Reichsbehörden mitgeteilt. 8. Es ist besonders die demokratische Partei, welche für die Annahme oder Ablehnung des Kompromiß im Plenum das Zünglein an der Wage bildet, ausgiebig über die Folgen zu orientieren, bezw. zu beeinflussen. — Generalversammlung der IfriaeUttfchcn Kultuegetmtnde Zürich. D°n 200 Mitgliedern besuchte Generalversammlung der Zsraellltschen Kultusgemeinde Zürich beschloß, der Gemeinde Adaß Zisroel in St. Gallen 1000 Fr. zuzuwenden zur Vermeidung der drohenden Sgnagogenversteigerung. Eine lebhafte Diskussion entspann sich Uber die Tätigkeit des Schweizerischen Zsraelitischen Gemeindebund, dem Untätigkeit gegenüber der antisemitischen Agitatlvn vorgeworfen wurde. Es wurde beschlossen, einer jüdischen Privatschule, deren Begründung für den Fall, daß sie durch Aufrechterhaltung des Sabbatdespensverbotes an den allgemeinen Schulen Zürichs notwendig wird, in Aussicht genommen ist, eine Beisteuer von 6000 Fr. in diesem Zahre zu bewilligen. Opposition im Zionismus. Wie der Haager Z. E. B.-Korrespondent erfährt, wird dieser Tage ein zionistisches Oppositionsprogramm erscheinen, daß die wichtigsten zionistischen Streitfragen behandelt. Die Broschüre wird vom Komitee der Haager Opposition herausgegeben und hat tzen Sekretär dieses Komitees» Herrn Rohemia de Liomv. zum Verfasser. Die Broschüre erscheint vorläufig in deutscher und in jiddischer Sprache. Oie jüdische Abstammung der Sarah Sernhardt. Ein naher Verwandler des Vaters der vor kurzem verstorbenen französischen großen Schauspielerin Sarah Bernhardt, der Arzt Dr. Paul Bernhardt, gibt auf Grund mündlicher Ueberlieferungen und in seinem Besitze befindlicher alter Familienbriefe über den Vater Sarah Bernhardts bisher unbekannte Tatsachen über die Abstammung der Künstlerin bekannt. Danach hieß der Vater der großen Sarah Zacques Bernhardt und stammte aus einer jüdische" Familie, die seit dem 17. Zahrhundert nachweislich immer in Lissa in der Provinz Posen, ansässig gewesen ist. Er ist. als Sohn eines 1754 in Lissa geborenen Kaufmanns Zsaac Bernhardt im Zahre 1790, ebenfalls in Lissa, geboren. Er hat dann Medizin studiert und die ärztliche Praxis ausgeübt. Er wanderte nach England und später nach Frankreich aus, wo er zum Katholizismus ubergetreten war. Seine Tochter Sarah entstammt nicht einer legitimen Ehe, sondern wurde erst nach ihrer Geburt von ihrem Vater anerkannt. Ueber die Herkunft der Mutter der Sarah herrschte in der Familie Bernhardt vollkommenes Dunkel. Der Geburtsort der Künstlerin war eine Stadt in der damals zu Frankreich gehörenden „Provinz" Baden.?in Geist fühlt sich in die Tiefe des Menschen, in die Tiefe Gottes tzinein . . Zn dieser seiner Verzückung war er uns der höchste Zdea-!ist." Und ein prophetischer Zug von Steinthal ist es denn schließlich auch, wenn er, Uber die jüdische Gemeinschaft und Uber die deutsche Gemeinschaft hinausblickend, dem Menschheilsgedanken das Wort rodet und diesen Gedanken bewußt im Ramen des Zudentums predigt. „Das Zudentum ist international, wie es die Humanität ist." Und in der Erzählung von der Schöpfung des Menschen findet er bereits das Herzstück der jüdischen Religion, den Gedanken des Messiasreiches, und er entnimmt ihr schon die heiligen Pflichten, die dem einzelnen ebenso wie ganzen Völkern daraus erwachsen: „Mag also die Menschheit von einem Paare abstammen oder nicht, das väre immer nur eine bedeutungslose Tatsache. Aber die Verbrüderung der Menschheit als Ziel, das ist eine erhabene Zdeo, an deren Verwirklichung jeder einzelne an seiner Stelle, aber auch jedes Volk an seiner Stelle arbeiten soll." So fühlte, so dachte, so wirkte Hegman Steinthal. Und grade uns Kindern der Gegenwart erscheinen seine Worte so lebendig und stärkend und weisen uns dreimal den Weg in die Zukunft: den Weg des Z u d e n. den Weg des Deutschen, den Weg der Menschh e i r. Der cleutscke Philosoph Steinthal Von Professor Dr. Alfred Leicht, Meißen. Was man für eine Philosophie hat, hängt davon ab, was für ein Mensch man ist. Dieses Wort Zichtes kennzeichnet Steinthal, der nicht nur der anerkannte Meister der Sprachforschung feiner Zeit war, sondern auch als Zührer idealer Gesinnung und Gesittung fortleden wird, wenn auch sein Name jetzt weiteren Kreisen entschwunden sein mag. Dies würde ihn selbst nicht bekümmern. Die Hingebung an das Ganze, die Spinoza beseelte, macht auch Steinthal zum Lehrer der Menschheit, an die er sich wandte. „Zch werfe meine Arbeit in den Strom der Lntwicklung des Gefamtgeistes mit dem, Wunsche, datz sie darin rein ausgehen möchte". So suchte er die äutzereu Ghren nicht. Was hätten sie dem Denker von Weltruf bedeuten können! Weder Titel noch Auszeichnungen standen aus dem Wege seiner reichen, fast fünf Zahrzehuie umfassenden Lehrtätigkeit an der Berliner Universität, der er bis zu feinem Tode (1899) als außerordentlicher Professor für allgemeine Sprachwissenschaften mit dem Gehalle eines Unterbeamten angehörte. Ls ist unmöglich, von Steinthal zu sprechen, ohne Lazarus zu gedenken, der am Lnde seines Lebens bekannte, über Steinthal schreiben sei für ihn dasselbe, als wolle er von sich selbst reden. Und Steinthal hat in den Widmungen seiner philosophischen Hauptwerke — „Einleitung in die Psychologie und Sprachwissenschaft" (1871) und „Allgemeine Ethik" (1883) — wie in der Gratulationsschrist zu des Zreundes Doktorjubiläum (1874) mit der ihm eigenen Znnigkeit sein Verhältnis zu Lazarus öffentlich dargelegt. Diese wahrhaft köstlichen Zeugnisse seiner Herzensweisheit lassen auch den, der Steinthal nicht kannte, seine schlichte Grötze und sein kindliches Gemüt erkennen. „Steinthals Blatt", schrieb Lazarus nach dem Zubiläum, „wirklich mit Herzblut geschrieben und den Kern seines wie meines Lebens erfassend, hat mir den Tag zu einer bedeutsamen Zeier gemacht und ihr ein bleibendes Denkmal gestiftet". Selten ist im Reiche der Wissenschaft eine Verbindung so fruchtbringend gewesen, als die dieser beiden individuell grundverschiedenen und doch gleichgestimmten' Männer, die eines Geistes und in einzigartiger Uebereinstimmung gleichem Ziele zustrebten. Durch ihren gemeinsamen Lehrer, Professor Hegse, des Dichters Vater, war 1848 ihre Bekanntschaft vermittelt worden. Den von Lazarus geschaffenen und 1831 in Prutz' Deutschem Museum niedergelegten Gedanken der Völkerpsgchologie nahm Steinthal sofort auf, wie seine Abhandlung über „Die Lntwicklung der Schrift" (1832) zeigt. Lein chinesischen Studien gewidmeter Aufenthalt in Paris (1832 bis 1833) unterbrach die Verbindung nicht; die erhaltenen Briefe an Lazarus beweisen, datz fie immer fester wurde, und wohl nur im Hinblick aus ihn hat er den Plan ausgegeben, nach Ehina zu gehen. Die gemeinsame Begründung und Herausgabe der „Zeitschrift für Völkerpsgchologie und Sprachwissenschaft" vereinigte bald daraus ihre Namen in einer Weise, datz über ihren Anteil an der neuen Wissenschaft selbst in der Gelehrtenwelt Unklarheit entstand. Bezeichnend für Steinthal ist die Entschiedenheit, mit der er dagegen Verwahrung einlegte, datz man ihm die Ehre zuschrieb, Begründer der Völkerpsgchologie zu sein. Zn der ersten Widmung bezeugt er, was ihm der Zreund bedeutet. „Wofür ich Dir danken will, ist nicht etwas, was man aussprechen, nicht das und jenes, woraus man Hinweisen kann. Wäre es das, so wäre es nicht viel. Es ist aber ganz etwas anderes — fo etwas wie Sonnenschein, welcher den Keim sich entfalten lätzt. So kehrt zu Dir zurück, was in gewissem Verstände Ausfluß Deiner Persönlichkeit ist". Unablässig hat Steinthal den Ausbau der Völkerfpgchologie gefördert, insbesondere in weit über hundert Abhandlungen für die ihr gewidmete Zeitschrift, die seine scharfe, an Lessings Geist erinnernde Kritik zeigen, und so ist die wiederholt aufgetauchte Zrage mützig, ob er oder Lazarus mehr für sie getan, mehr für sie mitgebracht hat. Die Zreunde entstammten gleichem Boden, wenn auch der eine in Anhalt der andere im Posenschen geboren wurde. Sie wurzeln in den Traditionen des Zudentums, dem sie die Treue bewahrten und zu dessen erleuchtetsten Vertretern sie gehörten. Eben deshalb erfaßten ste ihre Ausgabe frei von aller Beschränkung aus irgend eine Gemeinschaft, wie schon aus ihrem Begriffe der Bölkerfpgchologie erhellt. Beide sind im tiefsten Grunde Ethiker, und die Ethik führt sie zurück zur Religion, von der sie ausgingen. Lazarus' Studien münden in seine „Ethik des Zudentums", deren Vollendung ihm versagt war; Steinthal lehrte seit Gründung der Berliner Hochschule für die Wissenschaft des Zudentums (1872) zugleich an dieser, und sein letztes Zahrzehnt zeitigte die zwei Bände „Zu Bibel und Religionsphilosophie". S» schloß sich beiden Forschern ihr Dienst für die Wissenschaft zum Gottesdienst. „Die Völkerspgchologie, sagt Steinthal, wäre schon gut, wenn sie auch eben nur ein Teil der Psychologie wäre. Aber weil sie dies ist, ist ste mehr, und sie würde mir doch nicht so ins Herz gewachsen sein, wenn ste nicht der Ethik den sicheren Boden bereitete". Zur Ethik soll sie führen, ste soll nach einem späteren Worte Wundts deren Vorhalle sein, und ste ist es; denn sie geht aus von dem Grundgedanken einer Menschheit als einer Gemeinschaft, einer Einheit der Völker, als einer in ihrem Ursprünge und Ziele erkennbaren Einheit, die aus ihren Bestand und ihren Entwicklungsgang zu erforschen zu den höchsten Ausgaben menschlicher Erkenntnis gehört. Die Völkerpsgchologie ist also nicht Psychologie dieses oder jenes Volkes, sondern die Psychologie des Gesamtgeistes der Menschheit. Als Völkerpsgchologie wird diese Wissenschaft bezeichnet, weil der Gesamtgeist vorzugsweise als Volksgeist auftritt, weil jede Art von Gemeinschaft einem bestimmten Volksgeist angehört, weil alle Arten und Zormen der Gesamtheit aus die des Volksgeistes sich zugleich beziehen, aus ihm stammen, auf ihn wirken. Einsicht in den Ausbau der menschlichen Kultur ist ihr Ziel. Sie soll und wird sich zur Biologie des gesamten Znnenlebens gestalten, dann können auf die reale Erkenntnis